Wer Waren nach Italien verschickt, sollte unbedingt die dortigen Vorschriften zur Kennzeichnung beachten.

Im Gegensatz zu Deutschland, wo das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Handhabung von Verpackungsmaterialien bestimmt, haben andere europäische Länder wie Frankreich und Italien eigene Gesetze. Diese verlangen neben der Lizenzierung von Verpackungen häufig auch eine spezifische Kennzeichnung, die auf das jeweilige Land zugeschnitten ist.

Hintergrund der Kennzeichnungspflicht in Italien

Die Kennzeichnungsvorschriften in Italien sind durch das Dekret 116/2020 festgelegt. Bereits seit dem 1. Januar 2022 sind Onlinehändler:innen dazu verpflichtet, Produkt-, Versand- und Transportverpackungen in Italien zu kennzeichnen, um sicherzustellen, dass diese einem effizienten Recyclingprozess unterzogen werden können. Im italienischen Verpackungsgesetz setzen sich diese Vorschriften sowohl aus verbindlichen Anforderungen als auch freiwilligen Empfehlungen zusammen.

Das Ziel der Regelungen ist es, dass recyclingfähige Verpackungen, die bei italienischen Endverbraucher:innen anfallen, leicht von anderen Verpackungsarten unterschieden werden können. Dies ermöglicht den Verbraucher:innen eine sachgerechte Entsorgung und fördert somit den Recyclingprozess. Im Kern steht hinter dem Gesetz das Streben nach verstärktem Ressourcenschutz und einer verbesserten Kreislaufwirtschaft. Damit leistet Italien einen Beitrag zu nachhaltigeren Praktiken und dem verantwortungsbewussten Umgang mit Verpackungsmaterialien.

Anforderungen an die Kennzeichnung von Verpackungen

Die Regelungen für verschiedene Verpackungsarten haben teils spezifische Vorgaben. Entscheidend ist es, Verpackungen mit gut erkennbaren Entsorgungshinweisen für Verbraucher:innen zu kennzeichnen. Gemäß der Richtlinie 97/192/EG muss die Zusammensetzung der Verpackungsmaterialien dabei durch einen alphanumerischen Code angegeben werden. Hierfür muss jeder Bestandteil der Verpackung mit einem entsprechenden Code und einem deutlich sichtbaren Entsorgungshinweis versehen werden. Die Verbraucherinformationen sollten zudem in leicht verständlichem Italienisch verfasst sein. In einigen Fällen können die erforderlichen Informationen zu Zusammensetzung und richtiger Entsorgung auch über QR-Codes oder Webseiten bereitgestellt werden. Dies ermöglicht eine flexible und moderne Umsetzung der Kennzeichnungspflichten.

Um eine praxisnahe Umsetzung dieser Vorschriften zu erleichtern, hat das nationale Verpackungskonsortium CONAI einen Leitfaden zum Dekret herausgebracht. Für detaillierte Schritte und weitere Informationen zu den Verpflichtungen in Italien findet ihr hier den Handlungsleitfaden.

Die Verpflichtungen im Überblick:

  1. Kennzeichnung von Verpackungen für private Endverbraucher:innen: Verpackungen, die von privaten Endverbraucher:innen entsorgt werden, müssen deutlich mit einem klaren Entsorgungshinweis versehen sein.
  2. Alphanumerischer Code gemäß 97/192/EG für Verpackungsmaterialien: Die Zusammensetzung der Verpackungsmaterialien wird durch einen alphanumerischen Code gemäß der Richtlinie 97/192/EG angegeben.
  3. Verständliche Hinweise in Italienisch: Die bereitgestellten Hinweise sollten in leicht verständlichem Italienisch verfasst sein, um eine klare Kommunikation mit den Verbraucher:innen sicherzustellen.
  4. Empfehlung zur individuellen Kennzeichnung von Materialkomponenten: Es wird empfohlen, jede einzelne Materialkomponente der Verpackung mit ihrem entsprechenden Materialcode und Entsorgungshinweis zu versehen.
  5. Freiheit bei der grafischen Gestaltung auf Italienisch: Es gibt keine genauen Vorgaben für die grafische Gestaltung der Hinweise, außer dass diese auf Italienisch verfasst sein müssen.
  6. Informationen über QR-Codes oder Webseiten: In einigen Fällen können Informationen zur Zusammensetzung und richtigen Entsorgung auch über QR-Codes oder auf Webseiten bereitgestellt werden.

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