Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

Flagge Irland

Irland nutzt das Modell der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur Bewältigung verschiedener Abfallströme und hat dafür sechs Programme im Sinne der EPR eingeführt. Diese Programme beruhen auf dem Prinzip, dass die Hersteller:innen die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte übernehmen und für deren Recycling aufkommen. Das bedeutet, dass die Hersteller:innen die Kosten für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Für jedes der sechs Programme gibt es spezifische Zielvorgaben. Die Initiativen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE), Batterien und Akkumulatoren, Altfahrzeuge (ELV) und Verpackungen richten sich nach den EU-Richtlinien und verfolgen die Erfüllung der EU-Ziele. Weitere Programme für Reifen und landwirtschaftliche Kunststoffe basieren auf nationalen Vorschriften und haben hingegen nationale Zielvorgaben. 

Unternehmen, die in Irland tätig sind oder planen, auf den irischen Markt zu expandieren, stehen in der Pflicht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Abfallbewirtschaftung in Irland zu leisten. Im Folgenden geben wir einen Überblick über eure EPR-Pflichten im Verpackungsbereich und zur Umsetzung der Verpflichtungen.

EPR-Grundlagen in Irland

Die Grundlage für die irische Abfallplanung und -wirtschaft bildet der „Waste Action Plan for a Circular Economy“. Laut diesem tragen Hersteller:innen die finanzielle Verantwortung für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte am Ende ihres Lebenszyklus. Weiter sind in dem Plan Recycling- und Vermeidungsziele für die verschiedenen Abfallströme festgelegt. 

EPR-Mengenschwelle und Umsatzgrenze bei Verpackungen

Unternehmen unterliegen in Irland den EPR-Verpflichtungen für Verpackungen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: 

  • Sie bringen jährlich mehr als 10.000 kg Verpackungen auf den irischen Markt.
  • Ihr Jahresumsatz beträgt mindestens 1.000.000 Euro. 

Habt ihr eine Niederlassung und eine lokale Umsatzsteuernummer in Irland, zählt ihr als meldepflichtige Importeur:innen. Ohne diese Voraussetzungen besteht keine Verpflichtung zur Lizenzierung eurer in Umlauf gebrachten Verpackungen. Eine freiwillige Lizenzierung ist aber trotzdem möglich. Um die Einhaltung und Umsetzung der Verpackungspflichten kümmert sich das irische System Repak.

Registrierung und Mengenmeldung von Verpackungen

Die Registrierung und Mengenmeldung eurer Verpackungen erfolgten in Irland über das System Repak. Dieses bietet zwei Mitgliedschaftsarten an: 

  • Reguläre Mitgliedschaft (Regular Membership): Für große Unternehmen wie Hersteller:innen, Importeur:innen, Markeninhaber:innen und große Einzelhändler:innen. Mitglieder zahlen hier eine jährliche Gebühr, die sich nach der Menge der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen richtet.
  • Vereinfachte Mitgliedschaft (Scheduled Membership): Für kleine bis mittlere Unternehmen wie Einzelhändler:innen, Hotels, Apotheken, Pubs, Hotels und Restaurants. Diese Mitglieder zahlen einen festen Jahresbeitrag zur Finanzierung des Recyclings in Irland.
    Schon Pflichten in der EU gecheckt?

    Weitere EPR-Bereiche und Pflichten in Irland

    Batterien und Elektrogeräte

    Neben Verpackungen gelten EPR-Verpflichtungen in Irland unter anderem auch für Batterien und Elektrogeräte. Unternehmen, die solche Produkte vertreiben, müssen sicherstellen, dass sie auch hier die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung finanzieren. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

    EPR-Pflichten für Reifen

    Ab dem 1. Januar 2025 wird das EPR-System auf alle Reifenkategorien ausgeweitet, die in der irländischen Reifenverordnung aufgeführt sind. Diese soll eine nachhaltige Lösung für die Entsorgung von Altreifen gewährleisten. Aktuell sind darin Reifen von Personenkraftwagen, Geländewagen, Lieferwagen und Motorrädern erfasst. Hinzu kommen nun auch Bus-, Lkw-, Landwirtschafts-, Bau- und Industriereifen. Alle Reifenhersteller:innen und -händler:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich am System Circol ELT zu beteiligen.

    Kunststoffe in der Landwirtschaft

    Mit der Einführung von Vorschriften für Kunststoffe in der Landwirtschaft ist Irland eines der wenigen Länder Europas, die speziell auf die Förderung des Recyclings von diesen Kunststoffen ausgerichtet sind. Die Verordnung verpflichtet die Hersteller:innen von Kunststoffen für die Landwirtschaft, sich entweder direkt an der Rücknahme durch Pfand oder dem Recycling zu beteiligen.

    Fazit

    Irland hat ein umfassendes EPR-System implementiert, das mehrere Abfallströme abdeckt. Möchtet ihr nach Irland importieren, solltet ihr euch daher vorab genau informieren, welche Pflichten auf euch zukommen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

    Unternehmen, die in Irland tätig sind, tragen durch die Einhaltung der EPR-Verpflichtungen aktiv zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft bei. Die Beteiligung am System Repak und anderen EPR-Programmen unterstützt nicht nur die Erreichung nationaler und EU-weiter Umweltziele, sondern auch die Entwicklung innovativer Recycling- und Rücknahmelösungen. 

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    Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

    Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

    Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

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    Irland nutzt das Modell der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur Bewältigung verschiedener Abfallströme und hat dafür sechs Programme im Sinne der EPR eingeführt. Das bedeutet, dass die Hersteller:innen die Kosten für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Für jedes der sechs Programme gibt es spezifische Zielvorgaben. Unternehmen, die in Irland tätig sind oder planen, auf den irischen Markt zu expandieren, stehen in der Pflicht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Abfallbewirtschaftung in Irland zu leisten.

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    Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

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    Ihr versendet Waren nach Rumänien? Dann solltet ihr euch unbedingt mit den dortigen Regelungen rund um eure Verpackungen auseinandersetzen. So wie in anderen EU-Ländern auch gelten in Rumänien im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verschiedene Pflichten für euch als Inverkehrbringer:innen. Die EPR sieht vor, dass Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind. Darunter fallen auch die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen.

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    Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich

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    Eine der aktuell größten Herausforderungen liegt in der effektiven Bewältigung und Reduzierung von Abfall. Die stetig wachsende Bevölkerung und der steigende Konsum führen zu immer größeren Mengen an Abfall, der unsere Umwelt belastet. Zusätzlich schrumpfen unsere natürlichen Ressourcen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es bereits seit dem Jahr 2008 die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die 2018 novelliert wurde und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der EU darstellt. Diese Richtlinie legt klare Ziele und Maßnahmen fest, um Abfall zu vermeiden, zu reduzieren und bestmöglich zu verwerten. Aber was genau steckt eigentlich hinter dieser Richtlinie und wie wird sie umgesetzt? Im folgenden Beitrag werfen wir einen Blick auf die Hintergründe und Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie und beleuchten die zentralen Aspekte und Herausforderungen bei ihrer Umsetzung.

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    Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

    Rumänien

    Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

    Rumänien
    Grüner Punkt packaging labeling in Spain

    Ihr versendet Waren nach Rumänien? Dann solltet ihr euch unbedingt mit den dortigen Regelungen rund um eure Verpackungen auseinandersetzen. So wie in anderen EU-Ländern auch gelten in Rumänien im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verschiedene Pflichten für euch als Inverkehrbringer:innen. Die EPR sieht vor, dass Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind. Darunter fallen auch die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen. Welche Pflichten in Rumänien gelten und wie es mit der Kennzeichnung eurer Verpackungen dort aussieht, verraten wir in diesem Blogbeitrag.

    EPR-Pflichten in Rumänien: Kurzer Überblick

    In Rumänien bildet die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung der EPR-Regelungen das Gesetz Nr. 249/2015 über die Verwaltung von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Das Gesetz verpflichtet euch als Hersteller:innen und Importeur:innen dazu, Maßnahmen zur Rücknahme, Verwertung und umweltgerechten Entsorgung eurer Verpackungen zu ergreifen. Dabei werden alle, auf dem rumänischen Markt in Umlauf gebrachten Arten von Verpackungen, unabhängig von Material und Verwendung, einbezogen. 

