Wann kommt die Einwegplastik-Steuer in Italien?

Ursprünglich war die Einführung der Einwegplastik-Steuer in Italien für Juli 2020 geplant. Nun wurde sie zum sechsten Mal nach hinten verlegt und soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Die Steuer zielt darauf ab, Einwegverpackungen und Kunststoffprodukte zu besteuern. Mit welchen gesetzlichen Veränderungen Händler:innen durch die Einführung der Steuer für ihren Versand nach Italien rechnen müssen, beantworten wir in diesem Beitrag.

 

Einwegplastik-Steuer in Europa: Das steckt dahinter

Durch die EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie sollen einheitliche Regelungen innerhalb der EU geschaffen werden, die die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt verringern sollen. Dazu wurde beispielsweise die Nutzung bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte wie Rührstäbchen oder Trinkhalme verboten. Zusätzlich wurde 2021 die sogenannte Plastikabgabe eingeführt.  

Sie ist ein weiteres Mittel zur Reduzierung der Umweltrisiken durch die Plastikverschmutzung und dient unter anderem dem Umweltschutz und der Kreislaufwirtschaft. Der Fokus liegt in der EU auf dem Plastikverpackungsmüll. Durch die Plastikabgabe werden alle Mitgliedsstaaten der EU zu einer Zahlung (Plastikabgabe) verpflichtet, die sich jeweils aus der Menge an nicht recyceltem Plastikmüll errechnet. 

Durch fehlende EU-weite Vorgaben zur Umsetzung der Abgabe besteht ein Flickenteppich an Regelungen und Gesetzgebungen. Dies erschwert international agierenden Händler:innen und Unternehmen den Verkauf ihrer Produkte in verschiedenen EU-Staaten. Daher ist es umso wichtiger, sich mit den jeweiligen Gesetzgebungen der Länder frühzeitig auseinanderzusetzen, um keine Fristen oder neue Anforderungen zu verpassen.  

Plastiksteuer in Italien: Umsetzung und Auswirkungen

Zur Finanzierung der EU-Plastikabgabe wurde im italienischen Haushaltsgesetz 2020 (Gesetz 160/2019) am 27. Dezember 2019 die Plastiksteuer beschlossen. Diese betrifft unter anderem Einwegverpackungen aus Kunststoff sowie Kunststoffvorrichtungen, die für den Verschluss, die Vermarktung und Präsentation von Einwegartikeln genutzt werden. Ausnahmen gelten für Verpackungen aus kompostierbaren Kunststoffen und Verpackungen für medizinische Artikel, sowie recyceltes Kunststoffmaterial.

Wer muss die Steuer zahlen?

Besteuert werden alle Unternehmen, die die genannten Produkte in Italien herstellen oder vertreiben und dort ansässig sind. Händler:innen aus anderen Mitgliedsstaaten, die Waren nach Italien einführen und an private Endkunden vertreiben, sind ebenfalls steuerpflichtig. Unternehmen ohne Sitz in Italien müssen dazu einen (gesamtschuldnerischen) Steuervertreter in Italien zur Pflichterfüllung ernennen. 

Das sollten Händler:innen jetzt beachten

Mit der geplanten Einführung im Juli wird die Höhe der italienischen Steuer 0,45 € pro Kilogramm enthaltenen Neukunststoff, mit einer Ausnahmeregelung für Beträge unter 25 €, betragen. Sie soll einen Anreiz für den Einsatz umweltfreundlicher Verpackungsoptionen schaffen. Wird die Kunststoffsteuer nicht ordnungsgemäß gezahlt, drohen steuerpflichtigen Händler:innen hohen Geldstrafen. Diese können zwischen dem Zwei- und Fünffachen der nicht gezahlten Steuer liegen. Auch für verspätete Zahlungen drohen Sanktionen. 

Die erneute Verschiebung der Einführung in Italien wirft zwar Fragen zur Umsetzung und Wirksamkeit auf, doch im Sinne der Nachhaltigkeit ist zu hoffen, dass die baldige Einführung einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltigerer Praktiken in der Verpackungsindustrie darstellt. Denn auch in anderen Ländern wird über die Plastiksteuer diskutiert. Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedsstaat der EU tätig sind, sollten daher regelmäßig die national geltenden Regelungen prüfen. Welche Regelungen aktuell in Spanien oder Deutschland gelten, findet ihr in unserem Blog.

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EPR-Systeme für Verpackungen im Vergleich: Eine Länderübersicht

EPR-Systeme für Verpackungen im Vergleich: Eine Länderübersicht

In der EU stehen Händler:innen und Hersteller:innen, die Produkte in Umlauf bringen, bestimmten Umweltverantwortlichkeiten gegenüber. Die erweiterte Herstellerverantwortung (Engl. “Extended Producer Responsibility” kurz EPR) ist dabei ein Mittel, um Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Mitberücksichtigt wird dabei nicht nur das Produkt selbst, sondern auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt)-Bestandteile, die durch Endverbraucher:innen entsorgt werden. Welche Bereiche genau unter die EPR fallen, unterscheidet sich von Land zu Land. In diesem Beitrag schauen wir uns die EPR im Bereich der Verpackungen an und beleuchten, was die Vorgaben genau bedeuten, wie sie in der Praxis umgesetzt werden und wie sich die Anforderungen von Land zu Land innerhalb der EU unterscheiden.

