Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

Flagge Irland

Irland nutzt das Modell der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur Bewältigung verschiedener Abfallströme und hat dafür sechs Programme im Sinne der EPR eingeführt. Diese Programme beruhen auf dem Prinzip, dass die Hersteller:innen die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte übernehmen und für deren Recycling aufkommen. Das bedeutet, dass die Hersteller:innen die Kosten für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Für jedes der sechs Programme gibt es spezifische Zielvorgaben. Die Initiativen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE), Batterien und Akkumulatoren, Altfahrzeuge (ELV) und Verpackungen richten sich nach den EU-Richtlinien und verfolgen die Erfüllung der EU-Ziele. Weitere Programme für Reifen und landwirtschaftliche Kunststoffe basieren auf nationalen Vorschriften und haben hingegen nationale Zielvorgaben. 

Unternehmen, die in Irland tätig sind oder planen, auf den irischen Markt zu expandieren, stehen in der Pflicht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Abfallbewirtschaftung in Irland zu leisten. Im Folgenden geben wir einen Überblick über eure EPR-Pflichten im Verpackungsbereich und zur Umsetzung der Verpflichtungen.

EPR-Grundlagen in Irland

Die Grundlage für die irische Abfallplanung und -wirtschaft bildet der „Waste Action Plan for a Circular Economy“. Laut diesem tragen Hersteller:innen die finanzielle Verantwortung für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte am Ende ihres Lebenszyklus. Weiter sind in dem Plan Recycling- und Vermeidungsziele für die verschiedenen Abfallströme festgelegt. 

EPR-Mengenschwelle und Umsatzgrenze bei Verpackungen

Unternehmen unterliegen in Irland den EPR-Verpflichtungen für Verpackungen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: 

  • Sie bringen jährlich mehr als 10.000 kg Verpackungen auf den irischen Markt.
  • Ihr Jahresumsatz beträgt mindestens 1.000.000 Euro. 

Habt ihr eine Niederlassung und eine lokale Umsatzsteuernummer in Irland, zählt ihr als meldepflichtige Importeur:innen. Ohne diese Voraussetzungen besteht keine Verpflichtung zur Lizenzierung eurer in Umlauf gebrachten Verpackungen. Eine freiwillige Lizenzierung ist aber trotzdem möglich. Um die Einhaltung und Umsetzung der Verpackungspflichten kümmert sich das irische System Repak.

Registrierung und Mengenmeldung von Verpackungen

Die Registrierung und Mengenmeldung eurer Verpackungen erfolgten in Irland über das System Repak. Dieses bietet zwei Mitgliedschaftsarten an: 

  • Reguläre Mitgliedschaft (Regular Membership): Für große Unternehmen wie Hersteller:innen, Importeur:innen, Markeninhaber:innen und große Einzelhändler:innen. Mitglieder zahlen hier eine jährliche Gebühr, die sich nach der Menge der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen richtet.
  • Vereinfachte Mitgliedschaft (Scheduled Membership): Für kleine bis mittlere Unternehmen wie Einzelhändler:innen, Hotels, Apotheken, Pubs, Hotels und Restaurants. Diese Mitglieder zahlen einen festen Jahresbeitrag zur Finanzierung des Recyclings in Irland.
    Schon Pflichten in der EU gecheckt?

    Weitere EPR-Bereiche und Pflichten in Irland

    Batterien und Elektrogeräte

    Neben Verpackungen gelten EPR-Verpflichtungen in Irland unter anderem auch für Batterien und Elektrogeräte. Unternehmen, die solche Produkte vertreiben, müssen sicherstellen, dass sie auch hier die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung finanzieren. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

    EPR-Pflichten für Reifen

    Ab dem 1. Januar 2025 wird das EPR-System auf alle Reifenkategorien ausgeweitet, die in der irländischen Reifenverordnung aufgeführt sind. Diese soll eine nachhaltige Lösung für die Entsorgung von Altreifen gewährleisten. Aktuell sind darin Reifen von Personenkraftwagen, Geländewagen, Lieferwagen und Motorrädern erfasst. Hinzu kommen nun auch Bus-, Lkw-, Landwirtschafts-, Bau- und Industriereifen. Alle Reifenhersteller:innen und -händler:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich am System Circol ELT zu beteiligen.

    Kunststoffe in der Landwirtschaft

    Mit der Einführung von Vorschriften für Kunststoffe in der Landwirtschaft ist Irland eines der wenigen Länder Europas, die speziell auf die Förderung des Recyclings von diesen Kunststoffen ausgerichtet sind. Die Verordnung verpflichtet die Hersteller:innen von Kunststoffen für die Landwirtschaft, sich entweder direkt an der Rücknahme durch Pfand oder dem Recycling zu beteiligen.

    Fazit

    Irland hat ein umfassendes EPR-System implementiert, das mehrere Abfallströme abdeckt. Möchtet ihr nach Irland importieren, solltet ihr euch daher vorab genau informieren, welche Pflichten auf euch zukommen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

    Unternehmen, die in Irland tätig sind, tragen durch die Einhaltung der EPR-Verpflichtungen aktiv zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft bei. Die Beteiligung am System Repak und anderen EPR-Programmen unterstützt nicht nur die Erreichung nationaler und EU-weiter Umweltziele, sondern auch die Entwicklung innovativer Recycling- und Rücknahmelösungen. 

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    Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

    Rumänien

    Kennzeichnungs­pflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

    Rumänien
    Grüner Punkt packaging labeling in Spain

    Ihr versendet Waren nach Rumänien? Dann solltet ihr euch unbedingt mit den dortigen Regelungen rund um eure Verpackungen auseinandersetzen. So wie in anderen EU-Ländern auch gelten in Rumänien im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verschiedene Pflichten für euch als Inverkehrbringer:innen. Die EPR sieht vor, dass Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind. Darunter fallen auch die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen. Welche Pflichten in Rumänien gelten und wie es mit der Kennzeichnung eurer Verpackungen dort aussieht, verraten wir in diesem Blogbeitrag.

    EPR-Pflichten in Rumänien: Kurzer Überblick

    In Rumänien bildet die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung der EPR-Regelungen das Gesetz Nr. 249/2015 über die Verwaltung von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Das Gesetz verpflichtet euch als Hersteller:innen und Importeur:innen dazu, Maßnahmen zur Rücknahme, Verwertung und umweltgerechten Entsorgung eurer Verpackungen zu ergreifen. Dabei werden alle, auf dem rumänischen Markt in Umlauf gebrachten Arten von Verpackungen, unabhängig von Material und Verwendung, einbezogen. 

    Für Unternehmen bedeutet das konkret, dass sie ihre Produkte entsprechend kennzeichnen und Recyclingprogramme organisieren oder sich an Rücknahmesystemen beteiligen müssen. Zusätzlich müssen sie sich bei der Umweltfondsverwaltung registrieren und dort monatlich die freigesetzten und verwerteten Verpackungsmengen melden. Mit diesen Maßnahmen tragt ihr dazu bei, die Menge an Abfall zu reduzieren und die Wiederverwertung von Materialien zu fördern.

    Konsequenzen bei Nichteinhaltung:

    Lizenziert ihr eure Verpackungen in Rumänien nicht, können Geldbußen bis zu 5.000 € je Anmeldeperiode drohen.

    Die Kennzeichnungspflicht in Rumänien

    In Rumänien stehen Unternehmen in der Pflicht, die Verpackungen, die bei privaten Endverbraucher:innen anfallen, zu kennzeichnen. Dazu muss das im Anhang drei des Verpackungsgesetzes vorgesehene Kennzeichnungs- und Identifizierungssystem angewendet werden.

    Nach diesem ist die Angabe des alphanumerischen Codes auf der Verpackung obligatorisch. Sie muss direkt auf der Verpackung (und zusätzlichen Verpackungsteilen) oder dem Etikett angebracht werden und auch nach dem Öffnen der Verpackung sichtbar, lesbar und dauerhaft sein. Weitere Kennzeichnungen müssen nicht vorgenommen werden.

