EPR in Schweden: Die Anpassungen zu 2024 im Überblick
Schweden zeigt mit den neuen Änderungen an der Verordnung zur erweiterten Herstellerverantwortung (Englisch: Extended Producer Resposibility kurz „EPR“) deutlich, wie Herstellerverantwortung umfassend umgesetzt werden kann. Die schwedische Regierung hat dazu grundlegende Anpassungen an der Verordnung zur EPR für Verpackungen beschlossen, die seit 2024 in vollem Umfang wirksam sind. Die Änderungen im Gesetz beeinflussen dabei verschiedenste Akteure. Warum das Ganze? Schweden verfolgt damit ein großes Ziel: Recycling soll erleichtert und effizienter gestaltet werden, um Rohstoffe einzusparen und CO2-Emissionen zu reduzieren.
Die Anpassungen nehmen nicht nur Inverkehrbringer:innen von Verpackungen in die Pflicht, sondern sorgen für eine Umverteilung der Rollen und Verantwortlichkeiten und betreffen Gemeinden, Produzent:innen, Herstellerverantwortungsorganisationen (PROs) und Pfandsysteme. Wir schauen uns die Anpassungen im Detail an:
Das bedeuten die Anpassungen für Produzent:innen und Herstellerverantwortungsorganisationen
Alle Hersteller von Verpackungen sind verpflichtet, einer anerkannten Herstellerverantwortungsorganisation (Producer Responsibility Organization, PRO) beizutreten oder eine solche zu gründen. Die Tätigkeiten dieser Organisationen müssen von der schwedischen Umweltschutzbehörde genehmigt werden. Hersteller müssen sich zudem im Register der Umweltschutzbehörde registrieren und an einem Rücknahmesystem teilnehmen.
Das bedeuten die Anpassungen für Gemeinden und Kommunen
Seit dem 1. Januar 2024 übernehmen Gemeinden und Kommunen die operative Verantwortung für die Sammlung von Verpackungsabfällen aus Haushalten und ausgewählten Geschäften. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Information über präventive Maßnahmen und die korrekte Sortierung von Verpackungsabfällen. Bis spätestens 1. Januar 2027 müssen alle Kommunen ein Haustürabholungssystem für Verpackungsabfall einführen. Die Sammlung erfolgt nach Materialtypen wie Papier, Kunststoff, Metall und Glas. Zudem müssen sperrige Verpackungsabfälle sowie Materialien wie Holz, Keramik und Textilien an zugänglichen Sammelstellen oder Recyclingzentren der Gemeinden gesammelt werden.
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Das bedeuten die Anpassungen für Pfandsysteme:
Die aktualisierte Verordnung beinhaltet auch Bestimmungen für Pfandsysteme, wie sie bei Flaschen und Dosen angewendet werden. Die Verantwortung für diese Systeme wurde ab dem 1. Januar 2023 von der schwedischen Landwirtschaftsbehörde auf die schwedische Umweltschutzbehörde übertragen. Bestehende Systeme können ihre Genehmigung bis zum 1. Januar 2027 behalten, danach werden sie gemäß den neuen Richtlinien neu bewertet.
EPR in Schweden: Weitreichendes Engagement
Diese umfassenden Veränderungen unterstreichen das Engagement Schwedens für Umweltschutz und Recycling. Für Unternehmen, die Produkte an Endkunden in Schweden vertreiben, ist es von entscheidender Bedeutung, sich der neuen Verantwortlichkeiten bewusst zu sein und entsprechend zu handeln. Die EPR Schweden 2024-Verordnung repräsentiert nicht nur einen Wandel, sondern auch einen bedeutenden Schritt in Bezug auf Verpackungsverantwortung, der erheblich zur Reduzierung der Umweltauswirkungen beitragen wird.
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Pflichtpfand ab 2025 in Österreich: Alles, was ihr rund um eure Getränkeverpackungen wissen müsst
Ab dem 1. Januar 2025 wird in Österreich ein flächendeckendes Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen wie Plastikflaschen und Getränkedosen eingeführt. Hintergrund der Einführung ist die Steigerung von Recyclingquoten sowie die Abfallreduzierung und der Umweltschutz in Österreich. Für Händler:innen und Hersteller:innen, die nach Österreich liefern, bringt diese Gesetzesänderung aber auch neue Pflichten und Herausforderungen mit sich. Wir verraten euch in diesem Beitrag alles Wichtige über das kommende Pfandsystem, die rechtlichen Rahmenbedingungen und wie ihr als Unternehmen bestmöglich darauf reagieren könnt.
Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen
Irland nutzt das Modell der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur Bewältigung verschiedener Abfallströme und hat dafür sechs Programme im Sinne der EPR eingeführt. Das bedeutet, dass die Hersteller:innen die Kosten für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Für jedes der sechs Programme gibt es spezifische Zielvorgaben. Unternehmen, die in Irland tätig sind oder planen, auf den irischen Markt zu expandieren, stehen in der Pflicht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Abfallbewirtschaftung in Irland zu leisten.
Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick
Ihr versendet Waren nach Rumänien? Dann solltet ihr euch unbedingt mit den dortigen Regelungen rund um eure Verpackungen auseinandersetzen. So wie in anderen EU-Ländern auch gelten in Rumänien im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verschiedene Pflichten für euch als Inverkehrbringer:innen. Die EPR sieht vor, dass Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind. Darunter fallen auch die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen.