Verbot von Einwegplastik in den Niederlanden: Das gilt es zu beachten

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Seit Januar 2024 gilt in den Niederlanden ein Verbot für bestimmte Produkte aus Einwegplastik. Das Verbot trifft dabei auch den Einsatz von Mikroplastik in Kosmetikprodukten. Die neuen Regelungen sollen im Sinne der Nachhaltigkeit dabei helfen, den Plastikverbrauch in den Niederlanden zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Welche Produkte betroffen sind und was es sonst noch zu beachten gibt, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Das steckt hinter dem Verbot

Wie in vielen anderen EU-Ländern geht es auch in den Niederlanden dem Einwegplastik zum Schutz der Umwelt zunehmend an den Kragen. Auf der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments basierend, setzen immer mehr EU-Staaten Regelungen zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt um. 

Schon seit Juli 2023 zahlen niederländische Kund:innen zum Beispiel bei To-Go-Produkten zusätzlich eine Gebühr für ihre Einwegplastikbecher oder -behälter. Die Gebühr fällt auch bei Pappbechern mit einer Kunststoffschicht und für To-Go-Verpackungen, die in Supermärkten erhältlich sind, an. Seit Januar 2024 ist nun die Zusatzregelung zum Single Use Plastic in Kraft. Durch diese Regelung sind verschiedene Einwegplastik-Produkte nicht mehr in niederländischen Geschäften erhältlich. Stattdessen wird zu umweltfreundlichen und wiederverwendbaren Alternativen ️gewechselt. 

Ergänzend zu dieser Regelung ist ein Verbot zum Einsatz von Mikroplastik in Kosmetikprodukten in Kraft getreten. Das Verbot der winzigen Kunststoffpartikel, die in vielen Körperpflegeprodukten enthalten sind, soll dazu beitragen, die Wasserqualität zu verbessern und unsere Meeresökosysteme zu schützen. 

Diese Produkte sind betroffen:

  • Plastiktüten, Strohhalme, Einwegplastikbecher 
  • Einwegplastikbehälter, -geschirr und -besteck 
  • Wattestäbchen, Luftballonstäbe und Rührstäbchen aus Styropor 
  • Lebensmittelverpackungen aus Styropor 
  • Mikroplastik in Kosmetikprodukten 

Umsetzung des Verbots in Handel und Gastronomie

In der neuen Regelung wird zwischen dem Verbrauch oder Verzehr vor Ort und unterwegs unterschieden. Dadurch gelten für Handel und Gastronomie leicht unterschiedliche Auslegungen. Beim Aufpreis, den Kund:innen auf Einwegplastikprodukte zahlen müssen, gibt die niederländische Regierung Richtwerte vor. So liegt der Vorschlag für den Aufpreis bei Bechern bei 25 Cent pro Becher, 50 Cent pro Mahlzeit in einer Einwegkunststoffverpackung und fünf Cent für kleine Aufbewahrungsschalen.

Einwegplastik im Handel

Kund:innen zahlen an Orten wie Supermärkten, Bäckereien oder am Kiosk, an denen kein Verzehr vor Ort vorgesehen ist, einen Aufpreis auf Einwegbehälter mit Kunststoffanteil für verzehrfertige Speisen. Die Höhe des Aufpreises können die betreffenden Unternehmen selbst festlegen. Die Kosten müssen allerdings separat auf dem Kassenzettel aufgeführt werden, damit für Kund:innen klar ersichtlich ist, was sie für die Nutzung der Einwegplastikprodukte zahlen. Für Behälter mit Speisen, die nicht direkt verzehrfertig sind und zum Beispiel vorher erwärmt werden müssen, fällt keine zusätzliche Gebühr an. 

Wird ein Verzehr vor Ort angeboten, dürfen keine Einwegbehälter mit Kunststoff ausgegeben werden. Die Händler:innen müssen stattdessen eine Mehrwegoption anbieten oder das Mitbringen eigener Behältnisse gestatten. 

Einwegplastik in der Gastronomie

Bei dem Verzehr vor Ort ist es Gastronom:innen untersagt, Einwegbehälter aus Plastik auszugeben. Stattdessen muss wiederverwendbares Geschirr verwendet oder die Nutzung eigener Behälter für Kunden angeboten werden.  

Bei Abholung oder Lieferung von Speisen hingegen können Einwegbehälter genutzt werden, solange die Kund:innen einen Aufpreis für die Behältnisse zahlen. Auch hier muss der Aufpreis gesondert in der Rechnung aufgelistet sein. Alternativ können aber auch hier Mehrwegalternativen mit Rückgabesystem oder eigene Behälter genutzt werden. 

Einwegplastik in Unternehmen

In Firmenkantinen, Ämtern oder Institutionen gilt seit 2024 ebenfalls das Verbot von Einwegplastik. Hier muss auf waschbares Geschirr zurückgegriffen werden. Alternativ können auch hier Mehrwegbehälter oder eigene Behältnisse genutzt werden. Eine Ausnahme bilden Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser.

Fazit: Verbot dient dem Umweltschutz

Die Niederlande setzen mit diesen Maßnahmen die EU-Richtlinie zur Reduzierung von Einwegkunststoffen um. Die Maßnahmen sollen dabei besonders die großen Müllmengen an Einwegkunststoff eindämmen und gleichzeitig die Nutzung wiederverwendbarer Alternativen stärken. Langfristig soll so die Umwelt geschützt und der Einsatz recycelbarer Stoffe gestärkt werden.

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