    Für Unternehmen bedeutet das konkret, dass sie ihre Produkte entsprechend kennzeichnen und Recyclingprogramme organisieren oder sich an Rücknahmesystemen beteiligen müssen. Zusätzlich müssen sie sich bei der Umweltfondsverwaltung registrieren und dort monatlich die freigesetzten und verwerteten Verpackungsmengen melden. Mit diesen Maßnahmen tragt ihr dazu bei, die Menge an Abfall zu reduzieren und die Wiederverwertung von Materialien zu fördern.

    Konsequenzen bei Nichteinhaltung:

    Lizenziert ihr eure Verpackungen in Rumänien nicht, können Geldbußen bis zu 5.000 € je Anmeldeperiode drohen.

    Die Kennzeichnungspflicht in Rumänien

    In Rumänien stehen Unternehmen in der Pflicht, die Verpackungen, die bei privaten Endverbraucher:innen anfallen, zu kennzeichnen. Dazu muss das im Anhang drei des Verpackungsgesetzes vorgesehene Kennzeichnungs- und Identifizierungssystem angewendet werden.

    Nach diesem ist die Angabe des alphanumerischen Codes auf der Verpackung obligatorisch. Sie muss direkt auf der Verpackung (und zusätzlichen Verpackungsteilen) oder dem Etikett angebracht werden und auch nach dem Öffnen der Verpackung sichtbar, lesbar und dauerhaft sein. Weitere Kennzeichnungen müssen nicht vorgenommen werden.

    Die Kennzeichnung enthält diese Bestandteile:

    • 3 Pfeile, die in einem Dreieck angeordnet sind
    • die alphanumerische Nummer, die Auskunft über das Material der Verpackung gibt
    • unterhalb des Dreiecks befindet sich der Materialcode
    Schon Pflichten in der EU gecheckt?

    Konkrete Anforderungen an Händler:innen

    Gemäß der Gesetzgebung sind in Rumänien registrierte Unternehmen oder in anderen Ländern registrierte Unternehmen mit einer rumänischen Steuernummer für ihre gesamte Menge der auf dem rumänischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen verantwortlich. Wenn euer Unternehmen eine:n steuerliche:n Vertreter:in in Rumänien, eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft hat, liegt die Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten bei den Vertreter:innen oder der Tochtergesellschaft. 

    Bevor ihr also Waren auf dem rumänischen Markt in Verkehr bringt, solltet ihr: 

    1. Eure relevanten Produkte identifizieren: Ermittelt, welche eurer Produkte unter die EPR-Gesetzgebung fallen. Dies betrifft insbesondere Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Fahrzeuge. 
    2. Ein Verständnis der spezifischen Kennzeichnungsvorschriften aufbauen: Jede Produktkategorie kann unterschiedliche Kennzeichnungsvorschriften haben. Unternehmen müssen sich mit den spezifischen Anforderungen vertraut machen, um sicherzustellen, dass die Kennzeichnungen korrekt und vollständig sind. 
    3. Eine Registrierung bei der rumänischen Umweltbehörde durchführen: Ihr müsst euch bei der zuständigen rumänischen Umweltbehörde registrieren lassen. Dies ist eine Voraussetzung, um am EPR-System teilnehmen zu können. 
    4. Die regelmäßige Berichterstattung einhalten: Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte über die Mengen und Arten der in Verkehr gebrachten Produkte sowie über die gesammelten und recycelten Mengen einzureichen. 

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        Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

        Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

        Irland nutzt das Modell der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur Bewältigung verschiedener Abfallströme und hat dafür sechs Programme im Sinne der EPR eingeführt. Das bedeutet, dass die Hersteller:innen die Kosten für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Für jedes der sechs Programme gibt es spezifische Zielvorgaben. Unternehmen, die in Irland tätig sind oder planen, auf den irischen Markt zu expandieren, stehen in der Pflicht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Abfallbewirtschaftung in Irland zu leisten.

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        Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

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        Ihr versendet Waren nach Rumänien? Dann solltet ihr euch unbedingt mit den dortigen Regelungen rund um eure Verpackungen auseinandersetzen. So wie in anderen EU-Ländern auch gelten in Rumänien im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verschiedene Pflichten für euch als Inverkehrbringer:innen. Die EPR sieht vor, dass Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind. Darunter fallen auch die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen.

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        Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich

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        Eine der aktuell größten Herausforderungen liegt in der effektiven Bewältigung und Reduzierung von Abfall. Die stetig wachsende Bevölkerung und der steigende Konsum führen zu immer größeren Mengen an Abfall, der unsere Umwelt belastet. Zusätzlich schrumpfen unsere natürlichen Ressourcen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es bereits seit dem Jahr 2008 die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die 2018 novelliert wurde und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der EU darstellt. Diese Richtlinie legt klare Ziele und Maßnahmen fest, um Abfall zu vermeiden, zu reduzieren und bestmöglich zu verwerten. Aber was genau steckt eigentlich hinter dieser Richtlinie und wie wird sie umgesetzt? Im folgenden Beitrag werfen wir einen Blick auf die Hintergründe und Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie und beleuchten die zentralen Aspekte und Herausforderungen bei ihrer Umsetzung.

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        EPR-Regelungen in den UK: Aktuelle Pflichten für Händler:innen rund um die Verpackung

        EPR-Regelungen in den UK: Aktuelle Pflichten für Händler:innen rund um die Verpackung

        Verpackungsgesetzgebung in Europa: Wo brauche ich einen Bevollmächtigten?

        Die erweitere Herstellerverantwortung (englisch: Extended Producer Resposibility, kurz: EPR) ist eine europäische Regelung, die nach dem Verursacherprinzip Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen für den Lebenszyklus ihrer Produkte und Verpackungen in die Pflicht nimmt. EU-Länder können die EPR-Regelungen dabei unterschiedlich auslegen, weshalb sich die Pflichten für euch von Land zu Land unterscheiden können. Versendet ihr Waren in die UK, solltet ihr euch daher vorab mit den genauen Regelungen im Land auseinandersetzen, um Sanktionen zu vermeiden und compliant aufgestellt zu sein. Im folgenden Artikel geben wir euch einen Überblick über die aktuellen EPR-Pflichten im Vereinigten Königreich und werfen einen Blick auf bevorstehende Neuerungen.

        Wann bin ich in den UK verpflichtet?

        Anders als in Deutschland, wo jedes Unternehmen, das Verpackungen an private Endkund:innen in Verkehr bringt, zur Lizenzierung und Registrierung der Verpackungen verpflichtet ist, bestehen bezüglich der Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung in den UK sogenannte Mengen- und Umsatzschwellen. Versendet ihr Waren in die UK, seid ihr im Rahmen der EPR verpflichtet, eure Verpackungen zu melden, wenn ihr dort eine Niederlassung habt sowie einen Jahresumsatz von über 1 Million Pfund erwirtschaftet und über 25 Tonnen Verpackungsmaterial in Umlauf bringt.

        Die UK unterscheidet dabei zusätzlich noch mal zwischen “Small Producers” (SP) und “Large Producers” (LP). Small Producers fallen unter die aufgeführten Mengen- und Umsatzschwellen und sind lediglich zur Einreichung ihrer Verpackungsdaten zu Jahresbeginn verpflichtet.

        Zu einem LP zählt man, wenn man mehr als 2 Millionen Pfund Jahresumsatz erzielt und über 50 Tonnen Verpackungsmaterial in Umlauf bringt. Large Producers sind seit 2023 verpflichtet, halbjährlich einen EPR-Bericht zu erstellen und stehen zusätzlich ab 01. Oktober 2025 in der Pflicht, eine EPR-Gebühr zu zahlen. Diese Gebühr ergibt sich individuell aus den Verpackungsarten und Mengen des / der Inverkehrbringer:in.

