Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?

Bevollmächtigter EU

Europa ist ein attraktiver, aber regulativ komplexer Markt, in dem viele Produkte aus dem europäischen und internationalen Ausland verkauft werden.

Eine der komplexeren Vorgaben ist die Benennung eines Bevollmächtigten (engl. Authorised Representative, kurz AR). Er ist die zentrale Schnittstelle zwischen den Hersteller:innen und den europäischen Marktaufsichtsbehörden. Der Bevollmächtigte spielt eine wichtige Rolle bei Produktsicherheit und erweiterter Herstellerverantwortung (engl. Extended Producer Responsibility, kurz EPR) und wird deshalb immer wichtiger, um den Zugang zum Markt sicherzustellen.

Um den Regularien-Dschungel etwas zu lichten, erklären wir euch im folgenden Artikel, wozu man alles einen Bevollmächtigten in der EU beauftragen kann, wie beispielsweise in den Bereichen der Extended Producer Responsibility oder für Product Safety Standards.

Eine kurze Einordnung des AR-Begriffs und seiner Relevanz

Bevor wir die einzelnen Arten an Bevollmächtigten etwas genauer unter die Lupe nehmen, eine kurze Einordnung: Was ist ein Bevollmächtigter und wieso genau wird er in der EU immer häufiger zur Vorgabe?

Was ist ein Bevollmächtigter?

Ganz allgemein ist ein Bevollmächtigter (auch EU-Bevollmächtigter oder EU-Rep, englisch: Authorised Representative) eine natürliche oder juristische Person, die offiziell als Stellvertreter eines Unternehmens in einem Land auftritt, in welchem es keinen eigenen Firmensitz hat. Benannt wird er, wie der Name schon vermuten lässt, über eine Vollmacht. Einmal bestimmt, kann der bevollmächtigte EU-Repräsentant im Namen eines Unternehmens handeln und Entscheidungen treffen, zum Beispiel Verträge abschließen. Welche Aufgaben der Bevollmächtigte genau übernimmt, hängt vom Kontext ab, dazu gleich mehr.

Wieso wird der Bevollmächtigte in der EU immer häufiger zur Regel?

Der Bevollmächtigte wird öfter zur Vorgabe, da es für europäische Marktaufsichtsbehörden schwierig ist, Regularien auch für Unternehmen aus dem nicht EU-Ausland durchzusetzen. Gibt es einen Vertreter des Unternehmens im Land, wird das einfacher (für beide Seiten), da eine Person zur Ansprache vor Ort ist. Warum einfacher für beide Seiten? Da die europäische Bürokratie nicht immer leicht zu durchschauen ist, ist Expertenwissen und ein Verständnis für die Landessprache essenziell, um alle Feinheiten wirklich zu verstehen.

Übersicht: Die wichtigsten Bevollmächtigten in der EU

Genug generelle Einordnung, welche Arten von Bevollmächtigten und bevollmächtigten EU Repräsentanten gibt es in der EU?

EU-Bevollmächtigter für CE-gekennzeichnete Produkte

Die CE-Kennzeichnungspflicht gilt für Produkte, die bestimmte europäische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen erfüllen müssen. Der CE Standard ist bspw. relevant für:

  • Maschinen (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
  • Elektrogeräte (Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU)
  • Spielzeuge (Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG)
  • Baumaterialien (Bauverordnung 2011/305/EU)
  • Medizinprodukte (MDR 2017/745/EU oder IVDR 2017/746/EU)
  • Batterien (Batterieverordnung 2023/1542/EU)
  • und viele weitere Produktklassen

Das CE-Kennzeichen gibt keinen Aufschluss über die Herkunft eines Produktes, sondern stellt klar, dass Produkte für den europäischen Wirtschaftsraum zugelassen und die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind.

Wer braucht eine CE-Kennzeichnung?

Alle Unternehmen, die Produkte in EU-Länder liefern, müssen sich mit der Zulassung ihrer Produkte, die unter die CE-Kennzeichnungspflicht fallen, befassen. Das gilt für Unternehmen mit Sitz innerhalb und außerhalb der EU. Dazu gehört, sicherzustellen, dass sie alle Anforderungen erfüllen. Tun sie das nicht, dürfen sie ihre Produkte in der EU nicht verkaufen. Ohne Niederlassung in der EU gehört es zu diesen Pflichten auch einen CE-Bevollmächtigten zu bestellen.

Der CE-Bevollmächtigte

Der Bevollmächtigte ist Ansprechpartner für Behörden und übernimmt primär administrative Aufgaben, wie bspw. die Bereitstellung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen für nationale Marktüberwachungsbehörden für CE-gekennzeichnete Produkte. Auch bei Produktrückrufen ist der EU-Rep der erste Kontakt für offizielle Stellen.

Besonderheit: Die CE-Kennzeichnung betrifft viele Produktgruppen. Es reicht ein einziger CE-Bevollmächtigter für die gesamte EU, wenn es keinen Unternehmenssitz in der EU gibt.

Besonderheit: Die CE-Kennzeichnung betrifft viele Produktgruppen. Es reicht ein einziger CE-Bevollmächtigter für die gesamte EU, wenn es keinen Unternehmenssitz in der EU gibt.

Authorised Representative für Medizinprodukte

Wie bereits in der Auflistung deutlich wird, gelten auch bei Medizinprodukten besondere Anforderungen an Produktsicherheit und Marktüberwachung. Ihr seid auch hier verpflichtet, eine EU-Konformitätserklärung abzugeben und die CE-Kennzeichnung zuführen. Zum regulatorischen Risikomanagement gehört die Bestimmung eines Authorised Representative. Ohne einen EU-Bevollmächtigten ist der Marktzugang für Nicht-EU-Hersteller:innen von Medizinprodukten in der EU nicht möglich.

Der Bevollmächtigte trägt Mitverantwortung für die Einhaltung der EU-Vorschriften zur product safety. Dazu gehört die Prüfung, ob Hersteller:innen die gesetzlichen Anforderungen (insbesondere nach MDR (EU 2017/745) oder IVDR (EU 2017/746)) erfüllen. Das geschieht durch Vorliegen der technischen Dokumentation und Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika. Der EU-Rep kann die Registrierung der Medizinprodukte in der EU für Hersteller:innen übernehmen.

Besonderheit: Es reicht ein Bevollmächtigter für die gesamte EU, wenn es keinen Unternehmenssitz in der EU gibt. Ganz wichtig: Er muss in der europäischen Datenbank für Medizinprodukte EUDAMED registriert sein.

Verantwortliche Person für Kosmetikprodukte

Für Kosmetikprodukte in der EU gilt ein anderes regulatorisches System als für klassische CE-Kennzeichnungsprodukte: die EU-Kosmetikverordnung (Verordnung EG Nr. 1223/2009). Statt eines klassischen Bevollmächtigten gibt es eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU. Unternehmen mit EU-Standort übernehmen diese Rolle selbst, während Importeur:innen aus dem EU-Ausland eine verantwortliche Person bestimmen.

Diese verantwortliche Person garantiert die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben der Kosmetikverordnung. Sie übernimmt Aufgaben, wie die Produktmeldung im Cosmetic Product Notification Portal (CPNP-Meldung), das Bereithalten der Produktinformationsdatei sowie die Kommunikation mit den Behörden. Insgesamt trägt sie die Verantwortung für die Produktsicherheit und Einhaltung der Vorschriften.

Besonderheit: Es wird kein Bevollmächtigter, sondern eine verantwortliche Person bestimmt. Eine Person reicht für alle EU-Länder aus.

Authorised Representative für Umwelt- und Verpackungsvorgaben

In der Einleitung des Artikels haben wir schon von der Extended Producer Responsibility gesprochen, diese schauen wir uns jetzt genauer an. Die erweiterte Herstellerverantwortung nimmt Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in die Pflicht. Das schließt die Produktgestaltung, die Nutzung bis hin zur Rücknahme, Entsorgung und dem Recycling nach Gebrauch mit ein.

EPR - Erweiterte Herstellerverantwortung

Was heißt das konkret? Neben Produktgestaltung geht es hier auch um finanzielle Verantwortung. Hersteller:innen übernehmen Kosten, die für Sammlung, Transport, Recycling und sichere Entsorgung ihrer Produkte und Verpackungen nach deren Nutzungsende anfallen. Im Rahmen dieser Verantwortung entstehen für Unternehmen zusätzlich auch regulatorische Pflichten: Registrierungspflichten, Meldepflichten, Kennzeichnungspflichten und in einigen Ländern auch heute schon die Pflicht zur Bestimmung eines Bevollmächtigten für die EPR. Aktuell gelten hier in jedem Land eigene Gesetze.

In Deutschland ist die nationale Auslegung bspw. im VerpackG, ElektroG (WEEE) und BattG festgelegt, auch hier wird für Elektrogeräte und Batterien schon heute ein Bevollmächtigter in Deutschland benötigt.

PPWR - Packaging and Packaging Waste Regulation

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Pflichten für Verpackungen. Wir schauen hier besonders hin, da im Februar 2025 die PPWR in Kraft getreten ist, welche die bisherige Richtlinie (94/62/EG) als Verordnung ablöst. Sie wird 2026 wirksam und wird einiges verändern (dazu mehr im Überblick zur PPWR).

Mit der PPWR wird es zur Pflicht, in jedem Land der EU, in dem man keine Niederlassung hat, einen Bevollmächtigten zu bestimmen, der die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen übernimmt. Das ist eine große Änderung, denn bisher war das nach nationaler Auslegung nur in Einzelländern der Fall.

Besonderheit: Ein Bevollmächtigter für Verpackungen pro Land zur Einhaltung umweltbezogener product compliance standards im Bereich Verpackungen.

Sonderfall: Die Rolle des Verpackungs-ARs

Was macht eigentlich ein Bevollmächtigter für Verpackungscompliance in der EU? Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • EPR-Pflichten übernehmen: Ein Bevollmächtigter ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz im jeweiligen EU-Land. Er übernimmt für Unternehmen alle gesetzlichen Verpflichtungen rund um das Inverkehrbringen von Verpackungen.
  • AR-Voraussetzung: Das Unternehmen hat keinen eigenen Sitz im jeweiligen Land und bringt dort verpackte Waren auf den Markt.
  • Offizieller Vertreter: Die Vertretung erfolgt auf Basis einer schriftlichen Vollmacht.
  • Ab 2026 Pflicht: Ab August 2026 ist es laut PPWR-Verordnung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten Pflicht, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
  • Komplette Umsetzung: Der EU-Rep kümmer sich um den gesamten Compliance-Prozess im jeweiligen Land, inklusive aller Melde-, Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten. Das Unternehmen selbst muss nicht mehr direkt gegenüber Behörden auftreten.
  • Betroffen: Vor allem Hersteller:innen, (Online-)Händler:innen, Importeur:innen und Marktplatzanbieter:innen, brauchen einen Bevollmächtigten. Die Verpflichtung gilt bereits ab der ersten versandten Verpackung.

Auch heute schon gibt es einige Länder, die einen Bevollmächtigten fordern, zum Beispiel Österreich und Spanien. Es lohnt sich daher ein genauerer Blick, wo schon heute Handlungsbedarf besteht und wie die zukünftige AR Pflicht abgedeckt wird. Lizenzero kann euch schon heute für aktuelle und zukünftige AR-Pflichen rechtssicher aufstellen: Mehr zu allen Ländern, die heute schon einen Bevollmächtigten fordern hier.

Was droht euch, wenn ihr keinen Bevollmächtigten bestimmt?

Ganz einfach: Wer sich nicht um einen Bevollmächtigten kümmert, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch handfeste geschäftliche Nachteile, wie:

  • Ein Vertriebsverbot im jeweiligen Land,
  • Lokale und auch EU-weite Bußgelder,
  • Rückruf- und Nachbesserungspflichten,
  • aufwendige Behördenprüfungen,
  • und Imageschäden.

Deswegen lieber schon heute vorsorgen und relevante Pflichten erfüllen.