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Wann kommt die Einwegplastik-Steuer in Italien?

Wann kommt die Einwegplastik-Steuer in Italien?

Ursprünglich war die Einführung der Einwegplastik-Steuer in Italien für Juli 2020 geplant. Nun wurde sie zum sechsten Mal nach hinten verlegt und soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Die Steuer zielt darauf ab, Einwegverpackungen und Kunststoffprodukte zu besteuern. Mit welchen gesetzlichen Veränderungen Händler:innen durch die Einführung der Steuer für ihren Versand nach Italien rechnen müssen, beantworten wir in diesem Beitrag.

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EPR-Pflichten in Polen: Mengenschwelle und Registrierungspflicht

EPR-Pflichten in Polen: Mengenschwelle und Registrierungspflicht

Bereits seit dem 13. Juni 2013 wird in Polen der Umgang mit Verpackungsabfällen durch das Gesetz über Verpackungs- und Verpackungsabfallwirtschaft (GBl.2019.542) geregelt. In diesem sind unter anderem Anforderungen an die Verpackungen, der Umgang mit Verpackungsabfällen sowie Regelungen bezüglich der Recyclinggebühren festgelegt. Damit unterliegen in Polen Unternehmen einer erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz EPR). Die Regelungen bezüglich der EPR sollen sicherstellen, dass Unternehmen für die Entsorgung ihrer Verpackungen Verantwortung übernehmen und somit zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen. Aus der EPR gehen Pflichten bezüglich des Umgangs mit den eigenen Produkten und Verpackungen einher. Im folgenden Artikel beleuchten wir, was ihr als Händler:innen auf dem polnischen Markt beachten müsst.

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EU plant neue Regelungen für Verpackungen: Die PPWR im Überblick

Die Europäische Union verfolgt ambitionierte Pläne zur Förderung der Nachhaltigkeit von Verpackungen. Besonders deutlich wird dies durch den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der im November 2022 veröffentlicht wurde. Dieser legt verbindliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem europäischen Markt fest und geht dabei über die bisherige EU-Richtlinie hinaus. Die PPWR würde als Verordnung einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten, was im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien weniger Spielraum für nationale Anpassungen lässt.

Update: Am 04.03.2024 haben Parlament und Rat in den Trilogverhandlungen eine vorläufige Einigung zur EU-Verpackungsverordnung verkündet. Ein wichtiger Schritt! Das Gesetz erhielt außerdem am 24.04.2024 seine Zustimmung in der Plenarversammlung des Europäischen Parlaments. Um formell verabschiedet zu werden, wird die PPWR nun noch in die offiziellen Amtssprachen der EU übersetzt werden, bevor das neue Parlament dann im Herbst 2024 final seine Zustimmung erteilen muss. Die Regelungen sollen dann 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden.

Die PPWR-Verordnung: Überblick und Potenziale

Das vorrangige Ziel der PPWR besteht darin, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen in der Europäischen Union signifikant zu reduzieren. Hierzu sollen Ressourcenverbrauch und Verpackungsabfälle generell minimiert und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Ziele werden europaweite Maßnahmen festgelegt.

Die PPWR hat großes Potenzial: Sie spielt eine Schlüsselrolle bei der Reduzierung von Plastik, da der Großteil der in der EU hergestellten Kunststoffe auf Verpackungen entfällt. Sie bietet die Möglichkeit, den Ressourcenverbrauch zu senken und Abfall sowie Umweltverschmutzung zu reduzieren. Die Verordnung kann dazu beitragen, unnötige Verpackungen zu vermeiden und den Einsatz von Mehrwegverpackungen zu fördern.

Es ist jedoch zu beachten, dass die PPWR mit einem erhöhten administrativen und monetären Aufwand verbunden ist, was insbesondere für kleine Händler:innen eine Herausforderung darstellen könnte.

 

Maßnahmen in der EU

Angetrieben durch die geplante Packaging & Packaging Waste Regulation, bahnt sich ein Umbruch in der Verpackungsindustrie, aber auch im E-Commerce an. Die umfassenden geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, den ökologischen Fußabdruck von Verpackungen in der Europäischen Union drastisch zu minimieren.

Ein signifikanter Schritt ist dabei das Verbot der Einführung von Verpackungen ohne spezifische Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit nach 2030. Gleichzeitig wird das Gewicht, das Volumen und der Leerraum von Verpackungen auf das nötige Minimum reduziert. Verpackungen, die das wahrgenommene Volumen des Produkts durch einen doppelten Boden oder Ähnliches vergrößern, werden verboten. Dabei soll die Verordnung für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind und für Unternehmen, die Produkte in die EU einführen, bindend sein.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

1. Mindeststandards in der Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Die Verordnung legt Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen fest, wodurch Händler:innen sicherstellen müssen, dass ihre Verpackungen für das Recycling geeignet sind.