        Registrierungspflicht und EPR-Gebühr in den UK

        Sowohl LPs als auch SPs stehen im Vereinigten Königreich in der Pflicht, Angaben zu Ihren Verpackungsarten und –mengen dem Department for Environment Food & Rural Affairs zu melden. 

        Dazu müsst ihr euch online bei der Aufsichtsbehörde registrieren und dort eure Verpackungsmengen gesammelt einreichen. Bei der Registrierung fällt eine Gebühr an. Im Vereinigten Königreich sind nur als Large Producer deklarierte Händler:innen zur Zahlung von EPR-Gebühren verpflichtet. 

        Aktuelle Entwicklungen

        Die aktuellen EPR-Bereiche in den UK umfassen neben Verpackungen auch Elektronikartikel, Batterien und Fahrzeuge. Künftig sollen diese Kategorien um Möbel und Textilien erweitert werden. Auch die aktuell geltenden Recyclingziele sollen für die bereits bestehenden Kategorien angehoben werden, um die Abfallmengen zu reduzieren. Diese Maßnahmen gehen mit Produktanpassungen aufseiten der Unternehmen einher. 

        Welche anderen Regelungen innerhalb der EU gelten, könnt ihr hier nachlesen. 

        Ausblick: Kennzeichnungspflicht in den UK

        Ab dem 31. März 2026 soll die Kennzeichnungspflicht für Primär- und Versandverpackungen in den UK eingeführt werden. Diese Pflicht soll ohne Schwelle für alle Hersteller:innen gelten und Verbraucher:innen über die Entsorgung der Verpackungen aufklären. Zur Einführung der Kennzeichnungspflicht sollen Kunststofffolien zunächst von dieser ausgeschlossen sein. Ab dem 31. März 2027 soll die Pflicht für alle Verpackungsarten gelten.

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        Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

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        Textil-EPR in Europa: Chance für eine grünere Zukunft in der Mode

        Textil-EPR in Europa: Chance für eine grünere Zukunft in der Mode

        Verpackungsgesetzgebung in Europa: Wo brauche ich einen Bevollmächtigten?

        Die Textilindustrie ist einer der größten und einflussreichsten Wirtschaftszweige weltweit, aber auch einer der umweltschädlichsten. Die stetig steigende Produktion von Textilien bringt ökologische Probleme mit sich. Für eine nachhaltige Textilwirtschaft braucht es daher kreislauffähige Lösungen in der Herstellung und der Verwertung. Die Europäische Kommission stellt in ihrer EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien Maßnahmen vor, um im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), einen nachhaltigen Umgang mit Textilabfällen zu fördern. 

        Die EPR zielt allgemein darauf ab, die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus eines Produkts auf die Hersteller:innen und Produzent:innen zu übertragen. In Europa haben verschiedene Länder bereits Schritte unternommen, um EPR-Regelungen speziell für den Textilsektor zu implementieren und so die Nachhaltigkeit in der Modebranche zu fördern. Im folgenden Beitrag werfen wir einen Blick auf die Vorschläge der EU und die ersten Umsetzungen der Textil EPR in verschiedenen Ländern. 

        Hintergrund der Textil EPR

        Die EPR ist ein politisches und ökologisches Konzept, das darauf abzielt, die Verantwortung für die gesamte Lebensdauer eines Produkts auf die Hersteller:innen zu übertragen. Sie fußt auf der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG), die die Grundlage für Abfallbewirtschaftung und Recycling innerhalb der EU bildet. 

        Im Sinne der EU-Abfallrahmenrichtlinie müssen alle Mitgliedsstaaten bis zum 01. Januar 2025 eine “getrennte Sammlung von Textilien und gefährlichen Abfällen, die in Haushalten anfallen, einrichten. Das Ziel ist es dabei, die Umweltauswirkungen der Textilproduktion und -entsorgung zu minimieren. Durch die Einführung von EPR-Systemen für Textilien sollen Hersteller:innen motiviert werden, langlebigere und leichter recycelbare Produkte zu entwerfen. Ebenso sollen Hersteller:innen in die Pflicht genommen werden, die Kosten der Bewirtschaftung von Textilabfällen zu tragen, um das Recycling dieser anzukurbeln. 

        Diese Änderungen stehen im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals, eine nachhaltige und kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern. Textilien sind dabei ein großer Treiber. Daher ist in den Zielen der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien, die die aktuelle Richtlinie erweitern soll, verankert, dass bis 2030 Textilerzeugnisse zu großen Teilen aus Recyclingfasern bestehen sollen und keine gefährlichen Stoffe enthalten dürfen. Grundlage hierzu ist der Ausbau des Faser-zu-Faser-Recyclings.  

        Weitere Vorschläge sind u.a.: 

        • Einführung verbindlicher Ökodesign-Anforderungen 
        • Verbot zur Vernichtung unverkaufter oder retournierter Artikel 
        • Einführung eines digitalen Produktpasses 

        Aktuell befindet sich die Textilstrategie noch als Änderungsentwurf zur Abfallrahmenrichtlinie im Gesetzgebungsverfahren. 

        EPR im Textilsektor: Status Quo in Europa

        Die ersten EU-Länder haben bereits Maßnahmen und Regelungen bezüglich des Umgangs mit Textilabfällen eingeführt. Andere Länder befinden sich in einer Planungs- oder Einführungsphase. Eine flächendeckende Lösung zur Textil EPR in Europa gibt es allerdings noch nicht. 

        Frankreich als Vorreiter

        Frankreich nimmt eine Vorreiterrolle ein und hat bereits 2008 als erstes europäisches Land ein EPR-System für Textilien eingeführt. Dieses System verlangt von den Hersteller:innen, Importeur:innen und Vertreiber:innen von Textilien und Schuhen, für die Sammlung und das Recycling ihrer Produkte am Ende der Lebensdauer zu sorgen. Die französische Organisation Refashion (früher Eco TLC) koordiniert die Sammlung und Verwertung der Alttextilien und stellt sicher, dass diese Materialien einer Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.

        Textil EPR in den Niederlanden

        Die Niederlande haben seit dem 01. Juli 2023 ebenfalls mit dem UPV-Textilgesetz eine durch das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien eingeführt. Auch hier sind seitdem die Hersteller:innen und Händler:innen (auch aus dem Ausland) für das Recycling ihrer Textilien verantwortlich. Dazu stehen sie unter einer Registrierungspflicht und zahlen eine EPR-Gebühr. 

        Einführung der Textil EPR in Lettland

        Lettland führt zum 01. Juli 2024 ebenfalls EPR-Pflichten für Textilen ein. Die Gesetzesänderung wurde am 16. März 2023 verabschiedet. Hersteller:innen sind ab Juli 2024 verpflichtet, die Kosten für die Sammlung, Verarbeitung und das Recycling ihrer Textilabfälle zu tragen. Dazu müssen sie ihre Mengen melden und die Gebühren an ein EPR-System zahlen. Das in Lettland bestehende Verpackungssystem LZP soll ebenfalls auf Textilerzeugnisse ausgedehnt werden. 

        Textil EPR Pflichten in Ungarn

        In Ungarn ist die Lizenzierung seit Juli 2023 mit einer EPR-Gebühr und Mengenmeldung verpflichtend. Dabei ist die Zusammenarbeit mit PRO möglich, aber für Händler:innen freiwillig. Gemeldet werden müssen Textilien in Kleidung, Haushaltstextilien und Schuhen. Versendet man aus dem Ausland nach Ungarn, benötigt man einen Bevollmächtigten zur Erfüllung der EPR-Pflichten. 

        Auswirkungen auf Industrie und Konsument:innen

        Die Implementierung von EPR-Systemen in der Textilindustrie ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und ressourcenschonenderen Wirtschaft. Denn Textilien sind allgegenwärtig. Egal, ob in unserer Kleidung, in Möbel oder Heimtextilien, in Fahrzeugen oder als medizinische Ausrüstung: sie begleiten uns auf Schritt und Tritt. Dabei hinterlässt ihre Produktion und Entsorgung allerdings schwerwiegende Folgen für Klima, Umwelt und Menschen. Fast Fashion ist hierbei ein großer Treiber. Durch die Übernahme der Verantwortung für die gesamte Lebensdauer ihrer Produkte können Hersteller:innen einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung von Textilabfällen und zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft leisten. 

