Frankreich hat den ursprünglich für 2025 geplanten Bann nicht recycelbarer Polystyrolverpackungen offiziell auf das Jahr 2030 verschoben. Diese Entscheidung, die sowohl politische als auch wirtschaftliche Dimensionen hat, betrifft Unternehmen, die mit Verpackungslösungen aus Styrolpolymeren arbeiten und wirft Fragen zur Zukunft der Kreislaufwirtschaft auf.

In diesem Beitrag erfahrt ihr, warum das Verbot verschoben wurde, welche Rolle europäische Vorgaben spielen und welche Auswirkungen die Entscheidung auf Unternehmen und die Verpackungsbranche hat.

Hintergrund: Warum sollten Polystyrolverpackungen verboten werden?

Polystyrol, oft in Form von EPS (expandiertem Polystyrol) oder XPS (extrudiertem Polystyrol) verwendet, ist in vielen Bereichen der Verpackungsindustrie verbreitet. Das Problem: Viele dieser Verpackungen gelten bislang als nicht recyclingfähig. Sie lassen sich nicht ohne Weiteres in bestehende Recyclingsysteme integrieren, wodurch sie überwiegend verbrannt oder deponiert werden – mit erheblichen Umweltauswirkungen.

Das französische Klimagesetz von 2021 (Artikel L. 541-15-10 des Umweltgesetzbuches) sah ursprünglich vor, den Verkauf von Verpackungen aus nicht recycelbaren Styrolpolymeren (PS/PSE/XPS) ab dem 1. Januar 2025 zu verbieten. Ziel war es, den Anteil nicht recyclebarer Verpackungen drastisch zu senken und so die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Die französischsprachige offizielle Stellungnahme ist hier verfügbar (siehe ‚report de l’interdiction des polymères non recyclables‘).“

Neuer Zeitrahmen: Warum die Verschiebung auf 2030?

In einer offiziellen Stellungnahme begründete die französische Regierung, vertreten durch Dominique Faure, beigeordnete Ministerin für Gebietskörperschaften, die Entscheidung der Verschiebung mit einem realistischen Blick auf den Stand der Technik. Die Verlängerung der Frist vor dem Verbot soll der Branche nun mehr Zeit geben, tragfähige Lösungen zu entwickeln und Investitionen in kreislauffähige Materialien und Infrastrukturen voranzutreiben.

Angleichung an EU-Vorgaben

Bisher hat es Fortschritte gegeben, doch es ist aktuell noch nicht möglich, alle Polystyrolverpackungen noch 2025 recyclingfähig zu machen. Eine vorzeitige Umsetzung des Verbotes hätte die Gefahr einer „Überregulierung“ mit sich gebracht – also einer zu strengen Regelung im nationalen Alleingang ohne ausreichende industrielle Alternativen.

Zudem steht Frankreich unter Druck, seine Recyclingquote im Einklang mit europäischen Vorgaben zu erhöhen. Die geplante EU-Verpackungsverordnung (PPWR) fordert, dass alle Verpackungen bis 2030 recycelbar und bis 2035 industriell recycelt werden können. Die Verschiebung passt Frankreichs Zeitplan somit an die europäischen Übergangsfristen an.

Was bedeutet das Polystyrolverbot für Unternehmen?

Für die Verpackungsindustrie, insbesondere Hersteller:innen und Inverkehrbringer:innen von Polystyrolverpackungen, bringt die Entscheidung kurzfristig Erleichterung, aber mittelfristig großen Handlungsdruck:

Kurzfristige Entlastung, langfristige Verpflichtung

  • Aufschub ist kein Freifahrtschein: Nur weil das Verbot verschoben wurde, bedeutet das nicht, dass Unternehmen weiter auf nicht recyclingfähige Einweglösungen setzen können. Der politische und gesellschaftliche Druck, nachhaltiger zu wirtschaften, steigt weiter.
  • Zeit zum Handeln: Die fünfjährige Frist bis 2030 sollte als Chance genutzt werden, um in alternative Materialien, recycelbare Kunststofflösungen und geschlossene Stoffkreisläufe zu investieren.
  • Rechtssicherheit bleibt begrenzt: Der aktuelle Entwurf zur Gesetzesänderung muss noch alle parlamentarischen Stationen durchlaufen. Änderungen sind weiterhin möglich, auch ein früheres Verbot ist nicht ausgeschlossen.