2. Einbindung recycelter Materialien: Eine der zentralen Forderungen der Verordnung ist der verstärkte Einsatz von recycelten Materialien in bestimmten Verpackungen, insbesondere bei Kunststoffverpackungen.

3. Reduzierung von Verpackungsabfällen: Die PPWR setzt klare Zielvorgaben für die Reduzierung von Verpackungsabfällen, was aufseiten von Unternehmen klare Maßnahmen zur Abfallreduktion erfordert.

4. Kennzeichnungs- und Informationsstandards: Verpackungen müssen mit der Verordnung bestimmte Kennzeichnungsstandards erfüllen, darunter die Kennzeichnung von recyclingfähigen Verpackungen und die Bereitstellung von Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung.

5. Einsatz bevollmächtigter Vertreter:innen: Unternehmen, die Verpackungen in EU-Mitgliedstaaten versenden und außerhalb ansässig sind, müssen einen / eine bevollmächtigte:n Vertreter:in benennen.

6. Konformitätserklärungen: Händler:innen werden aufgefordert, umfassende Konformitätserklärungen auf Verpackungsebene zu erstellen, um die Einhaltung der PPWR sicherzustellen.

7. Maßnahmen zur Ausweitung von Mehrwegsystemen: Um die Akzeptanz und Anwendung von Mehrwegverpackungen zu fördern, werden gezielte Maßnahmen beschlossen die auch Anreize für Hersteller:innen und Händler:innen beinhalten.

    Ausblick: Wann ist mit der PPWR zu rechnen?

    Die endgültige Verabschiedung der PPWR steht noch aus. Derzeit wird der Entwurf im Europäischen Parlament diskutiert. Wird die PPWR verabschiedet, könnte sie zu 2025 in Kraft treten.

    Die PPWR stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltigerer Verpackungspraktiken in der EU dar. Es lässt sich dabei allerdings nicht abstreiten, dass die Verordnung mit einem großen Aufwand, besonders für kleine Händler:innen, eingehen würde. Daher werden entsprechende Maßnahmen und Berücksichtigungen aktuell diskutiert.

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    FAQ

    Was ist die PPWR?

    PPWR“ steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“, was auf Deutsch „Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung“ bedeutet. Diese Regulierung bezieht sich in der Regel auf Gesetze und Vorschriften, die darauf abzielen, die Menge und die Auswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren

    Wann kommt die PPWR?

    Die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) der Europäischen Union tritt in mehreren Phasen in Kraft. Ein zentraler Bestandteil der Verordnung, die sogenannte „Eco-modulated Extended Producer Responsibility“ (EPR), wird ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend sein.

    EPR-Systeme für Verpackungen im Vergleich: Eine Länderübersicht

    EPR-Systeme für Verpackungen im Vergleich: Eine Länderübersicht

    In der EU stehen Händler:innen und Hersteller:innen, die Produkte in Umlauf bringen, bestimmten Umweltverantwortlichkeiten gegenüber. Die erweiterte Herstellerverantwortung (Engl. “Extended Producer Responsibility” kurz EPR) ist dabei ein Mittel, um Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Mitberücksichtigt wird dabei nicht nur das Produkt selbst, sondern auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt)-Bestandteile, die durch Endverbraucher:innen entsorgt werden. Welche Bereiche genau unter die EPR fallen, unterscheidet sich von Land zu Land. In diesem Beitrag schauen wir uns die EPR im Bereich der Verpackungen an und beleuchten, was die Vorgaben genau bedeuten, wie sie in der Praxis umgesetzt werden und wie sich die Anforderungen von Land zu Land innerhalb der EU unterscheiden.

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    Wann kommt die Einwegplastik-Steuer in Italien?

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    Ursprünglich war die Einführung der Einwegplastik-Steuer in Italien für Juli 2020 geplant. Nun wurde sie zum sechsten Mal nach hinten verlegt und soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Die Steuer zielt darauf ab, Einwegverpackungen und Kunststoffprodukte zu besteuern. Mit welchen gesetzlichen Veränderungen Händler:innen durch die Einführung der Steuer für ihren Versand nach Italien rechnen müssen, beantworten wir in diesem Beitrag.

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    EPR-Pflichten in Polen: Mengenschwelle und Registrierungspflicht

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    Bereits seit dem 13. Juni 2013 wird in Polen der Umgang mit Verpackungsabfällen durch das Gesetz über Verpackungs- und Verpackungsabfallwirtschaft (GBl.2019.542) geregelt. In diesem sind unter anderem Anforderungen an die Verpackungen, der Umgang mit Verpackungsabfällen sowie Regelungen bezüglich der Recyclinggebühren festgelegt. Damit unterliegen in Polen Unternehmen einer erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz EPR). Die Regelungen bezüglich der EPR sollen sicherstellen, dass Unternehmen für die Entsorgung ihrer Verpackungen Verantwortung übernehmen und somit zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen. Aus der EPR gehen Pflichten bezüglich des Umgangs mit den eigenen Produkten und Verpackungen einher. Im folgenden Artikel beleuchten wir, was ihr als Händler:innen auf dem polnischen Markt beachten müsst.

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