        Herausfordernd bei der Erschließung passender EPR-Systeme ist allerdings die Koordination zwischen unterschiedlichen Akteur:innen, die Schaffung effizienter Sammel- und Recyclingsysteme sowie die Sicherstellung der Finanzierung. Zudem gibt es noch große Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung und den Marktbedingungen, die eine einheitliche europäische Lösung für Händler:innen erschweren. 

        Auf Konsumentenseite könnte durch nachhaltige Kreisläufe die Fast Fashion an Bedeutung verlieren. Mit Transparenzpflichten erhalten Konsument:innen zudem besseren Zugang zu Informationen über die Herkunft, Herstellung und Entsorgung ihrer Textilien. Während möglicherweise leicht erhöhte Preise für Textilprodukte eine unmittelbare Folge sein können, bieten sich gleichzeitig zahlreiche Vorteile durch bewusstere Kaufentscheidungen, bessere Rückgabemöglichkeiten und ein erhöhtes Umweltbewusstsein. Insgesamt fördern die Veränderungen eine nachhaltigere Konsumkultur und unterstützen den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft im Textilsektor. 

        Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

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        Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

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        PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick

        PPWR Update: Aktuelle Entwicklungen der EU Verordnung

        Verpackungsgesetzgebung in Europa: Wo brauche ich einen Bevollmächtigten?
        Grüner Punkt packaging labeling in Spain

        Die Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine wegweisende EU-Verordnung, die darauf abzielt, nachhaltige Verpackungslösungen in der Europäischen Union zu fördern. Die PPWR Verordnung wird als einheitliche Regelung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten und somit den gesamten europäischen Binnenmarkt beeinflussen.

        Neueste PPWR Updates und EU-Entwicklungen

        April 2024: Zustimmung des EU-Parlaments

        Am Mittwoch, den 24. April 2024, hat das Parlament die PPWR-Verordnung in der Plenarversammlung des Europäischen Parlaments genehmigt. Sie wurde mit 476 Stimmen dafür, 129 dagegen und 24 Enthaltungen angenommen. Um formell verabschiedet zu werden, wird die PPWR nun noch in die offiziellen Amtssprachen der EU übersetzt werden, bevor das neue Parlament dann im Herbst 2024 final seine Zustimmung erteilen muss. Die Regelungen sollen dann 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden. Das wäre nach aktuellem Stand im Sommer 2026.

        März 2024: Vorläufige Einigung im Trilog

        Am 4. März 2024 erreichten das Europäische Parlament und der Rat nach zwei Monaten intensiver Verhandlungen (Trilog-Verhandlungen) eine vorläufige Einigung zur PPWR-Verordnung. Der Abschluss der Verhandlungen wird vor den Europawahlen im Juni 2024 allerdings nicht mehr erreicht. Das bedeutet, dass die endgültige Genehmigung und Implementierung der PPWR-Verordnung durch das neu gewählte Europäische Parlament getätigt werden muss. Das wird voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 der Fall sein.

        November 2023: Zustimmung des Europäischen Parlaments

        Ende November stimmte das Europäische Parlament der PPWR zu. Die Verordnung ist derzeit allerdings noch nicht endgültig. In den kommenden Wochen wird der Europäische Rat die Vorschläge prüfen, gefolgt von den Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat.

        Zeitplan: Wann tritt die PPWR in Kraft?

        Die endgültige Verabschiedung der PPWR Verordnung steht noch aus. Der aktuelle Zeitplan sieht wie folgt aus:

        1. Herbst 2024: Erwartete finale Zustimmung durch das neue EU-Parlament
        2. Anschließend: Übersetzung in alle offiziellen EU-Amtssprachen
        3. Voraussichtlich Sommer 2026: Inkrafttreten der PPWR Verordnung

        Dieses PPWR Update zeigt, dass die EU-Verordnung auf einem guten Weg ist, implementiert zu werden. Unternehmen sollten die Entwicklungen weiterhin genau verfolgen und sich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten.

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        Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

        Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

        Irland nutzt das Modell der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur Bewältigung verschiedener Abfallströme und hat dafür sechs Programme im Sinne der EPR eingeführt. Das bedeutet, dass die Hersteller:innen die Kosten für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Für jedes der sechs Programme gibt es spezifische Zielvorgaben. Unternehmen, die in Irland tätig sind oder planen, auf den irischen Markt zu expandieren, stehen in der Pflicht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Abfallbewirtschaftung in Irland zu leisten.

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        Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

        Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

        Ihr versendet Waren nach Rumänien? Dann solltet ihr euch unbedingt mit den dortigen Regelungen rund um eure Verpackungen auseinandersetzen. So wie in anderen EU-Ländern auch gelten in Rumänien im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verschiedene Pflichten für euch als Inverkehrbringer:innen. Die EPR sieht vor, dass Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind. Darunter fallen auch die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen.

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        Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich

        Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich

        Eine der aktuell größten Herausforderungen liegt in der effektiven Bewältigung und Reduzierung von Abfall. Die stetig wachsende Bevölkerung und der steigende Konsum führen zu immer größeren Mengen an Abfall, der unsere Umwelt belastet. Zusätzlich schrumpfen unsere natürlichen Ressourcen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es bereits seit dem Jahr 2008 die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die 2018 novelliert wurde und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der EU darstellt. Diese Richtlinie legt klare Ziele und Maßnahmen fest, um Abfall zu vermeiden, zu reduzieren und bestmöglich zu verwerten. Aber was genau steckt eigentlich hinter dieser Richtlinie und wie wird sie umgesetzt? Im folgenden Beitrag werfen wir einen Blick auf die Hintergründe und Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie und beleuchten die zentralen Aspekte und Herausforderungen bei ihrer Umsetzung.

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        EPR-Systeme für Verpackungen im Vergleich: Eine Länderübersicht

        In der EU stehen Händler:innen und Hersteller:innen, die Produkte in Umlauf bringen, bestimmten Umweltverantwortlichkeiten gegenüber. Die erweiterte Herstellerverantwortung (Engl. “Extended Producer Responsibility” kurz EPR) ist dabei ein Mittel, um Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Mitberücksichtigt wird dabei nicht nur das Produkt selbst, sondern auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt)-Bestandteile, die durch Endverbraucher:innen entsorgt werden. Welche Bereiche genau unter die EPR fallen, unterscheidet sich von Land zu Land. In diesem Beitrag schauen wir uns die EPR im Bereich der Verpackungen an und beleuchten, was die Vorgaben genau bedeuten, wie sie in der Praxis umgesetzt werden und wie sich die Anforderungen von Land zu Land innerhalb der EU unterscheiden.

        Was steckt hinter der EPR für Verpackungen? Die gesetzliche Grundlage

        Die Extended Producer Responsibility folgt dem Prinzip der Produktverantwortung von Händler:innen. Darunter fällt nicht nur das Produkt selbst, sondern auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen, die durch Endverbraucher:innen entsorgt werden.

        Hinter der EPR für Verpackungen steckt auf EU-Ebene die EU-Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94 62 EG). In dieser haben sich die Mitglieder der Europäischen Union auf gemeinsame Maßnahmen rund um die Kreislaufwirtschaft und den Umweltschutz geeinigt. Hersteller:innen und Händler:innen übernehmen damit Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen. Damit eingeschlossen sind die Entsorgung und das Recycling dieser. Die Herausforderung dabei: Die verschiedenen EU-Länder setzen die Richtlinie in ihren Gesetzen unterschiedlich um und stellen verschiedene Anforderungen an Händler:innen. Das hat zur Folge, dass es für Unternehmen mit internationalem Versand knifflig sein kann, die verschiedenen Gesetze korrekt umzusetzen. Umso wichtiger ist es, sich vor dem Verkauf oder Versand in ein Land mit der entsprechenden Gesetzgebung auseinanderzusetzen.

