Europaweite Compliance mit eurem offiziellen Bevollmächtigten
Ab 2026 wird der Bevollmächtigte für alle Verpackungsarten überall in der EU Pflicht – wir helfen euch, der PPWR einen Schritt voraus zu sein.
Lizenzero stellt euren Bevollmächtigten überall da, wo ihr ihn braucht (wo nötig, natürlich auch schon jetzt).
Die Lösung für euren Bevollmächtigten aus einer Hand
Verpackungscompliance in Europa ist komplex: Jedes Land hat eigene Gesetze, Meldefristen, Rücknahme- und Kennzeichnungspflichten – oft nur in Landessprache. Hinzu kommen regelmäßige Änderungen und neue EU-Vorgaben.
In einigen Ländern ist der Bevollmächtigte für ausländische Händler schon heute Pflicht, in allen anderen kommt er spätestens im Sommer 2026. Wir machen das für euch!
Bei Lizenzero ist alles:

Einfach & persönlich
Schließt den Lizenzierungsservice inkl. Bevollmächtigtem nach einer kostenlosen Beratung ab, den Rest erledigen wir.

Aus einer Hand
Bucht alle EU-Länder bei uns und reduziert eure Anlaufstellen auf nur noch eine.

Rundum abgesichert
Wir beraten euch auch zu anderen Compliance-Themen und halten euch über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen auf dem Laufenden.
Morgen könnte zu spät sein:
Bestimmt schon heute einen Bevollmächtigten
Schon jetzt gibt es viele Länder, die auf Nummer sicher gehen und bereits einen Bevollmächtigten vorschreiben. Gefordert ist ein vor Ort ansässiger bevollmächtigter Vertreter, der eure Herstellerverantwortung übernimmt. Spätestens ab Sommer 2026 wird der EU-Bevollmächtigte in jedem EU-Land zur Pflicht.
Ab August 2026 benötigt ihr in allen 27 EU-Ländern einen bevollmächtigten Vertreter:
Die PPWR verlangt von allen Händlern, die keinen Sitz im jeweiligen Land haben, einen Bevollmächtigten zu beauftragen. Klickt euch durch die Seiten, um alle Länder zu sehen. ↓
Geht sicher, dass ihr in den gelisteten Ländern wirklich verpflichtet seid und erfahrt welche Pflichten ihr neben einem Bevollmächtigten sonst erfüllen müsst.

Was ist ein Bevollmächtigter?
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), verpflichtet Unternehmen dazu Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Das schließt die Entsorgung ihrer Verpackung mit ein.
Der Bevollmächtigte übernimmt diese Verantwortung. Es handelt sich um eine natürliche oder juristische Person, die offiziell die EPR- Pflichten des Herstellers vor Ort übernimmt. Welche Aufgaben für Verpackungen genau anfallen, hängt vom Land ab.
Wichtig: Nur wer einen Sitz im entsprechenden Land hat, bei den zuständigen Stellen registriert ist und eine schriftliche Vollmacht vorweisen kann, darf diese Rolle für euch übernehmen – rechtssicher und im Sinne der EPR-Vorgaben.
Wer braucht einen EU-Bevollmächtigten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung?
Euer Versand erfolgt in bestimmte EU-Länder
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Ihr seid nicht im Bestimmungsland ansässig
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Ihr bringt das erste Produkt auf den Markt
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Versendet ihr Produkte ins europäische Ausland, ohne dort selbst einen Firmensitz zu haben, müsst ihr dort einen gesetzlichen Vertreter (Bevollmächtigten) benennen. Diese Pflicht gilt oft schon ab der ersten Verpackung, die ihr versendet. Betroffen sind u. a. Hersteller:innen, Importeur:innen, Online- und Marktplatzhändler:innen sowie Zwischenhändler:innen. Ab Sommer 2026 wird ein EU-Bevollmächtigter in allen 27 Mitgliedsstaaten verpflichtend. Aber aufgepasst: Es gibt Länder, die schon heute einen Bevollmächtigten fordern.
Gesucht, gefunden – Der Bevollmächtigten-Service für alle EU-Länder
Bei uns könnt ihr eure Verantwortung an einer Stelle und für all eure Länder ganz einfach abgeben.
Wir stellen einen EU-Bevollmächtigten für euch in jedem eurer Zielländer und kümmern uns auch um alles andere. Die Lizenzierung eurer Verpackungen und die Kommunikation mit den Behörden. Wir kennen uns nicht nur im Bürokratiedschungel der EU-Vorgaben aus, sondern sprechen fließend Verpackungscompliance auf Französisch, Spanisch, Polnisch, Tschechisch und vielen weiteren Sprachen.
Unser Service nimmt euch alle Sorgen – und zusätzlich die sprachlichen und bürokratischen Hürden ab.

In wenigen Schritten zum Bevollmächtigten für Verpackungen

Verpflichtung prüfen
Ihr wollt auf Nummer sicher gehen? Unser Lizenzierungsservice inkl. Bevollmächtigtem ist startklar – wir übernehmen eure Verpackungs-Pflichten und stellen sicher, dass ihr heute schon rechtskonform handelt und auf die PPWR vorbereitet seid.

Pflichten abgeben
Nach der Buchung unseres Bevollmächtigten-Services sendet ihr uns wichtig Dokumente zu und erteilt uns eine Vollmacht. Damit übernehmen wir alles Wichtige, stellen euren Bevollmächtigten und kümmern uns um die EPR-Pflichten in euren Zielländern – zuverlässig und unkompliziert.

Compliant versenden
Ab jetzt liegt der Rest bei uns. Wir behalten eure Pflichten dauerhaft im Blick, kümmern uns um Fristen, gesetzliche Änderungen, erinnern auch an Meldungen – und sorgen so dafür, dass ihr euch ganz auf euer Kerngeschäft konzentrieren könnt.