Warum Lizenzero der richtige Partner für Verpackungs-AR ist

Lizenzero greift euch schon heute unter die Arme und stellt euch zukunftssicher auf. Wir stellen einen EU-Bevollmächtigten für Verpackungen für euch in jedem eurer Zielländer und kümmern uns auch um alles andere. Mit Lizenzero setzt ihr auf transparente, skalierbare Lösungen für internationale Hersteller:innen und jahrelange Expertise im Bereich Verpackungscompliance.

Hier findet ihr alles rund um den Lizenzero Bevollmächtigten-Service: Jetzt AR-Service sichern und rechtssicher Verpackungen versenden

Fazit zum EU Bevollmächtigten

Ob CE-Kennzeichnung, Produktsicherheitsrichtlinien oder Verpackungsvorgaben, wer auf dem europäischen Markt verkaufen will, kommt an Compliance-Themen nicht vorbei. Ein zentraler Baustein ist der Bevollmächtigte, der aus der europäischen Compliance Landschaft nicht mehr wegzudenken ist, wie auch die kommenden Änderungen der PPWR eindrücklich zeigen.

Gut, dass es Lizenzero gibt: Wir helfen nicht nur bei der Verpackungscompliance, sondern stehen auch als zuverlässiger AR-Partner an eurer Seite. Wir behalten den Durchblick, damit ihr euch auf euer Kerngeschäft konzentrieren könnt.

Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?

Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?

Eine der komplexeren Vorgaben in der EU ist die Benennung eines Bevollmächtigten (engl. Authorised Representative, kurz AR). Er ist die zentrale Schnittstelle zwischen den Hersteller:innen und den europäischen Marktaufsichtsbehörden. Der Bevollmächtigte spielt eine wichtige Rolle bei Produktsicherheit und erweiterter Herstellerverantwortung (engl. Extended Producer Responsibility, kurz EPR) und wird deshalb immer wichtiger, um den Zugang zum Markt sicherzustellen.

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EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick

EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick

Kunststoffe sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, ob in Verpackungen, Kleidung oder technischen Geräten. Richtig eingesetzt und recycelt, können sie sogar zur Ressourcenschonung beitragen. Genau hier setzt die sogenannte erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) an: Hersteller:innen und Händler:innen sind zunehmend verpflichtet, Verantwortung für ihre Verpackungen zu übernehmen, von der Produktion bis zur Entsorgung. Was auf EU-Ebene längst Gesetz ist, betrifft auch Unternehmen in Bulgarien ganz konkret.

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick

EPR Bulgarien

Kunststoffe sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, ob in Verpackungen, Kleidung oder technischen Geräten. Richtig eingesetzt und recycelt, können sie sogar zur Ressourcenschonung beitragen. Genau hier setzt die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) an: Hersteller:innen und Händler:innen sind zunehmend verpflichtet, Verantwortung für ihre Verpackungen zu übernehmen, von der Produktion bis zur Entsorgung. Was auf EU-Ebene als Gesetz gilt, betrifft auch Unternehmen in Bulgarien ganz konkret. 

Die Faktenlage in Bulgarien: Zwischen Statistik und Realität

Einerseits gibt es klare gesetzliche Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die sich an den EU-Richtlinien orientieren, andererseits zeigen offizielle Statistiken zur Sammel- und Recyclingquote teilweise ein Bild, das in der Praxis oft hinterfragt wird. In Bulgarien funktioniert die Sammlung von Verpackungsabfällen in Städten vergleichsweise gut, während sie in ländlichen Gegenden deutlich weniger ausgebaut ist. Kunststoff- und Metallverpackungen landen häufig zusammen mit Restmüll, was die sortenreine Trennung und das Recycling erschwert. Ein Rücknahmesystem für Einwegflaschen und -dosen gibt es bislang nicht, entsprechend gering ist hier die Rücklaufquote.

Offizielle Zahlen vs. lokale Wirklichkeit

Die bulgarischen Recyclingzahlen lassen auf den ersten Blick hoffen: Laut Eurostat wurden 2019 rund 60 % der Kunststoffverpackungen recycelt. Bulgarien liegt damit europaweit auf Platz drei beim Kunststoffrecycling, hinter Litauen und Tschechien.

Doch NGOs wie Zero Waste Europe und Za Zamiata schlagen Alarm: Ihre Recherchen zeigen, dass diese Zahlen massiv geschönt sein könnten. Die lokalen Behörden melden zum Teil Recyclingquoten von unter 10 % bei einigen Gemeinden sogar 0 %. Das ist ein klares Indiz für unvollständige Datenerhebung und mangelnde Kontrolle.

Wie funktioniert das Plastikrecycling in Bulgarien?

Ein großer Teil der in Umlauf gebrachten Kunststoffe wird heute entweder werkstofflich recycelt oder der sogenannten thermischen Verwertung zugeführt, also zur Energiegewinnung verbrannt. Beide Wege sind Teil des aktuellen Abfallwirtschaftssystems, das auf möglichst effiziente Nutzung von Ressourcen abzielt. Für viele Kunststoffarten fehlen derzeit noch geeignete Recyclingströme, sodass die thermische Verwertung eine notwendige Übergangslösung darstellt. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen ihre EPR-Pflichten ernst nehmen: Wer seine Verpackungsmengen korrekt lizenziert und dokumentiert, leistet einen aktiven Beitrag zur Weiterentwicklung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.

Es gibt sechs Hauptarten von Plastik, darunter Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) und Polystyrol (PS). Nicht alle lassen sich gleich gut recyceln. Mehrschichtverpackungen oder dunkle Kunststoffe gelten als schwer oder gar nicht recycelbar.

Die Stationen des Recyclings in Bulgarien:

  1. Getrennte Sammlung: Plastik kommt in die gelben Container
  2. Sortierung: In spezialisierten Anlagen wird Kunststoff nach Sorten (z. B. PET, PE, PP) getrennt.
  3. Reinigung: Verunreinigte Verpackungen müssen gewaschen werden, je sauberer der Input, desto hochwertiger das Rezyklat.
  4. Verarbeitung: Der gereinigte Kunststoff wird zerkleinert, eingeschmolzen und zu Granulat verarbeitet.
  5. Wiederverwendung: Daraus entstehen neue Produkte, etwa Rohre, Verpackungen, Textilien oder Baustoffe.

Welche EPR-Pflichten gibt es in Bulgarien?

Unternehmen, die Verpackungen in Bulgarien in Verkehr bringen, müssen sich registrieren und sind zur Kostenübernahme der Entsorgung verpflichtet. 

Unternehmen, die Verpackungen in Bulgarien in Verkehr bringen, sind gesetzlich verpflichtet, sich bei den zuständigen Behörden (ExEA) zu registrieren und die Entsorgungs- sowie Recyclingkosten zu übernehmen. Diese Verantwortung ist durch die EPR geregelt, die darauf abzielt, den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen nachhaltiger zu gestalten. Neben der finanziellen Beteiligung an der Abfallbewirtschaftung gilt für bestimmte Verpackungen zudem eine Kennzeichnungspflicht. 

Pflichten wie die Organisation der Sammlung, das Einreichen von Berichten an Behörden sowie die Durchführung von Informationsmaßnahmen dürfen auf ein zugelassenes Rücknahmesystem (Verwertungsorganisation) übertragen werden. Hersteller erfüllen ihre Verpflichtungen in der Regel durch die Meldung der Verpackungsmengen und die Übernahme der entsprechenden Entsorgungskosten.

Unabhängig davon bleiben sie dafür verantwortlich, Verpackungen möglichst umweltfreundlich zu gestalten – das heißt, gefährliche Inhaltsstoffe zu reduzieren, die vorgeschriebenen Konformitätserklärungen bereitzustellen und die Verpackungen mit eindeutigen Entsorgungshinweisen zu kennzeichnen.

EPR-Verpackungskennzeichnungspflicht

Am 8. Januar 2021 hat Bulgarien seine Verpackungsverordnung überarbeitet, mit dem Ziel, die getrennte Erfassung von Verpackungsabfällen für Verbraucher:innen zu vereinfachen.

Besonders relevant ist dies auch für ausländische Händler:innen, die direkt an Endkund:innen in Bulgarien liefern. In Bulgarien besteht seit 2022 die Pflicht zur Kennzeichnung von Verpackungen mit dem Möbiuskreis und einem alphanumerischen Code entsprechend der Fraktion. Die Nutzung des sogenannten Tidyman-Symbols ist optional. Die Kennzeichnung muss direkt auf der Verpackung angebracht werden.

Neue Maßnahmen gegen Einwegplastik in Bulgarien

Waste Management Act (WMA)

Die bulgarische Verordnung zur Verringerung der Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte setzt die EU-Richtlinie 2019/904 in nationales Recht um. Ziel ist es, die Belastung der Umwelt durch Einwegkunststoffe deutlich zu verringern durch ein Bündel an Maßnahmen, die sich an Hersteller: innen, Importeur:innen und Händler:innen richten. Einige Vorgaben sind bereits in Kraft, andere treten gestaffelt in den kommenden Jahren in Kraft.

Ein zentrales Element ist das Verbot bestimmter Einwegprodukte wie Wattestäbchen, Einwegbesteck, Teller, Trinkhalme, sehr dünne Plastiktüten (<25 Mikron) und Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Ergänzend dazu gelten neue Kennzeichnungspflichten: Produzent:innen, Importeur:innen und Händler:innen müssen bestimmte Hygiene- und Tabakwaren mit Hinweisen zur richtigen Entsorgung und den Umweltauswirkungen bei unsachgemäßem Umgang sichtbar und dauerhaft kennzeichnen.

Seit dem 1. Januar 2023 sind zudem Lebensmittelhersteller:innen und -verkäufer:innen verpflichtet, Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion einzuführen, etwa durch Hinweisschilder mit Umweltinformationen und Preisangaben zu Einwegplastik. Diese Produkte sind zusätzlich mit einem Aufpreis belegt, der schrittweise erhöht wird.

Seit dem 3. Juli 2024 gilt ebenfalls eine weitere Neuerung: Kunststoffgetränkeflaschen bis drei Liter dürfen nur noch verkauft werden, wenn ihre Deckel fest mit dem Behälter verbunden sind – eine Maßnahme zur Reduzierung von Plastikmüll in der Natur.

Unternehmen, die bestimmte Kunststoffprodukte wie Lebensmittelverpackungen bis drei Liter oder leichte Plastiktüten (<50 Mikron) auf den Markt bringen, müssen sich im öffentlichen Register der Umweltbehörde (ExEA) eintragen lassen. Zusätzlich greifen Maßnahmen der erweiterten Herstellerverantwortung, etwa in Form von Aufklärungspflichten, Gebührenzahlungen und Konsumlenkung.

Plastiksteuer in Bulgarien 2025

In Bulgarien wird 2025 eine Produktgebühr auf Kunststoffverpackungen und bestimmte Einwegkunststoffe erhoben. Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung zur Erhebung von Produktgebühren sowie die Verordnung zur Reduzierung der Umweltauswirkungen durch bestimmte Kunststoffprodukte. Ziel ist es, die Herstellerverantwortung zu stärken und das Recycling zu fördern.

Unternehmen, die Kunststoffverpackungen oder bestimmte Einwegkunststoffe in Bulgarien in Verkehr bringen, müssen eine Gebühr in Höhe von 2,33 BGN pro Kilogramm (ca. 1,20 EUR) entrichten. Für Einwegkunststoffe wie Becher, Behälter, Plastiktüten, Feuchttücher oder Filterprodukte ist zusätzlich eine separate Gebühr geplant. Diese soll laut Entwurf 0,25 BGN pro Kilogramm betragen.

Nicht alle Kunststoffprodukte unterliegen der Abgabe. Bestimmte Plastiktüten sind von der Gebühr befreit, zum Beispiel:

  • sehr dünne Beutel ohne Griff,
  • biologisch abbaubare Tragetaschen gemäß EN 13432,
  • Plastiktüten mit bestimmten Umweltkennzeichnungen.

Dennoch müssen selbst diese Beutel mit Ausnahme der sehr dünnen, grifflosen Varianten gegen Entgelt an Verbraucher ausgegeben werden.