        Ein besseres Verständnis der EPR-Regelungen hilft nicht nur, Bußgelder zu vermeiden, sondern fördert auch die umweltfreundlichere Gestaltung von Produkt- und Verpackungsprozessen.

        Schon Pflichten in der EU gecheckt?

        EU-weite EPR-Regelungen im Überblick

        Bevor ihr in eines eurer Zielländer exportiert, solltet ihr euch einen Überblick über die dort geltenden Regelungen verschaffen. Durch die unterschiedliche Umsetzung der EU-Richtlinie je Land kann dies im ersten Augenblick überwältigend sein. Aber hier kommen wir ins Spiel: mit unserem kurzen Überblick bekommt ihr das nötige Gespür über alle wichtigen Anforderungen. Ihr braucht Hilfe bei der Umsetzung der Vorgaben im Bereich Verpackung? Dann ist unser Lizenzierungsservice die richtige Wahl.

        EPR in Frankreich

        • Unternehmen sind zur Lizenzierung ihrer Haushaltsverpackungen, die sie an private Endverbraucher:innen in Umlauf bringen, verpflichtet.
        • Nach der Lizenzierung ihrer Mengen erhalten die betroffenen Unternehmen ihre EPR-Nummer durch die französische Umweltbehörde.
        • In Frankreich besteht eine Kennzeichnungspflicht. Verpackungen müssen mit dem TRIMAN-Logo und Trennhinweisen gekennzeichnet werden.
        • Betroffene Unternehmen sind zudem zur Einreichung eines sogenannten Präventionsplans verpflichtet. Aus diesem müssen Maßnahmen zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Verpackungen hervorgehen.

        EPR in Deutschland

        • Unternehmen, die Waren an private Endverbraucher:innen vertreiben, sind zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID verpflichtet. 
        • Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (mit ihrem Register LUCID) fungiert als Kontrollorgan zur Einhaltung der Pflichten aus dem deutschen Verpackungsgesetz. 
        • Es besteht eine Systembeteiligungspflicht. Bedeutet, dass Händler:innen und Hersteller:innen ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren müssen. 
        • Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister unterliegen einer Kontrollpflicht. 

        EPR in Italien

        • In Italien sind Hersteller:innen und Händler:innen mit einer italienischen Niederlassung ebenfalls für den Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich. 
        • Es gibt eine Registrierungspflicht bei dem nationalen Verpackungskonsortium CONAI. 
        • Es besteht unabhängig von der Lizenzierungspflicht eine Kennzeichnungspflicht von Verpackungen, die für private Endverbraucher:innen bestimmt sind. Diese müssen mit einem Entsorgungshinweis, einem alphanumerischen Code gemäß der Richtlinie 97/192/EG versehen und in leicht verständlichem Italienisch verfasst sein.

        EPR in Polen

        • In Polen gewährleistet die Produkt-, Verpackungs- und Abfallwirtschaftsdatenbank (BDO) die Erfassung von Informationen über Abfälle und die elektronische Abwicklung der Registrierung. 
        • Unternehmen unterliegen einer Registrierungspflicht bei der BDO.
        • Unternehmen sind generell verpflichtet, Volumen und Gewicht ihrer Verpackungen auf ein Minimum zu reduzieren und für die Wiederverwertung ihrer Verpackungsabfälle zu sorgen. 
        • Ein Unternehmen zahlt ab der ersten in Verkehr gebrachten Verpackung eine Ökogebühr an sein EPR-System. 
        • Alle in- und ausländischen Unternehmen sind jährlich zur Erstellung eines Jahresberichts verpflichtet.  

        EPR in Dänemark

        • Ab dem 1. Juli 2025 kommt in Dänemark die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen. 
        • Die Registrierung im Herstellerregister und die Mengenmeldung müssen zwischen dem 01. April und 01. September 2024 erfolgen. 
        • Hersteller:innen können ihre Verantwortung entweder individuell oder durch die Teilnahme an kollektiven Verpackungssystemen erfüllen. 

        Ausblick: Das bedeutet die PPWR für die EPR-Pflichten

        Die Europäische Union verfolgt mit der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) Pläne zur Förderung der Nachhaltigkeit von Verpackungen. Diese soll verbindliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem europäischen Markt festlegen und geht dabei über die bisherige EU-Richtlinie hinaus. Im Falle eines endgültigen Beschlusses würde die PPWR einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten gelten, was im Vergleich zu früheren Richtlinien weniger Spielraum für nationale Anpassungen bietet.

        Die geplanten Maßnahmen dienen dazu, den ökologischen Fußabdruck von Verpackungen in der Europäischen Union deutlich zu reduzieren. Eine geplante Maßnahme ist dabei das Verbot der Einführung von Verpackungen ohne Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit. In Zukunft soll das Gewicht, das Volumen und der Leerraum von Verpackungen auf ein Minimum reduziert werden. Die Verordnung soll für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind und für Unternehmen, die Produkte in die EU einführen, bindend sein. Durch die Umsetzung werden in einigen Ländern die aktuellen EPR-Verpflichtungen angepasst werden müssen.

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        Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

        Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

        Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

        Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

        Irland nutzt das Modell der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur Bewältigung verschiedener Abfallströme und hat dafür sechs Programme im Sinne der EPR eingeführt. Das bedeutet, dass die Hersteller:innen die Kosten für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Für jedes der sechs Programme gibt es spezifische Zielvorgaben. Unternehmen, die in Irland tätig sind oder planen, auf den irischen Markt zu expandieren, stehen in der Pflicht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Abfallbewirtschaftung in Irland zu leisten.

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        Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

        Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

        Ihr versendet Waren nach Rumänien? Dann solltet ihr euch unbedingt mit den dortigen Regelungen rund um eure Verpackungen auseinandersetzen. So wie in anderen EU-Ländern auch gelten in Rumänien im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verschiedene Pflichten für euch als Inverkehrbringer:innen. Die EPR sieht vor, dass Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind. Darunter fallen auch die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen.

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        Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich

        Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich

        Eine der aktuell größten Herausforderungen liegt in der effektiven Bewältigung und Reduzierung von Abfall. Die stetig wachsende Bevölkerung und der steigende Konsum führen zu immer größeren Mengen an Abfall, der unsere Umwelt belastet. Zusätzlich schrumpfen unsere natürlichen Ressourcen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es bereits seit dem Jahr 2008 die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die 2018 novelliert wurde und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der EU darstellt. Diese Richtlinie legt klare Ziele und Maßnahmen fest, um Abfall zu vermeiden, zu reduzieren und bestmöglich zu verwerten. Aber was genau steckt eigentlich hinter dieser Richtlinie und wie wird sie umgesetzt? Im folgenden Beitrag werfen wir einen Blick auf die Hintergründe und Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie und beleuchten die zentralen Aspekte und Herausforderungen bei ihrer Umsetzung.

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        Verpackungsgesetz in Finnland: EPR-Regelungen seit Januar 2024

        Seit Januar 2024 gilt in Finnland eine Registrierungspflicht für alle Verpackungshersteller:innen, unabhängig von ihrem Umsatz. Mit der Abschaffung der Umsatzschwelle von einer Million Euro zu Anfang des Jahres nimmt Finnland so nun deutlich mehr Unternehmen in die Verantwortung, sich an den Kosten für das Recycling ihrer Verpackungen zu beteiligen. Was ihr nun als Händler:in oder Hersteller:in in Finnland beachten müsst, beleuchten wir in diesem Artikel.

         

        Ausweitung der EPR-Pflicht in Finnland

        Um die Auswirkungen von Verpackungen und Produkten auf die Umwelt zu reduzieren, hat Finnland seine EPR-Regelungen (Extended Producer Responsibility) angepasst. Die Registrierung bei einem kollektiven System ist damit seit 2024 in Finnland Pflicht, egal ob für Big Player oder Newcomer. Mit der Streichung der Freigrenze für Unternehmen mit einem Umsatz unter einer Million Euro setzt Finnland damit einen großen Schritt in Richtung Umwelt- und Ressourcenschutz um. Die Anpassung in der finnischen Definition eines / einer Hersteller:in ist ganz im Sinne der EU-Regulierungen. 

