Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Polystyrolverpackungen Frankreich

Frankreich hat den ursprünglich für 2025 geplanten Bann nicht recycelbarer Polystyrolverpackungen offiziell auf das Jahr 2030 verschoben. Diese Entscheidung, die sowohl politische als auch wirtschaftliche Dimensionen hat, betrifft Unternehmen, die mit Verpackungslösungen aus Styrolpolymeren arbeiten und wirft Fragen zur Zukunft der Kreislaufwirtschaft auf.

In diesem Beitrag erfahrt ihr, warum das Verbot verschoben wurde, welche Rolle europäische Vorgaben spielen und welche Auswirkungen die Entscheidung auf Unternehmen und die Verpackungsbranche hat.

Hintergrund: Warum sollten Polystyrolverpackungen verboten werden?

Polystyrol, oft in Form von EPS (expandiertem Polystyrol) oder XPS (extrudiertem Polystyrol) verwendet, ist in vielen Bereichen der Verpackungsindustrie verbreitet. Das Problem: Viele dieser Verpackungen gelten bislang als nicht recyclingfähig. Sie lassen sich nicht ohne Weiteres in bestehende Recyclingsysteme integrieren, wodurch sie überwiegend verbrannt oder deponiert werden – mit erheblichen Umweltauswirkungen.

Das französische Klimagesetz von 2021 (Artikel L. 541-15-10 des Umweltgesetzbuches) sah ursprünglich vor, den Verkauf von Verpackungen aus nicht recycelbaren Styrolpolymeren (PS/PSE/XPS) ab dem 1. Januar 2025 zu verbieten. Ziel war es, den Anteil nicht recyclebarer Verpackungen drastisch zu senken und so die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Die französischsprachige offizielle Stellungnahme ist hier verfügbar (siehe ‚report de l’interdiction des polymères non recyclables‘).“

Neuer Zeitrahmen: Warum die Verschiebung auf 2030?

In einer offiziellen Stellungnahme begründete die französische Regierung, vertreten durch Dominique Faure, beigeordnete Ministerin für Gebietskörperschaften, die Entscheidung der Verschiebung mit einem realistischen Blick auf den Stand der Technik. Die Verlängerung der Frist vor dem Verbot soll der Branche nun mehr Zeit geben, tragfähige Lösungen zu entwickeln und Investitionen in kreislauffähige Materialien und Infrastrukturen voranzutreiben.

Angleichung an EU-Vorgaben

Bisher hat es Fortschritte gegeben, doch es ist aktuell noch nicht möglich, alle Polystyrolverpackungen noch 2025 recyclingfähig zu machen. Eine vorzeitige Umsetzung des Verbotes hätte die Gefahr einer „Überregulierung“ mit sich gebracht – also einer zu strengen Regelung im nationalen Alleingang ohne ausreichende industrielle Alternativen.

Zudem steht Frankreich unter Druck, seine Recyclingquote im Einklang mit europäischen Vorgaben zu erhöhen. Die geplante EU-Verpackungsverordnung (PPWR) fordert, dass alle Verpackungen bis 2030 recycelbar und bis 2035 industriell recycelt werden können. Die Verschiebung passt Frankreichs Zeitplan somit an die europäischen Übergangsfristen an.

Was bedeutet das Polystyrolverbot für Unternehmen?

Für die Verpackungsindustrie, insbesondere Hersteller:innen und Inverkehrbringer:innen von Polystyrolverpackungen, bringt die Entscheidung kurzfristig Erleichterung, aber mittelfristig großen Handlungsdruck:

Kurzfristige Entlastung, langfristige Verpflichtung

  • Aufschub ist kein Freifahrtschein: Nur weil das Verbot verschoben wurde, bedeutet das nicht, dass Unternehmen weiter auf nicht recyclingfähige Einweglösungen setzen können. Der politische und gesellschaftliche Druck, nachhaltiger zu wirtschaften, steigt weiter.
  • Zeit zum Handeln: Die fünfjährige Frist bis 2030 sollte als Chance genutzt werden, um in alternative Materialien, recycelbare Kunststofflösungen und geschlossene Stoffkreisläufe zu investieren.
  • Rechtssicherheit bleibt begrenzt: Der aktuelle Entwurf zur Gesetzesänderung muss noch alle parlamentarischen Stationen durchlaufen. Änderungen sind weiterhin möglich, auch ein früheres Verbot ist nicht ausgeschlossen.

Der europäische Kontext: Einheitliche Regeln im Blick

Mit dem Schritt zur Verschiebung des Verbots folgt Frankreich nicht nur wirtschaftlichen Notwendigkeiten, sondern signalisiert auch die Absicht zur Harmonisierung mit dem EU-Recht. Die künftige Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) setzt auf gemeinsame Ziele für alle Mitgliedstaaten. Eine EU-weite Regelung soll helfen, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Innovation gezielter zu fördern.

Zudem sieht die PPWR realistische Übergangsfristen vor: Bis 2030 sollen alle Verpackungen grundsätzlich recyclingfähig sein, bis 2035 muss das Recycling auch im industriellen Maßstab möglich sein. Nationale Alleingänge wie das ursprünglich für 2025 geplante französische Verbot gelten deshalb als potenziell problematisch. Eine zu frühe Umsetzung hätte nicht nur technische, sondern auch marktbezogene Nachteile mit sich bringen können – etwa in Form unterschiedlicher Standards, die grenzüberschreitende Wertschöpfungsketten erschweren.

Die Anpassung an das europäische Regelwerk schafft daher mehr Planungssicherheit für die Industrie und stärkt den Binnenmarkt. Gleichzeitig wird der Druck auf Hersteller*innen steigen, ihre Produkte so zu gestalten, dass sie den künftigen EU-Anforderungen standhalten, unabhängig vom nationalen Kontext.

Fazit: Jetzt handeln: Die Übergangsfrist strategisch nutzen

Die Verschiebung des Verbots von Polystyrolverpackungen auf 2030 bedeutet keineswegs ein Zurückrudern im Klimaschutz – vielmehr ist es eine strategische Neuausrichtung, die den Übergang zur Kreislaufwirtschaft praktikabler gestalten soll. Für Unternehmen ergibt sich daraus die klare Aufgabe, den Wandel proaktiv mitzugestalten, sich frühzeitig auf regulatorische Anforderungen vorzubereiten und nachhaltige Verpackungslösungen zu entwickeln.

Denn eines steht fest: 2030 kommt schneller als gedacht. Wer sich heute mit Innovationen, Partnerschaften und Materialalternativen auseinandersetzt, ist morgen klar im Vorteil.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist Polystyrol?

Polystyrol ist ein weit verbreiteter Kunststoff, der aus dem Monomer Styrol hergestellt wird. Er ist leicht, formbar und kommt häufig in Verpackungen, Einwegprodukten und Dämmmaterialien vor.

Was ist der Unterschied zwischen Styropor und Polystyrol?

Polystyrol ist ein vielseitiger Kunststoff, aus dem verschiedene Produkte hergestellt werden – darunter auch Styropor. Styropor ist die geschäumte, besonders leichte Form von Polystyrol und wird häufig für Verpackungen und Wärmedämmung verwendet. Der wichtigste Unterschied liegt in der Struktur: Während Polystyrol fest und kompakt ist, besteht Styropor aus vielen kleinen, luftgefüllten Kügelchen und ist dadurch deutlich leichter und isolierender.

Welche Verpackungen sind aus Polystyrol?

Verpackungen aus Polystyrol sind zum Beispiel Joghurtbecher, Fleisch- und Obstschalen, CD-Hüllen sowie Schaumstoffverpackungen für Elektrogeräte (Styropor). Auch Einwegbecher und To-go-Boxen können aus geschäumtem Polystyrol bestehen.

Warum wird Polystyrol in Verpackungen verwendet?

Polystyrol wird in Verpackungen verwendet, weil es leicht, formstabil und kostengünstig herzustellen ist. Es schützt empfindliche Produkte gut vor Stößen und eignet sich durch seine isolierenden Eigenschaften auch für Lebensmittelverpackungen. Allerdings wird er aufgrund seiner schlechten Umweltverträglichkeit zunehmend kritisch betrachtet.

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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EPR in Italien: Pflichten für E-Commerce & Textilien

EPR in Italien: Pflichten für E-Commerce & Textilien

Seit November 2024 gelten in Italien neue Regeln für den Verkauf über Online-Marktplätze: Mit dem Gesetz 166/2024 (Änderung des bestehenden Gesetzesdekrets 152/2006) verschärft Italien die Anforderungen an die EPR. Italienische Online-Marktplätze müssen nun Daten und Gebühren für EPR-pflichtige Produkte im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) im Namen ihrer Händler:innen erfassen und abführen. Für euch als Händler:innen bedeutet das: Wer über einen italienischen Marktplatz an Endkund:innen verkauft, muss registriert sein.

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Gewerbeverpackungen in der EU: Pflichten im Überblick

Gewerbeverpackungen in der EU: Pflichten im Überblick

In diesem Beitrag erklären wir euch, worin die Unterschiede zwischen den Verpackungstypen liegen, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese beruhen und wie einige EU-Mitgliedstaaten – konkret Frankreich, Österreich und Spanien – mit Gewerbeverpackungen umgehen.

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EPR in Italien: Pflichten für E-Commerce & Textilien

Die erweitere Herstellerverantwortung (EPR) ist ein wichtiger Pfeiler der Kreislaufwirtschaft. Sie nimmt EU-weit Hersteller:innen und Händler:innen in die Pflicht, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Dazu zählen unter anderem Verpackungen, aber auch Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Textilien. Innerhalb der EU wird die Verpackungs-EPR in jedem Land durch nationales Recht, auf Grundlage der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, umgesetzt. Die Richtline gibt Maßnahmen vor, die aber je nach Land unterschiedlich umgesetzt werden. 

