Schweden zeigt mit den neuen Änderungen an der Verordnung zur erweiterten Herstellerverantwortung (Englisch: Extended Producer Resposibility kurz „EPR“) deutlich, wie Herstellerverantwortung umfassend umgesetzt werden kann. Die schwedische Regierung hat dazu grundlegende Anpassungen an der Verordnung zur EPR für Verpackungen beschlossen, die seit 2024 in vollem Umfang wirksam sind. Die Änderungen im Gesetz beeinflussen dabei verschiedenste Akteure. Warum das Ganze? Schweden verfolgt damit ein großes Ziel: Recycling soll erleichtert und effizienter gestaltet werden, um Rohstoffe einzusparen und CO2-Emissionen zu reduzieren.

Die Anpassungen nehmen nicht nur Inverkehrbringer:innen von Verpackungen in die Pflicht, sondern sorgen für eine Umverteilung der Rollen und Verantwortlichkeiten und betreffen Gemeinden, Produzent:innen, Herstellerverantwortungsorganisationen (PROs) und Pfandsysteme. Wir schauen uns die Anpassungen im Detail an:

Das bedeuten die Anpassungen für Produzent:innen und Herstellerverantwortungsorganisationen

Alle Hersteller von Verpackungen sind verpflichtet, einer anerkannten Herstellerverantwortungsorganisation (Producer Responsibility Organization, PRO) beizutreten oder eine solche zu gründen. Die Tätigkeiten dieser Organisationen müssen von der schwedischen Umweltschutzbehörde genehmigt werden. Hersteller müssen sich zudem im Register der Umweltschutzbehörde registrieren und an einem Rücknahmesystem teilnehmen.

 

Das bedeuten die Anpassungen für Gemeinden und Kommunen

Seit dem 1. Januar 2024 übernehmen Gemeinden und Kommunen die operative Verantwortung für die Sammlung von Verpackungsabfällen aus Haushalten und ausgewählten Geschäften. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Information über präventive Maßnahmen und die korrekte Sortierung von Verpackungsabfällen. Bis spätestens 1. Januar 2027 müssen alle Kommunen ein Haustürabholungssystem für Verpackungsabfall einführen. Die Sammlung erfolgt nach Materialtypen wie Papier, Kunststoff, Metall und Glas. Zudem müssen sperrige Verpackungsabfälle sowie Materialien wie Holz, Keramik und Textilien an zugänglichen Sammelstellen oder Recyclingzentren der Gemeinden gesammelt werden.

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Das bedeuten die Anpassungen für Pfandsysteme:

Die aktualisierte Verordnung beinhaltet auch Bestimmungen für Pfandsysteme, wie sie bei Flaschen und Dosen angewendet werden. Die Verantwortung für diese Systeme wurde ab dem 1. Januar 2023 von der schwedischen Landwirtschaftsbehörde auf die schwedische Umweltschutzbehörde übertragen. Bestehende Systeme können ihre Genehmigung bis zum 1. Januar 2027 behalten, danach werden sie gemäß den neuen Richtlinien neu bewertet.


EPR in Schweden: Weitreichendes Engagement

Diese umfassenden Veränderungen unterstreichen das Engagement Schwedens für Umweltschutz und Recycling. Für Unternehmen, die Produkte an Endkunden in Schweden vertreiben, ist es von entscheidender Bedeutung, sich der neuen Verantwortlichkeiten bewusst zu sein und entsprechend zu handeln. Die EPR Schweden 2024-Verordnung repräsentiert nicht nur einen Wandel, sondern auch einen bedeutenden Schritt in Bezug auf Verpackungsverantwortung, der erheblich zur Reduzierung der Umweltauswirkungen beitragen wird.

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