Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick
Ihr versendet Waren nach Rumänien? Dann solltet ihr euch unbedingt mit den dortigen Regelungen rund um eure Verpackungen auseinandersetzen. So wie in anderen EU-Ländern auch gelten in Rumänien im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verschiedene Pflichten für euch als Inverkehrbringer:innen. Die EPR sieht vor, dass Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind. Darunter fallen auch die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen. Welche Pflichten in Rumänien gelten und wie es mit der Kennzeichnung eurer Verpackungen dort aussieht, verraten wir in diesem Blogbeitrag.
EPR-Pflichten in Rumänien: Kurzer Überblick
In Rumänien bildet die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung der EPR-Regelungen das Gesetz Nr. 249/2015 über die Verwaltung von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Das Gesetz verpflichtet euch als Hersteller:innen und Importeur:innen dazu, Maßnahmen zur Rücknahme, Verwertung und umweltgerechten Entsorgung eurer Verpackungen zu ergreifen. Dabei werden alle, auf dem rumänischen Markt in Umlauf gebrachten Arten von Verpackungen, unabhängig von Material und Verwendung, einbezogen.
Für Unternehmen bedeutet das konkret, dass sie ihre Produkte entsprechend kennzeichnen und Recyclingprogramme organisieren oder sich an Rücknahmesystemen beteiligen müssen. Zusätzlich müssen sie sich bei der Umweltfondsverwaltung registrieren und dort monatlich die freigesetzten und verwerteten Verpackungsmengen melden. Mit diesen Maßnahmen tragt ihr dazu bei, die Menge an Abfall zu reduzieren und die Wiederverwertung von Materialien zu fördern.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
Lizenziert ihr eure Verpackungen in Rumänien nicht, können Geldbußen bis zu 5.000 € je Anmeldeperiode drohen.
Die Kennzeichnungspflicht in Rumänien
In Rumänien stehen Unternehmen in der Pflicht, die Verpackungen, die bei privaten Endverbraucher:innen anfallen, zu kennzeichnen. Dazu muss das im Anhang drei des Verpackungsgesetzes vorgesehene Kennzeichnungs- und Identifizierungssystem angewendet werden.
Nach diesem ist die Angabe des alphanumerischen Codes auf der Verpackung obligatorisch. Sie muss direkt auf der Verpackung (und zusätzlichen Verpackungsteilen) oder dem Etikett angebracht werden und auch nach dem Öffnen der Verpackung sichtbar, lesbar und dauerhaft sein. Weitere Kennzeichnungen müssen nicht vorgenommen werden.
Die Kennzeichnung enthält diese Bestandteile:
- 3 Pfeile, die in einem Dreieck angeordnet sind
- die alphanumerische Nummer, die Auskunft über das Material der Verpackung gibt
- unterhalb des Dreiecks befindet sich der Materialcode
Konkrete Anforderungen an Händler:innen
Gemäß der Gesetzgebung sind in Rumänien registrierte Unternehmen oder in anderen Ländern registrierte Unternehmen mit einer rumänischen Steuernummer für ihre gesamte Menge der auf dem rumänischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen verantwortlich. Wenn euer Unternehmen eine:n steuerliche:n Vertreter:in in Rumänien, eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft hat, liegt die Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten bei den Vertreter:innen oder der Tochtergesellschaft.
Bevor ihr also Waren auf dem rumänischen Markt in Verkehr bringt, solltet ihr:
- Eure relevanten Produkte identifizieren: Ermittelt, welche eurer Produkte unter die EPR-Gesetzgebung fallen. Dies betrifft insbesondere Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Fahrzeuge.
- Ein Verständnis der spezifischen Kennzeichnungsvorschriften aufbauen: Jede Produktkategorie kann unterschiedliche Kennzeichnungsvorschriften haben. Unternehmen müssen sich mit den spezifischen Anforderungen vertraut machen, um sicherzustellen, dass die Kennzeichnungen korrekt und vollständig sind.
- Eine Registrierung bei der rumänischen Umweltbehörde durchführen: Ihr müsst euch bei der zuständigen rumänischen Umweltbehörde registrieren lassen. Dies ist eine Voraussetzung, um am EPR-System teilnehmen zu können.
- Die regelmäßige Berichterstattung einhalten: Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte über die Mengen und Arten der in Verkehr gebrachten Produkte sowie über die gesammelten und recycelten Mengen einzureichen.
Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.
Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.
Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.
Mülltrennung in Dänemark, Norwegen & Co.: Einheitliche Symbole in den nordischen Ländern im Einsatz
In den nordischen Ländern hat sich in den letzten Jahren einiges in der Mülltrennung getan: Seit 2017 werden in Dänemark einheitliche Symbole eingesetzt, um die Mülltrennung für Verbraucher:innen und Unternehmen zu vereinfachen. Die Nutzung der Piktogramme ist dabei freiwillig. Norwegen, Schweden, Finnland und Island sind nachgezogen und haben das sogenannte “Nordic Pictograms”-System zur Mülltrennung ebenfalls eingeführt. Die Symbole sind dabei nicht nur auf Verpackungen, sondern auch an Recyclingstationen und im öffentlichen Raum zu finden. Die klare Kennzeichnung erleichtert die korrekte Abfallentsorgung und sorgt für eine höhere Wiederverwendung von Wertstoffen.
PPWR Update: Die Entwicklungen im Überblick
Die Europäische Union möchte verstärkt Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verpackungslösungen umsetzen. Dies zeigt sich im aktuell heiß diskutierten Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), der bereits im November 2022 vorgestellt wurde. Diese Verordnung enthält verbindliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle im europäischen Binnenmarkt und erweitert die bisherigen EU-Richtlinien erheblich. Alle Updates findet ihr in diesem Blogbeitrag.
2025 kommt die Kennzeichnungspflicht in Spanien
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Nach dem 01. Januar 2025 dürfen keine Verpackungen mehr ohne eine Kennzeichnung in Spanien auf den Markt gebracht werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher:innen durch klare Trennhinweise zu unterstützen.