EPR-Regelungen in den UK: Aktuelle Pflichten für Händler:innen rund um die Verpackung
Die erweitere Herstellerverantwortung (englisch: Extended Producer Resposibility, kurz: EPR) ist eine europäische Regelung, die nach dem Verursacherprinzip Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen für den Lebenszyklus ihrer Produkte und Verpackungen in die Pflicht nimmt. EU-Länder können die EPR-Regelungen dabei unterschiedlich auslegen, weshalb sich die Pflichten für euch von Land zu Land unterscheiden können. Versendet ihr Waren in die UK, solltet ihr euch daher vorab mit den genauen Regelungen im Land auseinandersetzen, um Sanktionen zu vermeiden und compliant aufgestellt zu sein. Im folgenden Artikel geben wir euch einen Überblick über die aktuellen EPR-Pflichten im Vereinigten Königreich und werfen einen Blick auf bevorstehende Neuerungen.
Wann bin ich in den UK verpflichtet?
Anders als in Deutschland, wo jedes Unternehmen, das Verpackungen an private Endkund:innen in Verkehr bringt, zur Lizenzierung und Registrierung der Verpackungen verpflichtet ist, bestehen bezüglich der Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung in den UK sogenannte Mengen- und Umsatzschwellen. Versendet ihr Waren in die UK, seid ihr im Rahmen der EPR verpflichtet, eure Verpackungen zu melden, wenn ihr dort eine Niederlassung habt sowie einen Jahresumsatz von über 1 Million Pfund erwirtschaftet und über 25 Tonnen Verpackungsmaterial in Umlauf bringt.
Die UK unterscheidet dabei zusätzlich noch mal zwischen “Small Producers” (SP) und “Large Producers” (LP). Small Producers fallen unter die aufgeführten Mengen- und Umsatzschwellen und sind lediglich zur Einreichung ihrer Verpackungsdaten zu Jahresbeginn verpflichtet.
Zu einem LP zählt man, wenn man mehr als 2 Millionen Pfund Jahresumsatz erzielt und über 50 Tonnen Verpackungsmaterial in Umlauf bringt. Large Producers sind seit 2023 verpflichtet, halbjährlich einen EPR-Bericht zu erstellen und stehen zusätzlich ab 01. Oktober 2025 in der Pflicht, eine EPR-Gebühr zu zahlen. Diese Gebühr ergibt sich individuell aus den Verpackungsarten und Mengen des / der Inverkehrbringer:in.
Registrierungspflicht und EPR-Gebühr in den UK
Sowohl LPs als auch SPs stehen im Vereinigten Königreich in der Pflicht, Angaben zu Ihren Verpackungsarten und –mengen dem Department for Environment Food & Rural Affairs zu melden.
Dazu müsst ihr euch online bei der Aufsichtsbehörde registrieren und dort eure Verpackungsmengen gesammelt einreichen. Bei der Registrierung fällt eine Gebühr an. Im Vereinigten Königreich sind nur als Large Producer deklarierte Händler:innen zur Zahlung von EPR-Gebühren verpflichtet.
Aktuelle Entwicklungen
Die aktuellen EPR-Bereiche in den UK umfassen neben Verpackungen auch Elektronikartikel, Batterien und Fahrzeuge. Künftig sollen diese Kategorien um Möbel und Textilien erweitert werden. Auch die aktuell geltenden Recyclingziele sollen für die bereits bestehenden Kategorien angehoben werden, um die Abfallmengen zu reduzieren. Diese Maßnahmen gehen mit Produktanpassungen aufseiten der Unternehmen einher.
Welche anderen Regelungen innerhalb der EU gelten, könnt ihr hier nachlesen.
Ausblick: Kennzeichnungspflicht in den UK
Ab dem 31. März 2026 soll die Kennzeichnungspflicht für Primär- und Versandverpackungen in den UK eingeführt werden. Diese Pflicht soll ohne Schwelle für alle Hersteller:innen gelten und Verbraucher:innen über die Entsorgung der Verpackungen aufklären. Zur Einführung der Kennzeichnungspflicht sollen Kunststofffolien zunächst von dieser ausgeschlossen sein. Ab dem 31. März 2027 soll die Pflicht für alle Verpackungsarten gelten.
Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.
Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.
Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.
Pflichtpfand ab 2025 in Österreich: Alles, was ihr rund um eure Getränkeverpackungen wissen müsst
Ab dem 1. Januar 2025 wird in Österreich ein flächendeckendes Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen wie Plastikflaschen und Getränkedosen eingeführt. Hintergrund der Einführung ist die Steigerung von Recyclingquoten sowie die Abfallreduzierung und der Umweltschutz in Österreich. Für Händler:innen und Hersteller:innen, die nach Österreich liefern, bringt diese Gesetzesänderung aber auch neue Pflichten und Herausforderungen mit sich. Wir verraten euch in diesem Beitrag alles Wichtige über das kommende Pfandsystem, die rechtlichen Rahmenbedingungen und wie ihr als Unternehmen bestmöglich darauf reagieren könnt.
Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen
Irland nutzt das Modell der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur Bewältigung verschiedener Abfallströme und hat dafür sechs Programme im Sinne der EPR eingeführt. Das bedeutet, dass die Hersteller:innen die Kosten für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Für jedes der sechs Programme gibt es spezifische Zielvorgaben. Unternehmen, die in Irland tätig sind oder planen, auf den irischen Markt zu expandieren, stehen in der Pflicht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Abfallbewirtschaftung in Irland zu leisten.
Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick
Ihr versendet Waren nach Rumänien? Dann solltet ihr euch unbedingt mit den dortigen Regelungen rund um eure Verpackungen auseinandersetzen. So wie in anderen EU-Ländern auch gelten in Rumänien im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verschiedene Pflichten für euch als Inverkehrbringer:innen. Die EPR sieht vor, dass Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind. Darunter fallen auch die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen.