Die erweitere Herstellerverantwortung (EPR) ist ein wichtiger Pfeiler der Kreislaufwirtschaft. Sie nimmt EU-weit Hersteller:innen und Händler:innen in die Pflicht, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Dazu zählen unter anderem Verpackungen, aber auch Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Textilien. Innerhalb der EU wird die Verpackungs-EPR in jedem Land durch nationales Recht, auf Grundlage der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, umgesetzt. Die Richtline gibt Maßnahmen vor, die aber je nach Land unterschiedlich umgesetzt werden. 

So gelten beispielsweise seit November 2024 in Italien neue Regeln für den Verkauf über Online-Marktplätze: Mit dem Gesetz 166/2024 (Änderung des bestehenden Gesetzesdekrets 152/2006) verschärft Italien die Anforderungen an die EPR. Italienische Online-Marktplätze müssen nun Daten und Gebühren für EPR-pflichtige Produkte im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) im Namen ihrer Händler:innen erfassen und abführen. Für euch als Händler:innen bedeutet das: Wer über einen italienischen Marktplatz an Endkund:innen verkauft, muss registriert sein. Fehlt die Registrierung, droht der Ausschluss vom Verkauf. 

Hintergrund: EPR und Gesetzesänderung in Italien

Mit dem Gesetz 166/2024, das am 15. November 2024 in Kraft getreten ist, hat Italien seine Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung weiterentwickelt. Ziel der neuen Regelung ist es, die Einhaltung der EPR-Pflichten insbesondere im Bereich des Onlinehandels zu verbessern und Verwaltungsprozesse für Unternehmen zu vereinfachen. 

Kernstück des Gesetzes ist die Einführung eines sogenannten „Pay on Behalf“-Systems für Marktplatzbetreiber:innen. Diese Neuerung hat direkte Auswirkungen sowohl auf Online-Plattformen als auch auf euch als Händler:innen, wenn ihr über solche Plattformen Produkte an Endkund:innen in Italien verkauft. 

Übrigens gibt es noch weitere Pflichten für euch als Händler:innen in Italien. Infos rund um die Kennzeichnungspflicht gibt es hier. 

Was bedeutet die EPR-Änderung für italienische Marktplätze?

Mit dem neuen Artikel 178-IV des Gesetzesdekrets 152/2006 unterliegen nun auch Online-Plattformbetreiber:innen, die Produkte auf dem italienischen Markt anbieten (auch im Namen Dritter), selbst den EPR-Verpflichtungen für WEEE-Produkte. Dadurch gelten für sie umfangreiche neue Pflichten:

  • Erhebung von Daten und Beiträgen: Plattformbetreiber müssen die Daten und EPR-relevanten Beiträge von Händler:innen, die über ihre Plattform verkaufen, erfassen und abführen. 
  • Vertrag mit Rücknahmesystemen: Bis spätestens zum 15. März 2025 mussten Plattformen separate Vereinbarungen mit den nationalen Rücknahmesystemen abgeschlossen haben, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. 

Als E-Commerce-Plattform gelten in diesem Zusammenhang alle Anbieter:innen, über deren Marktplätze Produkte von Dritten verkauft werden – also auch klassische Marktplätze wie Amazon, eBay oder ähnliche Plattformen. 

Was müssen Händler:innen jetzt auf italienischen Marktplätzen beachten?

Für Händler:innen, die ihre Produkte über Online-Marktplätze an private Endverbraucher:innen in Italien verkaufen, bringt die Gesetzesänderung auch Konsequenzen mit sich. Sie müssen selbst bei den zuständigen italienischen Stellen gemäß EPR verpflichtet sein. Das bedeutet, sie müssen sich registrieren und diese Registierung ihrem Marktplatz mitteilen. 

Risiko bei Nichtbeachtung: Verkäufer:innen, die nicht ordnungsgemäß registriert sind, laufen Gefahr, vom jeweiligen Marktplatz ausgeschlossen zu werden. Die Plattformbetreiber tragen aufgrund der neuen Haftung ein eigenes Risiko und werden daher verstärkt darauf achten, dass ihre Seller alle Regeln und Vorgaben beachten. 

Kurz gesagt: Wer nicht registriert ist, darf möglicherweise in Zukunft nicht mehr über Plattformen an italienische Kund:innen verkaufen. 

Pflichten für bereits registrierte Hersteller:innen

Für Unternehmen, die schon ordnungsgemäß in Italien als Hersteller:innen im Rahmen der EPR registriert sind, ändert sich wenig. Solange die Registrierung korrekt erfolgt ist, sind keine zusätzlichen Schritte nötig. Trotzdem sollten auch registrierte Unternehmen prüfen, ob ihre Angaben aktuell und vollständig sind, um so Probleme beim Verkauf zu vermeiden.

Textil EPR in Italien: Aktuelle Entwicklung

Wie schon in Frankreich, Lettland, den Niederlanden und in Ungarn gewinnt die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien auch in Italien immer mehr an Bedeutung. In der EU schreibt die Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive) die getrennte Sammlung von Textil-Abfällen, die in Haushalten anfallen, vor. Dazu müssen die Länder seit dem 01.01.2025 getrennte Sammelsysteme für Textilien einrichten. Eine einheitliche Regelung gibt es dazu EU-weit leider nicht, weshalb die Systeme und Pflichten je Land stark variieren und sich in den meisten Ländern noch in der Ausarbeitung befinden.  

Aktuell unternimmt Italien wichtige Schritte, um sich an den Plan der EU gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie anzupassen und Textilien in die Kreislaufwirtschaft einzubinden. Für Händler:innen, Hersteller:innen und Importeur:innen besteht noch kein konkreter Handlungsbedarf. Das italienische System wird wahrscheinlich 2026 an den Start gehen und dann greifen auch hier die neuen Textil EPR-Pflichten. 

Die Vorbereitung lohnt sich allerdings jetzt schon! Mit Interzero habt ihr den passenden Partner für eure Textil-EPR in der EU an der Hand. 
 

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

Fazit: Jetzt handeln, um in Italien compliant durchzustarten

Mit dem neuen Gesetz stellt Italien weitere Anforderungen an Marktplatzbetreiber:innen und Händler:innen. Wer als Verkäufer:in weiterhin über Online-Marktplätze an italienische Endkund:innen liefern möchte, sollte jetzt aktiv werden:

  • Prüfung der eigenen Registrierungspflichten 
  • Gegebenenfalls Registrierung bei den zuständigen Behörden 
  • Kommunikation mit den genutzten Marktplätzen über die neuen Anforderungen

Nur so lassen sich Verkaufsstopps oder Ausschlüsse vermeiden und der Zugang zum attraktiven italienischen Markt bleibt gesichert.  

Hinweis: Auch in anderen Ländern unterliegen Online-Marktplätze bestimmten Kontrollpflichten. Weitere Infos dazu findet ihr hier.

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