    Die Kennzeichnung enthält diese Bestandteile:

    • 3 Pfeile, die in einem Dreieck angeordnet sind
    • die alphanumerische Nummer, die Auskunft über das Material der Verpackung gibt
    • unterhalb des Dreiecks befindet sich der Materialcode
    Schon Pflichten in der EU gecheckt?

    Konkrete Anforderungen an Händler:innen

    Gemäß der Gesetzgebung sind in Rumänien registrierte Unternehmen oder in anderen Ländern registrierte Unternehmen mit einer rumänischen Steuernummer für ihre gesamte Menge der auf dem rumänischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen verantwortlich. Wenn euer Unternehmen eine:n steuerliche:n Vertreter:in in Rumänien, eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft hat, liegt die Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten bei den Vertreter:innen oder der Tochtergesellschaft. 

    Bevor ihr also Waren auf dem rumänischen Markt in Verkehr bringt, solltet ihr: 

    1. Eure relevanten Produkte identifizieren: Ermittelt, welche eurer Produkte unter die EPR-Gesetzgebung fallen. Dies betrifft insbesondere Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Fahrzeuge. 
    2. Ein Verständnis der spezifischen Kennzeichnungsvorschriften aufbauen: Jede Produktkategorie kann unterschiedliche Kennzeichnungsvorschriften haben. Unternehmen müssen sich mit den spezifischen Anforderungen vertraut machen, um sicherzustellen, dass die Kennzeichnungen korrekt und vollständig sind. 
    3. Eine Registrierung bei der rumänischen Umweltbehörde durchführen: Ihr müsst euch bei der zuständigen rumänischen Umweltbehörde registrieren lassen. Dies ist eine Voraussetzung, um am EPR-System teilnehmen zu können. 
    4. Die regelmäßige Berichterstattung einhalten: Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte über die Mengen und Arten der in Verkehr gebrachten Produkte sowie über die gesammelten und recycelten Mengen einzureichen. 

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        Textil-EPR in Europa: Chance für eine grünere Zukunft in der Mode

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        Verpackungsgesetzgebung in Europa: Wo brauche ich einen Bevollmächtigten?

        Die Textilindustrie ist einer der größten und einflussreichsten Wirtschaftszweige weltweit, aber auch einer der umweltschädlichsten. Die stetig steigende Produktion von Textilien bringt ökologische Probleme mit sich. Für eine nachhaltige Textilwirtschaft braucht es daher kreislauffähige Lösungen in der Herstellung und der Verwertung. Die Europäische Kommission stellt in ihrer EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien Maßnahmen vor, um im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), einen nachhaltigen Umgang mit Textilabfällen zu fördern. 

        Die EPR zielt allgemein darauf ab, die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus eines Produkts auf die Hersteller:innen und Produzent:innen zu übertragen. In Europa haben verschiedene Länder bereits Schritte unternommen, um EPR-Regelungen speziell für den Textilsektor zu implementieren und so die Nachhaltigkeit in der Modebranche zu fördern. Im folgenden Beitrag werfen wir einen Blick auf die Vorschläge der EU und die ersten Umsetzungen der Textil EPR in verschiedenen Ländern. 

        Hintergrund der Textil EPR

        Die EPR ist ein politisches und ökologisches Konzept, das darauf abzielt, die Verantwortung für die gesamte Lebensdauer eines Produkts auf die Hersteller:innen zu übertragen. Sie fußt auf der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG), die die Grundlage für Abfallbewirtschaftung und Recycling innerhalb der EU bildet. 

        Im Sinne der EU-Abfallrahmenrichtlinie müssen alle Mitgliedsstaaten bis zum 01. Januar 2025 eine “getrennte Sammlung von Textilien und gefährlichen Abfällen, die in Haushalten anfallen, einrichten. Das Ziel ist es dabei, die Umweltauswirkungen der Textilproduktion und -entsorgung zu minimieren. Durch die Einführung von EPR-Systemen für Textilien sollen Hersteller:innen motiviert werden, langlebigere und leichter recycelbare Produkte zu entwerfen. Ebenso sollen Hersteller:innen in die Pflicht genommen werden, die Kosten der Bewirtschaftung von Textilabfällen zu tragen, um das Recycling dieser anzukurbeln. 

        Diese Änderungen stehen im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals, eine nachhaltige und kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern. Textilien sind dabei ein großer Treiber. Daher ist in den Zielen der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien, die die aktuelle Richtlinie erweitern soll, verankert, dass bis 2030 Textilerzeugnisse zu großen Teilen aus Recyclingfasern bestehen sollen und keine gefährlichen Stoffe enthalten dürfen. Grundlage hierzu ist der Ausbau des Faser-zu-Faser-Recyclings.  

        Weitere Vorschläge sind u.a.: 

        • Einführung verbindlicher Ökodesign-Anforderungen 
        • Verbot zur Vernichtung unverkaufter oder retournierter Artikel 
        • Einführung eines digitalen Produktpasses 

        Aktuell befindet sich die Textilstrategie noch als Änderungsentwurf zur Abfallrahmenrichtlinie im Gesetzgebungsverfahren. 

        EPR im Textilsektor: Status Quo in Europa

        Die ersten EU-Länder haben bereits Maßnahmen und Regelungen bezüglich des Umgangs mit Textilabfällen eingeführt. Andere Länder befinden sich in einer Planungs- oder Einführungsphase. Eine flächendeckende Lösung zur Textil EPR in Europa gibt es allerdings noch nicht. 

        Frankreich als Vorreiter

        Frankreich nimmt eine Vorreiterrolle ein und hat bereits 2008 als erstes europäisches Land ein EPR-System für Textilien eingeführt. Dieses System verlangt von den Hersteller:innen, Importeur:innen und Vertreiber:innen von Textilien und Schuhen, für die Sammlung und das Recycling ihrer Produkte am Ende der Lebensdauer zu sorgen. Die französische Organisation Refashion (früher Eco TLC) koordiniert die Sammlung und Verwertung der Alttextilien und stellt sicher, dass diese Materialien einer Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.

        Textil EPR in den Niederlanden

        Die Niederlande haben seit dem 01. Juli 2023 ebenfalls mit dem UPV-Textilgesetz eine durch das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien eingeführt. Auch hier sind seitdem die Hersteller:innen und Händler:innen (auch aus dem Ausland) für das Recycling ihrer Textilien verantwortlich. Dazu stehen sie unter einer Registrierungspflicht und zahlen eine EPR-Gebühr. 

        Einführung der Textil EPR in Lettland

        Lettland führt zum 01. Juli 2024 ebenfalls EPR-Pflichten für Textilen ein. Die Gesetzesänderung wurde am 16. März 2023 verabschiedet. Hersteller:innen sind ab Juli 2024 verpflichtet, die Kosten für die Sammlung, Verarbeitung und das Recycling ihrer Textilabfälle zu tragen. Dazu müssen sie ihre Mengen melden und die Gebühren an ein EPR-System zahlen. Das in Lettland bestehende Verpackungssystem LZP soll ebenfalls auf Textilerzeugnisse ausgedehnt werden. 

        Textil EPR Pflichten in Ungarn

        In Ungarn ist die Lizenzierung seit Juli 2023 mit einer EPR-Gebühr und Mengenmeldung verpflichtend. Dabei ist die Zusammenarbeit mit PRO möglich, aber für Händler:innen freiwillig. Gemeldet werden müssen Textilien in Kleidung, Haushaltstextilien und Schuhen. Versendet man aus dem Ausland nach Ungarn, benötigt man einen Bevollmächtigten zur Erfüllung der EPR-Pflichten. 

        Auswirkungen auf Industrie und Konsument:innen

        Die Implementierung von EPR-Systemen in der Textilindustrie ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und ressourcenschonenderen Wirtschaft. Denn Textilien sind allgegenwärtig. Egal, ob in unserer Kleidung, in Möbel oder Heimtextilien, in Fahrzeugen oder als medizinische Ausrüstung: sie begleiten uns auf Schritt und Tritt. Dabei hinterlässt ihre Produktion und Entsorgung allerdings schwerwiegende Folgen für Klima, Umwelt und Menschen. Fast Fashion ist hierbei ein großer Treiber. Durch die Übernahme der Verantwortung für die gesamte Lebensdauer ihrer Produkte können Hersteller:innen einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung von Textilabfällen und zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft leisten. 

