EPR-Pflichten in Polen: Mengenschwelle und Registrierungspflicht

Bereits seit dem 13. Juni 2013 wird in Polen der Umgang mit Verpackungsabfällen durch das Gesetz über Verpackungs- und Verpackungsabfallwirtschaft (GBl.2019.542) geregelt. In diesem sind unter anderem Anforderungen an die Verpackungen, der Umgang mit Verpackungsabfällen sowie Regelungen bezüglich der Recyclinggebühren festgelegt. 

Damit unterliegen in Polen Unternehmen einer erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz EPR). Die Regelungen bezüglich der EPR sollen sicherstellen, dass Unternehmen für die Entsorgung ihrer Verpackungen Verantwortung übernehmen und somit zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen. Aus der EPR gehen Pflichten bezüglich des Umgangs mit den eigenen Produkten und Verpackungen einher. Im folgenden Artikel beleuchten wir, was ihr als Händler:innen auf dem polnischen Markt beachten müsst.

 

 

Die Registrierungspflicht im BDO

In Polen gewährleistet die Produkt- und Verpackungs- und Abfallwirtschaftsdatenbank (BDO) die Erfassung von Informationen über Abfälle und die elektronische Abwicklung der Registrierung, Aufzeichnung und Meldepflicht von Unternehmen. Die Registrierung bei der BDO ist für alle Händler:innen und Hersteller:innen verpflichtend und erfolgt seit 2020 ausschließlich online über Formulare in polnischer Sprache. Die Registrierungspflicht im BDO gilt zudem ohne Mengenschwelle und bereits ab der ersten Verpackung, die auf dem polnischen Markt in Umlauf gebracht wird. 

Für Unternehmen mit polnischer Niederlassung erfolgt die Registrierung im BDO über das Marschallamt der Woiwodschaft in ihrer Region, für ausländische Unternehmen im Marschallamt der Woiwodschaft in Warschau.

Das sind die EPR-Pflichten für Verpackungen

Die EPR-Pflichten gelten in Polen für alle Unternehmen, die Verpackungen und Produkte in Verpackungen einführen. Darunter fallen sowohl Produzent:innen und Importeur:innen als auch Online-Händler:innen. Unternehmen sind generell verpflichtet, Volumen und Gewicht ihrer Verpackungen auf ein Minimum zu reduzieren und für die Wiederverwertung ihrer Verpackungsabfälle zu sorgen. Hierbei zählen unter anderem Papier, Pappe, Karton, Stahl, Aluminium, Glas, Plastik und Holz zu den EPR-pflichtigen Materialien. 

Um in Polen compliant zu sein, müsst ihr euch zum einen als Hersteller:in im BDO registrieren. Zusätzlich zahlt ihr je nach Menge eurer in Polen in Umlauf gebrachten Verpackungen eine sogenannte Ökogebühr an euer EPR-System. Welche Gebühren ihr zahlen müsst, ist in Polen von einer Mengenschwelle abhängig. Die Mengenschwelle legt fest, ab welcher Menge an in Umlauf gebrachten Verpackungen ein Unternehmen verpflichtet ist, einen Beitrag zur Verpackungslizenzierung zu leisten. In Polen muss die Lizenzierung von Verpackungen und damit Zahlung von Recyclinggebühren ab 1.000 Kilogramm Verpackungsmaterial pro Jahr bei einem EPR-System erfolgen. Für geringere Mengen fällt keine Recyclinggebühr an. 

EPR-Jahresbericht

Alle in- und ausländischen Unternehmen sind jährlich zur Erstellung eines Jahresberichts verpflichtet. Darin müssen unter anderem Informationen über das Gewicht der verwerteten und recycelten Verpackungen sowie der Grad der Wiederverwertung dieser enthalten sein. 

Der Bericht muss aber nicht zwingend selbst vom Unternehmen erstellt werden, sondern kann durch die vom Unternehmen beauftragte Organisation zur Erfüllung der EPR-Pflichten übernommen werden.

Sanktionen bei Verletzung der EPR-Pflichten

Die Nichteinhaltung der EPR-Pflichten in Polen kann nicht unerhebliche Konsequenzen für Händler:innen mit sich bringen. Unternehmen, die sich nicht registrieren oder ihren weiteren EPR-Pflichten nachkommen, können, je nach Schwere des Falls, Geld- und Verwaltungsstrafen drohen. Eine rechtzeitige und korrekte Registrierung ist daher unerlässlich, um compliant aufgestellt zu sein und mögliche Sanktionen zu vermeiden. 

Durch die Erfüllung eurer Pflichten stellt ihr aber nicht nur sicher, dass ihr den Anforderungen der EPR-Gesetzgebung in Polen entsprecht, sondern leistet auch einen Beitrag zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.

Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

EPR-Systeme für Verpackungen im Vergleich: Eine Länderübersicht

EPR-Systeme für Verpackungen im Vergleich: Eine Länderübersicht

In der EU stehen Händler:innen und Hersteller:innen, die Produkte in Umlauf bringen, bestimmten Umweltverantwortlichkeiten gegenüber. Die erweiterte Herstellerverantwortung (Engl. “Extended Producer Responsibility” kurz EPR) ist dabei ein Mittel, um Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Mitberücksichtigt wird dabei nicht nur das Produkt selbst, sondern auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt)-Bestandteile, die durch Endverbraucher:innen entsorgt werden. Welche Bereiche genau unter die EPR fallen, unterscheidet sich von Land zu Land. In diesem Beitrag schauen wir uns die EPR im Bereich der Verpackungen an und beleuchten, was die Vorgaben genau bedeuten, wie sie in der Praxis umgesetzt werden und wie sich die Anforderungen von Land zu Land innerhalb der EU unterscheiden.

read more
Wann kommt die Einwegplastik-Steuer in Italien?

Wann kommt die Einwegplastik-Steuer in Italien?

Ursprünglich war die Einführung der Einwegplastik-Steuer in Italien für Juli 2020 geplant. Nun wurde sie zum sechsten Mal nach hinten verlegt und soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Die Steuer zielt darauf ab, Einwegverpackungen und Kunststoffprodukte zu besteuern. Mit welchen gesetzlichen Veränderungen Händler:innen durch die Einführung der Steuer für ihren Versand nach Italien rechnen müssen, beantworten wir in diesem Beitrag.

read more
EPR-Pflichten in Polen: Mengenschwelle und Registrierungspflicht

EPR-Pflichten in Polen: Mengenschwelle und Registrierungspflicht

Bereits seit dem 13. Juni 2013 wird in Polen der Umgang mit Verpackungsabfällen durch das Gesetz über Verpackungs- und Verpackungsabfallwirtschaft (GBl.2019.542) geregelt. In diesem sind unter anderem Anforderungen an die Verpackungen, der Umgang mit Verpackungsabfällen sowie Regelungen bezüglich der Recyclinggebühren festgelegt. Damit unterliegen in Polen Unternehmen einer erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz EPR). Die Regelungen bezüglich der EPR sollen sicherstellen, dass Unternehmen für die Entsorgung ihrer Verpackungen Verantwortung übernehmen und somit zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen. Aus der EPR gehen Pflichten bezüglich des Umgangs mit den eigenen Produkten und Verpackungen einher. Im folgenden Artikel beleuchten wir, was ihr als Händler:innen auf dem polnischen Markt beachten müsst.

read more

EU plant neue Regelungen für Verpackungen: Die PPWR im Überblick

Die Europäische Union verfolgt ambitionierte Pläne zur Förderung der Nachhaltigkeit von Verpackungen. Besonders deutlich wird dies durch den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der im November 2022 veröffentlicht wurde. Dieser legt verbindliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem europäischen Markt fest und geht dabei über die bisherige EU-Richtlinie hinaus. Die PPWR würde als Verordnung einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten, was im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien weniger Spielraum für nationale Anpassungen lässt.

Update: Am 04.03.2024 haben Parlament und Rat in den Trilogverhandlungen eine vorläufige Einigung zur EU-Verpackungsverordnung verkündet. Ein wichtiger Schritt! Das Gesetz erhielt außerdem am 24.04.2024 seine Zustimmung in der Plenarversammlung des Europäischen Parlaments. Um formell verabschiedet zu werden, wird die PPWR nun noch in die offiziellen Amtssprachen der EU übersetzt werden, bevor das neue Parlament dann im Herbst 2024 final seine Zustimmung erteilen muss. Die Regelungen sollen dann 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden.

Die PPWR-Verordnung: Überblick und Potenziale

Das vorrangige Ziel der PPWR besteht darin, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen in der Europäischen Union signifikant zu reduzieren. Hierzu sollen Ressourcenverbrauch und Verpackungsabfälle generell minimiert und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Ziele werden europaweite Maßnahmen festgelegt.

Die PPWR hat großes Potenzial: Sie spielt eine Schlüsselrolle bei der Reduzierung von Plastik, da der Großteil der in der EU hergestellten Kunststoffe auf Verpackungen entfällt. Sie bietet die Möglichkeit, den Ressourcenverbrauch zu senken und Abfall sowie Umweltverschmutzung zu reduzieren. Die Verordnung kann dazu beitragen, unnötige Verpackungen zu vermeiden und den Einsatz von Mehrwegverpackungen zu fördern.

Es ist jedoch zu beachten, dass die PPWR mit einem erhöhten administrativen und monetären Aufwand verbunden ist, was insbesondere für kleine Händler:innen eine Herausforderung darstellen könnte.

 

Maßnahmen in der EU

Angetrieben durch die geplante Packaging & Packaging Waste Regulation, bahnt sich ein Umbruch in der Verpackungsindustrie, aber auch im E-Commerce an. Die umfassenden geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, den ökologischen Fußabdruck von Verpackungen in der Europäischen Union drastisch zu minimieren.

Ein signifikanter Schritt ist dabei das Verbot der Einführung von Verpackungen ohne spezifische Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit nach 2030. Gleichzeitig wird das Gewicht, das Volumen und der Leerraum von Verpackungen auf das nötige Minimum reduziert. Verpackungen, die das wahrgenommene Volumen des Produkts durch einen doppelten Boden oder Ähnliches vergrößern, werden verboten. Dabei soll die Verordnung für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind und für Unternehmen, die Produkte in die EU einführen, bindend sein.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

1. Mindeststandards in der Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Die Verordnung legt Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen fest, wodurch Händler:innen sicherstellen müssen, dass ihre Verpackungen für das Recycling geeignet sind.

2. Einbindung recycelter Materialien: Eine der zentralen Forderungen der Verordnung ist der verstärkte Einsatz von recycelten Materialien in bestimmten Verpackungen, insbesondere bei Kunststoffverpackungen.

3. Reduzierung von Verpackungsabfällen: Die PPWR setzt klare Zielvorgaben für die Reduzierung von Verpackungsabfällen, was aufseiten von Unternehmen klare Maßnahmen zur Abfallreduktion erfordert.

4. Kennzeichnungs- und Informationsstandards: Verpackungen müssen mit der Verordnung bestimmte Kennzeichnungsstandards erfüllen, darunter die Kennzeichnung von recyclingfähigen Verpackungen und die Bereitstellung von Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung.

5. Einsatz bevollmächtigter Vertreter:innen: Unternehmen, die Verpackungen in EU-Mitgliedstaaten versenden und außerhalb ansässig sind, müssen einen / eine bevollmächtigte:n Vertreter:in benennen.

6. Konformitätserklärungen: Händler:innen werden aufgefordert, umfassende Konformitätserklärungen auf Verpackungsebene zu erstellen, um die Einhaltung der PPWR sicherzustellen.

7. Maßnahmen zur Ausweitung von Mehrwegsystemen: Um die Akzeptanz und Anwendung von Mehrwegverpackungen zu fördern, werden gezielte Maßnahmen beschlossen die auch Anreize für Hersteller:innen und Händler:innen beinhalten.

