In der EU stehen Händler:innen und Hersteller:innen, die Produkte in Umlauf bringen, bestimmten Umweltverantwortlichkeiten gegenüber. Die erweiterte Herstellerverantwortung (Engl. “Extended Producer Responsibility” kurz EPR) ist dabei ein Mittel, um Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Mitberücksichtigt wird dabei nicht nur das Produkt selbst, sondern auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt)-Bestandteile, die durch Endverbraucher:innen entsorgt werden. Welche Bereiche genau unter die EPR fallen, unterscheidet sich von Land zu Land. In diesem Beitrag schauen wir uns die EPR im Bereich der Verpackungen an und beleuchten, was die Vorgaben genau bedeuten, wie sie in der Praxis umgesetzt werden und wie sich die Anforderungen von Land zu Land innerhalb der EU unterscheiden.

Was steckt hinter der EPR für Verpackungen? Die gesetzliche Grundlage

Die Extended Producer Responsibility folgt dem Prinzip der Produktverantwortung von Händler:innen. Darunter fällt nicht nur das Produkt selbst, sondern auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen, die durch Endverbraucher:innen entsorgt werden.

Hinter der EPR für Verpackungen steckt auf EU-Ebene die EU-Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94 62 EG). In dieser haben sich die Mitglieder der Europäischen Union auf gemeinsame Maßnahmen rund um die Kreislaufwirtschaft und den Umweltschutz geeinigt. Hersteller:innen und Händler:innen übernehmen damit Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen. Damit eingeschlossen sind die Entsorgung und das Recycling dieser. Die Herausforderung dabei: Die verschiedenen EU-Länder setzen die Richtlinie in ihren Gesetzen unterschiedlich um und stellen verschiedene Anforderungen an Händler:innen. Das hat zur Folge, dass es für Unternehmen mit internationalem Versand knifflig sein kann, die verschiedenen Gesetze korrekt umzusetzen. Umso wichtiger ist es, sich vor dem Verkauf oder Versand in ein Land mit der entsprechenden Gesetzgebung auseinanderzusetzen.

Ein besseres Verständnis der EPR-Regelungen hilft nicht nur, Bußgelder zu vermeiden, sondern fördert auch die umweltfreundlichere Gestaltung von Produkt- und Verpackungsprozessen.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

EU-weite EPR-Regelungen im Überblick

Bevor ihr in eines eurer Zielländer exportiert, solltet ihr euch einen Überblick über die dort geltenden Regelungen verschaffen. Durch die unterschiedliche Umsetzung der EU-Richtlinie je Land kann dies im ersten Augenblick überwältigend sein. Aber hier kommen wir ins Spiel: mit unserem kurzen Überblick bekommt ihr das nötige Gespür über alle wichtigen Anforderungen. Ihr braucht Hilfe bei der Umsetzung der Vorgaben im Bereich Verpackung? Dann ist unser Lizenzierungsservice die richtige Wahl.

EPR in Frankreich

  • Unternehmen sind zur Lizenzierung ihrer Haushaltsverpackungen, die sie an private Endverbraucher:innen in Umlauf bringen, verpflichtet.
  • Nach der Lizenzierung ihrer Mengen erhalten die betroffenen Unternehmen ihre EPR-Nummer durch die französische Umweltbehörde.
  • In Frankreich besteht eine Kennzeichnungspflicht. Verpackungen müssen mit dem TRIMAN-Logo und Trennhinweisen gekennzeichnet werden.
  • Betroffene Unternehmen sind zudem zur Einreichung eines sogenannten Präventionsplans verpflichtet. Aus diesem müssen Maßnahmen zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Verpackungen hervorgehen.

EPR in Deutschland

  • Unternehmen, die Waren an private Endverbraucher:innen vertreiben, sind zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID verpflichtet. 
  • Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (mit ihrem Register LUCID) fungiert als Kontrollorgan zur Einhaltung der Pflichten aus dem deutschen Verpackungsgesetz. 
  • Es besteht eine Systembeteiligungspflicht. Bedeutet, dass Händler:innen und Hersteller:innen ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren müssen. 
  • Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister unterliegen einer Kontrollpflicht. 

EPR in Italien

  • In Italien sind Hersteller:innen und Händler:innen mit einer italienischen Niederlassung ebenfalls für den Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich. 
  • Es gibt eine Registrierungspflicht bei dem nationalen Verpackungskonsortium CONAI. 
  • Es besteht unabhängig von der Lizenzierungspflicht eine Kennzeichnungspflicht von Verpackungen, die für private Endverbraucher:innen bestimmt sind. Diese müssen mit einem Entsorgungshinweis, einem alphanumerischen Code gemäß der Richtlinie 97/192/EG versehen und in leicht verständlichem Italienisch verfasst sein.

EPR in Polen

  • In Polen gewährleistet die Produkt-, Verpackungs- und Abfallwirtschaftsdatenbank (BDO) die Erfassung von Informationen über Abfälle und die elektronische Abwicklung der Registrierung. 
  • Unternehmen unterliegen einer Registrierungspflicht bei der BDO.
  • Unternehmen sind generell verpflichtet, Volumen und Gewicht ihrer Verpackungen auf ein Minimum zu reduzieren und für die Wiederverwertung ihrer Verpackungsabfälle zu sorgen. 
  • Ein Unternehmen zahlt ab der ersten in Verkehr gebrachten Verpackung eine Ökogebühr an sein EPR-System. 
  • Alle in- und ausländischen Unternehmen sind jährlich zur Erstellung eines Jahresberichts verpflichtet.  

EPR in Dänemark

  • Ab dem 1. Juli 2025 kommt in Dänemark die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen. 
  • Die Registrierung im Herstellerregister und die Mengenmeldung müssen zwischen dem 01. April und 01. September 2024 erfolgen. 
  • Hersteller:innen können ihre Verantwortung entweder individuell oder durch die Teilnahme an kollektiven Verpackungssystemen erfüllen. 

Ausblick: Das bedeutet die PPWR für die EPR-Pflichten

Die Europäische Union verfolgt mit der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) Pläne zur Förderung der Nachhaltigkeit von Verpackungen. Diese soll verbindliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem europäischen Markt festlegen und geht dabei über die bisherige EU-Richtlinie hinaus. Im Falle eines endgültigen Beschlusses würde die PPWR einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten gelten, was im Vergleich zu früheren Richtlinien weniger Spielraum für nationale Anpassungen bietet.

Die geplanten Maßnahmen dienen dazu, den ökologischen Fußabdruck von Verpackungen in der Europäischen Union deutlich zu reduzieren. Eine geplante Maßnahme ist dabei das Verbot der Einführung von Verpackungen ohne Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit. In Zukunft soll das Gewicht, das Volumen und der Leerraum von Verpackungen auf ein Minimum reduziert werden. Die Verordnung soll für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind und für Unternehmen, die Produkte in die EU einführen, bindend sein. Durch die Umsetzung werden in einigen Ländern die aktuellen EPR-Verpflichtungen angepasst werden müssen.

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