        Herausfordernd bei der Erschließung passender EPR-Systeme ist allerdings die Koordination zwischen unterschiedlichen Akteur:innen, die Schaffung effizienter Sammel- und Recyclingsysteme sowie die Sicherstellung der Finanzierung. Zudem gibt es noch große Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung und den Marktbedingungen, die eine einheitliche europäische Lösung für Händler:innen erschweren. 

        Auf Konsumentenseite könnte durch nachhaltige Kreisläufe die Fast Fashion an Bedeutung verlieren. Mit Transparenzpflichten erhalten Konsument:innen zudem besseren Zugang zu Informationen über die Herkunft, Herstellung und Entsorgung ihrer Textilien. Während möglicherweise leicht erhöhte Preise für Textilprodukte eine unmittelbare Folge sein können, bieten sich gleichzeitig zahlreiche Vorteile durch bewusstere Kaufentscheidungen, bessere Rückgabemöglichkeiten und ein erhöhtes Umweltbewusstsein. Insgesamt fördern die Veränderungen eine nachhaltigere Konsumkultur und unterstützen den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft im Textilsektor. 

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        EPR in Kroatien: Das müssen Exporteure wissen

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        EPR-Systeme für Verpackungen im Vergleich: Eine Länderübersicht

        In der EU stehen Händler:innen und Hersteller:innen, die Produkte in Umlauf bringen, bestimmten Umweltverantwortlichkeiten gegenüber. Die erweiterte Herstellerverantwortung (Engl. “Extended Producer Responsibility” kurz EPR) ist dabei ein Mittel, um Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Mitberücksichtigt wird dabei nicht nur das Produkt selbst, sondern auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt)-Bestandteile, die durch Endverbraucher:innen entsorgt werden. Welche Bereiche genau unter die EPR fallen, unterscheidet sich von Land zu Land. In diesem Beitrag schauen wir uns die EPR im Bereich der Verpackungen an und beleuchten, was die Vorgaben genau bedeuten, wie sie in der Praxis umgesetzt werden und wie sich die Anforderungen von Land zu Land innerhalb der EU unterscheiden.

        Was steckt hinter der EPR für Verpackungen? Die gesetzliche Grundlage

        Die Extended Producer Responsibility folgt dem Prinzip der Produktverantwortung von Händler:innen. Darunter fällt nicht nur das Produkt selbst, sondern auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen, die durch Endverbraucher:innen entsorgt werden.

        Hinter der EPR für Verpackungen steckt auf EU-Ebene die EU-Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94 62 EG). In dieser haben sich die Mitglieder der Europäischen Union auf gemeinsame Maßnahmen rund um die Kreislaufwirtschaft und den Umweltschutz geeinigt. Hersteller:innen und Händler:innen übernehmen damit Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen. Damit eingeschlossen sind die Entsorgung und das Recycling dieser. Die Herausforderung dabei: Die verschiedenen EU-Länder setzen die Richtlinie in ihren Gesetzen unterschiedlich um und stellen verschiedene Anforderungen an Händler:innen. Das hat zur Folge, dass es für Unternehmen mit internationalem Versand knifflig sein kann, die verschiedenen Gesetze korrekt umzusetzen. Umso wichtiger ist es, sich vor dem Verkauf oder Versand in ein Land mit der entsprechenden Gesetzgebung auseinanderzusetzen.

        Ein besseres Verständnis der EPR-Regelungen hilft nicht nur, Bußgelder zu vermeiden, sondern fördert auch die umweltfreundlichere Gestaltung von Produkt- und Verpackungsprozessen.

        Schon Pflichten in der EU gecheckt?

        EU-weite EPR-Regelungen im Überblick

        Bevor ihr in eines eurer Zielländer exportiert, solltet ihr euch einen Überblick über die dort geltenden Regelungen verschaffen. Durch die unterschiedliche Umsetzung der EU-Richtlinie je Land kann dies im ersten Augenblick überwältigend sein. Aber hier kommen wir ins Spiel: mit unserem kurzen Überblick bekommt ihr das nötige Gespür über alle wichtigen Anforderungen. Ihr braucht Hilfe bei der Umsetzung der Vorgaben im Bereich Verpackung? Dann ist unser Lizenzierungsservice die richtige Wahl.

        EPR in Frankreich

        • Unternehmen sind zur Lizenzierung ihrer Haushaltsverpackungen, die sie an private Endverbraucher:innen in Umlauf bringen, verpflichtet.
        • Nach der Lizenzierung ihrer Mengen erhalten die betroffenen Unternehmen ihre EPR-Nummer durch die französische Umweltbehörde.
        • In Frankreich besteht eine Kennzeichnungspflicht. Verpackungen müssen mit dem TRIMAN-Logo und Trennhinweisen gekennzeichnet werden.
        • Betroffene Unternehmen sind zudem zur Einreichung eines sogenannten Präventionsplans verpflichtet. Aus diesem müssen Maßnahmen zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Verpackungen hervorgehen.

        EPR in Deutschland

        • Unternehmen, die Waren an private Endverbraucher:innen vertreiben, sind zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID verpflichtet. 
        • Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (mit ihrem Register LUCID) fungiert als Kontrollorgan zur Einhaltung der Pflichten aus dem deutschen Verpackungsgesetz. 
        • Es besteht eine Systembeteiligungspflicht. Bedeutet, dass Händler:innen und Hersteller:innen ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren müssen. 
        • Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister unterliegen einer Kontrollpflicht. 

        EPR in Italien

        • In Italien sind Hersteller:innen und Händler:innen mit einer italienischen Niederlassung ebenfalls für den Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich. 
        • Es gibt eine Registrierungspflicht bei dem nationalen Verpackungskonsortium CONAI. 
        • Es besteht unabhängig von der Lizenzierungspflicht eine Kennzeichnungspflicht von Verpackungen, die für private Endverbraucher:innen bestimmt sind. Diese müssen mit einem Entsorgungshinweis, einem alphanumerischen Code gemäß der Richtlinie 97/192/EG versehen und in leicht verständlichem Italienisch verfasst sein.

        EPR in Polen

        • In Polen gewährleistet die Produkt-, Verpackungs- und Abfallwirtschaftsdatenbank (BDO) die Erfassung von Informationen über Abfälle und die elektronische Abwicklung der Registrierung. 
        • Unternehmen unterliegen einer Registrierungspflicht bei der BDO.
        • Unternehmen sind generell verpflichtet, Volumen und Gewicht ihrer Verpackungen auf ein Minimum zu reduzieren und für die Wiederverwertung ihrer Verpackungsabfälle zu sorgen. 
        • Ein Unternehmen zahlt ab der ersten in Verkehr gebrachten Verpackung eine Ökogebühr an sein EPR-System. 
        • Alle in- und ausländischen Unternehmen sind jährlich zur Erstellung eines Jahresberichts verpflichtet.  

        EPR in Dänemark

        • Ab dem 1. Juli 2025 kommt in Dänemark die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen. 
        • Die Registrierung im Herstellerregister und die Mengenmeldung müssen zwischen dem 01. April und 01. September 2024 erfolgen. 
        • Hersteller:innen können ihre Verantwortung entweder individuell oder durch die Teilnahme an kollektiven Verpackungssystemen erfüllen. 

        Ausblick: Das bedeutet die PPWR für die EPR-Pflichten

        Die Europäische Union verfolgt mit der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) Pläne zur Förderung der Nachhaltigkeit von Verpackungen. Diese soll verbindliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem europäischen Markt festlegen und geht dabei über die bisherige EU-Richtlinie hinaus. Im Falle eines endgültigen Beschlusses würde die PPWR einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten gelten, was im Vergleich zu früheren Richtlinien weniger Spielraum für nationale Anpassungen bietet.