So gelten beispielsweise seit November 2024 in Italien neue Regeln für den Verkauf über Online-Marktplätze: Mit dem Gesetz 166/2024 (Änderung des bestehenden Gesetzesdekrets 152/2006) verschärft Italien die Anforderungen an die EPR. Italienische Online-Marktplätze müssen nun Daten und Gebühren für EPR-pflichtige Produkte im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) im Namen ihrer Händler:innen erfassen und abführen. Für euch als Händler:innen bedeutet das: Wer über einen italienischen Marktplatz an Endkund:innen verkauft, muss registriert sein. Fehlt die Registrierung, droht der Ausschluss vom Verkauf. 

Hintergrund: EPR und Gesetzesänderung in Italien

Mit dem Gesetz 166/2024, das am 15. November 2024 in Kraft getreten ist, hat Italien seine Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung weiterentwickelt. Ziel der neuen Regelung ist es, die Einhaltung der EPR-Pflichten insbesondere im Bereich des Onlinehandels zu verbessern und Verwaltungsprozesse für Unternehmen zu vereinfachen. 

Kernstück des Gesetzes ist die Einführung eines sogenannten „Pay on Behalf“-Systems für Marktplatzbetreiber:innen. Diese Neuerung hat direkte Auswirkungen sowohl auf Online-Plattformen als auch auf euch als Händler:innen, wenn ihr über solche Plattformen Produkte an Endkund:innen in Italien verkauft. 

Übrigens gibt es noch weitere Pflichten für euch als Händler:innen in Italien. Infos rund um die Kennzeichnungspflicht gibt es hier. 

Was bedeutet die EPR-Änderung für italienische Marktplätze?

Mit dem neuen Artikel 178-IV des Gesetzesdekrets 152/2006 unterliegen nun auch Online-Plattformbetreiber:innen, die Produkte auf dem italienischen Markt anbieten (auch im Namen Dritter), selbst den EPR-Verpflichtungen für WEEE-Produkte. Dadurch gelten für sie umfangreiche neue Pflichten:

  • Erhebung von Daten und Beiträgen: Plattformbetreiber müssen die Daten und EPR-relevanten Beiträge von Händler:innen, die über ihre Plattform verkaufen, erfassen und abführen. 
  • Vertrag mit Rücknahmesystemen: Bis spätestens zum 15. März 2025 mussten Plattformen separate Vereinbarungen mit den nationalen Rücknahmesystemen abgeschlossen haben, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. 

Als E-Commerce-Plattform gelten in diesem Zusammenhang alle Anbieter:innen, über deren Marktplätze Produkte von Dritten verkauft werden – also auch klassische Marktplätze wie Amazon, eBay oder ähnliche Plattformen. 

Was müssen Händler:innen jetzt auf italienischen Marktplätzen beachten?

Für Händler:innen, die ihre Produkte über Online-Marktplätze an private Endverbraucher:innen in Italien verkaufen, bringt die Gesetzesänderung auch Konsequenzen mit sich. Sie müssen selbst bei den zuständigen italienischen Stellen gemäß EPR verpflichtet sein. Das bedeutet, sie müssen sich registrieren und diese Registierung ihrem Marktplatz mitteilen. 

Risiko bei Nichtbeachtung: Verkäufer:innen, die nicht ordnungsgemäß registriert sind, laufen Gefahr, vom jeweiligen Marktplatz ausgeschlossen zu werden. Die Plattformbetreiber tragen aufgrund der neuen Haftung ein eigenes Risiko und werden daher verstärkt darauf achten, dass ihre Seller alle Regeln und Vorgaben beachten. 

Kurz gesagt: Wer nicht registriert ist, darf möglicherweise in Zukunft nicht mehr über Plattformen an italienische Kund:innen verkaufen. 

Pflichten für bereits registrierte Hersteller:innen

Für Unternehmen, die schon ordnungsgemäß in Italien als Hersteller:innen im Rahmen der EPR registriert sind, ändert sich wenig. Solange die Registrierung korrekt erfolgt ist, sind keine zusätzlichen Schritte nötig. Trotzdem sollten auch registrierte Unternehmen prüfen, ob ihre Angaben aktuell und vollständig sind, um so Probleme beim Verkauf zu vermeiden.

Textil EPR in Italien: Aktuelle Entwicklung

Wie schon in Frankreich, Lettland, den Niederlanden und in Ungarn gewinnt die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien auch in Italien immer mehr an Bedeutung. In der EU schreibt die Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive) die getrennte Sammlung von Textil-Abfällen, die in Haushalten anfallen, vor. Dazu müssen die Länder seit dem 01.01.2025 getrennte Sammelsysteme für Textilien einrichten. Eine einheitliche Regelung gibt es dazu EU-weit leider nicht, weshalb die Systeme und Pflichten je Land stark variieren und sich in den meisten Ländern noch in der Ausarbeitung befinden.  

Aktuell unternimmt Italien wichtige Schritte, um sich an den Plan der EU gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie anzupassen und Textilien in die Kreislaufwirtschaft einzubinden. Für Händler:innen, Hersteller:innen und Importeur:innen besteht noch kein konkreter Handlungsbedarf. Das italienische System wird wahrscheinlich 2026 an den Start gehen und dann greifen auch hier die neuen Textil EPR-Pflichten. 

Die Vorbereitung lohnt sich allerdings jetzt schon! Mit Interzero habt ihr den passenden Partner für eure Textil-EPR in der EU an der Hand. 
 

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Fazit: Jetzt handeln, um in Italien compliant durchzustarten

Mit dem neuen Gesetz stellt Italien weitere Anforderungen an Marktplatzbetreiber:innen und Händler:innen. Wer als Verkäufer:in weiterhin über Online-Marktplätze an italienische Endkund:innen liefern möchte, sollte jetzt aktiv werden:

  • Prüfung der eigenen Registrierungspflichten 
  • Gegebenenfalls Registrierung bei den zuständigen Behörden 
  • Kommunikation mit den genutzten Marktplätzen über die neuen Anforderungen

Nur so lassen sich Verkaufsstopps oder Ausschlüsse vermeiden und der Zugang zum attraktiven italienischen Markt bleibt gesichert.  

Hinweis: Auch in anderen Ländern unterliegen Online-Marktplätze bestimmten Kontrollpflichten. Weitere Infos dazu findet ihr hier.

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

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Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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EPR in Italien: Pflichten für E-Commerce & Textilien

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Seit November 2024 gelten in Italien neue Regeln für den Verkauf über Online-Marktplätze: Mit dem Gesetz 166/2024 (Änderung des bestehenden Gesetzesdekrets 152/2006) verschärft Italien die Anforderungen an die EPR. Italienische Online-Marktplätze müssen nun Daten und Gebühren für EPR-pflichtige Produkte im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) im Namen ihrer Händler:innen erfassen und abführen. Für euch als Händler:innen bedeutet das: Wer über einen italienischen Marktplatz an Endkund:innen verkauft, muss registriert sein.

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Gewerbeverpackungen in der EU: Pflichten im Überblick

Gewerbeverpackungen in der EU: Pflichten im Überblick

In diesem Beitrag erklären wir euch, worin die Unterschiede zwischen den Verpackungstypen liegen, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese beruhen und wie einige EU-Mitgliedstaaten – konkret Frankreich, Österreich und Spanien – mit Gewerbeverpackungen umgehen.

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Gewerbeverpackungen in der EU: Pflichten im Überblick

Gewerbeverpackungen

Wer Verpackungen in der EU in Umlauf bringt, steht früher oder später vor Begriffen wie Primär-, Sekundär- oder Tertiärverpackung oder auch Gewerbe- und Transportverpackung. Diese Begriffe, hinter denen sich Kategorien verbergen, dienen nicht nur der Definition, sie haben praktische Auswirkungen auf die Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und auf die volumenbasierte Meldung der Verpackungsmengen.

In diesem Beitrag erklären wir euch, worin die Unterschiede zwischen den Verpackungstypen liegen, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese beruhen und wie einige EU-Mitgliedstaaten – konkret Frankreich, Österreich und Spanien – mit Gewerbeverpackungen umgehen.

Die rechtliche Grundlage für Gewerbeverpackungen: EU-Richtlinie 94/62/EG

Die Einteilung in verschiedene Verpackungsarten geht zurück auf die EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Ziel der Richtlinie ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu minimieren und ein europaweit einheitliches Verständnis von Verpackungskategorien zu schaffen. Die Richtlinie wurde von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt, teils mit unterschiedlichen Auslegungen im Detail.

Die Richtlinie unterscheidet zwischen:

  • Verkaufsverpackungen (sales packaging / primary packaging)
  • Umverpackungen oder Zweitverpackungen (grouped packaging / secondary packaging)
  • Transportverpackungen (transport packaging / tertiary packaging)

Die Verpackungskategorien im Überblick

1. Verkaufsverpackungen – die direkte Produktverpackung

Die Verkaufsverpackung ist die erste Verpackung, in der ein Produkt steckt und so eine Verkaufseinheit bildet. Sie schützt das Produkt selbst und wird in der Regel bei Endverbraucher:innen zu Hause entsorgt. Beispiele:

  • Joghurtbecher
  • Zahnpastatube
  • Wurstverpackung
  • Brötchentüte
  • Verpackung einer Glühbirne

Auch mehrfach verschachtelte Verpackungen, bei denen das Produkt nochmals einzeln verpackt ist, können unter diese Kategorie fallen.