        Bedeutet, dass nun alle Unternehmen in Finnland, unabhängig von ihrem Umsatz oder ihrer Größe, ihrer erweiterten Herstellerverantwortung für ihre Verpackungen nachkommen müssen. 

        Auch im Bereich der Service- und Agrarverpackungen gibt es Änderungen. Hersteller:innen oder Importeur:innen von Serviceverpackungen, wie Pizzakartons oder Coffee-to-go-Bechern und Agrarverpackungen, die für landwirtschaftliche Produkte vorgesehen sind, fallen nun auch unter den Herstellerbegriff im finnischen Verpackungsgesetz. Diese tragen seitdem für die Verpackungen die Herstellerverantwortungspflichten, nicht mehr die Unternehmen, die die Verpackungen tatsächlich befüllen und an Kund:innen herausgeben. Die Regelung entlastet kleine Geschäfte und Restaurants. 

        Das müssen Händler:innen und Hersteller:innen jetzt wissen

        Sobald ihr als ausländisches Unternehmen für den finnischen Markt Produkte verpackt oder verpackte Produkte importiert und einen festen Standort oder eine Zweigniederlassung in Finnland habt oder aus dem Ausland verpackte Produkte an finnische Endkund:innen verkauft, seid ihr in der Verantwortung euren finnischen EPR-Pflichten nachzukommen. 

        Zu euren Pflichten gehört die Registrierung bei einem kollektiven System wie Rinki (hier zahlt ihr eine einmalige Registrierungsgebühr und jährliche Kundengebühren) und das Erstellen eines jährlichen Berichts über die Mengen der eigenen Verpackungsabfälle für die finnischen Behörden. Ihr entrichtet zudem jährliche Recycling-Gebühren in Abhängigkeit zu euren Verpackungsmengen. Registriert ihr euch nicht bei einem kollektiven System, steht es euch frei, ein eigenes System zur Sammlung, Sortierung und dem Recycling eurer Verpackungen einzurichten, dies ist aber mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. 

        Eco-Fees in Finnland

        Gebühren durch recyclingfähige Verpackungen sparen? Das geht! Um Unternehmen zum Einsatz recyclingfähiger Verpackungen zu ermutigen, setzt Finnland, so wie einige weitere EU-Staaten, die Eco-Modulation um. 

        Bedeutet, dass ihr eure Recyclinggebühren für Verpackungen auf Grundlage ihrer Recyclingfähigkeit reduzieren könnt. Gebühren für Verpackungen aus Monomaterial, also Verpackungen, die nur aus einer Plastikart bestehen, sind damit geringer als für Verpackungen aus verschiedenen Plastikarten.  

        Diese Regelung setzt Finnland schon seit 2023 um. Zu Beginn 2024 wurde die Regelung um Kategorien für Metall und Papier ergänzt.

        Neuer Schwung durch EPR für den Umweltschutz in Finnland

        Mit der Erweiterung der EPR-Pflichten im Bereich Verpackungen durch die Streichung der Umsatzgrenze werden knapp 30.000 Unternehmen in Finnland zusätzlich in die Verantwortung genommen. Kosten werden fairer verteilt und das Recycling effektiver. Zwar steigt dadurch für einige Unternehmen der Verwaltungsaufwand, für die Kreislaufwirtschaft und damit für den Umwelt- und Ressourcenschutz stellt die Erweiterung aber eine Chance dar.

        Schon Pflichten in der EU gecheckt?

        Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

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        Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

        Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

        Irland nutzt das Modell der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur Bewältigung verschiedener Abfallströme und hat dafür sechs Programme im Sinne der EPR eingeführt. Das bedeutet, dass die Hersteller:innen die Kosten für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Für jedes der sechs Programme gibt es spezifische Zielvorgaben. Unternehmen, die in Irland tätig sind oder planen, auf den irischen Markt zu expandieren, stehen in der Pflicht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Abfallbewirtschaftung in Irland zu leisten.

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        Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

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        Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich

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        Eine der aktuell größten Herausforderungen liegt in der effektiven Bewältigung und Reduzierung von Abfall. Die stetig wachsende Bevölkerung und der steigende Konsum führen zu immer größeren Mengen an Abfall, der unsere Umwelt belastet. Zusätzlich schrumpfen unsere natürlichen Ressourcen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es bereits seit dem Jahr 2008 die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die 2018 novelliert wurde und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der EU darstellt. Diese Richtlinie legt klare Ziele und Maßnahmen fest, um Abfall zu vermeiden, zu reduzieren und bestmöglich zu verwerten. Aber was genau steckt eigentlich hinter dieser Richtlinie und wie wird sie umgesetzt? Im folgenden Beitrag werfen wir einen Blick auf die Hintergründe und Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie und beleuchten die zentralen Aspekte und Herausforderungen bei ihrer Umsetzung.

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        Eco-Fee Modulation: Das steckt hinter der EU-Subventionierung von Verpackungen

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        Eco-Fee Modulation – klingt vielleicht kompliziert, kann aber einen positiven Einfluss auf eure Verpackungslizenzkosten in verschiedenen europäischen Ländern haben. Nachhaltig gestaltete Verpackungen werden neben den offensichtlichen Vorteilen in puncto Umweltschutz und Marketing nämlich auch deshalb interessanter, da es zunehmend politische Bestrebungen zur Förderung dieser Verpackungen gibt. Ein bedeutendes Instrument in diesem Zusammenhang ist die Eco-Fee Modulation, die sowohl national als auch auf europäischer Ebene Teil der Kreislaufwirtschaftspolitik ist. Was genau es damit auf sich hat und wie ihr davon profitieren könnt, zeigen wir in diesem Beitrag.

        Schon Pflichten in der EU gecheckt?

        Kurz erklärt: Das ist die Eco-Fee Modulation

        Die Eco-Fee Modulation ist ein Instrument zur Förderung der europäischen Kreislaufwirtschaft. Sie soll Unternehmen einen Anreiz zum vermehrten Einsatz recyclingfähiger Verpackungen geben. Einige EU-Staaten nutzen sie bereits zur Differenzierung der Lizenz- oder Recyclingkosten in ihren jeweiligen EPR-Systemen. 

        Die Modulation zielt konkret darauf ab, Anreize für die Entwicklung nachhaltiger Verpackungsdesigns zu schaffen, indem sie die Lizenzentgelte für Verkaufsverpackungen differenziert. Kurz gesagt, Unternehmen, die umweltfreundliche Verpackungen nutzen, zahlen niedrigere Lizenzentgelte an die EPR-Systeme und sparen somit Kosten. Auf der anderen Seite werden Verpackungen, die nicht den Anforderungen der Eco-Modulation entsprechen, stärker besteuert und sind damit teurer. Dieser Ansatz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer umweltbewussten Wirtschaftspolitik, die die ökologische Nachhaltigkeit fördert.

        Verpackungslizenzierung in Europa

        In der Europäischen Union besteht gemäß der Verpackungsrichtlinie die Verpflichtung für Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, für deren Entsorgung zu sorgen. Dieses Prinzip wird als erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bezeichnet. Die konkreten Anforderungen und Verpflichtungen variieren jedoch von Land zu Land, da jedes Land eigene Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinie entwickelt hat. Das Grundprinzip bleibt jedoch überall dasselbe: Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, entrichten ein Lizenzentgelt an ein EPR- System, das für die Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungsabfälle verantwortlich ist.

        In Deutschland erfüllen Unternehmen ihre Verpflichtungen beispielsweise durch die Registrierung und Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID und die Lizenzierung ihrer Verpackungen bei einem dualen System wie Interseroh+ über Lizenzero. Ihr versendet in die EU? Mit unserem Lizenzierungsservice erfüllen wir all eure Pflichten je Land ganz einfach für euch! 