        Die geplanten Maßnahmen dienen dazu, den ökologischen Fußabdruck von Verpackungen in der Europäischen Union deutlich zu reduzieren. Eine geplante Maßnahme ist dabei das Verbot der Einführung von Verpackungen ohne Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit. In Zukunft soll das Gewicht, das Volumen und der Leerraum von Verpackungen auf ein Minimum reduziert werden. Die Verordnung soll für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind und für Unternehmen, die Produkte in die EU einführen, bindend sein. Durch die Umsetzung werden in einigen Ländern die aktuellen EPR-Verpflichtungen angepasst werden müssen.

        Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

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        EPR in Kroatien: Das müssen Exporteure wissen

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        EPR in der Schweiz – Recycling für Unternehmen

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        In vielen europäischen Ländern gelten bereits klare EPR-Pflichten (erweiterte Herstellerverantwortung). Hersteller:innen und Händler:innen sind für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich und müssen sich bei entsprechenden nationalen Systemen registrieren und Lizenzgebühren zahlen. Doch wie sieht es in der Schweiz aus?

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        Verpackungsgesetz in Finnland: EPR-Regelungen seit Januar 2024

        Seit Januar 2024 gilt in Finnland eine Registrierungspflicht für alle Verpackungshersteller:innen, unabhängig von ihrem Umsatz. Mit der Abschaffung der Umsatzschwelle von einer Million Euro zu Anfang des Jahres nimmt Finnland so nun deutlich mehr Unternehmen in die Verantwortung, sich an den Kosten für das Recycling ihrer Verpackungen zu beteiligen. Was ihr nun als Händler:in oder Hersteller:in in Finnland beachten müsst, beleuchten wir in diesem Artikel.

         

        Ausweitung der EPR-Pflicht in Finnland

        Um die Auswirkungen von Verpackungen und Produkten auf die Umwelt zu reduzieren, hat Finnland seine EPR-Regelungen (Extended Producer Responsibility) angepasst. Die Registrierung bei einem kollektiven System ist damit seit 2024 in Finnland Pflicht, egal ob für Big Player oder Newcomer. Mit der Streichung der Freigrenze für Unternehmen mit einem Umsatz unter einer Million Euro setzt Finnland damit einen großen Schritt in Richtung Umwelt- und Ressourcenschutz um. Die Anpassung in der finnischen Definition eines / einer Hersteller:in ist ganz im Sinne der EU-Regulierungen. 

        Bedeutet, dass nun alle Unternehmen in Finnland, unabhängig von ihrem Umsatz oder ihrer Größe, ihrer erweiterten Herstellerverantwortung für ihre Verpackungen nachkommen müssen. 

        Auch im Bereich der Service- und Agrarverpackungen gibt es Änderungen. Hersteller:innen oder Importeur:innen von Serviceverpackungen, wie Pizzakartons oder Coffee-to-go-Bechern und Agrarverpackungen, die für landwirtschaftliche Produkte vorgesehen sind, fallen nun auch unter den Herstellerbegriff im finnischen Verpackungsgesetz. Diese tragen seitdem für die Verpackungen die Herstellerverantwortungspflichten, nicht mehr die Unternehmen, die die Verpackungen tatsächlich befüllen und an Kund:innen herausgeben. Die Regelung entlastet kleine Geschäfte und Restaurants. 

        Das müssen Händler:innen und Hersteller:innen jetzt wissen

        Sobald ihr als ausländisches Unternehmen für den finnischen Markt Produkte verpackt oder verpackte Produkte importiert und einen festen Standort oder eine Zweigniederlassung in Finnland habt oder aus dem Ausland verpackte Produkte an finnische Endkund:innen verkauft, seid ihr in der Verantwortung euren finnischen EPR-Pflichten nachzukommen. 

        Zu euren Pflichten gehört die Registrierung bei einem kollektiven System wie Rinki (hier zahlt ihr eine einmalige Registrierungsgebühr und jährliche Kundengebühren) und das Erstellen eines jährlichen Berichts über die Mengen der eigenen Verpackungsabfälle für die finnischen Behörden. Ihr entrichtet zudem jährliche Recycling-Gebühren in Abhängigkeit zu euren Verpackungsmengen. Registriert ihr euch nicht bei einem kollektiven System, steht es euch frei, ein eigenes System zur Sammlung, Sortierung und dem Recycling eurer Verpackungen einzurichten, dies ist aber mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. 

        Eco-Fees in Finnland

        Gebühren durch recyclingfähige Verpackungen sparen? Das geht! Um Unternehmen zum Einsatz recyclingfähiger Verpackungen zu ermutigen, setzt Finnland, so wie einige weitere EU-Staaten, die Eco-Modulation um. 

        Bedeutet, dass ihr eure Recyclinggebühren für Verpackungen auf Grundlage ihrer Recyclingfähigkeit reduzieren könnt. Gebühren für Verpackungen aus Monomaterial, also Verpackungen, die nur aus einer Plastikart bestehen, sind damit geringer als für Verpackungen aus verschiedenen Plastikarten.  

        Diese Regelung setzt Finnland schon seit 2023 um. Zu Beginn 2024 wurde die Regelung um Kategorien für Metall und Papier ergänzt.

        Neuer Schwung durch EPR für den Umweltschutz in Finnland

        Mit der Erweiterung der EPR-Pflichten im Bereich Verpackungen durch die Streichung der Umsatzgrenze werden knapp 30.000 Unternehmen in Finnland zusätzlich in die Verantwortung genommen. Kosten werden fairer verteilt und das Recycling effektiver. Zwar steigt dadurch für einige Unternehmen der Verwaltungsaufwand, für die Kreislaufwirtschaft und damit für den Umwelt- und Ressourcenschutz stellt die Erweiterung aber eine Chance dar.

        Schon Pflichten in der EU gecheckt?

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        Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

        Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

        BPA-Verbot in der EU: Was steckt hinter dem Verbot?

        BPA-Verbot in der EU: Was steckt hinter dem Verbot?

        Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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        EPR in Kroatien: Das müssen Exporteure wissen

        EPR in Kroatien: Das müssen Exporteure wissen

        Wenn ihr Produkte nach Kroatien verkauft oder liefert, kommt ihr um das Thema Extended Producer Responsibility (EPR), auf Deutsch erweiterte Herstellerverantwortung, nicht herum. Die EPR verpflichtet Unternehmen dazu Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur Unternehmen mit Sitz in Kroatien, sondern gilt auch für Händler:innen und Hersteller:innen aus dem europäischen oder internationalen Ausland. In diesem Blogbeitrag zeigen wir euch, welche Pflichten und Anforderungen ihr dabei beachten müsst.

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        EPR in der Schweiz – Recycling für Unternehmen

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        In vielen europäischen Ländern gelten bereits klare EPR-Pflichten (erweiterte Herstellerverantwortung). Hersteller:innen und Händler:innen sind für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich und müssen sich bei entsprechenden nationalen Systemen registrieren und Lizenzgebühren zahlen. Doch wie sieht es in der Schweiz aus?

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        Eco-Fee Modulation: Das steckt hinter der EU-Subventionierung von Verpackungen

        Eco-Fee Modulation: Das steckt hinter der EU-Subventionierung von Verpackungen

        Verpackungsgesetzgebung in Europa: Wo brauche ich einen Bevollmächtigten?
        Grüner Punkt packaging labeling in Spain

        Eco-Fee Modulation – klingt vielleicht kompliziert, kann aber einen positiven Einfluss auf eure Verpackungslizenzkosten in verschiedenen europäischen Ländern haben. Nachhaltig gestaltete Verpackungen werden neben den offensichtlichen Vorteilen in puncto Umweltschutz und Marketing nämlich auch deshalb interessanter, da es zunehmend politische Bestrebungen zur Förderung dieser Verpackungen gibt. Ein bedeutendes Instrument in diesem Zusammenhang ist die Eco-Fee Modulation, die sowohl national als auch auf europäischer Ebene Teil der Kreislaufwirtschaftspolitik ist. Was genau es damit auf sich hat und wie ihr davon profitieren könnt, zeigen wir in diesem Beitrag.

        Schon Pflichten in der EU gecheckt?