Zur Zahlung der Plastikabgabe verpflichtet sind alle Unternehmen, die entsprechende Produkte auf den Markt bringen, ohne gesetzliche Recyclingziele zu erfüllen. Auch Sammelsysteme, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder Mengen falsch melden, haften. Zudem sind Hersteller von Einwegkunststoffen im Rahmen ihrer erweiterten Produzentenverantwortung betroffen.

Was die Pflichten zur Berichterstattung angeht, so müssen Unternehmen monatlich die Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen melden jeweils bis spätestens 15 Tage nach Monatsende. Zusätzlich gilt für Einwegkunststoffe eine jährliche Berichtspflicht.

Herausforderungen und Chancen im bulgarischen Recycling

Sortierung und Recycling sind in Bulgarien eng miteinander verknüpft und bilden eine zentrale Säule der Kreislaufwirtschaft. In städtischen Regionen kommen bereits moderne Sortier- und Verwertungssysteme zum Einsatz, während in ländlichen Gebieten weiterhin Optimierungsbedarf besteht. Die präzise Trennung von Materialströmen, etwa Kunststoffen, Metallen oder Verbundstoffen, ist entscheidend für die Qualität der recycelten Rohstoffe.

Das Recycling von Glas und PET-Flaschen funktioniert zuverlässig, bei anderen Kunststoffarten befindet sich die Infrastruktur jedoch vielerorts noch im Aufbau. Das mechanische Recycling stößt insbesondere bei komplexeren Materialien an seine Grenzen. Investitionen in moderne Technologien, funktionierende Rücknahmesysteme und eine konsequente Umsetzung der erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) sind daher essenziell.

Chancen für Wirtschaft und Umwelt

Kunststoffrecycling bietet ökologische und wirtschaftliche Chancen: Es reduziert CO₂-Emissionen, spart fossile Ressourcen und schafft Arbeitsplätze. Unternehmen, die ihre EPR-Pflichten erfüllen, leisten einen aktiven Beitrag zur Ressourcenschonung und profitieren von effizienteren Prozessen und einem positiven Markenimage.

Strukturelle Herausforderungen überwinden

Dennoch gibt es strukturelle Herausforderungen: Ein funktionierendes Pfandsystem fehlt bislang, und viele Recovery Organisations (PROs) agieren ohne unabhängige Kontrolle. Auch Transparenz bei Recyclingquoten sowie eine konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorgaben bleiben ausbaufähig. In vielen Regionen mangelt es zudem an grundlegender Infrastruktur wie Wertstoffhöfen, die eine zentrale Rolle in der kommunalen Abfalltrennung spielen.

Neben technischer Infrastruktur braucht es ein gesellschaftliches Umdenken: Aufklärung und Sensibilisierung, besonders in Schulen und Gemeinden, sind zentrale Erfolgsfaktoren. Nur durch abgestimmtes Handeln auf allen Ebenen kann Bulgarien die Potenziale einer echten Kreislaufwirtschaft nutzen.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Fazit: Mehr Verantwortung für uns alle

Plastikrecycling in Bulgarien ist kein hoffnungsloser Fall, aber ein komplexes System mit Verbesserungspotenzial. Um stabile Recyclingquoten zu erreichen, braucht es Investitionen in moderne Sortier- und Recyclingtechnologien sowie die Einführung eines funktionierenden Pfandsystems.

Ein zentraler Hebel ist die EPR: Unternehmen müssen sich registrieren, Verpackungen kennzeichnen und Verantwortung für eine fachgerechte Sammlung, Sortierung und Entsorgung bzw. das Recycling ihrer Produkte und Verpackungen übernehmen. Nur wenn alle Beteiligten ihren Beitrag leisten, kann das System langfristig funktionieren.

Klare gesetzliche Vorgaben, deren Durchsetzung und mehr Bewusstsein bei Bürger:innen und Unternehmen sind ebenso entscheidend. Denn Recycling beginnt nicht erst in der Anlage, sondern bei uns zu Hause, mit informierten Entscheidungen und verantwortungsvollem Handeln.

Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?

Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?

Eine der komplexeren Vorgaben in der EU ist die Benennung eines Bevollmächtigten (engl. Authorised Representative, kurz AR). Er ist die zentrale Schnittstelle zwischen den Hersteller:innen und den europäischen Marktaufsichtsbehörden. Der Bevollmächtigte spielt eine wichtige Rolle bei Produktsicherheit und erweiterter Herstellerverantwortung (engl. Extended Producer Responsibility, kurz EPR) und wird deshalb immer wichtiger, um den Zugang zum Markt sicherzustellen.

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EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick

EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick

Kunststoffe sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, ob in Verpackungen, Kleidung oder technischen Geräten. Richtig eingesetzt und recycelt, können sie sogar zur Ressourcenschonung beitragen. Genau hier setzt die sogenannte erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) an: Hersteller:innen und Händler:innen sind zunehmend verpflichtet, Verantwortung für ihre Verpackungen zu übernehmen, von der Produktion bis zur Entsorgung. Was auf EU-Ebene längst Gesetz ist, betrifft auch Unternehmen in Bulgarien ganz konkret.

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Polystyrolverpackungen Frankreich

Frankreich hat den ursprünglich für 2025 geplanten Bann nicht recycelbarer Polystyrolverpackungen offiziell auf das Jahr 2030 verschoben. Diese Entscheidung, die sowohl politische als auch wirtschaftliche Dimensionen hat, betrifft Unternehmen, die mit Verpackungslösungen aus Styrolpolymeren arbeiten und wirft Fragen zur Zukunft der Kreislaufwirtschaft auf.

In diesem Beitrag erfahrt ihr, warum das Verbot verschoben wurde, welche Rolle europäische Vorgaben spielen und welche Auswirkungen die Entscheidung auf Unternehmen und die Verpackungsbranche hat.

Hintergrund: Warum sollten Polystyrolverpackungen verboten werden?

Polystyrol, oft in Form von EPS (expandiertem Polystyrol) oder XPS (extrudiertem Polystyrol) verwendet, ist in vielen Bereichen der Verpackungsindustrie verbreitet. Das Problem: Viele dieser Verpackungen gelten bislang als nicht recyclingfähig. Sie lassen sich nicht ohne Weiteres in bestehende Recyclingsysteme integrieren, wodurch sie überwiegend verbrannt oder deponiert werden – mit erheblichen Umweltauswirkungen.

Das französische Klimagesetz von 2021 (Artikel L. 541-15-10 des Umweltgesetzbuches) sah ursprünglich vor, den Verkauf von Verpackungen aus nicht recycelbaren Styrolpolymeren (PS/PSE/XPS) ab dem 1. Januar 2025 zu verbieten. Ziel war es, den Anteil nicht recyclebarer Verpackungen drastisch zu senken und so die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Die französischsprachige offizielle Stellungnahme ist hier verfügbar (siehe ‚report de l’interdiction des polymères non recyclables‘).“

Neuer Zeitrahmen: Warum die Verschiebung auf 2030?

In einer offiziellen Stellungnahme begründete die französische Regierung, vertreten durch Dominique Faure, beigeordnete Ministerin für Gebietskörperschaften, die Entscheidung der Verschiebung mit einem realistischen Blick auf den Stand der Technik. Die Verlängerung der Frist vor dem Verbot soll der Branche nun mehr Zeit geben, tragfähige Lösungen zu entwickeln und Investitionen in kreislauffähige Materialien und Infrastrukturen voranzutreiben.

Angleichung an EU-Vorgaben

Bisher hat es Fortschritte gegeben, doch es ist aktuell noch nicht möglich, alle Polystyrolverpackungen noch 2025 recyclingfähig zu machen. Eine vorzeitige Umsetzung des Verbotes hätte die Gefahr einer „Überregulierung“ mit sich gebracht – also einer zu strengen Regelung im nationalen Alleingang ohne ausreichende industrielle Alternativen.

Zudem steht Frankreich unter Druck, seine Recyclingquote im Einklang mit europäischen Vorgaben zu erhöhen. Die geplante EU-Verpackungsverordnung (PPWR) fordert, dass alle Verpackungen bis 2030 recycelbar und bis 2035 industriell recycelt werden können. Die Verschiebung passt Frankreichs Zeitplan somit an die europäischen Übergangsfristen an.

Was bedeutet das Polystyrolverbot für Unternehmen?

Für die Verpackungsindustrie, insbesondere Hersteller:innen und Inverkehrbringer:innen von Polystyrolverpackungen, bringt die Entscheidung kurzfristig Erleichterung, aber mittelfristig großen Handlungsdruck:

Kurzfristige Entlastung, langfristige Verpflichtung

  • Aufschub ist kein Freifahrtschein: Nur weil das Verbot verschoben wurde, bedeutet das nicht, dass Unternehmen weiter auf nicht recyclingfähige Einweglösungen setzen können. Der politische und gesellschaftliche Druck, nachhaltiger zu wirtschaften, steigt weiter.
  • Zeit zum Handeln: Die fünfjährige Frist bis 2030 sollte als Chance genutzt werden, um in alternative Materialien, recycelbare Kunststofflösungen und geschlossene Stoffkreisläufe zu investieren.
  • Rechtssicherheit bleibt begrenzt: Der aktuelle Entwurf zur Gesetzesänderung muss noch alle parlamentarischen Stationen durchlaufen. Änderungen sind weiterhin möglich, auch ein früheres Verbot ist nicht ausgeschlossen.

Der europäische Kontext: Einheitliche Regeln im Blick

Mit dem Schritt zur Verschiebung des Verbots folgt Frankreich nicht nur wirtschaftlichen Notwendigkeiten, sondern signalisiert auch die Absicht zur Harmonisierung mit dem EU-Recht. Die künftige Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) setzt auf gemeinsame Ziele für alle Mitgliedstaaten. Eine EU-weite Regelung soll helfen, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Innovation gezielter zu fördern.

Zudem sieht die PPWR realistische Übergangsfristen vor: Bis 2030 sollen alle Verpackungen grundsätzlich recyclingfähig sein, bis 2035 muss das Recycling auch im industriellen Maßstab möglich sein. Nationale Alleingänge wie das ursprünglich für 2025 geplante französische Verbot gelten deshalb als potenziell problematisch. Eine zu frühe Umsetzung hätte nicht nur technische, sondern auch marktbezogene Nachteile mit sich bringen können – etwa in Form unterschiedlicher Standards, die grenzüberschreitende Wertschöpfungsketten erschweren.

Die Anpassung an das europäische Regelwerk schafft daher mehr Planungssicherheit für die Industrie und stärkt den Binnenmarkt. Gleichzeitig wird der Druck auf Hersteller*innen steigen, ihre Produkte so zu gestalten, dass sie den künftigen EU-Anforderungen standhalten, unabhängig vom nationalen Kontext.

Fazit: Jetzt handeln: Die Übergangsfrist strategisch nutzen

Die Verschiebung des Verbots von Polystyrolverpackungen auf 2030 bedeutet keineswegs ein Zurückrudern im Klimaschutz – vielmehr ist es eine strategische Neuausrichtung, die den Übergang zur Kreislaufwirtschaft praktikabler gestalten soll. Für Unternehmen ergibt sich daraus die klare Aufgabe, den Wandel proaktiv mitzugestalten, sich frühzeitig auf regulatorische Anforderungen vorzubereiten und nachhaltige Verpackungslösungen zu entwickeln.

Denn eines steht fest: 2030 kommt schneller als gedacht. Wer sich heute mit Innovationen, Partnerschaften und Materialalternativen auseinandersetzt, ist morgen klar im Vorteil.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist Polystyrol?

Polystyrol ist ein weit verbreiteter Kunststoff, der aus dem Monomer Styrol hergestellt wird. Er ist leicht, formbar und kommt häufig in Verpackungen, Einwegprodukten und Dämmmaterialien vor.

Was ist der Unterschied zwischen Styropor und Polystyrol?