        Eco-Fee Modulation in der Praxis

        Die Vereinheitlichung der Eco-Fee auf europäischer Ebene ist ein angestrebtes Ziel, doch derzeit variiert die Umsetzung in den einzelnen Ländern stark. Während in manchen Ländern bereits bestimmte Materialien besteuert werden, haben andere noch keine Eco-Fees eingeführt. Anreizmodelle im Sinne der Eco-Fee Modulation wurden bereits in Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Finnland eingeführt. Die genaue Ausgestaltung variiert aber auch hier von Land zu Land.  

        Grundsätzlich orientiert sich die Recyclingfähigkeit einer Verpackung, auf der die Eco-Fee beruht, aber an den folgenden Kriterien: 

        • Sortier- und Trennbarkeit 
        • Ausgangsmaterial (Papier, Kunststoff, Metall, Glas) 
        • Restentleerbarkeit
        • Störstoffe im Material

        Lizenzero.eu hilft

        Ihr versendet in verschiedene EU-Länder? Wir kümmern uns um eure Verpackungslizenzierung! On top können wir auch für euch überprüfen, ob das Design eurer Verpackung den Anforderungen der Eco-Fee Modulation in euren Zielmärkten entspricht. Sollte das Design der Verpackung noch nicht den Anforderungen der Eco-Fee entsprechen, unterstützen wir euch auf Wunsch auch bei der Anpassung eurer Verpackung an die Standards. 

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        Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

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        Irland nutzt das Modell der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur Bewältigung verschiedener Abfallströme und hat dafür sechs Programme im Sinne der EPR eingeführt. Das bedeutet, dass die Hersteller:innen die Kosten für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Für jedes der sechs Programme gibt es spezifische Zielvorgaben. Unternehmen, die in Irland tätig sind oder planen, auf den irischen Markt zu expandieren, stehen in der Pflicht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Abfallbewirtschaftung in Irland zu leisten.

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        Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich

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        Eine der aktuell größten Herausforderungen liegt in der effektiven Bewältigung und Reduzierung von Abfall. Die stetig wachsende Bevölkerung und der steigende Konsum führen zu immer größeren Mengen an Abfall, der unsere Umwelt belastet. Zusätzlich schrumpfen unsere natürlichen Ressourcen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es bereits seit dem Jahr 2008 die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die 2018 novelliert wurde und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der EU darstellt. Diese Richtlinie legt klare Ziele und Maßnahmen fest, um Abfall zu vermeiden, zu reduzieren und bestmöglich zu verwerten. Aber was genau steckt eigentlich hinter dieser Richtlinie und wie wird sie umgesetzt? Im folgenden Beitrag werfen wir einen Blick auf die Hintergründe und Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie und beleuchten die zentralen Aspekte und Herausforderungen bei ihrer Umsetzung.

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        Was ihr zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Ungarn wissen solltet

        Was ihr zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Ungarn wissen solltet

        Verpackungsgesetzgebung in Europa: Wo brauche ich einen Bevollmächtigten?
        Grüner Punkt packaging labeling in Spain

        Seit dem 1. Juli 2023 gelten neue Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und damit auch neue Verpflichtungen für Händler:innen in Ungarn. Damit setzt Ungarn die EU-Richtlinien um und überdenkt die Verantwortlichkeiten für Abfälle. 

        Was es jetzt zu beachten gibt, zeigen wir euch im folgenden Artikel.

        Aktuelle EPR-Vorgaben in Ungarn

        Ungarn verschärfte zum 01. Juli 2023 die Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility) im Land. Seitdem werden besonders Onlinehändler:innen stärker in die Pflicht genommen. Vertreibt ihr Waren und damit Verpackungen nach Ungarn, müssen diese ab dem ersten Kilogramm bei einem EPR-System lizenziert werden. Dies gilt nun auch für Händler:innen, die keine ungarische Umsatzsteuernummer haben. Ausländische Unternehmen, die der EPR-Pflicht unterliegen, müssen hierzu einen ungarischen Vertreter benennen. 

        Neben der Lizenzierung der Verpackungen gibt es für Unternehmen, die Verpackungen erstmalig mit Ware befüllen oder befüllen lassen und diese an Privatpersonen vertreiben, noch weitere Pflichten. Es ist eine zusätzliche Registrierung bei der Konzessionsgesellschaft MOHU und bei der ungarischen Umweltbehörde erforderlich. Neben Verpackungen fallen auch einige Produktkategorien unter die neuen EPR-Abgaben. 

        Schon Pflichten in der EU gecheckt?

        EPR rund um Verpackungen

        Bisher mussten Verpackungen in Ungarn nicht lizenziert werden. Unternehmen ab einem gewissen Jahresumsatz mit Umsatzsteuernummer entrichten aber eine Produktgebühr durch die Umweltsteuer. Seit Juli 2023 sind nun aber alle Inverkehrbringer:innen von Verpackungen, mit oder ohne Umsatzsteuernummer, zur Beteiligung an den Verwertungskosten verpflichtet. Damit lösen die neuen EPR-Vorgaben die zuvor geltende “Produktgebühr für den Umweltschutz (KVTD)” ab. Bereits seit April 2023 mussten sich die betroffenen Unternehmen im MOHU Partner Portal und bei der Umweltbehörde registrieren.  

        Die Registrierungs- und Zahlungspflicht betrifft dabei immer die ersten ungarischen Inverkehrbringer:innen und besteht auch, wenn ein außerhalb Ungarns ansässiger Online-Shop Waren an Endverbraucher:innen in Ungarn verkauft. 

        Eine Kennzeichnungspflicht der Verpackungen besteht allerdings anders als in Frankreich oder Italien nicht.

        EPR-Vorgaben bei weiteren Produktkategorien

        Unter die neuen EPR-Vorschriften fallen neben Verpackungen auch Textilien, Holzmöbel, Batterien und WEEE-Produkte (elektrische und elektronische Geräte). 

        Vertreibt ihr diese Produkte in oder nach Ungarn, ist ebenfalls eine Registrierung bei den oben genannten Stellen und eine EPR-Abgabe verpflichtend. Händler:innen tragen auch hier die Verantwortung für eine effektive Entsorgung der Produkte.

        Fazit: EPR für mehr Umweltschutz in Ungarn

        Durch die Erweiterung der EPR-Pflichten für Hersteller:innen und Händler:innen in Ungarn stehen diese vor neuen Herausforderungen bezüglich ihrer Registrierungen, aber auch durch die mit der EPR-Abgabe verbundenen Kosten.   

        Gleichzeitig wird durch diese Anpassungen aber auch die Implementierung nachhaltigerer Praktiken angestoßen, die wiederum der Umwelt zugutekommen. Zusätzlich wird die Kreislaufwirtschaft gestärkt und der Umweltschutz gefördert. 

        Ihr braucht Unterstützung bei der Umsetzung eurer Pflichten in Ungarn? Wir beraten euch gerne! 

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        Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

        Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

        Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

        Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

        Irland nutzt das Modell der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur Bewältigung verschiedener Abfallströme und hat dafür sechs Programme im Sinne der EPR eingeführt. Das bedeutet, dass die Hersteller:innen die Kosten für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Für jedes der sechs Programme gibt es spezifische Zielvorgaben. Unternehmen, die in Irland tätig sind oder planen, auf den irischen Markt zu expandieren, stehen in der Pflicht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Abfallbewirtschaftung in Irland zu leisten.

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        Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

        Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

        Ihr versendet Waren nach Rumänien? Dann solltet ihr euch unbedingt mit den dortigen Regelungen rund um eure Verpackungen auseinandersetzen. So wie in anderen EU-Ländern auch gelten in Rumänien im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verschiedene Pflichten für euch als Inverkehrbringer:innen. Die EPR sieht vor, dass Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind. Darunter fallen auch die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen.