        Kurz erklärt: Das ist die Eco-Fee Modulation

        Die Eco-Fee Modulation ist ein Instrument zur Förderung der europäischen Kreislaufwirtschaft. Sie soll Unternehmen einen Anreiz zum vermehrten Einsatz recyclingfähiger Verpackungen geben. Einige EU-Staaten nutzen sie bereits zur Differenzierung der Lizenz- oder Recyclingkosten in ihren jeweiligen EPR-Systemen. 

        Die Modulation zielt konkret darauf ab, Anreize für die Entwicklung nachhaltiger Verpackungsdesigns zu schaffen, indem sie die Lizenzentgelte für Verkaufsverpackungen differenziert. Kurz gesagt, Unternehmen, die umweltfreundliche Verpackungen nutzen, zahlen niedrigere Lizenzentgelte an die EPR-Systeme und sparen somit Kosten. Auf der anderen Seite werden Verpackungen, die nicht den Anforderungen der Eco-Modulation entsprechen, stärker besteuert und sind damit teurer. Dieser Ansatz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer umweltbewussten Wirtschaftspolitik, die die ökologische Nachhaltigkeit fördert.

        Verpackungslizenzierung in Europa

        In der Europäischen Union besteht gemäß der Verpackungsrichtlinie die Verpflichtung für Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, für deren Entsorgung zu sorgen. Dieses Prinzip wird als erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bezeichnet. Die konkreten Anforderungen und Verpflichtungen variieren jedoch von Land zu Land, da jedes Land eigene Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinie entwickelt hat. Das Grundprinzip bleibt jedoch überall dasselbe: Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, entrichten ein Lizenzentgelt an ein EPR- System, das für die Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungsabfälle verantwortlich ist.

        In Deutschland erfüllen Unternehmen ihre Verpflichtungen beispielsweise durch die Registrierung und Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID und die Lizenzierung ihrer Verpackungen bei einem dualen System wie Interseroh+ über Lizenzero. Ihr versendet in die EU? Mit unserem Lizenzierungsservice erfüllen wir all eure Pflichten je Land ganz einfach für euch! 

        Eco-Fee Modulation in der Praxis

        Die Vereinheitlichung der Eco-Fee auf europäischer Ebene ist ein angestrebtes Ziel, doch derzeit variiert die Umsetzung in den einzelnen Ländern stark. Während in manchen Ländern bereits bestimmte Materialien besteuert werden, haben andere noch keine Eco-Fees eingeführt. Anreizmodelle im Sinne der Eco-Fee Modulation wurden bereits in Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Finnland eingeführt. Die genaue Ausgestaltung variiert aber auch hier von Land zu Land.  

        Grundsätzlich orientiert sich die Recyclingfähigkeit einer Verpackung, auf der die Eco-Fee beruht, aber an den folgenden Kriterien: 

        • Sortier- und Trennbarkeit 
        • Ausgangsmaterial (Papier, Kunststoff, Metall, Glas) 
        • Restentleerbarkeit
        • Störstoffe im Material

        Lizenzero.eu hilft

        Ihr versendet in verschiedene EU-Länder? Wir kümmern uns um eure Verpackungslizenzierung! On top können wir auch für euch überprüfen, ob das Design eurer Verpackung den Anforderungen der Eco-Fee Modulation in euren Zielmärkten entspricht. Sollte das Design der Verpackung noch nicht den Anforderungen der Eco-Fee entsprechen, unterstützen wir euch auf Wunsch auch bei der Anpassung eurer Verpackung an die Standards. 

        Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

        Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

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        BPA-Verbot in der EU: Was steckt hinter dem Verbot?

        BPA-Verbot in der EU: Was steckt hinter dem Verbot?

        Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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        EPR in Kroatien: Das müssen Exporteure wissen

        EPR in Kroatien: Das müssen Exporteure wissen

        Wenn ihr Produkte nach Kroatien verkauft oder liefert, kommt ihr um das Thema Extended Producer Responsibility (EPR), auf Deutsch erweiterte Herstellerverantwortung, nicht herum. Die EPR verpflichtet Unternehmen dazu Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur Unternehmen mit Sitz in Kroatien, sondern gilt auch für Händler:innen und Hersteller:innen aus dem europäischen oder internationalen Ausland. In diesem Blogbeitrag zeigen wir euch, welche Pflichten und Anforderungen ihr dabei beachten müsst.

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        EPR in der Schweiz – Recycling für Unternehmen

        EPR in der Schweiz – Recycling für Unternehmen

        In vielen europäischen Ländern gelten bereits klare EPR-Pflichten (erweiterte Herstellerverantwortung). Hersteller:innen und Händler:innen sind für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich und müssen sich bei entsprechenden nationalen Systemen registrieren und Lizenzgebühren zahlen. Doch wie sieht es in der Schweiz aus?

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        Was ihr zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Ungarn wissen solltet

        Was ihr zur erweiterten Herstellerverant­wortung (EPR) in Ungarn wissen solltet

        Verpackungsgesetzgebung in Europa: Wo brauche ich einen Bevollmächtigten?
        Grüner Punkt packaging labeling in Spain

        Seit dem 1. Juli 2023 gelten neue Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und damit auch neue Verpflichtungen für Händler:innen in Ungarn. Damit setzt Ungarn die EU-Richtlinien um und überdenkt die Verantwortlichkeiten für Abfälle. 

        Was es jetzt zu beachten gibt, zeigen wir euch im folgenden Artikel.

        Aktuelle EPR-Vorgaben in Ungarn

        Ungarn verschärfte zum 01. Juli 2023 die Regelungen bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility) im Land. Seitdem werden besonders Onlinehändler:innen stärker in die Pflicht genommen. Vertreibt ihr Waren und damit Verpackungen nach Ungarn, müssen diese ab dem ersten Kilogramm bei einem EPR-System lizenziert werden. Dies gilt nun auch für Händler:innen, die keine ungarische Umsatzsteuernummer haben. Ausländische Unternehmen, die der EPR-Pflicht unterliegen, müssen hierzu einen ungarischen Vertreter benennen. 

        Neben der Lizenzierung der Verpackungen gibt es für Unternehmen, die Verpackungen erstmalig mit Ware befüllen oder befüllen lassen und diese an Privatpersonen vertreiben, noch weitere Pflichten. Es ist eine zusätzliche Registrierung bei der Konzessionsgesellschaft MOHU und bei der ungarischen Umweltbehörde erforderlich. Neben Verpackungen fallen auch einige Produktkategorien unter die neuen EPR-Abgaben. 

        Schon Pflichten in der EU gecheckt?

        EPR rund um Verpackungen

        Bisher mussten Verpackungen in Ungarn nicht lizenziert werden. Unternehmen ab einem gewissen Jahresumsatz mit Umsatzsteuernummer entrichten aber eine Produktgebühr durch die Umweltsteuer. Seit Juli 2023 sind nun aber alle Inverkehrbringer:innen von Verpackungen, mit oder ohne Umsatzsteuernummer, zur Beteiligung an den Verwertungskosten verpflichtet. Damit lösen die neuen EPR-Vorgaben die zuvor geltende “Produktgebühr für den Umweltschutz (KVTD)” ab. Bereits seit April 2023 mussten sich die betroffenen Unternehmen im MOHU Partner Portal und bei der Umweltbehörde registrieren.  

        Die Registrierungs- und Zahlungspflicht betrifft dabei immer die ersten ungarischen Inverkehrbringer:innen und besteht auch, wenn ein außerhalb Ungarns ansässiger Online-Shop Waren an Endverbraucher:innen in Ungarn verkauft. 

        Eine Kennzeichnungspflicht der Verpackungen besteht allerdings anders als in Frankreich oder Italien nicht.

        EPR-Vorgaben bei weiteren Produktkategorien

        Unter die neuen EPR-Vorschriften fallen neben Verpackungen auch Textilien, Holzmöbel, Batterien und WEEE-Produkte (elektrische und elektronische Geräte). 

        Vertreibt ihr diese Produkte in oder nach Ungarn, ist ebenfalls eine Registrierung bei den oben genannten Stellen und eine EPR-Abgabe verpflichtend. Händler:innen tragen auch hier die Verantwortung für eine effektive Entsorgung der Produkte.