Polystyrol ist ein vielseitiger Kunststoff, aus dem verschiedene Produkte hergestellt werden – darunter auch Styropor. Styropor ist die geschäumte, besonders leichte Form von Polystyrol und wird häufig für Verpackungen und Wärmedämmung verwendet. Der wichtigste Unterschied liegt in der Struktur: Während Polystyrol fest und kompakt ist, besteht Styropor aus vielen kleinen, luftgefüllten Kügelchen und ist dadurch deutlich leichter und isolierender.

Welche Verpackungen sind aus Polystyrol?

Verpackungen aus Polystyrol sind zum Beispiel Joghurtbecher, Fleisch- und Obstschalen, CD-Hüllen sowie Schaumstoffverpackungen für Elektrogeräte (Styropor). Auch Einwegbecher und To-go-Boxen können aus geschäumtem Polystyrol bestehen.

Warum wird Polystyrol in Verpackungen verwendet?

Polystyrol wird in Verpackungen verwendet, weil es leicht, formstabil und kostengünstig herzustellen ist. Es schützt empfindliche Produkte gut vor Stößen und eignet sich durch seine isolierenden Eigenschaften auch für Lebensmittelverpackungen. Allerdings wird er aufgrund seiner schlechten Umweltverträglichkeit zunehmend kritisch betrachtet.

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Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?

Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?

Eine der komplexeren Vorgaben in der EU ist die Benennung eines Bevollmächtigten (engl. Authorised Representative, kurz AR). Er ist die zentrale Schnittstelle zwischen den Hersteller:innen und den europäischen Marktaufsichtsbehörden. Der Bevollmächtigte spielt eine wichtige Rolle bei Produktsicherheit und erweiterter Herstellerverantwortung (engl. Extended Producer Responsibility, kurz EPR) und wird deshalb immer wichtiger, um den Zugang zum Markt sicherzustellen.

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EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick

EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick

Kunststoffe sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, ob in Verpackungen, Kleidung oder technischen Geräten. Richtig eingesetzt und recycelt, können sie sogar zur Ressourcenschonung beitragen. Genau hier setzt die sogenannte erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) an: Hersteller:innen und Händler:innen sind zunehmend verpflichtet, Verantwortung für ihre Verpackungen zu übernehmen, von der Produktion bis zur Entsorgung. Was auf EU-Ebene längst Gesetz ist, betrifft auch Unternehmen in Bulgarien ganz konkret.

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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EPR in Italien: Pflichten für E-Commerce & Textilien

Die erweitere Herstellerverantwortung (EPR) ist ein wichtiger Pfeiler der Kreislaufwirtschaft. Sie nimmt EU-weit Hersteller:innen und Händler:innen in die Pflicht, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Dazu zählen unter anderem Verpackungen, aber auch Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Textilien. Innerhalb der EU wird die Verpackungs-EPR in jedem Land durch nationales Recht, auf Grundlage der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, umgesetzt. Die Richtline gibt Maßnahmen vor, die aber je nach Land unterschiedlich umgesetzt werden. 

So gelten beispielsweise seit November 2024 in Italien neue Regeln für den Verkauf über Online-Marktplätze: Mit dem Gesetz 166/2024 (Änderung des bestehenden Gesetzesdekrets 152/2006) verschärft Italien die Anforderungen an die EPR. Italienische Online-Marktplätze müssen nun Daten und Gebühren für EPR-pflichtige Produkte im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) im Namen ihrer Händler:innen erfassen und abführen. Für euch als Händler:innen bedeutet das: Wer über einen italienischen Marktplatz an Endkund:innen verkauft, muss registriert sein. Fehlt die Registrierung, droht der Ausschluss vom Verkauf. 

Hintergrund: EPR und Gesetzesänderung in Italien

Mit dem Gesetz 166/2024, das am 15. November 2024 in Kraft getreten ist, hat Italien seine Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung weiterentwickelt. Ziel der neuen Regelung ist es, die Einhaltung der EPR-Pflichten insbesondere im Bereich des Onlinehandels zu verbessern und Verwaltungsprozesse für Unternehmen zu vereinfachen. 

Kernstück des Gesetzes ist die Einführung eines sogenannten „Pay on Behalf“-Systems für Marktplatzbetreiber:innen. Diese Neuerung hat direkte Auswirkungen sowohl auf Online-Plattformen als auch auf euch als Händler:innen, wenn ihr über solche Plattformen Produkte an Endkund:innen in Italien verkauft. 

Übrigens gibt es noch weitere Pflichten für euch als Händler:innen in Italien. Infos rund um die Kennzeichnungspflicht gibt es hier. 

Was bedeutet die EPR-Änderung für italienische Marktplätze?

Mit dem neuen Artikel 178-IV des Gesetzesdekrets 152/2006 unterliegen nun auch Online-Plattformbetreiber:innen, die Produkte auf dem italienischen Markt anbieten (auch im Namen Dritter), selbst den EPR-Verpflichtungen für WEEE-Produkte. Dadurch gelten für sie umfangreiche neue Pflichten:

  • Erhebung von Daten und Beiträgen: Plattformbetreiber müssen die Daten und EPR-relevanten Beiträge von Händler:innen, die über ihre Plattform verkaufen, erfassen und abführen. 
  • Vertrag mit Rücknahmesystemen: Bis spätestens zum 15. März 2025 mussten Plattformen separate Vereinbarungen mit den nationalen Rücknahmesystemen abgeschlossen haben, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. 

Als E-Commerce-Plattform gelten in diesem Zusammenhang alle Anbieter:innen, über deren Marktplätze Produkte von Dritten verkauft werden – also auch klassische Marktplätze wie Amazon, eBay oder ähnliche Plattformen. 

Was müssen Händler:innen jetzt auf italienischen Marktplätzen beachten?

Für Händler:innen, die ihre Produkte über Online-Marktplätze an private Endverbraucher:innen in Italien verkaufen, bringt die Gesetzesänderung auch Konsequenzen mit sich. Sie müssen selbst bei den zuständigen italienischen Stellen gemäß EPR verpflichtet sein. Das bedeutet, sie müssen sich registrieren und diese Registierung ihrem Marktplatz mitteilen. 

Risiko bei Nichtbeachtung: Verkäufer:innen, die nicht ordnungsgemäß registriert sind, laufen Gefahr, vom jeweiligen Marktplatz ausgeschlossen zu werden. Die Plattformbetreiber tragen aufgrund der neuen Haftung ein eigenes Risiko und werden daher verstärkt darauf achten, dass ihre Seller alle Regeln und Vorgaben beachten. 

Kurz gesagt: Wer nicht registriert ist, darf möglicherweise in Zukunft nicht mehr über Plattformen an italienische Kund:innen verkaufen. 

Pflichten für bereits registrierte Hersteller:innen

Für Unternehmen, die schon ordnungsgemäß in Italien als Hersteller:innen im Rahmen der EPR registriert sind, ändert sich wenig. Solange die Registrierung korrekt erfolgt ist, sind keine zusätzlichen Schritte nötig. Trotzdem sollten auch registrierte Unternehmen prüfen, ob ihre Angaben aktuell und vollständig sind, um so Probleme beim Verkauf zu vermeiden.

Textil EPR in Italien: Aktuelle Entwicklung

Wie schon in Frankreich, Lettland, den Niederlanden und in Ungarn gewinnt die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien auch in Italien immer mehr an Bedeutung. In der EU schreibt die Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive) die getrennte Sammlung von Textil-Abfällen, die in Haushalten anfallen, vor. Dazu müssen die Länder seit dem 01.01.2025 getrennte Sammelsysteme für Textilien einrichten. Eine einheitliche Regelung gibt es dazu EU-weit leider nicht, weshalb die Systeme und Pflichten je Land stark variieren und sich in den meisten Ländern noch in der Ausarbeitung befinden.  

Aktuell unternimmt Italien wichtige Schritte, um sich an den Plan der EU gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie anzupassen und Textilien in die Kreislaufwirtschaft einzubinden. Für Händler:innen, Hersteller:innen und Importeur:innen besteht noch kein konkreter Handlungsbedarf. Das italienische System wird wahrscheinlich 2026 an den Start gehen und dann greifen auch hier die neuen Textil EPR-Pflichten. 

Die Vorbereitung lohnt sich allerdings jetzt schon! Mit Interzero habt ihr den passenden Partner für eure Textil-EPR in der EU an der Hand. 
 

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Fazit: Jetzt handeln, um in Italien compliant durchzustarten

Mit dem neuen Gesetz stellt Italien weitere Anforderungen an Marktplatzbetreiber:innen und Händler:innen. Wer als Verkäufer:in weiterhin über Online-Marktplätze an italienische Endkund:innen liefern möchte, sollte jetzt aktiv werden:

  • Prüfung der eigenen Registrierungspflichten 
  • Gegebenenfalls Registrierung bei den zuständigen Behörden 
  • Kommunikation mit den genutzten Marktplätzen über die neuen Anforderungen

Nur so lassen sich Verkaufsstopps oder Ausschlüsse vermeiden und der Zugang zum attraktiven italienischen Markt bleibt gesichert.  

Hinweis: Auch in anderen Ländern unterliegen Online-Marktplätze bestimmten Kontrollpflichten. Weitere Infos dazu findet ihr hier.

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Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

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Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?

Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?

Eine der komplexeren Vorgaben in der EU ist die Benennung eines Bevollmächtigten (engl. Authorised Representative, kurz AR). Er ist die zentrale Schnittstelle zwischen den Hersteller:innen und den europäischen Marktaufsichtsbehörden. Der Bevollmächtigte spielt eine wichtige Rolle bei Produktsicherheit und erweiterter Herstellerverantwortung (engl. Extended Producer Responsibility, kurz EPR) und wird deshalb immer wichtiger, um den Zugang zum Markt sicherzustellen.

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EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick

EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick

Kunststoffe sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, ob in Verpackungen, Kleidung oder technischen Geräten. Richtig eingesetzt und recycelt, können sie sogar zur Ressourcenschonung beitragen. Genau hier setzt die sogenannte erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) an: Hersteller:innen und Händler:innen sind zunehmend verpflichtet, Verantwortung für ihre Verpackungen zu übernehmen, von der Produktion bis zur Entsorgung. Was auf EU-Ebene längst Gesetz ist, betrifft auch Unternehmen in Bulgarien ganz konkret.

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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Gewerbeverpackungen in der EU: Pflichten im Überblick

Gewerbeverpackungen

Wer Verpackungen in der EU in Umlauf bringt, steht früher oder später vor Begriffen wie Primär-, Sekundär- oder Tertiärverpackung oder auch Gewerbe- und Transportverpackung. Diese Begriffe, hinter denen sich Kategorien verbergen, dienen nicht nur der Definition, sie haben praktische Auswirkungen auf die Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und auf die volumenbasierte Meldung der Verpackungsmengen.

In diesem Beitrag erklären wir euch, worin die Unterschiede zwischen den Verpackungstypen liegen, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese beruhen und wie einige EU-Mitgliedstaaten – konkret Frankreich, Österreich und Spanien – mit Gewerbeverpackungen umgehen.

Die rechtliche Grundlage für Gewerbeverpackungen: EU-Richtlinie 94/62/EG

Die Einteilung in verschiedene Verpackungsarten geht zurück auf die EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Ziel der Richtlinie ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu minimieren und ein europaweit einheitliches Verständnis von Verpackungskategorien zu schaffen. Die Richtlinie wurde von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt, teils mit unterschiedlichen Auslegungen im Detail.

Die Richtlinie unterscheidet zwischen:

  • Verkaufsverpackungen (sales packaging / primary packaging)
  • Umverpackungen oder Zweitverpackungen (grouped packaging / secondary packaging)
  • Transportverpackungen (transport packaging / tertiary packaging)

Die Verpackungskategorien im Überblick

1. Verkaufsverpackungen – die direkte Produktverpackung

Die Verkaufsverpackung ist die erste Verpackung, in der ein Produkt steckt und so eine Verkaufseinheit bildet. Sie schützt das Produkt selbst und wird in der Regel bei Endverbraucher:innen zu Hause entsorgt. Beispiele:

  • Joghurtbecher
  • Zahnpastatube
  • Wurstverpackung
  • Brötchentüte
  • Verpackung einer Glühbirne

Auch mehrfach verschachtelte Verpackungen, bei denen das Produkt nochmals einzeln verpackt ist, können unter diese Kategorie fallen.