Batterien und WEEE – Pflichten einhalten
Lizenzero ist euer Partner rund um die europäische Verpackungscompliance. Aber wir lassen euch auch bei anderen Themen der Herstellerverantwortung nicht hängen. Die EPR-Pflichten rund um Batterien und elektrische Geräte (WEEE) stellen euch neben der Verpackung eurer Produkte noch vor weitere Herausforderungen? Als Interzero spannen wir euer compliance Sicherheitsnetzt noch weiter.
FAQ
Die häufigsten Fragen im Überblick
Was ist EPR?
EPR steht für Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility). Das bedeutet, dass Hersteller und Händler für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind, einschließlich der Verpackung. Wenn Verpackungen beim Endverbraucher als Abfall anfallen, sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sie ordnungsgemäß gesammelt, recycelt oder gemäß den gesetzlichen Vorgaben entsorgt werden.
Was ist eine EPR-Nummer?
Eine EPR-Nummer ist eine Registrierungsnummer, die ihr erhaltet, nachdem ihr euch erfolgreich bei der zuständigen nationalen Behörde für die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) registriert habt. Sie dient als Nachweis dafür, dass euer Unternehmen die Rücknahme- und Recyclingpflichten für Verpackungen (oder produktbezogene Pflichten) in dem jeweiligen Land erfüllt. Marktplätze und Partner können diese Nummer als Nachweis eurer gesetzeskonformen Vorgehensweise anfordern.
Welche EU-Länder haben eine EPR-Richtlinie für Verpackungen umgesetzt?
Alle 27 EU-Mitgliedstaaten sind durch EU-Richtlinien verpflichtet, Systeme der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen umzusetzen. Inzwischen haben nahezu alle Länder EPR-Systeme für Verpackungen eingeführt. Obwohl die grundlegenden Verpflichtungen ähnlich sind, hat jedes Land eigene nationale Gesetze, Registrierungsverfahren und Meldepflichten. Deshalb müssen Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern verkaufen, die spezifischen Regelungen in jedem einzelnen Markt prüfen und erfüllen.
Was ist ein bevollmächtigter Vertreter im Zusammenhang mit EPR-Verpflichtungen?
Wenn euer Unternehmen außerhalb eines EU-Landes ansässig ist, aber dort verkauft, braucht ihr möglicherweise einen Bevollmächtigten. Das ist eine lokale Ansprechperson, die eure EPR-Aufgaben übernimmt – zum Beispiel die Registrierung bei den Behörden, das Einreichen von Berichten und die Sicherstellung, dass eure Verpackungen den Vorschriften entsprechen.
Wann und wo muss ich einen bevollmächtigten Vertreter für EPR in europäischen Ländern benennen?
Ihr müsst einen Bevollmächtigten benennen, wenn euer Unternehmen außerhalb eines bestimmten EU-Landes ansässig ist, aber dort Produkte verkauft und unter die EPR-Vorgaben dieses Landes fällt.
Derzeit verlangen bereits einige EU-Länder die Benennung eines Bevollmächtigten. Ab August 2026 wird dies in allen 27 EU-Mitgliedstaaten verpflichtend sein.
Welche Verantwortlichkeiten hat ein bevollmächtigter EU-Repräsentant für Verpackungen im Rahmen der EPR?
Ein Bevollmächtigter übernimmt eure EPR-Pflichten in dem Land, in dem er benannt wurde. Dazu gehört die Registrierung eures Unternehmens bei der zuständigen Behörde, das Management der Verpackungsdatenmeldungen, die korrekte Abwicklung von Gebührenzahlungen und der Kontakt zu den lokalen Aufsichtsstellen. Kurz gesagt: Er sorgt dafür, dass eure Verpackungskonformität reibungslos läuft.
Warum muss ich eine Vollmacht unterschreiben?
Eine Vollmacht (Power of Attorney, PoA) ermöglicht es eurem Bevollmächtigten, im Namen eures Unternehmens gegenüber den lokalen Behörden zu handeln. Sie berechtigt ihn dazu, eure EPR-Aufgaben zu übernehmen – wie die Registrierung, Berichterstattung und Kommunikation in dem Land, in dem er benannt wurde. Ohne diese Vollmacht kann er euer Unternehmen nicht offiziell vertreten.
Was ändert sich wenn die PPWR wirksam wird?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) durch eine einheitliche Verordnung. Das heißt, die Regeln gelten direkt in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass sie erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dadurch wird es weniger Unterschiede zwischen den Ländern geben.
Für euch bedeutet dass zum Beispiel:
Höhere Verantwortung für EU- und Nicht-EU-Unternehmen: Alle Hersteller die in der EU verkaufen, müssen die neuen EPR Anforderungen erfüllen, dazu muss ein Bevollmächtigter bestellt werden.
Mehr zur PPWR hier.
Kurz gesagt: Mit Inkrafttreten der PPWR wird Verpackungskonformität EU-weit strenger, transparenter und einheitlicher geregelt.
Welche Pflichten gibt es für andere Stoffströme?
Neben Verpackungen gibt es auch für andere Stoffströme erweiterte Herstellerverantwortungspflichten, zum Beispiel für Elektrogeräte, Batterien oder Textilien. Diese Regelungen sorgen dafür, dass Hersteller auch hier für Rücknahme, Recycling und umweltgerechte Entsorgung verantwortlich sind. Je nach Produktgruppe gelten unterschiedliche Melde-, Registrierungs- und Berichtspflichten. Wenn ihr in mehreren Bereichen aktiv seid, solltet ihr die jeweiligen nationalen Vorschriften genau prüfen und erfüllen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.