2. Umverpackungen oder Zweitverpackungen – die schützende Umverpackung

Umverpackungen fassen mehrere Verpackungseinheiten zusammen und dienen vor allem dem Schutz beim Transport und der Lagerung. Diese Verpackungen finden sich häufig im Handel und im Lager und nur manchmal bei Endverbraucher:innen. Beispiele:

  • Der Karton, in dem Joghurtbecher gebündelt sind
  • Schrumpffolie um mehrere Flaschen (Multipacks)
  • Versandkartons im E-Commerce, inkl. Füllmaterial

3. Transportverpackungen oder Dritt- bzw. Gewerbeverpackungen

Transportverpackungen dienen der Beförderung von Waren zwischen einzelnen Handelsstufen und werden in der Regel im B2B-Bereich (Business-to-Business) eingesetzt. Sie schützen Produkte vor Beschädigung, Witterungseinflüssen und tragen zu einem sicherern Transport bei. Damit werden sie für die logistische Bündelung größerer Verpackungseinheiten verwendet, z. B. beim Transport zwischen Hersteller:innen, Großhändler:innen, dem Einzelhandel oder der Industrie. Eine Tranportverpackung gilt daher auch als Gewerbeverpackung, da sie in der Regel im Handel oder Gewerbe entsorgt oder widerverwendet wird. Sie ist selten für Endverbraucher:innen sichtbar. Beispiele:

  • Paletten, die mit Stretchfolie umwickelt sind
  • Transportkisten aus Kunststoff oder Holz
  • Großkartons für den Transport zwischen Lagern
  • Säcke und geschäumte Schalen

Gewerbeverpackungen in der Praxis: Ein Blick in die EU

Transport- und Gewerbeverpackungen unterscheiden sich deutlich von Verkaufsverpackungen, da sie ausschließlich von Händler:innen zu Händler:innen versandt werden. Endverbraucher:innen bekommen sie nicht zu Gesicht. Vertreiber:innen und Händler:innen sind verpflichtet, die eingesetzten Materialien zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Hier gibt es je Land eigene Regelungen und Anlaufstellen, die sich teilweise von den Regeln für Verkaufsverpackungen unterscheiden. Die Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG unterscheidet sich daher in den einzelnen EU-Staaten. Ein kurzer Überblick aus drei Ländern: 

Frankreich 

Frankreich bezieht Gewerbeverpackungen (industrielle und kommerzielle Verpackungen) explizit in das EPR-System ein. Seit 2025 gilt deswegen auch für industrielle Verpackungen die Rücknahmepflicht. Die Unterscheidung in Verpackungstypen ist dabei wichtig für die richtige Meldung und Beteiligung. Frankreich verlangt zudem oft detaillierte Informationen zu Materialart und Verpackungszweck. 

Österreich 

Auch in Österreich fallen Verpackungen, die im B2B-Bereich eingesetzt werden, seit 2023 unter das dortige Verpackungsgesetz. Unternehmen müssen je nach Verpackungsart unterschiedliche Rücknahme- oder Systembeteiligungspflichten erfüllen.  

Spanien 

Spanien zieht ebenfalls nach: Seit 2025 gilt auch hier für Gewerbeverpackungen die Systembeteiligungspflicht. Unternehmen müssen sich registrieren, Mengen melden und je nach Verpackungstyp unterschiedliche Vorgaben beachten. In Spanien wird zwischen zwei Verpackungskategorien bei Gewerbeverpackungen unterschieden: Commercial Verpackungen und Industrieverpackungen. Erstere fallen beispielsweise im Groß- und Einzelhandel und der Gastronomie an. Letztere in der Industrie oder Forstwirtschaft. 

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Fazit: So stellt ihr euch mit euren Gewerbeverpackungen compliant auf

Die Unterscheidung zwischen den unterschiedlichen Verpackungsarten mag auf den ersten Blick rein technisch wirken, sie ist jedoch zentral für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten in der EU. Wer Gewerbeverpackungen in Verkehr bringt, sollte sich genau mit den nationalen Umsetzungen der EU-Vorgaben auseinandersetzen, da sich diese je nach Land deutlich unterscheiden können. Auch die genauen Definitionen und Bezeichnungen werden in vielen Ländern unterschiedlich ausgelegt. Mit dem passenden Partner zur EPR-Compliance an eurer Seite lässt sich sicherstellen, dass ihr alle Reporting- und Rücknahmepflichten korrekt erfüllt und all eure Verpackungen compliant sind. 

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

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Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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EPR in Italien: Pflichten für E-Commerce & Textilien

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Seit November 2024 gelten in Italien neue Regeln für den Verkauf über Online-Marktplätze: Mit dem Gesetz 166/2024 (Änderung des bestehenden Gesetzesdekrets 152/2006) verschärft Italien die Anforderungen an die EPR. Italienische Online-Marktplätze müssen nun Daten und Gebühren für EPR-pflichtige Produkte im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) im Namen ihrer Händler:innen erfassen und abführen. Für euch als Händler:innen bedeutet das: Wer über einen italienischen Marktplatz an Endkund:innen verkauft, muss registriert sein.

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Gewerbeverpackungen in der EU: Pflichten im Überblick

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BPA-Verbot in der EU: Was steckt hinter dem Verbot?

Illustration of a traffic-style shield labeled "BPA Free." To the right, bold text reads: "Good news: The EU banned the use of Bisphenol A (BPA) in key consumer products to prevent health issues."

Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf BPA in der Lebensmittelindustrie und erklären, warum es problematisch ist, welche gesetzlichen Regelungen es gibt und wie Verbraucher:innen „BPA-frei“ einkaufen können.

BPA vs. Weichmacher: Wo liegt der Unterschied?

Bisphenol A und Weichmacher werden häufig gleichgesetzt. Streng genommen ist BPA aber kein Weichmacher. Es handelt sich um unterschiedliche Stoffgruppen.

Eigentlich ist es nicht besonders naheliegend, dass BPA häufig als Weichmacher bezeichnet wird. Beide Stoffe werden zwar in der Kunststoffherstellung eingesetzt, aber da endet ihre Gemeinsamkeit auch schon. Die Chemikalien haben unterschiedlichen Einfluss auf die Materialbeschaffenheit von Kunststoffen:

  • BPA – wird eingesetzt für die Herstellung harter, formstabiler Kunststoffe, wie Polycarbonat und Epoxidharzen. Es sorgt dafür, dass Kunststoffprodukte robust, bruchsicher und transparent werden. Aus ihnen werden Produkte, wie Trinkflaschen, Lebensmittelbehälter oder Konservendosen-Beschichtungen hergestellt.
  • Weichmacher – werden beispielweise in der PVC-Herstellung zugesetzt. Sie tragen nicht zur Festigkeit von Kunststoffen bei, sondern machen diese weich und elastisch. Deswegen kommen Weichmacher in Plastikflaschen bspw. eher nicht zum Einsatz. Genutzt werden sie für die Herstellung von Kabeln, Folien, Bodenbelägen, Spielzeugen und unterschiedlichen Gummiartikeln.

Gesundheitsrisiken von BPA und Weichmachern

Wahrscheinlich werden Weichmacher und BPA häufig verwechselt, da beide Stoffgruppen im Verdacht stehen, hormonähnliche Wirkungen zu haben und damit gesundheitliche Risiken einhergehen können. Deswegen wurden beide Gruppen für kritische Bereiche, wie Lebensmittelverpackungen und Babyartikel in der EU stark reguliert oder ganz verboten. Es wird daher zunehmend auf sichere Alternativen gesetzt und auch als Verbraucher:innen sind wir für das Thema sensibilisiert und achten zum Beispiel beim Kauf von Trinkflaschen auf Kennzeichnungen, wie: BPA-frei und Plastikflaschen ohne Weichmacher.

Das BPA-Verbot – Was ist erlaubt, was verboten?

Die Europäische Union hat ein BPA-Verbot für den Einsatz in bestimmten Produkten festgelegt. Ziel ist es vor allem der Schutz von Babys, Kindern und Verbraucher:innen. Besonders bekannt ist das Verbot von BPA in Babyfläschchen seit 2011. Doch auch in vielen anderen Bereichen wird der Einsatz zunehmend eingeschränkt.

Zeitleiste: BPA-Gesetzgebung in der EU

Die EU hat nach jahrelanger wissenschaftlicher Bewertung und politischer Diskussion ein umfassendes BPA-Verbot für Lebensmittelkontaktmaterialien beschlossen, das seit Januar 2025 gilt. Die Gesetzgebung sieht klare Übergangsfristen und wenige, eng gefasste Ausnahmen vor, um die Umstellung für Industrie und Verbraucher:innen zu erleichtern

Hier die wichtigsten Meilensteine:

  • April 2023 – Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht eine neue Bewertung zu BPA.
    Ergebnis: Die Mengen, denen wir bisher im Alltag ausgesetzt waren, stellen ein Risiko für alle Altersgruppen dar, insbesondere für das Immun-, Fortpflanzungs- und Hormonsystem.
  • Februar 2024 – Die EU-Kommission legt am 9. Februar 2024 einen Verordnungsentwurf zum Verbot der Verwendung von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien vor. Eine vierwöchige Kommentierungsphase für Bürger, Wirtschaft und Mitgliedstaaten folgt.
  • Juni 2024 – Die EU-Mitgliedstaaten unterstützen am 12. Juni 2024 den Vorschlag der Kommission für ein BPA-Verbot in Lebensmittelkontaktmaterialien. Das Verbot umfasst Verpackungen, wiederverwendbare Trinkflaschen aus Kunststoff und weitere Produkte.
  • Juli 2024 – Die EU-Mitgliedstaaten genehmigen offiziell die Verordnung (EU) 2024/3190, die das BPA-Verbot regelt.
  • Ende 2024 – Das Verbot tritt nach einem Prüfzeitraum für das Europäische Parlament und den Rat der EU-Staaten in Kraft.
  • 20. Januar 2025 – Das BPA-Verbots ist wirksam: Die Verwendung und der Handel mit BPA, seinen Salzen und anderen Bisphenolen in Lebensmittelkontaktmaterialien ist in der gesamten EU verboten.
    Betroffen sind: Klebstoffe, Kautschuke, Ionenaustauscherharze, Kunststoffe, Druckfarben, Silikone, Lacke und Beschichtungen
    Besonderer Fokus: Verpackungen und Konsumgüter wie wiederverwendbare Plastikgetränkeflaschen

Was können Verbraucher:innen tun?