2. Umverpackungen oder Zweitverpackungen – die schützende Umverpackung

Umverpackungen fassen mehrere Verpackungseinheiten zusammen und dienen vor allem dem Schutz beim Transport und der Lagerung. Diese Verpackungen finden sich häufig im Handel und im Lager und nur manchmal bei Endverbraucher:innen. Beispiele:

  • Der Karton, in dem Joghurtbecher gebündelt sind
  • Schrumpffolie um mehrere Flaschen (Multipacks)
  • Versandkartons im E-Commerce, inkl. Füllmaterial

3. Transportverpackungen oder Dritt- bzw. Gewerbeverpackungen

Transportverpackungen dienen der Beförderung von Waren zwischen einzelnen Handelsstufen und werden in der Regel im B2B-Bereich (Business-to-Business) eingesetzt. Sie schützen Produkte vor Beschädigung, Witterungseinflüssen und tragen zu einem sicherern Transport bei. Damit werden sie für die logistische Bündelung größerer Verpackungseinheiten verwendet, z. B. beim Transport zwischen Hersteller:innen, Großhändler:innen, dem Einzelhandel oder der Industrie. Eine Tranportverpackung gilt daher auch als Gewerbeverpackung, da sie in der Regel im Handel oder Gewerbe entsorgt oder widerverwendet wird. Sie ist selten für Endverbraucher:innen sichtbar. Beispiele:

  • Paletten, die mit Stretchfolie umwickelt sind
  • Transportkisten aus Kunststoff oder Holz
  • Großkartons für den Transport zwischen Lagern
  • Säcke und geschäumte Schalen

Gewerbeverpackungen in der Praxis: Ein Blick in die EU

Transport- und Gewerbeverpackungen unterscheiden sich deutlich von Verkaufsverpackungen, da sie ausschließlich von Händler:innen zu Händler:innen versandt werden. Endverbraucher:innen bekommen sie nicht zu Gesicht. Vertreiber:innen und Händler:innen sind verpflichtet, die eingesetzten Materialien zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Hier gibt es je Land eigene Regelungen und Anlaufstellen, die sich teilweise von den Regeln für Verkaufsverpackungen unterscheiden. Die Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG unterscheidet sich daher in den einzelnen EU-Staaten. Ein kurzer Überblick aus drei Ländern: 

Frankreich 

Frankreich bezieht Gewerbeverpackungen (industrielle und kommerzielle Verpackungen) explizit in das EPR-System ein. Seit 2025 gilt deswegen auch für industrielle Verpackungen die Rücknahmepflicht. Die Unterscheidung in Verpackungstypen ist dabei wichtig für die richtige Meldung und Beteiligung. Frankreich verlangt zudem oft detaillierte Informationen zu Materialart und Verpackungszweck. 

Österreich 

Auch in Österreich fallen Verpackungen, die im B2B-Bereich eingesetzt werden, seit 2023 unter das dortige Verpackungsgesetz. Unternehmen müssen je nach Verpackungsart unterschiedliche Rücknahme- oder Systembeteiligungspflichten erfüllen.  

Spanien 

Spanien zieht ebenfalls nach: Seit 2025 gilt auch hier für Gewerbeverpackungen die Systembeteiligungspflicht. Unternehmen müssen sich registrieren, Mengen melden und je nach Verpackungstyp unterschiedliche Vorgaben beachten. In Spanien wird zwischen zwei Verpackungskategorien bei Gewerbeverpackungen unterschieden: Commercial Verpackungen und Industrieverpackungen. Erstere fallen beispielsweise im Groß- und Einzelhandel und der Gastronomie an. Letztere in der Industrie oder Forstwirtschaft. 

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Fazit: So stellt ihr euch mit euren Gewerbeverpackungen compliant auf

Die Unterscheidung zwischen den unterschiedlichen Verpackungsarten mag auf den ersten Blick rein technisch wirken, sie ist jedoch zentral für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten in der EU. Wer Gewerbeverpackungen in Verkehr bringt, sollte sich genau mit den nationalen Umsetzungen der EU-Vorgaben auseinandersetzen, da sich diese je nach Land deutlich unterscheiden können. Auch die genauen Definitionen und Bezeichnungen werden in vielen Ländern unterschiedlich ausgelegt. Mit dem passenden Partner zur EPR-Compliance an eurer Seite lässt sich sicherstellen, dass ihr alle Reporting- und Rücknahmepflichten korrekt erfüllt und all eure Verpackungen compliant sind. 

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Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?

Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?

Eine der komplexeren Vorgaben in der EU ist die Benennung eines Bevollmächtigten (engl. Authorised Representative, kurz AR). Er ist die zentrale Schnittstelle zwischen den Hersteller:innen und den europäischen Marktaufsichtsbehörden. Der Bevollmächtigte spielt eine wichtige Rolle bei Produktsicherheit und erweiterter Herstellerverantwortung (engl. Extended Producer Responsibility, kurz EPR) und wird deshalb immer wichtiger, um den Zugang zum Markt sicherzustellen.

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EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick

EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick

Kunststoffe sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, ob in Verpackungen, Kleidung oder technischen Geräten. Richtig eingesetzt und recycelt, können sie sogar zur Ressourcenschonung beitragen. Genau hier setzt die sogenannte erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) an: Hersteller:innen und Händler:innen sind zunehmend verpflichtet, Verantwortung für ihre Verpackungen zu übernehmen, von der Produktion bis zur Entsorgung. Was auf EU-Ebene längst Gesetz ist, betrifft auch Unternehmen in Bulgarien ganz konkret.

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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BPA-Verbot in der EU: Was steckt hinter dem Verbot?

Illustration of a traffic-style shield labeled "BPA Free." To the right, bold text reads: "Good news: The EU banned the use of Bisphenol A (BPA) in key consumer products to prevent health issues."

Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf BPA in der Lebensmittelindustrie und erklären, warum es problematisch ist, welche gesetzlichen Regelungen es gibt und wie Verbraucher:innen „BPA-frei“ einkaufen können.

BPA vs. Weichmacher: Wo liegt der Unterschied?

Bisphenol A und Weichmacher werden häufig gleichgesetzt. Streng genommen ist BPA aber kein Weichmacher. Es handelt sich um unterschiedliche Stoffgruppen.

Eigentlich ist es nicht besonders naheliegend, dass BPA häufig als Weichmacher bezeichnet wird. Beide Stoffe werden zwar in der Kunststoffherstellung eingesetzt, aber da endet ihre Gemeinsamkeit auch schon. Die Chemikalien haben unterschiedlichen Einfluss auf die Materialbeschaffenheit von Kunststoffen:

  • BPA – wird eingesetzt für die Herstellung harter, formstabiler Kunststoffe, wie Polycarbonat und Epoxidharzen. Es sorgt dafür, dass Kunststoffprodukte robust, bruchsicher und transparent werden. Aus ihnen werden Produkte, wie Trinkflaschen, Lebensmittelbehälter oder Konservendosen-Beschichtungen hergestellt.
  • Weichmacher – werden beispielweise in der PVC-Herstellung zugesetzt. Sie tragen nicht zur Festigkeit von Kunststoffen bei, sondern machen diese weich und elastisch. Deswegen kommen Weichmacher in Plastikflaschen bspw. eher nicht zum Einsatz. Genutzt werden sie für die Herstellung von Kabeln, Folien, Bodenbelägen, Spielzeugen und unterschiedlichen Gummiartikeln.

Gesundheitsrisiken von BPA und Weichmachern

Wahrscheinlich werden Weichmacher und BPA häufig verwechselt, da beide Stoffgruppen im Verdacht stehen, hormonähnliche Wirkungen zu haben und damit gesundheitliche Risiken einhergehen können. Deswegen wurden beide Gruppen für kritische Bereiche, wie Lebensmittelverpackungen und Babyartikel in der EU stark reguliert oder ganz verboten. Es wird daher zunehmend auf sichere Alternativen gesetzt und auch als Verbraucher:innen sind wir für das Thema sensibilisiert und achten zum Beispiel beim Kauf von Trinkflaschen auf Kennzeichnungen, wie: BPA-frei und Plastikflaschen ohne Weichmacher.

Das BPA-Verbot – Was ist erlaubt, was verboten?

Die Europäische Union hat ein BPA-Verbot für den Einsatz in bestimmten Produkten festgelegt. Ziel ist es vor allem der Schutz von Babys, Kindern und Verbraucher:innen. Besonders bekannt ist das Verbot von BPA in Babyfläschchen seit 2011. Doch auch in vielen anderen Bereichen wird der Einsatz zunehmend eingeschränkt.

Zeitleiste: BPA-Gesetzgebung in der EU

Die EU hat nach jahrelanger wissenschaftlicher Bewertung und politischer Diskussion ein umfassendes BPA-Verbot für Lebensmittelkontaktmaterialien beschlossen, das seit Januar 2025 gilt. Die Gesetzgebung sieht klare Übergangsfristen und wenige, eng gefasste Ausnahmen vor, um die Umstellung für Industrie und Verbraucher:innen zu erleichtern

Hier die wichtigsten Meilensteine:

  • April 2023 – Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht eine neue Bewertung zu BPA.
    Ergebnis: Die Mengen, denen wir bisher im Alltag ausgesetzt waren, stellen ein Risiko für alle Altersgruppen dar, insbesondere für das Immun-, Fortpflanzungs- und Hormonsystem.
  • Februar 2024 – Die EU-Kommission legt am 9. Februar 2024 einen Verordnungsentwurf zum Verbot der Verwendung von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien vor. Eine vierwöchige Kommentierungsphase für Bürger, Wirtschaft und Mitgliedstaaten folgt.
  • Juni 2024 – Die EU-Mitgliedstaaten unterstützen am 12. Juni 2024 den Vorschlag der Kommission für ein BPA-Verbot in Lebensmittelkontaktmaterialien. Das Verbot umfasst Verpackungen, wiederverwendbare Trinkflaschen aus Kunststoff und weitere Produkte.
  • Juli 2024 – Die EU-Mitgliedstaaten genehmigen offiziell die Verordnung (EU) 2024/3190, die das BPA-Verbot regelt.
  • Ende 2024 – Das Verbot tritt nach einem Prüfzeitraum für das Europäische Parlament und den Rat der EU-Staaten in Kraft.
  • 20. Januar 2025 – Das BPA-Verbots ist wirksam: Die Verwendung und der Handel mit BPA, seinen Salzen und anderen Bisphenolen in Lebensmittelkontaktmaterialien ist in der gesamten EU verboten.
    Betroffen sind: Klebstoffe, Kautschuke, Ionenaustauscherharze, Kunststoffe, Druckfarben, Silikone, Lacke und Beschichtungen
    Besonderer Fokus: Verpackungen und Konsumgüter wie wiederverwendbare Plastikgetränkeflaschen

Was können Verbraucher:innen tun?

Trotz des BPA-Verbotes gibt es weiterhin Produkte, die den Stoff enthalten. Das liegt daran, dass es eine Übergangsfrist gibt. Innerhalb dieser Frist können Produkte, die vor Inkrafttreten der neuen Verordnung hergestellt wurden, noch verkauft werden.

Verbraucher:innen können aber auf einige Dinge achten, um ihre BPA-Belastung zu minimieren:

  • Glas als Alternative: Konserven können häufig auch im Glas gekauft werden (das lässt sich übrigens auch gut recyceln). Alternativ bieten sich auch frische, unverpackte Lebensmittel an. Beides Alternativen die BPA-frei sind. Das gilt auch für Trinkflaschen.
  • „BPA-frei“-Kennzeichnung: Viele Hersteller bieten bereits BPA-freie Alternativen an, die entsprechend gekennzeichnet sind.
  • Heiße Lebensmittel lieber ohne Kunststoff: Bei heißen, fettigen oder sauren Speisen lieber Glas, Edelstahl oder Keramik statt Kunststoff zum Transport nutzen.
  • Auf Recyclingcodes achten: Recyclingzeichen wie z. B. 01-PET, 02-HDPE, 04-LDPE und 05-PP gelten als BPA-frei. Die Codes finden sich auf Verpackungen und zeigen an aus welchen Materialien sie bestehen. BPA kann drin sein, wenn z. B. 03-PVC, 06-PS oder 07-Andere draufsteht.