Der europäische Kontext: Einheitliche Regeln im Blick

Mit dem Schritt zur Verschiebung des Verbots folgt Frankreich nicht nur wirtschaftlichen Notwendigkeiten, sondern signalisiert auch die Absicht zur Harmonisierung mit dem EU-Recht. Die künftige Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) setzt auf gemeinsame Ziele für alle Mitgliedstaaten. Eine EU-weite Regelung soll helfen, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Innovation gezielter zu fördern.

Zudem sieht die PPWR realistische Übergangsfristen vor: Bis 2030 sollen alle Verpackungen grundsätzlich recyclingfähig sein, bis 2035 muss das Recycling auch im industriellen Maßstab möglich sein. Nationale Alleingänge wie das ursprünglich für 2025 geplante französische Verbot gelten deshalb als potenziell problematisch. Eine zu frühe Umsetzung hätte nicht nur technische, sondern auch marktbezogene Nachteile mit sich bringen können – etwa in Form unterschiedlicher Standards, die grenzüberschreitende Wertschöpfungsketten erschweren.

Die Anpassung an das europäische Regelwerk schafft daher mehr Planungssicherheit für die Industrie und stärkt den Binnenmarkt. Gleichzeitig wird der Druck auf Hersteller*innen steigen, ihre Produkte so zu gestalten, dass sie den künftigen EU-Anforderungen standhalten, unabhängig vom nationalen Kontext.

Fazit: Jetzt handeln: Die Übergangsfrist strategisch nutzen

Die Verschiebung des Verbots von Polystyrolverpackungen auf 2030 bedeutet keineswegs ein Zurückrudern im Klimaschutz – vielmehr ist es eine strategische Neuausrichtung, die den Übergang zur Kreislaufwirtschaft praktikabler gestalten soll. Für Unternehmen ergibt sich daraus die klare Aufgabe, den Wandel proaktiv mitzugestalten, sich frühzeitig auf regulatorische Anforderungen vorzubereiten und nachhaltige Verpackungslösungen zu entwickeln.

Denn eines steht fest: 2030 kommt schneller als gedacht. Wer sich heute mit Innovationen, Partnerschaften und Materialalternativen auseinandersetzt, ist morgen klar im Vorteil.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist Polystyrol?

Polystyrol ist ein weit verbreiteter Kunststoff, der aus dem Monomer Styrol hergestellt wird. Er ist leicht, formbar und kommt häufig in Verpackungen, Einwegprodukten und Dämmmaterialien vor.

Was ist der Unterschied zwischen Styropor und Polystyrol?

Polystyrol ist ein vielseitiger Kunststoff, aus dem verschiedene Produkte hergestellt werden – darunter auch Styropor. Styropor ist die geschäumte, besonders leichte Form von Polystyrol und wird häufig für Verpackungen und Wärmedämmung verwendet. Der wichtigste Unterschied liegt in der Struktur: Während Polystyrol fest und kompakt ist, besteht Styropor aus vielen kleinen, luftgefüllten Kügelchen und ist dadurch deutlich leichter und isolierender.

Welche Verpackungen sind aus Polystyrol?

Verpackungen aus Polystyrol sind zum Beispiel Joghurtbecher, Fleisch- und Obstschalen, CD-Hüllen sowie Schaumstoffverpackungen für Elektrogeräte (Styropor). Auch Einwegbecher und To-go-Boxen können aus geschäumtem Polystyrol bestehen.

Warum wird Polystyrol in Verpackungen verwendet?

Polystyrol wird in Verpackungen verwendet, weil es leicht, formstabil und kostengünstig herzustellen ist. Es schützt empfindliche Produkte gut vor Stößen und eignet sich durch seine isolierenden Eigenschaften auch für Lebensmittelverpackungen. Allerdings wird er aufgrund seiner schlechten Umweltverträglichkeit zunehmend kritisch betrachtet.

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