Trotz des BPA-Verbotes gibt es weiterhin Produkte, die den Stoff enthalten. Das liegt daran, dass es eine Übergangsfrist gibt. Innerhalb dieser Frist können Produkte, die vor Inkrafttreten der neuen Verordnung hergestellt wurden, noch verkauft werden.

Verbraucher:innen können aber auf einige Dinge achten, um ihre BPA-Belastung zu minimieren:

  • Glas als Alternative: Konserven können häufig auch im Glas gekauft werden (das lässt sich übrigens auch gut recyceln). Alternativ bieten sich auch frische, unverpackte Lebensmittel an. Beides Alternativen die BPA-frei sind. Das gilt auch für Trinkflaschen.
  • „BPA-frei“-Kennzeichnung: Viele Hersteller bieten bereits BPA-freie Alternativen an, die entsprechend gekennzeichnet sind.
  • Heiße Lebensmittel lieber ohne Kunststoff: Bei heißen, fettigen oder sauren Speisen lieber Glas, Edelstahl oder Keramik statt Kunststoff zum Transport nutzen.
  • Auf Recyclingcodes achten: Recyclingzeichen wie z. B. 01-PET, 02-HDPE, 04-LDPE und 05-PP gelten als BPA-frei. Die Codes finden sich auf Verpackungen und zeigen an aus welchen Materialien sie bestehen. BPA kann drin sein, wenn z. B. 03-PVC, 06-PS oder 07-Andere draufsteht.

Diese einfachen Schritte können dabei helfen die eigene BPA-Belastung zu reduzieren und so auch gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Fazit & Ausblick zum BPA-Verbot

Das BPA-Verbot ist ein wichtiger Schritt für den Schutz aller Verbraucher:innen. Bis das Verbot komplett greift kann es wegen der Übergangsfrist aber noch ein bisschen dauern. Es zeigt, wie Regulierung zum Schutz der Gesundheit beitragen kann und dass gesetzliche Maßnahmen kontinuierlich an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden müssen. Der Umgang mit hormonaktiven Substanzen erfordert weiterhin Wachsamkeit, Transparenz und verantwortungsvolles Handeln von Industrie, Politik und Verbraucher:innen. 

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sind in PET-Flaschen Weichmacher?

Nein, in PET-Flaschen sind keine Weichmacher enthalten. Weichmacher werden zur Herstellung von PET-Flaschen nicht verwendet, da PET von Natur aus hart und formstabil ist und diese Eigenschaft bei Flaschen gewünscht ist.

Welche Dosen sind Bisphenol-A frei?

Ab dem 20. Januar 2025 dürfen in der EU keine neuen Konservendosen mehr mit Bisphenol A (BPA) in der Innenbeschichtung hergestellt oder verkauft werden. Es gibt aber eine Übergangzeit in der noch Dosen mit BPA-Beschichtung verkauft werden können. Bis diese endet gilt: Glaskonserven sind eine gute Alternative und die Kennzeichnung BPA-frei hilft weiter.

Ist Polypropylen immer BPA-frei?

Polypropylen (PP) ist grundsätzlich BPA-frei. BPA (Bisphenol A) wird vor allem zur Herstellung von Polycarbonat, Epoxidharzen und bestimmten Polyester-Kunststoffen verwendet, nicht jedoch für Polypropylen.

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

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Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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EPR in Italien: Pflichten für E-Commerce & Textilien

EPR in Italien: Pflichten für E-Commerce & Textilien

Seit November 2024 gelten in Italien neue Regeln für den Verkauf über Online-Marktplätze: Mit dem Gesetz 166/2024 (Änderung des bestehenden Gesetzesdekrets 152/2006) verschärft Italien die Anforderungen an die EPR. Italienische Online-Marktplätze müssen nun Daten und Gebühren für EPR-pflichtige Produkte im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) im Namen ihrer Händler:innen erfassen und abführen. Für euch als Händler:innen bedeutet das: Wer über einen italienischen Marktplatz an Endkund:innen verkauft, muss registriert sein.

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Gewerbeverpackungen in der EU: Pflichten im Überblick

Gewerbeverpackungen in der EU: Pflichten im Überblick

In diesem Beitrag erklären wir euch, worin die Unterschiede zwischen den Verpackungstypen liegen, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese beruhen und wie einige EU-Mitgliedstaaten – konkret Frankreich, Österreich und Spanien – mit Gewerbeverpackungen umgehen.

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EPR in Kroatien: Das müssen Exporteure wissen

Croatian flag

Wenn ihr Produkte nach Kroatien verkauft oder liefert, kommt ihr um das Thema Extended Producer Responsibility (EPR), auf Deutsch erweiterte Herstellerverantwortung, nicht herum. Die EPR verpflichtet Unternehmen dazu Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur Unternehmen mit Sitz in Kroatien, sondern gilt auch für Händler:innen und Hersteller:innen aus dem europäischen oder internationalen Ausland. In diesem Blogbeitrag zeigen wir euch, welche Pflichten und Anforderungen ihr dabei beachten müsst.

Was bedeutet EPR?

EPR verpflichtet Hersteller:innen, Verantwortung für ihre Produkte und Verpackungen zu übernehmen. Das Ziel: Kreislaufwirtschaft und Recycling fördern! 

Erweiterte Herstellerverantwortung in Kroatien – die Basics

Wie in anderen EU-Staaten auch gilt EPR in Kroatien für drei sogenannte Materialströme: Verpackungen, Elektro- und Elektronik-Geräte (WEEE) und Batterien.

Für alle drei Materialströme müsst ihr folgende Punkte erfüllen:

  • Registrierung bei den lokalen Behörden (neu seit Januar 2025)
  • Lizenzierung bei einem Entsorgungssystem
  • Regelmäßige Mengenmeldungen
  • Zahlung der entsprechenden Gebühren

Besonders wichtig: Wenn ihr kein Unternehmen mit Sitz in Kroatien seid, braucht ihr einen Authorised Representative, auf Deutsch Bevollmächtigter genannt. Dazu aber später mehr!

Wer ist in Kroatien EPR-pflichtig?

Die EPR gilt für alle, die Produkte in Kroatien in Verkehr bringen. Dabei ist egal, ob es sich um Hersteller:innen, Importeur:innen, Händler:innen oder Online-Shops handelt. Auch der Sitz des Unternehmens ist nicht ausschlaggebend, das heißt, die EPR gilt für kroatische und andere europäische Unternehmen. Organisationen, die aus dem europäischen Ausland Produkte auf den kroatischen Markt bringen, sind ebenfalls verpflichtet.

EPR für Verpackungen

Die Herstellerverantwortung für Verpackungen muss von allen Unternehmen, die verpackte Waren an Endverbraucher:innen in Kroatien verkaufen oder liefern, erfüllt werden. Sendet ihr nach Kroatien, seid ihr also in der Pflicht. Nach dem kroatischen Gesetz sind Verpackungen übrigens alle Gegenstände aus unterschiedlichem Material, die Waren umschließen und für Versand, Lagerung und Präsentation genutzt werden.

EPR für Batterien

Für Batterien gelten ähnliche Voraussetzungen. Betroffen sind alle Unternehmen, die Batterien oder Geräte, die Batterien oder wiederaufladbare Batterien enthalten, zum ersten Mal auf dem kroatischen Markt in Verkehr bringen oder sie importieren. Das betrifft auch Auto- und Industriebatterien, für die eine vollständige Finanzierung bis ans Lebensende übernommen werden muss. Solltet ihr also batteriebetriebene Geräte oder einzelne Batterien nach Kroatien importieren, klärt dazu eure Pflichten vorab.

EPR für Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE)

Egal ob Groß- oder Kleingeräte, Monitore, IT-Geräte, Lampen oder Wärmetauscher: Wenn ihr Elektro- und Elektronikgeräte in Kroatien herstellt, importiert oder verkauft (auch als Export), braucht ihr eine Lizenz und müsst eure Mengen melden.

Authorised Representative – der Bevollmächtigte für Kroatien

Als ausländisches Unternehmen ohne Sitz in Kroatien dürft ihr die EPR-Pflichten dort nicht einfach selbst übernehmen. Neben der Registrierung mit einem System seid ihr verpflichtet, eine Bevollmächtigung zu erteilen. Dazu wird eine natürliche oder juristische Person mit Sitz im Land, also in Kroatien, bestimmt. Bevollmächtigte Personen handeln in eurem Namen und sorgen dafür, dass ihr alle EPR-Vorgaben einhaltet und fungieren als Ansprechpartner:innen für Behörden. Wichtig: Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen.

Der rechtliche Rahmen der EPR-Gesetzgebung in Kroatien

Im Rahmen europaweiter Vorgaben hat Kroatien seine rechtlichen Vorgaben in der Vergangenheit grundlegend überarbeitet. Seit November 2023 gelten die Anpassungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für die drei bereits beschriebenen Materialströme. Den rechtlichen Rahmen der EPR in Kroatien stellen zwei zentrale Verordnungen:

  • Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Einwegkunststoffprodukte und kunststoffhaltige Fischereigeräte (OG 137/2023)
  • Verordnung über die Bewirtschaftung besonderer Abfallkategorien im Fonds-System (OG 124/2023)

Beide Regelwerke sollen EU-Standards umsetzen und eine nachhaltige Abfall- und Kreislaufwirtschaft zu fördern.

EPR-Kosten in Kroatien

Die Gebühren für die Teilnahme an einem Entsorgungssystem sind in Kroatien gesetzlich festgelegt. Das gilt auch für die Pflicht zur Mengenmeldung, also die Meldung darüber, wie viele Verpackungen, Batterien oder Elektrogeräte ihr auf den Markt bringt.

Was ist die Mengenmeldung genau?

In Kroatien muss gemeldet werden, welche Mengen an Verpackungen, Elektrogeräten oder Batterien verkauft oder geliefert wurden. Die EPR-Mengenmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt seit Januar 2025 monatlich. Warum?

  • Kostenberechnung der Recyclinggebühren basierend auf tatsächlichen Mengen
  • Nachweis der Compliance gegenüber Behörden

Was passiert im Falle der Nichteinhaltung?

Die kroatische Umweltbehörde FZOEU (Fond za zaštitu okoliša i energetsku učinkovitost) ist für die Umsetzung von Umweltschutz- und Energieeffizienzprogrammen in Kroatien verantwortlich. Sie sowie das Finanzministerium bzw. der Zoll überprüfen die Einhaltung der EPR-Verpflichtungen.

Bei Verstößen kann es richtig teuer werden, es drohen dann eine schriftliche Verwarnung oder sogar eine Geldstrafe. Wenn ein Unternehmen beispielsweise seine Verpackungen in Kroatien nicht lizenziert, können Geldbußen von 1.327,228 bis 13.272,28 EUR (vor 2023: 10000,00 – 100.000,00 HRK) drohen. Good to know: Auch euer Bevollmächtigter kann haftbar gemacht werden.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Fazit: Klarheit über Pflichten schafft Sicherheit

In Kroatien gelten klare Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Wer also nach Kroatien exportiert, sollte die lokalen EPR-Vorgaben unbedingt auf dem Schirm haben. Denn nur wer gut vorbereitet ist, kann teure Fehler, wie Bußgelder und Lieferverzögerungen, vermeiden. Besonders wichtig: Bestellt einen Bevollmächtigten, kümmert euch um Registrierung und Mengenmeldung, dann steht eurem erfolgreichen Markteintritt nichts mehr im Weg.

Schaut doch bei unserer kostenlosen Verpflichtungseinschätzung vorbei, um abzuchecken, welche Pflichten ihr in Kroatien oder anderen Ländern erfüllen müsst.

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Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

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Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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EPR in Italien: Pflichten für E-Commerce & Textilien

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Seit November 2024 gelten in Italien neue Regeln für den Verkauf über Online-Marktplätze: Mit dem Gesetz 166/2024 (Änderung des bestehenden Gesetzesdekrets 152/2006) verschärft Italien die Anforderungen an die EPR. Italienische Online-Marktplätze müssen nun Daten und Gebühren für EPR-pflichtige Produkte im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) im Namen ihrer Händler:innen erfassen und abführen. Für euch als Händler:innen bedeutet das: Wer über einen italienischen Marktplatz an Endkund:innen verkauft, muss registriert sein.

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Gewerbeverpackungen in der EU: Pflichten im Überblick

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In diesem Beitrag erklären wir euch, worin die Unterschiede zwischen den Verpackungstypen liegen, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese beruhen und wie einige EU-Mitgliedstaaten – konkret Frankreich, Österreich und Spanien – mit Gewerbeverpackungen umgehen.

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EPR in der Schweiz – Recycling für Unternehmen

In vielen europäischen Ländern gelten bereits klare EPR-Pflichten (erweiterte Herstellerverantwortung). Hersteller:innen und Händler:innen sind für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich und müssen sich bei entsprechenden nationalen Systemen registrieren und Lizenzgebühren zahlen. Doch wie sieht es in der Schweiz aus?  

Anders als in der EU gibt es hier (noch) keine einheitliche gesetzliche Verpflichtung zur erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen. Stattdessen setzen viele Branchen auf freiwillige Rücknahme- und Recyclinglösungen. Doch bedeutet das, dass Unternehmen keine Verantwortung tragen müssen? Nicht ganz – je nach Produktkategorie und Material können Händler:innen dennoch Pflichten treffen. Wer in die Schweiz exportiert oder hier Verpackungen in Verkehr bringt, sollte prüfen, welche Regelungen gelten. 

Gibt es eine EPR-Pflicht in der Schweiz?

Die Schweiz hat derzeit keine flächendeckende gesetzliche Verpflichtung zur EPR für Verpackungen, wie es in der EU der Fall ist 

Verantwortung ohne EPR-Regelung

Es existiert kein zentrales Register, in das sich Unternehmen eintragen müssen, und auch keine einheitliche Pflicht zur finanziellen Beteiligung an einem System, welches für die Verwertung Sorge trägt. Stattdessen setzen verschiedene Branchenverbände auf freiwillige Rücknahmesysteme. Dazu gehören zum Beispiel PET-Recycling Schweiz, die Sammlung von Altkarton und Glas sowie private Rücknahmesysteme für Kunststoffverpackungen. 

Allerdings bedeutet das Fehlen einer verpflichtenden EPR-Regelung nicht, dass Unternehmen in der Schweiz keine Verantwortung für ihre Verpackungen tragen. Unternehmen sind sich auch ohne Pflicht einig: Wer Verpackungen in Umlauf bringt, sollte sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß entsorgt und recycelt werden können.  

Zudem gibt es produktbezogene Rücknahmeverpflichtungen – etwa für Batterien, Elektrogeräte oder bestimmte Kunststoffprodukte. Unternehmen müssen sich individuell informieren, welche Form der Verantwortung sie für ihre Verpackungen übernehmen wollen und welche vorgeschriebenen Regeln für ihre Produkte gelten. 

Unterschiede zu EPR-Systemen in der EU

Im Gegensatz zur Schweiz ist EPR in der Europäischen Union gesetzlich verankert. Die EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG) schreibt vor, dass Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, für deren Sammlung, Recycling und Entsorgung verantwortlich sind. In den meisten EU-Ländern bedeutet das: 

  • Registrierungspflicht bei einer zuständigen Behörde 
  • Lizenzierung von Verpackungen mit entsprechenden Gebühren für Recycling und Entsorgung 
  • Nachweis- und Berichtspflichten über in Umlauf gebrachte Verpackungsmengen 

Ein entscheidender Unterschied: Während in der EU die Verantwortung direkt bei den Hersteller:innen und Händler:innen liegt, setzt die Schweiz stärker auf den freiwilligen Beitrag von Unternehmen sowie die Beteiligung der Verbraucher:innen. Dadurch fehlt eine einheitliche, verpflichtende Kostenbeteiligung, wie sie etwa in Deutschland mit der Verpackungslizenz existiert. 

Allerdings gibt es auch in der Schweiz politische Diskussionen über eine mögliche Anpassung an das EU-Modell. Wer als Unternehmen langfristig in der Schweiz tätig ist, sollte daher mögliche Entwicklungen im Blick behalten. Aktuell ist hier einiges in Bewegung. 

Verpackungsrecycling und Entsorgung in der Schweiz

Das Schweizer Entsorgungssystem unterscheidet sich deutlich von den in der EU üblichen EPR-Modellen. Es beruht auf einer Mischung aus freiwilliger Verantwortungsübernahme durch Branchenlösungen und kommunalen Sammelsystemen. 

Wie funktioniert das Recycling in der Schweiz?

  • Getrennte Sammlung: Die Schweiz setzt auf eine hohe Beteiligung der Bevölkerung bei der Mülltrennung. Materialien wie Glas, Papier, Karton, Aluminium und PET werden über kommunale Sammelstellen oder Detailhändler zurückgeführt.
  • Freiwillige Rücknahmesysteme: Verschiedene Branchen haben eigene Recyclingorganisationen aufgebaut. Dazu gehören unter anderem:
    • PET-Recycling Schweiz für Einweggetränkeflaschen
    • IGORA & Ferro Recycling für Aluminium und Stahlblech
    • VetroSwiss für Altglas
    • Swiss Recycling als Dachverband verschiedener Sammelsysteme
  • Hauskehricht und kostenpflichtige Entsorgung: Verpackungen, die nicht über spezielle Sammelsysteme erfasst werden, landen oft im normalen Haushaltsmüll. Die Kosten für die Abfallentsorgung tragen in der Regel die Verbraucher:innen über Kehrichtsackgebühren oder kommunale Abgaben.

Die Finanzierung der Freiwillige Rücknahmesysteme

Anders als in den meisten EU-Ländern gibt es in der Schweiz keine zentrale Organisation, die Verpackungslizenzen verwaltet oder Recyclinggebühren nach Verpackungsmenge erhebt. Stattdessen finanzieren sich die freiwilligen Systeme über Branchenbeiträge, Mitgliederbeiträge oder vorgezogene Recyclinggebühren (z. B. auf PET-Flaschen).  

Für euch bedeutet das: 

  • Es gibt keine generelle Melde- oder Lizenzierungspflicht für Verpackungen. 
  • Wer Verpackungen in die Schweiz liefert, sollte trotzdem prüfen, ob sie in ein bestehendes Rücknahmesystem integriert werden können. 
  • Ohne verpflichtende Herstellerverantwortung besteht das Risiko, dass weniger wertvolle Verpackungsmaterialien wie Kunststoffverpackungen optimal recycelt werden. 
Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Herausforderungen für Unternehmen, die in der Schweiz verkaufen möchten

Je nach Verpackungsmaterial gibt es unterschiedliche Rücknahmesysteme, in die sich Unternehmen freiwillig einbringen können. Das Fehlen einer zentralen Registrierungspflicht kann es jedoch komplizierter machen, die richtigen Partner für eine nachhaltige Entsorgung zu finden. 