Diese einfachen Schritte können dabei helfen die eigene BPA-Belastung zu reduzieren und so auch gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Fazit & Ausblick zum BPA-Verbot

Das BPA-Verbot ist ein wichtiger Schritt für den Schutz aller Verbraucher:innen. Bis das Verbot komplett greift kann es wegen der Übergangsfrist aber noch ein bisschen dauern. Es zeigt, wie Regulierung zum Schutz der Gesundheit beitragen kann und dass gesetzliche Maßnahmen kontinuierlich an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden müssen. Der Umgang mit hormonaktiven Substanzen erfordert weiterhin Wachsamkeit, Transparenz und verantwortungsvolles Handeln von Industrie, Politik und Verbraucher:innen. 

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sind in PET-Flaschen Weichmacher?

Nein, in PET-Flaschen sind keine Weichmacher enthalten. Weichmacher werden zur Herstellung von PET-Flaschen nicht verwendet, da PET von Natur aus hart und formstabil ist und diese Eigenschaft bei Flaschen gewünscht ist.

Welche Dosen sind Bisphenol-A frei?

Ab dem 20. Januar 2025 dürfen in der EU keine neuen Konservendosen mehr mit Bisphenol A (BPA) in der Innenbeschichtung hergestellt oder verkauft werden. Es gibt aber eine Übergangzeit in der noch Dosen mit BPA-Beschichtung verkauft werden können. Bis diese endet gilt: Glaskonserven sind eine gute Alternative und die Kennzeichnung BPA-frei hilft weiter.

Ist Polypropylen immer BPA-frei?

Polypropylen (PP) ist grundsätzlich BPA-frei. BPA (Bisphenol A) wird vor allem zur Herstellung von Polycarbonat, Epoxidharzen und bestimmten Polyester-Kunststoffen verwendet, nicht jedoch für Polypropylen.

Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?

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Eine der komplexeren Vorgaben in der EU ist die Benennung eines Bevollmächtigten (engl. Authorised Representative, kurz AR). Er ist die zentrale Schnittstelle zwischen den Hersteller:innen und den europäischen Marktaufsichtsbehörden. Der Bevollmächtigte spielt eine wichtige Rolle bei Produktsicherheit und erweiterter Herstellerverantwortung (engl. Extended Producer Responsibility, kurz EPR) und wird deshalb immer wichtiger, um den Zugang zum Markt sicherzustellen.

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EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick

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Kunststoffe sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, ob in Verpackungen, Kleidung oder technischen Geräten. Richtig eingesetzt und recycelt, können sie sogar zur Ressourcenschonung beitragen. Genau hier setzt die sogenannte erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) an: Hersteller:innen und Händler:innen sind zunehmend verpflichtet, Verantwortung für ihre Verpackungen zu übernehmen, von der Produktion bis zur Entsorgung. Was auf EU-Ebene längst Gesetz ist, betrifft auch Unternehmen in Bulgarien ganz konkret.

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

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Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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EPR in Kroatien: Das müssen Exporteure wissen

Croatian flag

Wenn ihr Produkte nach Kroatien verkauft oder liefert, kommt ihr um das Thema Extended Producer Responsibility (EPR), auf Deutsch erweiterte Herstellerverantwortung, nicht herum. Die EPR verpflichtet Unternehmen dazu Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur Unternehmen mit Sitz in Kroatien, sondern gilt auch für Händler:innen und Hersteller:innen aus dem europäischen oder internationalen Ausland. In diesem Blogbeitrag zeigen wir euch, welche Pflichten und Anforderungen ihr dabei beachten müsst.

Was bedeutet EPR?

EPR verpflichtet Hersteller:innen, Verantwortung für ihre Produkte und Verpackungen zu übernehmen. Das Ziel: Kreislaufwirtschaft und Recycling fördern! 

Erweiterte Herstellerverantwortung in Kroatien – die Basics

Wie in anderen EU-Staaten auch gilt EPR in Kroatien für drei sogenannte Materialströme: Verpackungen, Elektro- und Elektronik-Geräte (WEEE) und Batterien.

Für alle drei Materialströme müsst ihr folgende Punkte erfüllen:

  • Registrierung bei den lokalen Behörden (neu seit Januar 2025)
  • Lizenzierung bei einem Entsorgungssystem
  • Regelmäßige Mengenmeldungen
  • Zahlung der entsprechenden Gebühren

Besonders wichtig: Wenn ihr kein Unternehmen mit Sitz in Kroatien seid, braucht ihr einen Authorised Representative, auf Deutsch Bevollmächtigter genannt. Dazu aber später mehr!

Wer ist in Kroatien EPR-pflichtig?

Die EPR gilt für alle, die Produkte in Kroatien in Verkehr bringen. Dabei ist egal, ob es sich um Hersteller:innen, Importeur:innen, Händler:innen oder Online-Shops handelt. Auch der Sitz des Unternehmens ist nicht ausschlaggebend, das heißt, die EPR gilt für kroatische und andere europäische Unternehmen. Organisationen, die aus dem europäischen Ausland Produkte auf den kroatischen Markt bringen, sind ebenfalls verpflichtet.

EPR für Verpackungen

Die Herstellerverantwortung für Verpackungen muss von allen Unternehmen, die verpackte Waren an Endverbraucher:innen in Kroatien verkaufen oder liefern, erfüllt werden. Sendet ihr nach Kroatien, seid ihr also in der Pflicht. Nach dem kroatischen Gesetz sind Verpackungen übrigens alle Gegenstände aus unterschiedlichem Material, die Waren umschließen und für Versand, Lagerung und Präsentation genutzt werden.

EPR für Batterien

Für Batterien gelten ähnliche Voraussetzungen. Betroffen sind alle Unternehmen, die Batterien oder Geräte, die Batterien oder wiederaufladbare Batterien enthalten, zum ersten Mal auf dem kroatischen Markt in Verkehr bringen oder sie importieren. Das betrifft auch Auto- und Industriebatterien, für die eine vollständige Finanzierung bis ans Lebensende übernommen werden muss. Solltet ihr also batteriebetriebene Geräte oder einzelne Batterien nach Kroatien importieren, klärt dazu eure Pflichten vorab.

EPR für Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE)

Egal ob Groß- oder Kleingeräte, Monitore, IT-Geräte, Lampen oder Wärmetauscher: Wenn ihr Elektro- und Elektronikgeräte in Kroatien herstellt, importiert oder verkauft (auch als Export), braucht ihr eine Lizenz und müsst eure Mengen melden.

Authorised Representative – der Bevollmächtigte für Kroatien

Als ausländisches Unternehmen ohne Sitz in Kroatien dürft ihr die EPR-Pflichten dort nicht einfach selbst übernehmen. Neben der Registrierung mit einem System seid ihr verpflichtet, eine Bevollmächtigung zu erteilen. Dazu wird eine natürliche oder juristische Person mit Sitz im Land, also in Kroatien, bestimmt. Bevollmächtigte Personen handeln in eurem Namen und sorgen dafür, dass ihr alle EPR-Vorgaben einhaltet und fungieren als Ansprechpartner:innen für Behörden. Wichtig: Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen.

Der rechtliche Rahmen der EPR-Gesetzgebung in Kroatien

Im Rahmen europaweiter Vorgaben hat Kroatien seine rechtlichen Vorgaben in der Vergangenheit grundlegend überarbeitet. Seit November 2023 gelten die Anpassungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für die drei bereits beschriebenen Materialströme. Den rechtlichen Rahmen der EPR in Kroatien stellen zwei zentrale Verordnungen:

  • Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Einwegkunststoffprodukte und kunststoffhaltige Fischereigeräte (OG 137/2023)
  • Verordnung über die Bewirtschaftung besonderer Abfallkategorien im Fonds-System (OG 124/2023)

Beide Regelwerke sollen EU-Standards umsetzen und eine nachhaltige Abfall- und Kreislaufwirtschaft zu fördern.

EPR-Kosten in Kroatien

Die Gebühren für die Teilnahme an einem Entsorgungssystem sind in Kroatien gesetzlich festgelegt. Das gilt auch für die Pflicht zur Mengenmeldung, also die Meldung darüber, wie viele Verpackungen, Batterien oder Elektrogeräte ihr auf den Markt bringt.

Was ist die Mengenmeldung genau?

In Kroatien muss gemeldet werden, welche Mengen an Verpackungen, Elektrogeräten oder Batterien verkauft oder geliefert wurden. Die EPR-Mengenmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt seit Januar 2025 monatlich. Warum?

  • Kostenberechnung der Recyclinggebühren basierend auf tatsächlichen Mengen
  • Nachweis der Compliance gegenüber Behörden

Was passiert im Falle der Nichteinhaltung?

Die kroatische Umweltbehörde FZOEU (Fond za zaštitu okoliša i energetsku učinkovitost) ist für die Umsetzung von Umweltschutz- und Energieeffizienzprogrammen in Kroatien verantwortlich. Sie sowie das Finanzministerium bzw. der Zoll überprüfen die Einhaltung der EPR-Verpflichtungen.

Bei Verstößen kann es richtig teuer werden, es drohen dann eine schriftliche Verwarnung oder sogar eine Geldstrafe. Wenn ein Unternehmen beispielsweise seine Verpackungen in Kroatien nicht lizenziert, können Geldbußen von 1.327,228 bis 13.272,28 EUR (vor 2023: 10000,00 – 100.000,00 HRK) drohen. Good to know: Auch euer Bevollmächtigter kann haftbar gemacht werden.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Fazit: Klarheit über Pflichten schafft Sicherheit

In Kroatien gelten klare Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Wer also nach Kroatien exportiert, sollte die lokalen EPR-Vorgaben unbedingt auf dem Schirm haben. Denn nur wer gut vorbereitet ist, kann teure Fehler, wie Bußgelder und Lieferverzögerungen, vermeiden. Besonders wichtig: Bestellt einen Bevollmächtigten, kümmert euch um Registrierung und Mengenmeldung, dann steht eurem erfolgreichen Markteintritt nichts mehr im Weg.

Schaut doch bei unserer kostenlosen Verpflichtungseinschätzung vorbei, um abzuchecken, welche Pflichten ihr in Kroatien oder anderen Ländern erfüllen müsst.

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Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?

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Eine der komplexeren Vorgaben in der EU ist die Benennung eines Bevollmächtigten (engl. Authorised Representative, kurz AR). Er ist die zentrale Schnittstelle zwischen den Hersteller:innen und den europäischen Marktaufsichtsbehörden. Der Bevollmächtigte spielt eine wichtige Rolle bei Produktsicherheit und erweiterter Herstellerverantwortung (engl. Extended Producer Responsibility, kurz EPR) und wird deshalb immer wichtiger, um den Zugang zum Markt sicherzustellen.

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EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick

EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick

Kunststoffe sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, ob in Verpackungen, Kleidung oder technischen Geräten. Richtig eingesetzt und recycelt, können sie sogar zur Ressourcenschonung beitragen. Genau hier setzt die sogenannte erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) an: Hersteller:innen und Händler:innen sind zunehmend verpflichtet, Verantwortung für ihre Verpackungen zu übernehmen, von der Produktion bis zur Entsorgung. Was auf EU-Ebene längst Gesetz ist, betrifft auch Unternehmen in Bulgarien ganz konkret.

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

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Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.

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EPR in der Schweiz – Recycling für Unternehmen

In vielen europäischen Ländern gelten bereits klare EPR-Pflichten (erweiterte Herstellerverantwortung). Hersteller:innen und Händler:innen sind für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen verantwortlich und müssen sich bei entsprechenden nationalen Systemen registrieren und Lizenzgebühren zahlen. Doch wie sieht es in der Schweiz aus?  