        Fazit: EPR für mehr Umweltschutz in Ungarn

        Durch die Erweiterung der EPR-Pflichten für Hersteller:innen und Händler:innen in Ungarn stehen diese vor neuen Herausforderungen bezüglich ihrer Registrierungen, aber auch durch die mit der EPR-Abgabe verbundenen Kosten.   

        Gleichzeitig wird durch diese Anpassungen aber auch die Implementierung nachhaltigerer Praktiken angestoßen, die wiederum der Umwelt zugutekommen. Zusätzlich wird die Kreislaufwirtschaft gestärkt und der Umweltschutz gefördert. 

        Ihr braucht Unterstützung bei der Umsetzung eurer Pflichten in Ungarn? Wir beraten euch gerne! 

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        BPA-Verbot in der EU: Was steckt hinter dem Verbot?

        BPA-Verbot in der EU: Was steckt hinter dem Verbot?

        Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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        EPR in Kroatien: Das müssen Exporteure wissen

        EPR in Kroatien: Das müssen Exporteure wissen

        Wenn ihr Produkte nach Kroatien verkauft oder liefert, kommt ihr um das Thema Extended Producer Responsibility (EPR), auf Deutsch erweiterte Herstellerverantwortung, nicht herum. Die EPR verpflichtet Unternehmen dazu Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur Unternehmen mit Sitz in Kroatien, sondern gilt auch für Händler:innen und Hersteller:innen aus dem europäischen oder internationalen Ausland. In diesem Blogbeitrag zeigen wir euch, welche Pflichten und Anforderungen ihr dabei beachten müsst.

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        EPR in der Schweiz – Recycling für Unternehmen

        EPR in der Schweiz – Recycling für Unternehmen

        In vielen europäischen Ländern gelten bereits klare EPR-Pflichten (erweiterte Herstellerverantwortung). Hersteller:innen und Händler:innen sind für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich und müssen sich bei entsprechenden nationalen Systemen registrieren und Lizenzgebühren zahlen. Doch wie sieht es in der Schweiz aus?

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        Verbot von Einwegplastik in den Niederlanden: Das gilt es zu beachten

        Verbot von Einwegplastik in den Niederlanden: Das gilt es zu beachten

        Verpackungsgesetzgebung in Europa: Wo brauche ich einen Bevollmächtigten?

        Seit Januar 2024 gilt in den Niederlanden ein Verbot für bestimmte Produkte aus Einwegplastik. Das Verbot trifft dabei auch den Einsatz von Mikroplastik in Kosmetikprodukten. Die neuen Regelungen sollen im Sinne der Nachhaltigkeit dabei helfen, den Plastikverbrauch in den Niederlanden zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Welche Produkte betroffen sind und was es sonst noch zu beachten gibt, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

        Das steckt hinter dem Verbot

        Wie in vielen anderen EU-Ländern geht es auch in den Niederlanden dem Einwegplastik zum Schutz der Umwelt zunehmend an den Kragen. Auf der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments basierend, setzen immer mehr EU-Staaten Regelungen zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt um. 

        Schon seit Juli 2023 zahlen niederländische Kund:innen zum Beispiel bei To-Go-Produkten zusätzlich eine Gebühr für ihre Einwegplastikbecher oder -behälter. Die Gebühr fällt auch bei Pappbechern mit einer Kunststoffschicht und für To-Go-Verpackungen, die in Supermärkten erhältlich sind, an. Seit Januar 2024 ist nun die Zusatzregelung zum Single Use Plastic in Kraft. Durch diese Regelung sind verschiedene Einwegplastik-Produkte nicht mehr in niederländischen Geschäften erhältlich. Stattdessen wird zu umweltfreundlichen und wiederverwendbaren Alternativen ️gewechselt. 

        Ergänzend zu dieser Regelung ist ein Verbot zum Einsatz von Mikroplastik in Kosmetikprodukten in Kraft getreten. Das Verbot der winzigen Kunststoffpartikel, die in vielen Körperpflegeprodukten enthalten sind, soll dazu beitragen, die Wasserqualität zu verbessern und unsere Meeresökosysteme zu schützen. 

        Diese Produkte sind betroffen:

        • Plastiktüten, Strohhalme, Einwegplastikbecher 
        • Einwegplastikbehälter, -geschirr und -besteck 
        • Wattestäbchen, Luftballonstäbe und Rührstäbchen aus Styropor 
        • Lebensmittelverpackungen aus Styropor 
        • Mikroplastik in Kosmetikprodukten 

        Umsetzung des Verbots in Handel und Gastronomie

        In der neuen Regelung wird zwischen dem Verbrauch oder Verzehr vor Ort und unterwegs unterschieden. Dadurch gelten für Handel und Gastronomie leicht unterschiedliche Auslegungen. Beim Aufpreis, den Kund:innen auf Einwegplastikprodukte zahlen müssen, gibt die niederländische Regierung Richtwerte vor. So liegt der Vorschlag für den Aufpreis bei Bechern bei 25 Cent pro Becher, 50 Cent pro Mahlzeit in einer Einwegkunststoffverpackung und fünf Cent für kleine Aufbewahrungsschalen.

        Einwegplastik im Handel

        Kund:innen zahlen an Orten wie Supermärkten, Bäckereien oder am Kiosk, an denen kein Verzehr vor Ort vorgesehen ist, einen Aufpreis auf Einwegbehälter mit Kunststoffanteil für verzehrfertige Speisen. Die Höhe des Aufpreises können die betreffenden Unternehmen selbst festlegen. Die Kosten müssen allerdings separat auf dem Kassenzettel aufgeführt werden, damit für Kund:innen klar ersichtlich ist, was sie für die Nutzung der Einwegplastikprodukte zahlen. Für Behälter mit Speisen, die nicht direkt verzehrfertig sind und zum Beispiel vorher erwärmt werden müssen, fällt keine zusätzliche Gebühr an. 

        Wird ein Verzehr vor Ort angeboten, dürfen keine Einwegbehälter mit Kunststoff ausgegeben werden. Die Händler:innen müssen stattdessen eine Mehrwegoption anbieten oder das Mitbringen eigener Behältnisse gestatten. 

        Einwegplastik in der Gastronomie

        Bei dem Verzehr vor Ort ist es Gastronom:innen untersagt, Einwegbehälter aus Plastik auszugeben. Stattdessen muss wiederverwendbares Geschirr verwendet oder die Nutzung eigener Behälter für Kunden angeboten werden.  

        Bei Abholung oder Lieferung von Speisen hingegen können Einwegbehälter genutzt werden, solange die Kund:innen einen Aufpreis für die Behältnisse zahlen. Auch hier muss der Aufpreis gesondert in der Rechnung aufgelistet sein. Alternativ können aber auch hier Mehrwegalternativen mit Rückgabesystem oder eigene Behälter genutzt werden. 

        Einwegplastik in Unternehmen

        In Firmenkantinen, Ämtern oder Institutionen gilt seit 2024 ebenfalls das Verbot von Einwegplastik. Hier muss auf waschbares Geschirr zurückgegriffen werden. Alternativ können auch hier Mehrwegbehälter oder eigene Behältnisse genutzt werden. Eine Ausnahme bilden Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser.

        Fazit: Verbot dient dem Umweltschutz

        Die Niederlande setzen mit diesen Maßnahmen die EU-Richtlinie zur Reduzierung von Einwegkunststoffen um. Die Maßnahmen sollen dabei besonders die großen Müllmengen an Einwegkunststoff eindämmen und gleichzeitig die Nutzung wiederverwendbarer Alternativen stärken. Langfristig soll so die Umwelt geschützt und der Einsatz recycelbarer Stoffe gestärkt werden.

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        BPA-Verbot in der EU: Was steckt hinter dem Verbot?

