Seit Januar 2023 gibt es in Spanien signifikante Neuerungen im Bereich der Verpackungskennzeichnung. Die bisherige Pflicht, das „Grüner Punkt“-Symbol auf Verpackungen anzubringen, entfällt. Unternehmen haben seitdem die Wahl, ob sie dieses Symbol auf ihren Verpackungen nutzen möchten. Diese Neuregelung bringt Vorteile für Exporteur:innen nach Spanien mit sich, da sie nun von den bisherigen Lizenzgebühren und dem administrativen Aufwand befreit sind.

Optionale Verwendung des "Grünen Punkts" in der Verpackungskennzeichnung

Die Gesetzesänderung bietet Unternehmen nun die Flexibilität, selbst zu entscheiden, ob sie das „Grüner Punkt“-Symbol auf ihren Verpackungen anbringen möchten. Diejenigen, die sich für die Beibehaltung des Symbols entscheiden, können dies weiterhin tun. Andererseits haben Unternehmen, die sich gegen die Verwendung des Symbols entscheiden, nun die Freiheit, es von ihren Verpackungen zu entfernen. Diese Neuerung vereinfacht und flexibilisiert den Prozess für Hersteller:innen und Händler:innen.

Ursachen für die Neuregelung

In der Vergangenheit mussten Exporteur:innen, die ihre Produkte nach Spanien verschickten, das „Grüner Punkt“-Symbol auf ihren Verpackungen anbringen und diese bei einer lokalen Lizenzierungsstelle registrieren. Diese Anforderung wurde aufgehoben, da erkannt wurde, dass das Symbol alleine nicht ausreichend über die Recyclingfähigkeit der Verpackung informierte. Es diente hauptsächlich als Nachweis dafür, dass die Hersteller:innen oder Händler:innen einen finanziellen Beitrag zum Recyclingprozess leisten. Diese Verpflichtung ist nun durch die Registrierung im zentralen Verpackungsregister abgedeckt.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Weitere Neuerungen für Amazon Händler:innen in Spanien

Für alle, die ihre Produkte auf Amazon verkaufen, gibt zum Jahresende 2023 bedeutende Neuerungen zu beachten, insbesondere wenn es um den Verkauf auf amazon.es geht. 

Spanien hat neue Vorschriften erlassen, darunter das Königliche Dekret 1055/2022 zu Verpackungen und Verpackungsabfällen sowie das Gesetz 7/2022 zu Abfällen und verschmutzten Böden im Kontext einer Kreislaufwirtschaft. 

Was ist zu tun? 

  • Compliance zeigen: Um die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen zu erfüllen, benötigen Inverkehrbringer:innen eine spanische Steuernummer (NIF) und eine bevollmächtigte Person in Spanien. Amazon unterstützt diese Unternehmen hierbei mit dem EPR-Service. 
  • Ministerium Miteco: Auf der Website des Ministeriums Miteco müssen Inverkehrbringer:innen die passende Producer Responsibility Organization für ihre Produkte auswählen und sich im Herstellerverzeichnis registrieren. 
  • Umweltgebühren: Abhängig von der gewählten Organisation können Umweltgebühren anfallen. Die Registrierung muss bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen, andernfalls übernimmt Amazon die Zahlung im Namen des inverkehrbringenden Unternehmens. 

     

    Mit LIZENZERO.EU geht Verpackungscompliance in Europa ganz einfach.

    Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.

    Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.

    Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

    Compliance in Irland: So erfüllt ihr eure EPR-Verpflichtungen

    Irland nutzt das Modell der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur Bewältigung verschiedener Abfallströme und hat dafür sechs Programme im Sinne der EPR eingeführt. Das bedeutet, dass die Hersteller:innen die Kosten für die Sammlung und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Für jedes der sechs Programme gibt es spezifische Zielvorgaben. Unternehmen, die in Irland tätig sind oder planen, auf den irischen Markt zu expandieren, stehen in der Pflicht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Abfallbewirtschaftung in Irland zu leisten.

    read more
    Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

    Kennzeichnungspflicht und Co. in Rumänien: Eure EPR-Pflichten im Überblick

    Ihr versendet Waren nach Rumänien? Dann solltet ihr euch unbedingt mit den dortigen Regelungen rund um eure Verpackungen auseinandersetzen. So wie in anderen EU-Ländern auch gelten in Rumänien im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verschiedene Pflichten für euch als Inverkehrbringer:innen. Die EPR sieht vor, dass Hersteller:innen, Importeur:innen und Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind. Darunter fallen auch die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen.

    read more
    Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich

    Zusammenlegung der EPR-Ströme für Verpackungen und Grafisches Papier in Frankreich

    Eine der aktuell größten Herausforderungen liegt in der effektiven Bewältigung und Reduzierung von Abfall. Die stetig wachsende Bevölkerung und der steigende Konsum führen zu immer größeren Mengen an Abfall, der unsere Umwelt belastet. Zusätzlich schrumpfen unsere natürlichen Ressourcen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es bereits seit dem Jahr 2008 die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die 2018 novelliert wurde und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der EU darstellt. Diese Richtlinie legt klare Ziele und Maßnahmen fest, um Abfall zu vermeiden, zu reduzieren und bestmöglich zu verwerten. Aber was genau steckt eigentlich hinter dieser Richtlinie und wie wird sie umgesetzt? Im folgenden Beitrag werfen wir einen Blick auf die Hintergründe und Ziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie und beleuchten die zentralen Aspekte und Herausforderungen bei ihrer Umsetzung.

    read more