Anders als in der EU gibt es hier (noch) keine einheitliche gesetzliche Verpflichtung zur erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen. Stattdessen setzen viele Branchen auf freiwillige Rücknahme- und Recyclinglösungen. Doch bedeutet das, dass Unternehmen keine Verantwortung tragen müssen? Nicht ganz – je nach Produktkategorie und Material können Händler:innen dennoch Pflichten treffen. Wer in die Schweiz exportiert oder hier Verpackungen in Verkehr bringt, sollte prüfen, welche Regelungen gelten. 

Gibt es eine EPR-Pflicht in der Schweiz?

Die Schweiz hat derzeit keine flächendeckende gesetzliche Verpflichtung zur EPR für Verpackungen, wie es in der EU der Fall ist 

Verantwortung ohne EPR-Regelung

Es existiert kein zentrales Register, in das sich Unternehmen eintragen müssen, und auch keine einheitliche Pflicht zur finanziellen Beteiligung an einem System, welches für die Verwertung Sorge trägt. Stattdessen setzen verschiedene Branchenverbände auf freiwillige Rücknahmesysteme. Dazu gehören zum Beispiel PET-Recycling Schweiz, die Sammlung von Altkarton und Glas sowie private Rücknahmesysteme für Kunststoffverpackungen. 

Allerdings bedeutet das Fehlen einer verpflichtenden EPR-Regelung nicht, dass Unternehmen in der Schweiz keine Verantwortung für ihre Verpackungen tragen. Unternehmen sind sich auch ohne Pflicht einig: Wer Verpackungen in Umlauf bringt, sollte sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß entsorgt und recycelt werden können.  

Zudem gibt es produktbezogene Rücknahmeverpflichtungen – etwa für Batterien, Elektrogeräte oder bestimmte Kunststoffprodukte. Unternehmen müssen sich individuell informieren, welche Form der Verantwortung sie für ihre Verpackungen übernehmen wollen und welche vorgeschriebenen Regeln für ihre Produkte gelten. 

Unterschiede zu EPR-Systemen in der EU

Im Gegensatz zur Schweiz ist EPR in der Europäischen Union gesetzlich verankert. Die EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG) schreibt vor, dass Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, für deren Sammlung, Recycling und Entsorgung verantwortlich sind. In den meisten EU-Ländern bedeutet das: 

  • Registrierungspflicht bei einer zuständigen Behörde 
  • Lizenzierung von Verpackungen mit entsprechenden Gebühren für Recycling und Entsorgung 
  • Nachweis- und Berichtspflichten über in Umlauf gebrachte Verpackungsmengen 

Ein entscheidender Unterschied: Während in der EU die Verantwortung direkt bei den Hersteller:innen und Händler:innen liegt, setzt die Schweiz stärker auf den freiwilligen Beitrag von Unternehmen sowie die Beteiligung der Verbraucher:innen. Dadurch fehlt eine einheitliche, verpflichtende Kostenbeteiligung, wie sie etwa in Deutschland mit der Verpackungslizenz existiert. 

Allerdings gibt es auch in der Schweiz politische Diskussionen über eine mögliche Anpassung an das EU-Modell. Wer als Unternehmen langfristig in der Schweiz tätig ist, sollte daher mögliche Entwicklungen im Blick behalten. Aktuell ist hier einiges in Bewegung. 

Verpackungsrecycling und Entsorgung in der Schweiz

Das Schweizer Entsorgungssystem unterscheidet sich deutlich von den in der EU üblichen EPR-Modellen. Es beruht auf einer Mischung aus freiwilliger Verantwortungsübernahme durch Branchenlösungen und kommunalen Sammelsystemen. 

Wie funktioniert das Recycling in der Schweiz?

  • Getrennte Sammlung: Die Schweiz setzt auf eine hohe Beteiligung der Bevölkerung bei der Mülltrennung. Materialien wie Glas, Papier, Karton, Aluminium und PET werden über kommunale Sammelstellen oder Detailhändler zurückgeführt.
  • Freiwillige Rücknahmesysteme: Verschiedene Branchen haben eigene Recyclingorganisationen aufgebaut. Dazu gehören unter anderem:
    • PET-Recycling Schweiz für Einweggetränkeflaschen
    • IGORA & Ferro Recycling für Aluminium und Stahlblech
    • VetroSwiss für Altglas
    • Swiss Recycling als Dachverband verschiedener Sammelsysteme
  • Hauskehricht und kostenpflichtige Entsorgung: Verpackungen, die nicht über spezielle Sammelsysteme erfasst werden, landen oft im normalen Haushaltsmüll. Die Kosten für die Abfallentsorgung tragen in der Regel die Verbraucher:innen über Kehrichtsackgebühren oder kommunale Abgaben.

Die Finanzierung der Freiwillige Rücknahmesysteme

Anders als in den meisten EU-Ländern gibt es in der Schweiz keine zentrale Organisation, die Verpackungslizenzen verwaltet oder Recyclinggebühren nach Verpackungsmenge erhebt. Stattdessen finanzieren sich die freiwilligen Systeme über Branchenbeiträge, Mitgliederbeiträge oder vorgezogene Recyclinggebühren (z. B. auf PET-Flaschen).  

Für euch bedeutet das: 

  • Es gibt keine generelle Melde- oder Lizenzierungspflicht für Verpackungen. 
  • Wer Verpackungen in die Schweiz liefert, sollte trotzdem prüfen, ob sie in ein bestehendes Rücknahmesystem integriert werden können. 
  • Ohne verpflichtende Herstellerverantwortung besteht das Risiko, dass weniger wertvolle Verpackungsmaterialien wie Kunststoffverpackungen optimal recycelt werden. 
Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Herausforderungen für Unternehmen, die in der Schweiz verkaufen möchten

Je nach Verpackungsmaterial gibt es unterschiedliche Rücknahmesysteme, in die sich Unternehmen freiwillig einbringen können. Das Fehlen einer zentralen Registrierungspflicht kann es jedoch komplizierter machen, die richtigen Partner für eine nachhaltige Entsorgung zu finden. 

In der Schweiz sind Verbraucher:innen an eine dezentrale Entsorgung gewöhnt: Während Glas und PET meist über Sammelstellen erfasst werden, landen viele Kunststoffverpackungen im kostenpflichtigen Hausmüll. Unternehmen müssen sich daher überlegen, wie sie ihre Verpackungen recyclingfreundlich gestalten, um eine möglichst hohe Wiederverwertung zu ermöglichen. Wer etwa Kunststoffverpackungen vertreibt, sollte prüfen, ob sie in bestehende Rücknahmesysteme integriert werden können.  

Zukunftsausblick: Kommt eine verbindliche EPR-Regelung?

Auch wenn die Schweiz derzeit keine verpflichtende EPR-Regelung hat, wächst der Druck zur Einführung eines geregelten Systems. Es wird zunehmend über eine gesetzlich verpflichtende Herstellerverantwortung für Verpackungen diskutiert. Besonders folgende Faktoren könnten eine zukünftige Regulierung beeinflussen: 

  • Anpassung an EU-Standards: Da viele Schweizer Unternehmen auch in der EU tätig sind, könnte eine Harmonisierung mit den europäischen Vorschriften den Verwaltungsaufwand verringern und Wettbewerbsnachteile vermeiden. 
  • Steigende Umweltanforderungen: Die Schweiz setzt sich ehrgeizige Umweltziele – etwa eine Reduktion des Ressourcenverbrauchs und eine Verbesserung der Recyclingquote. Eine gesetzliche EPR-Pflicht könnte hier einen entscheidenden Beitrag leisten. 
  • Ungleiche Kostenverteilung: Momentan tragen vor allem Verbraucher:innen über Kehrichtsackgebühren die Kosten der Entsorgung. Eine verpflichtende Herstellerverantwortung könnte Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen und für eine gerechtere Finanzierung sorgen. 

Was bedeutet das für Unternehmen?

Wer Verpackungen in der Schweiz in Verkehr bringt, sollte sich frühzeitig auf mögliche Änderungen vorbereiten. Auch wenn es noch keine verbindliche EPR-Pflicht gibt, könnten sich Unternehmen durch eine nachhaltige Verpackungsstrategie und die freiwillige Teilnahme an Rücknahmesystemen langfristig einen Wettbewerbsvorteil sichern. 

Fazit: Eine verbindliche EPR-Regelung in der Schweiz ist zwar noch nicht beschlossen, aber durchaus möglich. Unternehmen sollten die Entwicklungen genau verfolgen, um sich rechtzeitig an neue Anforderungen anzupassen. 

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Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?

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Eine der komplexeren Vorgaben in der EU ist die Benennung eines Bevollmächtigten (engl. Authorised Representative, kurz AR). Er ist die zentrale Schnittstelle zwischen den Hersteller:innen und den europäischen Marktaufsichtsbehörden. Der Bevollmächtigte spielt eine wichtige Rolle bei Produktsicherheit und erweiterter Herstellerverantwortung (engl. Extended Producer Responsibility, kurz EPR) und wird deshalb immer wichtiger, um den Zugang zum Markt sicherzustellen.

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EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick

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Kunststoffe sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, ob in Verpackungen, Kleidung oder technischen Geräten. Richtig eingesetzt und recycelt, können sie sogar zur Ressourcenschonung beitragen. Genau hier setzt die sogenannte erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) an: Hersteller:innen und Händler:innen sind zunehmend verpflichtet, Verantwortung für ihre Verpackungen zu übernehmen, von der Produktion bis zur Entsorgung. Was auf EU-Ebene längst Gesetz ist, betrifft auch Unternehmen in Bulgarien ganz konkret.

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

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EPR UK: Aktuelle Pflichten für Händler:innen rund um die Verpackung

Die erweitere Herstellerverantwortung (englisch: Extended Producer Resposibility, kurz: EPR) nimmt Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen nach dem Verursacherprinzip für die Dauer des Lebenszyklus ihrer Produkte und Verpackungen in die Pflicht. Ein Konzept, das in der EU aufgrund der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG weitverbreitet ist. Auch im Vereinigten Königreich gibt es EPR-Regelungen, auch wenn sie seit dem Brexit nicht mehr Teil der EU sind. Versendet ihr Waren in die UK, solltet ihr euch daher vorab mit den genauen Regelungen im Land auseinandersetzen, um Sanktionen zu vermeiden und compliant aufgestellt zu sein. Im folgenden Artikel geben wir euch einen Überblick über die aktuellen EPR-Pflichten im Vereinigten Königreich und werfen einen Blick auf kürzliche und anstehende Neuerungen.

Was verbirgt sich hinter der Extended Producer Responsibility for packaging UK (pEPR)?

Seit Januar 2025 gilt die Extended Producer Responsibility for packaging (pEPR) im Vereinigten Königreich. Die Regelung trat im Rahmen der Producer Responsibility Obligations (Packaging and Packaging Waste) Regulations 2024 in Kraft. Eingeführt wurde die pEPR UK, um die finanzielle und operative Verantwortung für Verpackungsabfälle von den Verbraucher:innen und den lokalen Behörden auf die Hersteller:innen zu übertragen, wie wir es auch aus vielen Ländern der EU und Deutschland kennen. Auch das Ziel kommt uns bekannt vor: Anreize für nachhaltige Verpackungspraktiken schaffen und die Recyclingraten erhöhen.

PackUK: Neue EPR UK Regelung kommt mit neuem System

Nicht nur die EPR UK wurde neu gedacht, mit ihr geht eine neue Regierungsbehörde, PackUK, an Start. Sie verwaltet das Entsorgungssystem. Der Verantwortungsbereich von PackUK erstreckt sich über die vier Nationen: England, Schottland, Nord Irland und Wales. In Wales wird es PecynUK genannt. Zu den Aufgaben von PackUK gehört es, EPR-Gebühren festzulegen, Zahlungen einzuziehen und die so vorhandenen finanziellen Mittel an die lokalen Behörden zu verteilt, die im Gegenzug die Sammel- und Recyclingdienste übernehmen.

Wann bin ich zur EPR UK verpflichtet?