In der Schweiz sind Verbraucher:innen an eine dezentrale Entsorgung gewöhnt: Während Glas und PET meist über Sammelstellen erfasst werden, landen viele Kunststoffverpackungen im kostenpflichtigen Hausmüll. Unternehmen müssen sich daher überlegen, wie sie ihre Verpackungen recyclingfreundlich gestalten, um eine möglichst hohe Wiederverwertung zu ermöglichen. Wer etwa Kunststoffverpackungen vertreibt, sollte prüfen, ob sie in bestehende Rücknahmesysteme integriert werden können.  

Zukunftsausblick: Kommt eine verbindliche EPR-Regelung?

Auch wenn die Schweiz derzeit keine verpflichtende EPR-Regelung hat, wächst der Druck zur Einführung eines geregelten Systems. Es wird zunehmend über eine gesetzlich verpflichtende Herstellerverantwortung für Verpackungen diskutiert. Besonders folgende Faktoren könnten eine zukünftige Regulierung beeinflussen: 

  • Anpassung an EU-Standards: Da viele Schweizer Unternehmen auch in der EU tätig sind, könnte eine Harmonisierung mit den europäischen Vorschriften den Verwaltungsaufwand verringern und Wettbewerbsnachteile vermeiden. 
  • Steigende Umweltanforderungen: Die Schweiz setzt sich ehrgeizige Umweltziele – etwa eine Reduktion des Ressourcenverbrauchs und eine Verbesserung der Recyclingquote. Eine gesetzliche EPR-Pflicht könnte hier einen entscheidenden Beitrag leisten. 
  • Ungleiche Kostenverteilung: Momentan tragen vor allem Verbraucher:innen über Kehrichtsackgebühren die Kosten der Entsorgung. Eine verpflichtende Herstellerverantwortung könnte Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen und für eine gerechtere Finanzierung sorgen. 

Was bedeutet das für Unternehmen?

Wer Verpackungen in der Schweiz in Verkehr bringt, sollte sich frühzeitig auf mögliche Änderungen vorbereiten. Auch wenn es noch keine verbindliche EPR-Pflicht gibt, könnten sich Unternehmen durch eine nachhaltige Verpackungsstrategie und die freiwillige Teilnahme an Rücknahmesystemen langfristig einen Wettbewerbsvorteil sichern. 

Fazit: Eine verbindliche EPR-Regelung in der Schweiz ist zwar noch nicht beschlossen, aber durchaus möglich. Unternehmen sollten die Entwicklungen genau verfolgen, um sich rechtzeitig an neue Anforderungen anzupassen. 

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Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

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EPR in Italien: Pflichten für E-Commerce & Textilien

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Gewerbeverpackungen in der EU: Pflichten im Überblick

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EPR UK: Aktuelle Pflichten für Händler:innen rund um die Verpackung

Die erweitere Herstellerverantwortung (englisch: Extended Producer Resposibility, kurz: EPR) nimmt Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen nach dem Verursacherprinzip für die Dauer des Lebenszyklus ihrer Produkte und Verpackungen in die Pflicht. Ein Konzept, das in der EU aufgrund der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG weitverbreitet ist. Auch im Vereinigten Königreich gibt es EPR-Regelungen, auch wenn sie seit dem Brexit nicht mehr Teil der EU sind. Versendet ihr Waren in die UK, solltet ihr euch daher vorab mit den genauen Regelungen im Land auseinandersetzen, um Sanktionen zu vermeiden und compliant aufgestellt zu sein. Im folgenden Artikel geben wir euch einen Überblick über die aktuellen EPR-Pflichten im Vereinigten Königreich und werfen einen Blick auf kürzliche und anstehende Neuerungen.

Was verbirgt sich hinter der Extended Producer Responsibility for packaging UK (pEPR)?

Seit Januar 2025 gilt die Extended Producer Responsibility for packaging (pEPR) im Vereinigten Königreich. Die Regelung trat im Rahmen der Producer Responsibility Obligations (Packaging and Packaging Waste) Regulations 2024 in Kraft. Eingeführt wurde die pEPR UK, um die finanzielle und operative Verantwortung für Verpackungsabfälle von den Verbraucher:innen und den lokalen Behörden auf die Hersteller:innen zu übertragen, wie wir es auch aus vielen Ländern der EU und Deutschland kennen. Auch das Ziel kommt uns bekannt vor: Anreize für nachhaltige Verpackungspraktiken schaffen und die Recyclingraten erhöhen.

PackUK: Neue EPR UK Regelung kommt mit neuem System

Nicht nur die EPR UK wurde neu gedacht, mit ihr geht eine neue Regierungsbehörde, PackUK, an Start. Sie verwaltet das Entsorgungssystem. Der Verantwortungsbereich von PackUK erstreckt sich über die vier Nationen: England, Schottland, Nord Irland und Wales. In Wales wird es PecynUK genannt. Zu den Aufgaben von PackUK gehört es, EPR-Gebühren festzulegen, Zahlungen einzuziehen und die so vorhandenen finanziellen Mittel an die lokalen Behörden zu verteilt, die im Gegenzug die Sammel- und Recyclingdienste übernehmen.

Wann bin ich zur EPR UK verpflichtet?

Anders als beispielsweise in Deutschland oder Österreich, wo jedes Unternehmen, das Verpackungen an private Endkund:innen in Verkehr bringt, zur Lizenzierung und Registrierung der Verpackungen verpflichtet ist, bestehen bezüglich der Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung in den UK sogenannte Mengen- und Umsatzschwellen. Versendet ihr Waren in das Vereinigte Königreich, seid ihr im Rahmen der EPR UK verpflichtet, eure Verpackungen zu melden, wenn ihr dort eine Niederlassung habt sowie einen Jahresumsatz von über 1 Million Pfund erwirtschaftet und über 25 Tonnen Verpackungsmaterial in Umlauf bringt.

Die UK EPR unterscheidet dabei zusätzlich noch mal zwischen “Small Producers” (SP) und “Large Producers” (LP). Small Producers fallen unter die aufgeführten Mengen- und Umsatzschwellen und sind lediglich zur Einreichung ihrer Verpackungsdaten zu Jahresbeginn verpflichtet.

Zu den Large Producers zählt man, wenn man mehr als 2 Millionen Pfund Jahresumsatz erzielt und über 50 Tonnen Verpackungsmaterial in Umlauf bringt. LPs sind seit 2023 verpflichtet, halbjährlich einen EPR-Bericht zu erstellen und stehen zusätzlich ab 01. Oktober 2025 in der Pflicht, eine EPR-Gebühr zu zahlen. Diese Gebühr ergibt sich individuell aus den Verpackungsarten und Mengen des / der Inverkehrbringer:in.

Registrierungspflicht und EPR-Gebühr in den UK

Sowohl Large Producers als auch Small Producers stehen im Vereinigten Königreich in der Pflicht, Angaben zu Ihren Verpackungsarten und –mengen dem Department for Environment Food & Rural Affairs (Defra) zu melden. 

Dazu müsst ihr euch online bei der Aufsichtsbehörde registrieren und dort eure Verpackungsmengen gesammelt einreichen. Bei der Registrierung fällt eine Gebühr an. Im Vereinigten Königreich sind nur als Large Producer deklarierte Händler:innen zur Zahlung von EPR-Gebühren verpflichtet. 

Was ist die Defra?

Das Department for Environment, Food and Rural Affairs ist als Ministerium der UK Regierung, für Umwelt, Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung zuständig. Zu Ihr gehört auch PackUK und alle EPR UK Themen.

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Pflichten

In den UK drohen Unternehmen, die Verpackungen ohne entsprechende EPR-Compliance in Verkehr bringen, hohe Geldstrafen, Vertriebsverbote, Gewinnabschöpfungen und weitere Sanktionen. Die genaue Höhe der Strafen richtet sich nach dem jeweiligen Verstoß. Die bislang höchste verhängte Strafe belief sich auf 270.000 Pfund.

Aktuelle Entwicklungen zur EPR UK

Die aktuellen Bereiche der Extended Producer Responsibilities UK umfassen neben Verpackungen auch Elektronikartikel, Batterien und Fahrzeuge. Künftig sollen diese Kategorien um Möbel und Textilien erweitert werden. Auch die aktuell geltenden Recyclingziele sollen für die bereits bestehenden Kategorien angehoben werden, um die Abfallmengen zu reduzieren. Diese Maßnahmen gehen mit Produktanpassungen aufseiten der Unternehmen einher. 

Generell scheint die UK sich an ihren Nachbarstaaten der EU zu orientieren und zieht trotz Austritt in Sachen EPR ordentlich mit. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf aktuelle EPR Packaging UK Updates, um nicht den Anschluss zu verlieren.

Welche anderen Regelungen für andere Länder innerhalb der EU gelten, könnt ihr hier nachlesen. 

Ausblick: Kennzeichnungspflicht in den UK

Neben den ganz grundlegenden UK EPR Änderungen soll ab dem 31. März 2026 die Kennzeichnungspflicht für Primär- und Versandverpackungen eingeführt werden. Diese Pflicht soll ohne Schwelle für alle Hersteller:innen gelten und Verbraucher:innen über die richtige Entsorgung der Verpackungen aufklären. Zur Einführung der Kennzeichnungspflicht sollen Kunststofffolien zunächst ausgeschlossen sein. Ab dem 31. März 2027 soll die Pflicht für alle Verpackungsarten gelten, egal ob Kunststofffolie oder Karton.

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EPR-Update 2025: News für Unternehmen

In ganz Europa sind die gesetzlichen Regelungen für Verpackungen und andere EPR-Schemes immer in Bewegung und werden ständig angepasst. Direkt zum Anfang dieses Jahres sind mehrere neue Verordnungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Kraft getreten. Neue Gesetze in verschiedenen Ländern betreffen unter anderem Hersteller:innen und Händler:innen von Batterien, Elektro- und Elektronikgeräten, Verpackungen und Textilien. Wir haben für euch die wichtigsten EPR-Updates zusammengestellt, damit ihr kein To-Do verpasst.

Die 6 wichtigsten EPR-Updates zu 2025

Das sind einige der wichtigsten Europa-weit anstehenden Fristen und Änderungen, über die wir euch auf dem Laufenden halten und bei deren Umsetzung wir euch gerne unterstützen.

Dänemark

Dänemark hat zu 2025 ein EPR-System für Verpackungen eingeführt und setzt damit die geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC um. Hersteller:innen sind jetzt verpflichtet, sich zu registrieren und ihre Mengen zu melden. Dazu gibt es vergleichbar zum deutschen Herstellerregister LUCID ein dänisches Register, das „Dansk Producentansvar“ (DPA).

Weitere Infos rund um Dänemark gibt es hier: Herstellerverantwortung in Dänemark

Frankreich

Das EPR-System in Frankreich ist zu 2025 auf industrielle und kommerzielle Verpackungen ausgeweitet worden. Unternehmen müssen nun dafür Sorge tragen, dass alle Verpackungen, die sie auf den Markt bringen, recyclingfähig sind oder im Rahmen eines Entsorgungssystems verantwortungsvoll verwertet werden können.

Zusätzlich stehen nun Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro in der Pflicht, ihre Kund:innen über die Umwelteigenschaften und -merkmale folgender Produktkategorien zu informieren:

  • Verpackungen
  • elektrische und elektronische Geräte
  • Textilien und
  • Möbel.

Mehr Details dazu findet ihr hier: Neue EPR-Regelungen in Frankreich

Luxemburg

Auch in Luxemburg gibt es EPR-Updates. Importierende Unternehmen werden stärker in die Verantwortung genommen. Seit Beginn des Jahres ist hier die Lizenzierung von industriellen Verpackungen für Importeur:innen verpflichtend.

Portugal

In Portugal ist zu 2025 eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen eingeführt worden. Haushalts- und gewerbliche Verpackungen müssen jetzt mit Sortierhinweisen für jedes Verpackungsmaterial gekennzeichnet werden. Einheitliche Vorgaben gibt es nicht.

Zusätzlich müssen auch gewerbliche Verpackungen ab 2025 in Portugal lizenziert werden. Wer genau verpflichtet ist, ist auch noch nicht klar. Auf unserem Blog halten wir euch auf dem Laufenden.

Spanien

Spanien führte zum 01.01.2025 ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht für Haushaltsverpackungen ein. Alle Verpackungen, die Haushaltsabfällen zuzuordnen sind, müssen ab jetzt mit klaren Recyclinghinweisen versehen werden. Zusätzlich sind auch in Spanien gewerbliche Verpackungen systembeteiligungspflichtig geworden. Alle Details hierzu gibt es hier: Kennzeichnungspflich in Spanien

Hinweis: Falls ihr Waren nach Spanien und Portugal versendet, könnt ihr die Kennzeichnungen aus Spanien auch in Portugal verwenden.

United Kingdom

In UK ist am 21. Januar 2025 offiziell der neue Systemadministrator für die erweiterte Herstellerverantwortung von Verpackungen eingeführt worden. Das Programm verlagert die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsabfällen von Steuerzahlern und lokalen Behörden auf Unternehmen, die Verpackungen Inverkehrbringen. PackUK wird für die Festsetzung der EPR-Gebühren, deren Einziehung bei den verpflichteten Herstellern und die Zahlung der Gebühren für die Entsorgung von Verpackungsabfällen an die lokalen Behörden zuständig sein, die im Gegenzug die Sammel- und Recyclingdienste übernehmen.

Zentrale Änderungen auf EU-Ebene

In der EU treten nicht nur Neuerung in Einzelländern in Kraft, es gibt für 2025 auch zentrale Änderungen, die für alle EU-Staaten wichtig sind:

Die PPWR kommt

Als wichtigste, nun auch beschlossene, Änderung tritt die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in Kraft. Sie löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC ab.

Hersteller:innen sollen noch stärker im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung handeln. Anders als die bisherige Richtlinie ist die Verordnung verpflichtend für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten und regelt die Umsetzung, sodass länderspezifische Regelungen vereinheitlicht werden.  Ziel ist es eine EU-weite funktionierende Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Dazu sollen Maßnahmen wie Recycling, die Einführung von Mehrwegverpackungen und die Nutzung recycelter Materialien beitragen.

Einen umfassenden Überblick zu den bisher bekannten Änderungen, die durch die PPWR folgen, findet ihr hier: Die PPWR im Überblick

Neuregelung für Batterien

Rund um Batterien gibt es in diesem Jahr auch Neuerungen. Ab dem 18. Februar 2025 sind Hersteller:innen von Batterien für Elektrofahrzeuge verpflichtet, den Kohlenstoff-Fußabdruck ihrer Batterien offenzulegen. Darüber hinaus müssen Batterien allgemein mit dem Symbol „Getrennte Sammlung“ gekennzeichnet werden. Das gilt ab dem 18.August 2025.

Fazit: Die EPR-Updates 2025 stehen im Zeichen der PPWR

2025 bringt umfassende Änderungen für Unternehmen, die Verpackungen in Europa in Verkehr bringen. Besonders große Auswirkungen wird die Einführung der PPWR haben.

Unternehmen müssen sich auf höhere Anforderungen an Recyclingquoten, die Materialtrennung und das Reporting einstellen. Klingt nach viel Verwaltungsarbeit aber die PPWR bietet auch Chancen: Durch innovative Recyclinglösungen und eine verstärkte Kreislaufwirtschaft können Unternehmen nicht nur zur Nachhaltigkeit beitragen, sondern sich auch einen Wettbewerbsvorteil bei umweltbewussten Verbraucher:innen verschaffen.

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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EPR in Italien: Pflichten für E-Commerce & Textilien

EPR in Italien: Pflichten für E-Commerce & Textilien

Seit November 2024 gelten in Italien neue Regeln für den Verkauf über Online-Marktplätze: Mit dem Gesetz 166/2024 (Änderung des bestehenden Gesetzesdekrets 152/2006) verschärft Italien die Anforderungen an die EPR. Italienische Online-Marktplätze müssen nun Daten und Gebühren für EPR-pflichtige Produkte im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) im Namen ihrer Händler:innen erfassen und abführen. Für euch als Händler:innen bedeutet das: Wer über einen italienischen Marktplatz an Endkund:innen verkauft, muss registriert sein.

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Gewerbeverpackungen in der EU: Pflichten im Überblick

Gewerbeverpackungen in der EU: Pflichten im Überblick

In diesem Beitrag erklären wir euch, worin die Unterschiede zwischen den Verpackungstypen liegen, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese beruhen und wie einige EU-Mitgliedstaaten – konkret Frankreich, Österreich und Spanien – mit Gewerbeverpackungen umgehen.

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Die Kennzeichnungspflicht in Spanien

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen. 

Wir haben für euch die wichtigsten Infos zusammengefasst, damit ihr bestens vorbereitet seid und die Kennzeichnung eurer Verpackungen zum Kinderspiel wird.

Einführung: Die neue Kennzeichnungspflicht in Spanien

Zum 1. Januar 2025 wurde in Spanien mit dem königlichen Dekret 1055/2022 eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen eingeführt, die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt. Alle Verpackungen, die Haushaltsabfällen zuzuordnen sind, müssen ab diesem Zeitpunkt mit klaren Recyclinghinweisen versehen werden. Das betrifft nicht nur spanische Unternehmen, sondern auch alle, die Produkte nach Spanien exportieren. 

Doch warum ist diese Änderung notwendig? Spanien hat sich Ziele gesetzt, um den Umweltschutz voranzutreiben und die Recyclingquoten zu verbessern. Durch die Kennzeichnungspflicht soll es den Verbraucher:innen leichter gemacht werden, Verpackungsabfälle korrekt zu entsorgen, was zu höheren Recyclingquoten und einer effizienteren Kreislaufwirtschaft beitragen soll. 

Diese neuen Regelungen wirken sich direkt auf euch aus, wenn ihr verpackte Produkte nach Spanien exportiert, die dort bei privaten Endverbraucher:innen anfallen. Egal ob ihr Plastikverpackungen, Papierverpackungen oder Glasbehälter verwendet – für jede Verpackungsart gelten ab 2025 spezifische Kennzeichnungsvorgaben, die erfüllt werden müssen. Es ist also höchste Zeit, eure Verpackungen zu überprüfen und anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. 

Welche Verpackungen sind betroffen?

Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle sogenannten „Haushaltsverpackungen“ – also Verpackungen, die typischerweise bei Endverbraucher:innen im privaten Haushalt anfallen. In Spanien wird hierfür der Begriff „envases domésticos“ verwendet. Das bedeutet, dass sowohl Lebensmittelverpackungen, Getränkeverpackungen als auch Verpackungen für Haushaltswaren und Konsumgüter von der Regelung betroffen sind. 

Was bedeutet das konkret für euch?

Wenn ihr Verpackungen nach Spanien exportiert oder eure Produkte dort verkauft, müsst ihr sicherstellen, dass die Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Das betrifft nicht nur die äußere Verpackung, sondern auch alle Verpackungsbestandteile. Dazu gehören zum Beispiel Etiketten, Plastikhüllen oder Kartons, die das Produkt umhüllen. Auch wenn eure Verpackungen aus verschiedenen Materialien bestehen, seid ihr verpflichtet, für jedes Material den passenden Hinweis zur Entsorgung anzubringen. 

Ein Beispiel: Eure Verpackung besteht aus einer Glasflasche mit einem Plastikdeckel. In diesem Fall müsst ihr zwei Symbole auf der Verpackung anbringen – eins für den Glasbehälter (grüner Container) und eins für den Plastikdeckel (gelber Container). Falls die Verpackung aus mehreren Materialien besteht, die nicht voneinander getrennt werden können (z.B. Verbundmaterialien), müsst ihr das Symbol für das Material mit dem größten Gewichtsanteil verwenden. 