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        EPR in Kroatien: Das müssen Exporteure wissen

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        EPR in der Schweiz – Recycling für Unternehmen

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        Die Plastiksteuer in Europa: aktuelle Vorgaben

        Plastikmüll ist, wenn er nicht recycelt wird oder werden kann, ein erhebliches Umweltproblem. Um die Risiken durch die Plastikverschmutzung einzudämmen, hat die Europäische Union (EU) 2021 eine Plastikabgabe für ihre Mitgliedsstaaten eingeführt. Wie diese in verschiedenen Staaten umgesetzt wird, schauen wir uns im folgenden Beitrag näher an.

        Die Plastikabgabe: Was ist das?

        Die Plastikabgabe ist ein Mittel zur Reduzierung der Umweltrisiken durch die Plastikverschmutzung. In der EU liegt der Fokus dabei auf dem Plastikverpackungsmüll. Seit 2021 gibt es daher die sogenannte Plastikabgabe. Diese verpflichtet alle Mitgliedsstaaten der EU zu einer Zahlung, die sich aus der produzierten Menge an nicht recyceltem Plastikmüll je Staat errechnet. Die Plastikabgabe soll einen Anreiz schaffen, Plastikmüll zu reduzieren. Gleichzeitig dient sie als Finanzierung für den EU-Haushalt bis 2027.  

        Die Höhe der Plastikabgabe beträgt dabei 0,80 Euro pro Kilogramm nicht recyceltem Plastikverpackungsmüll. Jeder Mitgliedsstaat ist zu dieser Abgabe verpflichtet. Wie die Staaten diese Abgabe aber finanzieren, ist ihnen überlassen. Es gibt noch keine EU-rechtlichen Vorgaben zur nationalen Ausgestaltung. So zahlen einige die Abgabe aus ihren nationalen Haushalten, während andere Steuern, Gebühren oder Beiträge für bestimmte Kunststoffprodukte in ihren Ländern eingeführt haben und damit die Abgabe an die Verbraucher:innen und die Privatwirtschaft weitergeben. 

        Plastiksteuer vs. Plastikgabe: Wo liegt der Unterschied?

        Häufig werden die beiden Begriffe synonym genutzt. Bei der Plastikabgabe handelt es sich aber um eine EU-weit beschlossene Methode zur Berechnung der Beiträge zum EU-Haushalt, die jedes EU-Mitglied leisten muss. Mit dem Begriff der Plastiksteuer ist hingegen die Refinanzierung der Plastikabgabe auf nationaler Ebene gemeint. Diese unterliegt keinen EU-Richtlinien. Hier haben die einzelnen Mitgliedsstaaten die Gestaltungsfreiheit. Nicht in jedem Staat wird daher eine Plastiksteuer erhoben. 

        Plastiksteuer für Unternehmen und Händler:innen

        Um für den Verkauf von Waren und damit auch Verpackungen im Ausland compliant aufgestellt zu sein, müssen sich Unternehmen stets über die aktuellen Entwicklungen in ihren Exportländern informieren. Ob eine Plastiksteuer für Händler:innen oder Produzent:innen anfällt, ist von Land zu Land sehr unterschiedlich geregelt. Auch die Ausgestaltung der Steuer unterscheidet sich auf nationaler Ebene, woraus sich Abrechnungs- und Preisgestaltungsimplikationen für Unternehmen ergeben können. So muss sich zum Beispiel damit auseinandergesetzt werden, welche Materialien oder Produkte unter die jeweiligen Steuervorgaben fallen und in welchem Teil der Lieferkette sie besteuert werden. All dies erfordert finanzielle und personelle Ressourcen, die besonders für kleine Unternehmen eine Hürde darstellen können. 

        Aktuelle Vorgaben und Gesetze in Europa

        Während sich einige EU-Länder ausschließlich auf Verpackungen, also sowohl Kunststoff- als auch Nichtkunststoffverpackungen, konzentrieren, ziehen andere striktere Grenzen und besteuern nur Einweg- oder nicht wiederverwendbare Kunststoffe. Auch die Herkunft der Kunststoffe oder Verpackungen spielt je nach Land eine steuerliche Rolle. So wird in einigen Mitgliedsstaaten eine Steuer auf aus dem In- und Ausland stammende Kunststoffprodukte erhoben, in anderen wiederum werden nur ausländische Kunststoffprodukte besteuert.  

        Wie diese Regelungen in einigen EU-Ländern konkret aussehen, beleuchten wir hier: 

        Deutschland

        Deutschland plant derzeit die Einführung einer Plastiksteuer für Hersteller:innen und Importeur:innen von Einwegplastikverpackungen. Wann ein Gesetzesentwurf dazu vorliegen wird, ist allerdings noch nicht bekannt. 

        Allerdings sind nach dem 2023 beschlossenen Einwegkunststoff-Fondsgesetz (EWKFondsG) Hersteller:innen und Importeur:innen ab dem 01. Januar 2025 verpflichtet, einen Beitrag an einen zentralen Fonds zu leisen. Der Beitrag errechnet sich aus den im Jahr 2024 in Umlauf gebrachten Mengen an Einwegplastik der jeweiligen Unternehmen. 

        Frankreich

        In Frankreich bestehen aktuell keine finalen Pläne zu einer Plastiksteuer. Hier finanziert der nationale Haushalt die Plastikabgabe. 

        Mehr Infos zu Frankreich gibt es hier. 

        Italien

        Die Einführung einer Kunststoffverpackungssteuer war in Italien schon zu 2020 geplant. Nach einigen Verschiebungen soll sie Stand jetzt 2024 in Kraft treten. Dabei ist geplant, eine Steuer in Höhe von 0,45 Euro pro Kilogramm auf Einwegkunststoffprodukte, sogenannte „manufatti con singolo impiego“ (MACSI) zu erheben. Ausnahmen sollen dabei für Einwegkunststoffprodukte gelten, die kompostierbar sind oder für medizinische Zwecke verwendet werden. Besteuert werden sollen dabei Unternehmen, die die genannten Produkte in Italien herstellen oder aus anderen Mitgliedsstaaten nach Italien liefern. Unternehmen ohne Sitz in Italien müssen dazu einen (gesamtschuldnerischen) Steuervertreter in Italien zur Pflichterfüllung ernennen. 

        Niederlande

        Derzeit gibt es keine finalen Pläne zu einer Plastiksteuer in den Niederlanden. Die Einführung einer Plastiksteuer zur Finanzierung der Plastikabgabe wird aber geprüft.  

        In den Niederlanden wird allerdings ein Beitrag, der nicht als Steuer gilt, auf Kunststoffverpackungen erhoben. Dabei zahlen Unternehmen, die jährlich 50 Tonnen oder mehr an Kunststoffverpackungen auf den niederländischen Markt einführen oder diese Mengen nach deren Einfuhr entsorgen, einen regulären Satz von 1,05 Euro. Ein reduzierter Satz von 0,79 Euro pro Kilogramm fällt für Unternehmen an, deren Kunststoffverpackungen einen positiven Marktwert haben und ordnungsgemäß sortiert und recycelt werden können. 

        Polen

        In Polen gibt es noch keine Plastiksteuer für Unternehmen. Um Verpackungsabfälle zu vermeiden, ist aber bereits seit Januar 2018 ein Gesetz zur sogenannten Recyclinggebühr in Kraft.  

        Im März 2023 verabschiedete das polnische Parlament zudem ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/904/EU zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffe auf die Umwelt. Durch Meldepflichten, produktabhängige Gebühren und jährliche Abgaben soll so die Menge an Einwegkunststoffen auf dem polnischen Markt reduziert werden. Die Verpflichtungen gelten dabei hauptsächlich für Unternehmen, die Produkte erstmalig auf dem polnischen Markt einführen.  

        Ausländische Unternehmen, die Einwegkunststoffe nach Polen einführen, können einen Bevollmächtigten für die Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Vermarktung ihrer Produkte benennen. 