Anders als beispielsweise in Deutschland oder Österreich, wo jedes Unternehmen, das Verpackungen an private Endkund:innen in Verkehr bringt, zur Lizenzierung und Registrierung der Verpackungen verpflichtet ist, bestehen bezüglich der Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung in den UK sogenannte Mengen- und Umsatzschwellen. Versendet ihr Waren in das Vereinigte Königreich, seid ihr im Rahmen der EPR UK verpflichtet, eure Verpackungen zu melden, wenn ihr dort eine Niederlassung habt sowie einen Jahresumsatz von über 1 Million Pfund erwirtschaftet und über 25 Tonnen Verpackungsmaterial in Umlauf bringt.

Die UK EPR unterscheidet dabei zusätzlich noch mal zwischen “Small Producers” (SP) und “Large Producers” (LP). Small Producers fallen unter die aufgeführten Mengen- und Umsatzschwellen und sind lediglich zur Einreichung ihrer Verpackungsdaten zu Jahresbeginn verpflichtet.

Zu den Large Producers zählt man, wenn man mehr als 2 Millionen Pfund Jahresumsatz erzielt und über 50 Tonnen Verpackungsmaterial in Umlauf bringt. LPs sind seit 2023 verpflichtet, halbjährlich einen EPR-Bericht zu erstellen und stehen zusätzlich ab 01. Oktober 2025 in der Pflicht, eine EPR-Gebühr zu zahlen. Diese Gebühr ergibt sich individuell aus den Verpackungsarten und Mengen des / der Inverkehrbringer:in.

Registrierungspflicht und EPR-Gebühr in den UK

Sowohl Large Producers als auch Small Producers stehen im Vereinigten Königreich in der Pflicht, Angaben zu Ihren Verpackungsarten und –mengen dem Department for Environment Food & Rural Affairs (Defra) zu melden. 

Dazu müsst ihr euch online bei der Aufsichtsbehörde registrieren und dort eure Verpackungsmengen gesammelt einreichen. Bei der Registrierung fällt eine Gebühr an. Im Vereinigten Königreich sind nur als Large Producer deklarierte Händler:innen zur Zahlung von EPR-Gebühren verpflichtet. 

Was ist die Defra?

Das Department for Environment, Food and Rural Affairs ist als Ministerium der UK Regierung, für Umwelt, Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung zuständig. Zu Ihr gehört auch PackUK und alle EPR UK Themen.

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Pflichten

In den UK drohen Unternehmen, die Verpackungen ohne entsprechende EPR-Compliance in Verkehr bringen, hohe Geldstrafen, Vertriebsverbote, Gewinnabschöpfungen und weitere Sanktionen. Die genaue Höhe der Strafen richtet sich nach dem jeweiligen Verstoß. Die bislang höchste verhängte Strafe belief sich auf 270.000 Pfund.

Aktuelle Entwicklungen zur EPR UK

Die aktuellen Bereiche der Extended Producer Responsibilities UK umfassen neben Verpackungen auch Elektronikartikel, Batterien und Fahrzeuge. Künftig sollen diese Kategorien um Möbel und Textilien erweitert werden. Auch die aktuell geltenden Recyclingziele sollen für die bereits bestehenden Kategorien angehoben werden, um die Abfallmengen zu reduzieren. Diese Maßnahmen gehen mit Produktanpassungen aufseiten der Unternehmen einher. 

Generell scheint die UK sich an ihren Nachbarstaaten der EU zu orientieren und zieht trotz Austritt in Sachen EPR ordentlich mit. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf aktuelle EPR Packaging UK Updates, um nicht den Anschluss zu verlieren.

Welche anderen Regelungen für andere Länder innerhalb der EU gelten, könnt ihr hier nachlesen. 

Ausblick: Kennzeichnungspflicht in den UK

Neben den ganz grundlegenden UK EPR Änderungen soll ab dem 31. März 2026 die Kennzeichnungspflicht für Primär- und Versandverpackungen eingeführt werden. Diese Pflicht soll ohne Schwelle für alle Hersteller:innen gelten und Verbraucher:innen über die richtige Entsorgung der Verpackungen aufklären. Zur Einführung der Kennzeichnungspflicht sollen Kunststofffolien zunächst ausgeschlossen sein. Ab dem 31. März 2027 soll die Pflicht für alle Verpackungsarten gelten, egal ob Kunststofffolie oder Karton.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

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Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?

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Eine der komplexeren Vorgaben in der EU ist die Benennung eines Bevollmächtigten (engl. Authorised Representative, kurz AR). Er ist die zentrale Schnittstelle zwischen den Hersteller:innen und den europäischen Marktaufsichtsbehörden. Der Bevollmächtigte spielt eine wichtige Rolle bei Produktsicherheit und erweiterter Herstellerverantwortung (engl. Extended Producer Responsibility, kurz EPR) und wird deshalb immer wichtiger, um den Zugang zum Markt sicherzustellen.

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Kunststoffe sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, ob in Verpackungen, Kleidung oder technischen Geräten. Richtig eingesetzt und recycelt, können sie sogar zur Ressourcenschonung beitragen. Genau hier setzt die sogenannte erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) an: Hersteller:innen und Händler:innen sind zunehmend verpflichtet, Verantwortung für ihre Verpackungen zu übernehmen, von der Produktion bis zur Entsorgung. Was auf EU-Ebene längst Gesetz ist, betrifft auch Unternehmen in Bulgarien ganz konkret.

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Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen

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EPR-Update 2025: News für Unternehmen

In ganz Europa sind die gesetzlichen Regelungen für Verpackungen und andere EPR-Schemes immer in Bewegung und werden ständig angepasst. Direkt zum Anfang dieses Jahres sind mehrere neue Verordnungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Kraft getreten. Neue Gesetze in verschiedenen Ländern betreffen unter anderem Hersteller:innen und Händler:innen von Batterien, Elektro- und Elektronikgeräten, Verpackungen und Textilien. Wir haben für euch die wichtigsten EPR-Updates zusammengestellt, damit ihr kein To-Do verpasst.

Die 6 wichtigsten EPR-Updates zu 2025

Das sind einige der wichtigsten Europa-weit anstehenden Fristen und Änderungen, über die wir euch auf dem Laufenden halten und bei deren Umsetzung wir euch gerne unterstützen.

Dänemark

Dänemark hat zu 2025 ein EPR-System für Verpackungen eingeführt und setzt damit die geltende EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC um. Hersteller:innen sind jetzt verpflichtet, sich zu registrieren und ihre Mengen zu melden. Dazu gibt es vergleichbar zum deutschen Herstellerregister LUCID ein dänisches Register, das „Dansk Producentansvar“ (DPA).

Weitere Infos rund um Dänemark gibt es hier: Herstellerverantwortung in Dänemark

Frankreich

Das EPR-System in Frankreich ist zu 2025 auf industrielle und kommerzielle Verpackungen ausgeweitet worden. Unternehmen müssen nun dafür Sorge tragen, dass alle Verpackungen, die sie auf den Markt bringen, recyclingfähig sind oder im Rahmen eines Entsorgungssystems verantwortungsvoll verwertet werden können.

Zusätzlich stehen nun Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro in der Pflicht, ihre Kund:innen über die Umwelteigenschaften und -merkmale folgender Produktkategorien zu informieren:

  • Verpackungen
  • elektrische und elektronische Geräte
  • Textilien und
  • Möbel.

Mehr Details dazu findet ihr hier: Neue EPR-Regelungen in Frankreich

Luxemburg

Auch in Luxemburg gibt es EPR-Updates. Importierende Unternehmen werden stärker in die Verantwortung genommen. Seit Beginn des Jahres ist hier die Lizenzierung von industriellen Verpackungen für Importeur:innen verpflichtend.

Portugal

In Portugal ist zu 2025 eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen eingeführt worden. Haushalts- und gewerbliche Verpackungen müssen jetzt mit Sortierhinweisen für jedes Verpackungsmaterial gekennzeichnet werden. Einheitliche Vorgaben gibt es nicht.

Zusätzlich müssen auch gewerbliche Verpackungen ab 2025 in Portugal lizenziert werden. Wer genau verpflichtet ist, ist auch noch nicht klar. Auf unserem Blog halten wir euch auf dem Laufenden.

Spanien

Spanien führte zum 01.01.2025 ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht für Haushaltsverpackungen ein. Alle Verpackungen, die Haushaltsabfällen zuzuordnen sind, müssen ab jetzt mit klaren Recyclinghinweisen versehen werden. Zusätzlich sind auch in Spanien gewerbliche Verpackungen systembeteiligungspflichtig geworden. Alle Details hierzu gibt es hier: Kennzeichnungspflich in Spanien

Hinweis: Falls ihr Waren nach Spanien und Portugal versendet, könnt ihr die Kennzeichnungen aus Spanien auch in Portugal verwenden.

United Kingdom

In UK ist am 21. Januar 2025 offiziell der neue Systemadministrator für die erweiterte Herstellerverantwortung von Verpackungen eingeführt worden. Das Programm verlagert die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsabfällen von Steuerzahlern und lokalen Behörden auf Unternehmen, die Verpackungen Inverkehrbringen. PackUK wird für die Festsetzung der EPR-Gebühren, deren Einziehung bei den verpflichteten Herstellern und die Zahlung der Gebühren für die Entsorgung von Verpackungsabfällen an die lokalen Behörden zuständig sein, die im Gegenzug die Sammel- und Recyclingdienste übernehmen.

Zentrale Änderungen auf EU-Ebene

In der EU treten nicht nur Neuerung in Einzelländern in Kraft, es gibt für 2025 auch zentrale Änderungen, die für alle EU-Staaten wichtig sind:

Die PPWR kommt

Als wichtigste, nun auch beschlossene, Änderung tritt die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in Kraft. Sie löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie EU Directive 94/62/EC ab.

Hersteller:innen sollen noch stärker im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung handeln. Anders als die bisherige Richtlinie ist die Verordnung verpflichtend für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten und regelt die Umsetzung, sodass länderspezifische Regelungen vereinheitlicht werden.  Ziel ist es eine EU-weite funktionierende Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Dazu sollen Maßnahmen wie Recycling, die Einführung von Mehrwegverpackungen und die Nutzung recycelter Materialien beitragen.

Einen umfassenden Überblick zu den bisher bekannten Änderungen, die durch die PPWR folgen, findet ihr hier: Die PPWR im Überblick

Neuregelung für Batterien

Rund um Batterien gibt es in diesem Jahr auch Neuerungen. Ab dem 18. Februar 2025 sind Hersteller:innen von Batterien für Elektrofahrzeuge verpflichtet, den Kohlenstoff-Fußabdruck ihrer Batterien offenzulegen. Darüber hinaus müssen Batterien allgemein mit dem Symbol „Getrennte Sammlung“ gekennzeichnet werden. Das gilt ab dem 18.August 2025.

Fazit: Die EPR-Updates 2025 stehen im Zeichen der PPWR

2025 bringt umfassende Änderungen für Unternehmen, die Verpackungen in Europa in Verkehr bringen. Besonders große Auswirkungen wird die Einführung der PPWR haben.

Unternehmen müssen sich auf höhere Anforderungen an Recyclingquoten, die Materialtrennung und das Reporting einstellen. Klingt nach viel Verwaltungsarbeit aber die PPWR bietet auch Chancen: Durch innovative Recyclinglösungen und eine verstärkte Kreislaufwirtschaft können Unternehmen nicht nur zur Nachhaltigkeit beitragen, sondern sich auch einen Wettbewerbsvorteil bei umweltbewussten Verbraucher:innen verschaffen.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?
Verpackungslizenzierung mit Lizenzero

Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

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Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

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Eine der komplexeren Vorgaben in der EU ist die Benennung eines Bevollmächtigten (engl. Authorised Representative, kurz AR). Er ist die zentrale Schnittstelle zwischen den Hersteller:innen und den europäischen Marktaufsichtsbehörden. Der Bevollmächtigte spielt eine wichtige Rolle bei Produktsicherheit und erweiterter Herstellerverantwortung (engl. Extended Producer Responsibility, kurz EPR) und wird deshalb immer wichtiger, um den Zugang zum Markt sicherzustellen.

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