Die Kennzeichnung muss gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf der Verpackung angebracht werden. Mindestanforderungen an Größe und Gestaltung müssen ebenfalls eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Informationen klar und deutlich bei den Verbraucher:innen ankommen. 

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

So kennzeichnet ihr eure Verpackungen in Spanien richtig

Um die neuen gesetzlichen Vorgaben in Spanien zu erfüllen, müsst ihr eure Verpackungen mit speziellen Symbolen zur Abfalltrennung versehen. Diese Symbole informieren Verbraucher:innen darüber, in welchen Behältern sie die Verpackungsabfälle entsorgen sollen. Ihr könnt dazu entweder selbst ein Symbol entwickeln oder bereits bestehende Symbole nutzen. 

Welche Fraktionen gibt es?

In Spanien wird der Verpackungsabfall in vier Hauptfraktionen sortiert, für die jeweils unterschiedliche Behälter vorgesehen sind:

  • Gelber Container: Kunststoff und Metallverpackungen (z.B. Getränkedosen, Plastikflaschen)
  • Blauer Container: Papier- und Pappeverpackungen (z.B. Kartons, Papierverpackungen)
  • Brauner Container: Kompostierbare Verpackungen (z.B. biologisch abbaubare Verpackungen, organische Abfälle)
  • Grüner Container: Glasverpackungen (z.B. Glasflaschen, Marmeladengläser)

Für jede dieser Fraktionen müsst ihr auf euren Verpackungen entsprechende Symbole zur Abfalltrennung anbringen. Falls es aus gestalterischen Gründen nicht möglich ist, die offiziellen Farben für die Kennzeichnung (Gelb, Blau, Braun, Grün) zu verwenden, könnt ihr auch Schwarz-Weiß-Varianten nutzen. In diesem Fall müsst ihr den entsprechenden Container jedoch schriftlich erwähnen, damit es zu keinen Missverständnissen bei der Entsorgung kommt.

Pflichten und Vorschriften im Detail

Die neuen Kennzeichnungsvorschriften in Spanien erfordern nicht nur die Aufbringung eines Symbols, sondern auch, dass dieses bestimmte Anforderungen erfüllt. Damit alles rechtlich korrekt ist und für die Verbraucher:innen klar erkennbar bleibt, gibt es einige wichtige Vorgaben, die ihr beachten müsst:

  • Mindestgröße und Sichtbarkeit: Jedes Kennzeichnungssymbol muss mindestens 8 mm groß sein. Idealerweise verwendet ihr eine Größe von 10 mm, um die Lesbarkeit zu optimieren. Die Symbole müssen gut sichtbar auf der Verpackung angebracht werden und dürfen nicht durch andere Design- oder Verpackungselemente verdeckt sein.
  • Farbliche Vorgaben: Offiziell wird empfohlen, die Kennzeichnung in den Farben Gelb, Blau, Braun und Grün vorzunehmen, entsprechend der jeweiligen Entsorgungsfraktion. Ist dies aus gestalterischen Gründen nicht möglich, könnt ihr auf Schwarz-Weiß oder andere Farbvarianten zurückgreifen.
  • Sonderregelungen für Verbundverpackungen: Besteht eure Verpackung aus mehreren, nicht voneinander trennbaren Materialien, gebt das Material mit dem größten Gewichtsanteil an. So können die Verbraucher:innen die Verpackung korrekt entsorgen.
  • Wiederverwendbare und kompostierbare Verpackungen: Wiederverwendbare Verpackungen, wie z.B. Dosen oder Flaschen, müssen zusätzlich das Symbol des Pfandrücknahmesystems (DRS) tragen. Kompostierbare Verpackungen müssen mit dem Hinweis „Do not discard in the environment“ versehen werden, sowie einer Zertifizierung nach UNE EN 13432:2001 oder einer vergleichbaren Norm.

Hinweis: Für Produkte und Verpackungen, bei denen durch Rückverfolgbarkeit nachgewiesen werden kann, dass sie vor dem 1. Januar 2025 in einem EU-Mitgliedstaat produziert, hergestellt, erworben oder importiert wurden, gilt eine Übergangsfrist. Diese dürfen bis zum Ablauf der Bestände, jedoch spätestens innerhalb von 6 Monaten auch ohne Kennzeichnung vermarktet werden.

Fazit zur Kennzeichnungspflicht in Spanien

Die ab 2025 geltende Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Spanien bringt neue Herausforderungen, aber auch Chancen für Unternehmen. Mit klaren Vorgaben zur Abfalltrennung und Entsorgung zielt die Gesetzgebung darauf ab, den Recyclingprozess zu verbessern und das Umweltbewusstsein bei Verbraucher:innen zu stärken. 

Für euch bedeutet das, rechtzeitig eure Verpackungen anzupassen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Indem ihr die neuen Regeln umsetzt, tragt ihr nicht nur zu einer saubereren Umwelt bei, sondern stärkt auch das Vertrauen eurer Kund:innen in eure Nachhaltigkeitsbemühungen. 

Achtung! Weitere Neuerung bezüglich gewerblicher Verpackungen in Spanien ab 2025

Auch gewerbliche Verpackungen sind seit Januar 2025 in Spanien systembeteiligungspflichtig. Während diese Verpflichtung bisher nur für Haushaltsverpackungen galt, sind ab jetzt auch Handels- und Industrieverpackungen betroffen. 

Damit ihr euch vorbereiten und alle neuen Vorgaben erfüllen könnt, schaut einmal hier vorbei.

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Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

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Gewerbeverpackungen in der EU: Pflichten im Überblick

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Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!

Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark

Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark: Alles, was ihr jetzt wissen müsst!

Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark

Am 01. Oktober 2025 wird in Dänemark eine neue Ära in der Abfallwirtschaft eingeläutet: die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen kommt. (Ursprünglich war das Inkrafttreten der neuen Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung für den 01. Juli 2025 geplant). Das bedeutet konkret: Hersteller:innen werden ab diesem Zeitpunkt in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen Sorge zu tragen. Dänemark setzt die übergeordnet geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC damit als letztes Land der EU um.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Inhalte des neuen EPR-Gesetzes in Dänemark

Das dänische Parlament hat die am Verursacherprinzip orientierte Verantwortungsdelegation an inverkehrbringende Unternehmen für Verpackungen und Einwegplastikprodukte gebilligt. Dies bedeutet eine wesentliche Umverteilung der Kosten für das Recycling: Was bisher die Bürger:innen trugen, wird nun auf die Hersteller:innen übergehen.

Inverkehrbringende Unternehmen müssen somit nun die Kosten für das Sammeln und Sortieren von Haushaltsabfällen tragen und sich an Programmen zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Förderung von Recycling beteiligen. Die EPR für Verpackungen gilt für alle Arten von Verpackungen, unabhängig davon, ob es sich um Kunststoff, Glas, Holz, Metall, Pappe, Papier usw. handelt. Weiter wird in Dänemark zwischen drei Arten von Verpackungen unterschieden: Primär- und Verkaufsverpackungen, Sekundärverpackungen und Multipacks sowie Tertiär- und Transportverpackungen. Schätzungen zufolge werden etwa 41.000 Unternehmen von dieser Regelung betroffen sein. Zusätzlich werden Gebühren für die Entsorgung von Einwegplastik eingeführt.

Für kleinere Hersteller:innen gibt es Ausnahmen: Sie können von der Herstellerverantwortung befreit werden, es sei denn, sie importieren Verpackungen aus dem Ausland. Ein Kleinstunternehmen ist jedes Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von weniger als 15 Millionen DKK erzielt. Diese Regelung wird 2027 erneut überprüft.

Wichtige Fristen für Unternehmen

Eine Registrierungspflicht für Verpackungen nach der dänischen Verordnung (Bekendtgørelse om registrering og indberetning af emballage) im dänischen Herstellerregister bestand bis zum 31. August 2024.

Am 20. September 2024 wurde eine zusätzliche Verordnung (Bekendtgørelse om visse krav til emballager, udvidet producentansvar for emballage samt øvrigt affald der indsamles med emballageaffald) veröffentlicht. Diese neue Verordnung erweitert die bisherigen Vorschriften und soll voraussichtlich am 31. Dezember 2024 in Kraft treten.

Nach dieser neuen Vorschrift bestehen weitere Fristen für Unternehmen, die Verpackungen auf dem dänischen Markt in Verkehr bringen:

  • Alle Hersteller:innen müssen sich bis zu 14. Januar 2025 einem kollektiven System angeschlossen haben.
  • Hersteller:innen müssen bis zum 1. Juni 2025 die tatsächlich in 2024 in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden. Für Hersteller, die weniger als 8 Tonnen Verpackung pro Jahr auf den dänischen Markt bringen, gibt es eine vereinfachte Berichterstattung.

Wie sind die Vorgaben zu erfüllen?

Ihr seid verpflichtet euer Unternehmen bei der Dansk Producent Ansvar DPA zu registrieren und dort eure Verpackungsmengen für 2024 zu melden. Zusätzlich müsst ihr euch an einem kollektiven System bis zum 31. August 2024 beteiligt haben und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Ihr habt diese wichtige Frist verpasst? Keine Sorge! Mit unserem Lizenzierungsservice helfen wir weiter!

Der Hintergrund der neuen Regelung

Die Entscheidung der dänischen Regierung zielt darauf ab, diejenigen in der Wertschöpfungskette zu identifizieren, die den größten Einfluss auf das Verpackungsdesign haben. Sie stellt somit einen wichtigen Schritt dar, um die Abfallwirtschaft und das Recycling in Dänemark zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

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Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

Ihr versendet eure Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten für euch. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

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