    Ausblick: Wann ist mit der PPWR zu rechnen?

    Die endgültige Verabschiedung der PPWR steht noch aus. Derzeit wird der Entwurf im Europäischen Parlament diskutiert. Wird die PPWR verabschiedet, könnte sie zu 2025 in Kraft treten.

    Die PPWR stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltigerer Verpackungspraktiken in der EU dar. Es lässt sich dabei allerdings nicht abstreiten, dass die Verordnung mit einem großen Aufwand, besonders für kleine Händler:innen, eingehen würde. Daher werden entsprechende Maßnahmen und Berücksichtigungen aktuell diskutiert.

    Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

    Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

    Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

    FAQ

    Was ist die PPWR?

    PPWR“ steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“, was auf Deutsch „Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung“ bedeutet. Diese Regulierung bezieht sich in der Regel auf Gesetze und Vorschriften, die darauf abzielen, die Menge und die Auswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren

    Wann kommt die PPWR?

    Die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) der Europäischen Union tritt in mehreren Phasen in Kraft. Ein zentraler Bestandteil der Verordnung, die sogenannte „Eco-modulated Extended Producer Responsibility“ (EPR), wird ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend sein.

    EPR-Systeme für Verpackungen im Vergleich: Eine Länderübersicht

    EPR-Systeme für Verpackungen im Vergleich: Eine Länderübersicht

    In der EU stehen Händler:innen und Hersteller:innen, die Produkte in Umlauf bringen, bestimmten Umweltverantwortlichkeiten gegenüber. Die erweiterte Herstellerverantwortung (Engl. “Extended Producer Responsibility” kurz EPR) ist dabei ein Mittel, um Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Mitberücksichtigt wird dabei nicht nur das Produkt selbst, sondern auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt)-Bestandteile, die durch Endverbraucher:innen entsorgt werden. Welche Bereiche genau unter die EPR fallen, unterscheidet sich von Land zu Land. In diesem Beitrag schauen wir uns die EPR im Bereich der Verpackungen an und beleuchten, was die Vorgaben genau bedeuten, wie sie in der Praxis umgesetzt werden und wie sich die Anforderungen von Land zu Land innerhalb der EU unterscheiden.

    read more
    Wann kommt die Einwegplastik-Steuer in Italien?

    Wann kommt die Einwegplastik-Steuer in Italien?

    Ursprünglich war die Einführung der Einwegplastik-Steuer in Italien für Juli 2020 geplant. Nun wurde sie zum sechsten Mal nach hinten verlegt und soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Die Steuer zielt darauf ab, Einwegverpackungen und Kunststoffprodukte zu besteuern. Mit welchen gesetzlichen Veränderungen Händler:innen durch die Einführung der Steuer für ihren Versand nach Italien rechnen müssen, beantworten wir in diesem Beitrag.

    read more
    EPR-Pflichten in Polen: Mengenschwelle und Registrierungspflicht

    EPR-Pflichten in Polen: Mengenschwelle und Registrierungspflicht

    Bereits seit dem 13. Juni 2013 wird in Polen der Umgang mit Verpackungsabfällen durch das Gesetz über Verpackungs- und Verpackungsabfallwirtschaft (GBl.2019.542) geregelt. In diesem sind unter anderem Anforderungen an die Verpackungen, der Umgang mit Verpackungsabfällen sowie Regelungen bezüglich der Recyclinggebühren festgelegt. Damit unterliegen in Polen Unternehmen einer erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz EPR). Die Regelungen bezüglich der EPR sollen sicherstellen, dass Unternehmen für die Entsorgung ihrer Verpackungen Verantwortung übernehmen und somit zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen. Aus der EPR gehen Pflichten bezüglich des Umgangs mit den eigenen Produkten und Verpackungen einher. Im folgenden Artikel beleuchten wir, was ihr als Händler:innen auf dem polnischen Markt beachten müsst.

    read more