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        Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich

        Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich

        Eine der aktuell größten Herausforderungen liegt in der effektiven Bewältigung und Reduzierung von Abfall. Die stetig wachsende Bevölkerung und der steigende Konsum führen zu immer größeren Mengen an Abfall, der unsere Umwelt belastet. Zusätzlich schrumpfen unsere natürlichen Ressourcen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es bereits seit dem Jahr 2008 die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die 2018 novelliert wurde und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der EU darstellt. Diese Richtlinie legt klare Ziele und Maßnahmen fest, um Abfall zu vermeiden, zu reduzieren und bestmöglich zu verwerten. Aber was genau steckt eigentlich hinter dieser Richtlinie und wie wird sie umgesetzt? Im folgenden Beitrag werfen wir einen Blick auf die Hintergründe und Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie und beleuchten die zentralen Aspekte und Herausforderungen bei ihrer Umsetzung.

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        Verbot von Einwegplastik in den Niederlanden: Das gilt es zu beachten

        Verbot von Einwegplastik in den Niederlanden: Das gilt es zu beachten

        Verpackungsgesetzgebung in Europa: Wo brauche ich einen Bevollmächtigten?

        Seit Januar 2024 gilt in den Niederlanden ein Verbot für bestimmte Produkte aus Einwegplastik. Das Verbot trifft dabei auch den Einsatz von Mikroplastik in Kosmetikprodukten. Die neuen Regelungen sollen im Sinne der Nachhaltigkeit dabei helfen, den Plastikverbrauch in den Niederlanden zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Welche Produkte betroffen sind und was es sonst noch zu beachten gibt, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

        Das steckt hinter dem Verbot

        Wie in vielen anderen EU-Ländern geht es auch in den Niederlanden dem Einwegplastik zum Schutz der Umwelt zunehmend an den Kragen. Auf der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments basierend, setzen immer mehr EU-Staaten Regelungen zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt um. 

        Schon seit Juli 2023 zahlen niederländische Kund:innen zum Beispiel bei To-Go-Produkten zusätzlich eine Gebühr für ihre Einwegplastikbecher oder -behälter. Die Gebühr fällt auch bei Pappbechern mit einer Kunststoffschicht und für To-Go-Verpackungen, die in Supermärkten erhältlich sind, an. Seit Januar 2024 ist nun die Zusatzregelung zum Single Use Plastic in Kraft. Durch diese Regelung sind verschiedene Einwegplastik-Produkte nicht mehr in niederländischen Geschäften erhältlich. Stattdessen wird zu umweltfreundlichen und wiederverwendbaren Alternativen ️gewechselt. 

        Ergänzend zu dieser Regelung ist ein Verbot zum Einsatz von Mikroplastik in Kosmetikprodukten in Kraft getreten. Das Verbot der winzigen Kunststoffpartikel, die in vielen Körperpflegeprodukten enthalten sind, soll dazu beitragen, die Wasserqualität zu verbessern und unsere Meeresökosysteme zu schützen. 

        Diese Produkte sind betroffen:

        • Plastiktüten, Strohhalme, Einwegplastikbecher 
        • Einwegplastikbehälter, -geschirr und -besteck 
        • Wattestäbchen, Luftballonstäbe und Rührstäbchen aus Styropor 
        • Lebensmittelverpackungen aus Styropor 
        • Mikroplastik in Kosmetikprodukten 

        Umsetzung des Verbots in Handel und Gastronomie

        In der neuen Regelung wird zwischen dem Verbrauch oder Verzehr vor Ort und unterwegs unterschieden. Dadurch gelten für Handel und Gastronomie leicht unterschiedliche Auslegungen. Beim Aufpreis, den Kund:innen auf Einwegplastikprodukte zahlen müssen, gibt die niederländische Regierung Richtwerte vor. So liegt der Vorschlag für den Aufpreis bei Bechern bei 25 Cent pro Becher, 50 Cent pro Mahlzeit in einer Einwegkunststoffverpackung und fünf Cent für kleine Aufbewahrungsschalen.

        Einwegplastik im Handel

        Kund:innen zahlen an Orten wie Supermärkten, Bäckereien oder am Kiosk, an denen kein Verzehr vor Ort vorgesehen ist, einen Aufpreis auf Einwegbehälter mit Kunststoffanteil für verzehrfertige Speisen. Die Höhe des Aufpreises können die betreffenden Unternehmen selbst festlegen. Die Kosten müssen allerdings separat auf dem Kassenzettel aufgeführt werden, damit für Kund:innen klar ersichtlich ist, was sie für die Nutzung der Einwegplastikprodukte zahlen. Für Behälter mit Speisen, die nicht direkt verzehrfertig sind und zum Beispiel vorher erwärmt werden müssen, fällt keine zusätzliche Gebühr an. 

        Wird ein Verzehr vor Ort angeboten, dürfen keine Einwegbehälter mit Kunststoff ausgegeben werden. Die Händler:innen müssen stattdessen eine Mehrwegoption anbieten oder das Mitbringen eigener Behältnisse gestatten. 

        Einwegplastik in der Gastronomie

        Bei dem Verzehr vor Ort ist es Gastronom:innen untersagt, Einwegbehälter aus Plastik auszugeben. Stattdessen muss wiederverwendbares Geschirr verwendet oder die Nutzung eigener Behälter für Kunden angeboten werden.  

        Bei Abholung oder Lieferung von Speisen hingegen können Einwegbehälter genutzt werden, solange die Kund:innen einen Aufpreis für die Behältnisse zahlen. Auch hier muss der Aufpreis gesondert in der Rechnung aufgelistet sein. Alternativ können aber auch hier Mehrwegalternativen mit Rückgabesystem oder eigene Behälter genutzt werden. 

        Einwegplastik in Unternehmen

        In Firmenkantinen, Ämtern oder Institutionen gilt seit 2024 ebenfalls das Verbot von Einwegplastik. Hier muss auf waschbares Geschirr zurückgegriffen werden. Alternativ können auch hier Mehrwegbehälter oder eigene Behältnisse genutzt werden. Eine Ausnahme bilden Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser.

        Fazit: Verbot dient dem Umweltschutz

        Die Niederlande setzen mit diesen Maßnahmen die EU-Richtlinie zur Reduzierung von Einwegkunststoffen um. Die Maßnahmen sollen dabei besonders die großen Müllmengen an Einwegkunststoff eindämmen und gleichzeitig die Nutzung wiederverwendbarer Alternativen stärken. Langfristig soll so die Umwelt geschützt und der Einsatz recycelbarer Stoffe gestärkt werden.

        Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

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        Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

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        Irland nutzt das Modell der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur Bewältigung verschiedener Abfallströme und hat dafür sechs Programme im Sinne der EPR eingeführt. Das bedeutet, dass die Hersteller:innen die Kosten für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Für jedes der sechs Programme gibt es spezifische Zielvorgaben. Unternehmen, die in Irland tätig sind oder planen, auf den irischen Markt zu expandieren, stehen in der Pflicht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Abfallbewirtschaftung in Irland zu leisten.

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        Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

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        Ihr versendet Waren nach Rumänien? Dann solltet ihr euch unbedingt mit den dortigen Regelungen rund um eure Verpackungen auseinandersetzen. So wie in anderen EU-Ländern auch gelten in Rumänien im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verschiedene Pflichten für euch als Inverkehrbringer:innen. Die EPR sieht vor, dass Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind. Darunter fallen auch die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen.

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        Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich

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        Eine der aktuell größten Herausforderungen liegt in der effektiven Bewältigung und Reduzierung von Abfall. Die stetig wachsende Bevölkerung und der steigende Konsum führen zu immer größeren Mengen an Abfall, der unsere Umwelt belastet. Zusätzlich schrumpfen unsere natürlichen Ressourcen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es bereits seit dem Jahr 2008 die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die 2018 novelliert wurde und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der EU darstellt. Diese Richtlinie legt klare Ziele und Maßnahmen fest, um Abfall zu vermeiden, zu reduzieren und bestmöglich zu verwerten. Aber was genau steckt eigentlich hinter dieser Richtlinie und wie wird sie umgesetzt? Im folgenden Beitrag werfen wir einen Blick auf die Hintergründe und Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie und beleuchten die zentralen Aspekte und Herausforderungen bei ihrer Umsetzung.

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