        Spanien

        Seit 2023 gilt in Spanien eine Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungsprodukte. Damit wird unter anderem die EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe im spanischen Recht umgesetzt. Diese soll die Produktion und Verwendung von Kunststoffprodukten eindämmen. Die Steuer von 0,45 Euro pro Kilogramm fällt dabei gleichermaßen für die Herstellung, den Import und den innergemeinschaftlichen Erwerb auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen an. Einbezogen sind hierbei Einwegverpackungen mit Kunststoff, Halbfertigprodukte aus Kunststoff für kunststoffhaltige Einwegverpackungen und kunststoffhaltige Produkte, die das Inverkehrbringen von Einwegverpackungen ermöglichen.  Von der Steuer befreit sind unter anderem recycelter Kunststoff, Verpackungen, die für den Schutz, die Manipulation, die Verteilung und die Präsentation spezieller medizinischer, landwirtschaftlicher und tierärztlicher Produkte verwendet werden und Kunststoffverpackungen, die direkt von einem Hersteller in einen anderen Mitgliedstaat oder außerhalb der EU exportiert werden. Zusätzlich wird aber eine Steuer auf die Verbrennung und Ablagerung von Abfällen auf Deponien erhoben. 

        Weitere Informationen zu Spanien gibt es hier. 

        Fazit: Flickenteppich Plastiksteuer

        Die Plastikabgabe dient unter anderem dem Umweltschutz und der Kreislaufwirtschaft. Durch aktuell noch fehlende EU-weite Vorgaben zur Umsetzung dieser Abgabe hat sie aber leider auch einen Flickenteppich an Regelungen und Gesetzgebungen geschaffen, der für international agierende Händler:innen und Unternehmen eine Hürde beim Verkauf ihrer Produkte darstellen kann. Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedsstaat der EU tätig sind, müssen daher sorgfältig die national geltenden Regelungen prüfen.   

        Da die Plastiksteuer aktuell in vielen Ländern diskutiert wird, sollten Unternehmen diese jetzt schon in ihren Geschäftsstrategien bedenken und potenzielle Auswirkungen abschätzen. Flexible, ressourcenschonende Verpackungslösungen können dabei ein erster Ansatz sein.

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        BPA-Verbot in der EU: Was steckt hinter dem Verbot?

        BPA-Verbot in der EU: Was steckt hinter dem Verbot?

        Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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        EPR in Kroatien: Das müssen Exporteure wissen

        EPR in Kroatien: Das müssen Exporteure wissen

        Wenn ihr Produkte nach Kroatien verkauft oder liefert, kommt ihr um das Thema Extended Producer Responsibility (EPR), auf Deutsch erweiterte Herstellerverantwortung, nicht herum. Die EPR verpflichtet Unternehmen dazu Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur Unternehmen mit Sitz in Kroatien, sondern gilt auch für Händler:innen und Hersteller:innen aus dem europäischen oder internationalen Ausland. In diesem Blogbeitrag zeigen wir euch, welche Pflichten und Anforderungen ihr dabei beachten müsst.

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        EPR in der Schweiz – Recycling für Unternehmen

        EPR in der Schweiz – Recycling für Unternehmen

        In vielen europäischen Ländern gelten bereits klare EPR-Pflichten (erweiterte Herstellerverantwortung). Hersteller:innen und Händler:innen sind für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich und müssen sich bei entsprechenden nationalen Systemen registrieren und Lizenzgebühren zahlen. Doch wie sieht es in der Schweiz aus?

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        EPR in Schweden: Die Anpassungen zu 2024 im Überblick

        Schweden zeigt mit den neuen Änderungen an der Verordnung zur erweiterten Herstellerverantwortung (Englisch: Extended Producer Resposibility kurz „EPR“) deutlich, wie Herstellerverantwortung umfassend umgesetzt werden kann. Die schwedische Regierung hat dazu grundlegende Anpassungen an der Verordnung zur EPR für Verpackungen beschlossen, die seit 2024 in vollem Umfang wirksam sind. Die Änderungen im Gesetz beeinflussen dabei verschiedenste Akteure. Warum das Ganze? Schweden verfolgt damit ein großes Ziel: Recycling soll erleichtert und effizienter gestaltet werden, um Rohstoffe einzusparen und CO2-Emissionen zu reduzieren.

        Die Anpassungen nehmen nicht nur Inverkehrbringer:innen von Verpackungen in die Pflicht, sondern sorgen für eine Umverteilung der Rollen und Verantwortlichkeiten und betreffen Gemeinden, Produzent:innen, Herstellerverantwortungsorganisationen (PROs) und Pfandsysteme. Wir schauen uns die Anpassungen im Detail an:

        Das bedeuten die Anpassungen für Produzent:innen und Herstellerverantwortungsorganisationen

        Alle Hersteller von Verpackungen sind verpflichtet, einer anerkannten Herstellerverantwortungsorganisation (Producer Responsibility Organization, PRO) beizutreten oder eine solche zu gründen. Die Tätigkeiten dieser Organisationen müssen von der schwedischen Umweltschutzbehörde genehmigt werden. Hersteller müssen sich zudem im Register der Umweltschutzbehörde registrieren und an einem Rücknahmesystem teilnehmen.

         

        Das bedeuten die Anpassungen für Gemeinden und Kommunen

        Seit dem 1. Januar 2024 übernehmen Gemeinden und Kommunen die operative Verantwortung für die Sammlung von Verpackungsabfällen aus Haushalten und ausgewählten Geschäften. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Information über präventive Maßnahmen und die korrekte Sortierung von Verpackungsabfällen. Bis spätestens 1. Januar 2027 müssen alle Kommunen ein Haustürabholungssystem für Verpackungsabfall einführen. Die Sammlung erfolgt nach Materialtypen wie Papier, Kunststoff, Metall und Glas. Zudem müssen sperrige Verpackungsabfälle sowie Materialien wie Holz, Keramik und Textilien an zugänglichen Sammelstellen oder Recyclingzentren der Gemeinden gesammelt werden.

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        Schon Pflichten in der EU gecheckt?

        Das bedeuten die Anpassungen für Pfandsysteme:

        Die aktualisierte Verordnung beinhaltet auch Bestimmungen für Pfandsysteme, wie sie bei Flaschen und Dosen angewendet werden. Die Verantwortung für diese Systeme wurde ab dem 1. Januar 2023 von der schwedischen Landwirtschaftsbehörde auf die schwedische Umweltschutzbehörde übertragen. Bestehende Systeme können ihre Genehmigung bis zum 1. Januar 2027 behalten, danach werden sie gemäß den neuen Richtlinien neu bewertet.


        EPR in Schweden: Weitreichendes Engagement

        Diese umfassenden Veränderungen unterstreichen das Engagement Schwedens für Umweltschutz und Recycling. Für Unternehmen, die Produkte an Endkunden in Schweden vertreiben, ist es von entscheidender Bedeutung, sich der neuen Verantwortlichkeiten bewusst zu sein und entsprechend zu handeln. Die EPR Schweden 2024-Verordnung repräsentiert nicht nur einen Wandel, sondern auch einen bedeutenden Schritt in Bezug auf Verpackungsverantwortung, der erheblich zur Reduzierung der Umweltauswirkungen beitragen wird.

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        BPA-Verbot in der EU: Was steckt hinter dem Verbot?

        BPA-Verbot in der EU: Was steckt hinter dem Verbot?

        Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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        EPR in Kroatien: Das müssen Exporteure wissen

        EPR in Kroatien: Das müssen Exporteure wissen

        Wenn ihr Produkte nach Kroatien verkauft oder liefert, kommt ihr um das Thema Extended Producer Responsibility (EPR), auf Deutsch erweiterte Herstellerverantwortung, nicht herum. Die EPR verpflichtet Unternehmen dazu Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur Unternehmen mit Sitz in Kroatien, sondern gilt auch für Händler:innen und Hersteller:innen aus dem europäischen oder internationalen Ausland. In diesem Blogbeitrag zeigen wir euch, welche Pflichten und Anforderungen ihr dabei beachten müsst.

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        EPR in der Schweiz – Recycling für Unternehmen

        EPR in der Schweiz – Recycling für Unternehmen

        In vielen europäischen Ländern gelten bereits klare EPR-Pflichten (erweiterte Herstellerverantwortung). Hersteller:innen und Händler:innen sind für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich und müssen sich bei entsprechenden nationalen Systemen registrieren und Lizenzgebühren zahlen. Doch wie sieht es in der Schweiz aus?

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