Die Europäische Union verfolgt ambitionierte Pläne zur Förderung der Nachhaltigkeit von Verpackungen. Besonders deutlich wird dies durch den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der im November 2022 veröffentlicht wurde. Dieser legt verbindliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem europäischen Markt fest und geht dabei über die bisherige EU-Richtlinie hinaus. Die PPWR würde als Verordnung einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten, was im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien weniger Spielraum für nationale Anpassungen lässt.

Update: Am 04.03.2024 haben Parlament und Rat in den Trilogverhandlungen eine vorläufige Einigung zur EU-Verpackungsverordnung verkündet. Ein wichtiger Schritt! Das Gesetz erhielt außerdem am 24.04.2024 seine Zustimmung in der Plenarversammlung des Europäischen Parlaments. Um formell verabschiedet zu werden, wird die PPWR nun noch in die offiziellen Amtssprachen der EU übersetzt werden, bevor das neue Parlament dann im Herbst 2024 final seine Zustimmung erteilen muss. Die Regelungen sollen dann 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden.

Die PPWR-Verordnung: Überblick und Potenziale

Das vorrangige Ziel der PPWR besteht darin, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen in der Europäischen Union signifikant zu reduzieren. Hierzu sollen Ressourcenverbrauch und Verpackungsabfälle generell minimiert und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Ziele werden europaweite Maßnahmen festgelegt.

Die PPWR hat großes Potenzial: Sie spielt eine Schlüsselrolle bei der Reduzierung von Plastik, da der Großteil der in der EU hergestellten Kunststoffe auf Verpackungen entfällt. Sie bietet die Möglichkeit, den Ressourcenverbrauch zu senken und Abfall sowie Umweltverschmutzung zu reduzieren. Die Verordnung kann dazu beitragen, unnötige Verpackungen zu vermeiden und den Einsatz von Mehrwegverpackungen zu fördern.

Es ist jedoch zu beachten, dass die PPWR mit einem erhöhten administrativen und monetären Aufwand verbunden ist, was insbesondere für kleine Händler:innen eine Herausforderung darstellen könnte.

 

Maßnahmen in der EU

Angetrieben durch die geplante Packaging & Packaging Waste Regulation, bahnt sich ein Umbruch in der Verpackungsindustrie, aber auch im E-Commerce an. Die umfassenden geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, den ökologischen Fußabdruck von Verpackungen in der Europäischen Union drastisch zu minimieren.

Ein signifikanter Schritt ist dabei das Verbot der Einführung von Verpackungen ohne spezifische Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit nach 2030. Gleichzeitig wird das Gewicht, das Volumen und der Leerraum von Verpackungen auf das nötige Minimum reduziert. Verpackungen, die das wahrgenommene Volumen des Produkts durch einen doppelten Boden oder Ähnliches vergrößern, werden verboten. Dabei soll die Verordnung für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind und für Unternehmen, die Produkte in die EU einführen, bindend sein.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

1. Mindeststandards in der Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Die Verordnung legt Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen fest, wodurch Händler:innen sicherstellen müssen, dass ihre Verpackungen für das Recycling geeignet sind.

2. Einbindung recycelter Materialien: Eine der zentralen Forderungen der Verordnung ist der verstärkte Einsatz von recycelten Materialien in bestimmten Verpackungen, insbesondere bei Kunststoffverpackungen.

3. Reduzierung von Verpackungsabfällen: Die PPWR setzt klare Zielvorgaben für die Reduzierung von Verpackungsabfällen, was aufseiten von Unternehmen klare Maßnahmen zur Abfallreduktion erfordert.

4. Kennzeichnungs- und Informationsstandards: Verpackungen müssen mit der Verordnung bestimmte Kennzeichnungsstandards erfüllen, darunter die Kennzeichnung von recyclingfähigen Verpackungen und die Bereitstellung von Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung.

5. Einsatz bevollmächtigter Vertreter:innen: Unternehmen, die Verpackungen in EU-Mitgliedstaaten versenden und außerhalb ansässig sind, müssen einen / eine bevollmächtigte:n Vertreter:in benennen.

6. Konformitätserklärungen: Händler:innen werden aufgefordert, umfassende Konformitätserklärungen auf Verpackungsebene zu erstellen, um die Einhaltung der PPWR sicherzustellen.

7. Maßnahmen zur Ausweitung von Mehrwegsystemen: Um die Akzeptanz und Anwendung von Mehrwegverpackungen zu fördern, werden gezielte Maßnahmen beschlossen die auch Anreize für Hersteller:innen und Händler:innen beinhalten.

    Ausblick: Wann ist mit der PPWR zu rechnen?

    Die endgültige Verabschiedung der PPWR steht noch aus. Derzeit wird der Entwurf im Europäischen Parlament diskutiert. Wird die PPWR verabschiedet, könnte sie im Sommer 2026 in Kraft treten.

    Die PPWR stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltigerer Verpackungspraktiken in der EU dar. Es lässt sich dabei allerdings nicht abstreiten, dass die Verordnung mit einem großen Aufwand, besonders für kleine Händler:innen, eingehen würde. Daher werden entsprechende Maßnahmen und Berücksichtigungen aktuell diskutiert.

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    FAQ

    Was ist die PPWR?

    PPWR“ steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“, was auf Deutsch „Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung“ bedeutet. Diese Regulierung bezieht sich in der Regel auf Gesetze und Vorschriften, die darauf abzielen, die Menge und die Auswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren

    Wann kommt die PPWR?

    Die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) der Europäischen Union tritt in mehreren Phasen in Kraft. Ein zentraler Bestandteil der Verordnung, die sogenannte „Eco-modulated Extended Producer Responsibility“ (EPR), wird ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend sein.

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