Gewerbeverpackungen in der EU: Grundlagen und Unterschiede bei Verpackungsarten



Wer Verpackungen in der EU in Umlauf bringt, steht früher oder später vor Begriffen wie Primär-, Sekundär- oder Tertiärverpackung oder auch Gewerbe- und Transportverpackung. Diese Begriffe, hinter denen sich Kategorien verbergen, dienen nicht nur der Definition, sie haben praktische Auswirkungen auf die Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und auf die volumenbasierte Meldung der Verpackungsmengen.
In diesem Beitrag erklären wir euch, worin die Unterschiede zwischen den Verpackungstypen liegen, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese beruhen und wie einige EU-Mitgliedstaaten – konkret Frankreich, Österreich und Spanien – mit Gewerbeverpackungen umgehen.
Die rechtliche Grundlage für Gewerbeverpackungen: EU-Richtlinie 94/62/EG
Die Einteilung in verschiedene Verpackungsarten geht zurück auf die EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Ziel der Richtlinie ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu minimieren und ein europaweit einheitliches Verständnis von Verpackungskategorien zu schaffen. Die Richtlinie wurde von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt, teils mit unterschiedlichen Auslegungen im Detail.
Die Richtlinie unterscheidet zwischen:
- Verkaufsverpackungen (sales packaging / primary packaging)
- Umverpackungen oder Zweitverpackungen (grouped packaging / secondary packaging)
- Transportverpackungen (transport packaging / tertiary packaging)
Die Verpackungskategorien im Überblick
1. Verkaufsverpackungen – die direkte Produktverpackung
Die Verkaufsverpackung ist die erste Verpackung, in der ein Produkt steckt und so eine Verkaufseinheit bildet. Sie schützt das Produkt selbst und wird in der Regel bei Endverbraucher:innen zu Hause entsorgt. Beispiele:
- Joghurtbecher
- Zahnpastatube
- Wurstverpackung
- Brötchentüte
- Verpackung einer Glühbirne
Auch mehrfach verschachtelte Verpackungen, bei denen das Produkt nochmals einzeln verpackt ist, können unter diese Kategorie fallen.
2. Umverpackungen oder Zweitverpackungen – die schützende Umverpackung
Umverpackungen fassen mehrere Verpackungseinheiten zusammen und dienen vor allem dem Schutz beim Transport und der Lagerung. Diese Verpackungen finden sich häufig im Handel und im Lager und nur manchmal bei Endverbraucher:innen. Beispiele:
- Der Karton, in dem Joghurtbecher gebündelt sind
- Schrumpffolie um mehrere Flaschen (Multipacks)
- Versandkartons im E-Commerce, inkl. Füllmaterial
3. Transportverpackungen oder Dritt- bzw. Gewerbeverpackungen
Transportverpackungen dienen der Beförderung von Waren zwischen einzelnen Handelsstufen und werden in der Regel im B2B-Bereich (Business-to-Business) eingesetzt. Sie schützen Produkte vor Beschädigung, Witterungseinflüssen und tragen zu einem sicherern Transport bei. Damit werden sie für die logistische Bündelung größerer Verpackungseinheiten verwendet, z. B. beim Transport zwischen Hersteller:innen, Großhändler:innen, dem Einzelhandel oder der Industrie. Eine Tranportverpackung gilt daher auch als Gewerbeverpackung, da sie in der Regel im Handel oder Gewerbe entsorgt oder widerverwendet wird. Sie ist selten für Endverbraucher:innen sichtbar. Beispiele:
- Paletten, die mit Stretchfolie umwickelt sind
- Transportkisten aus Kunststoff oder Holz
- Großkartons für den Transport zwischen Lagern
- Säcke und geschäumte Schalen
Gewerbeverpackungen in der Praxis: Ein Blick in die EU
Transport- und Gewerbeverpackungen unterscheiden sich deutlich von Verkaufsverpackungen, da sie ausschließlich von Händler:innen zu Händler:innen versandt werden. Endverbraucher:innen bekommen sie nicht zu Gesicht. Vertreiber:innen und Händler:innen sind verpflichtet, die eingesetzten Materialien zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Hier gibt es je Land eigene Regelungen und Anlaufstellen, die sich teilweise von den Regeln für Verkaufsverpackungen unterscheiden. Die Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG unterscheidet sich daher in den einzelnen EU-Staaten. Ein kurzer Überblick aus drei Ländern:
Frankreich
Frankreich bezieht Gewerbeverpackungen (industrielle und kommerzielle Verpackungen) explizit in das EPR-System ein. Seit 2025 gilt deswegen auch für industrielle Verpackungen die Rücknahmepflicht. Die Unterscheidung in Verpackungstypen ist dabei wichtig für die richtige Meldung und Beteiligung. Frankreich verlangt zudem oft detaillierte Informationen zu Materialart und Verpackungszweck.
Österreich
Auch in Österreich fallen Verpackungen, die im B2B-Bereich eingesetzt werden, seit 2023 unter das dortige Verpackungsgesetz. Unternehmen müssen je nach Verpackungsart unterschiedliche Rücknahme- oder Systembeteiligungspflichten erfüllen.
Spanien
Spanien zieht ebenfalls nach: Seit 2025 gilt auch hier für Gewerbeverpackungen die Systembeteiligungspflicht. Unternehmen müssen sich registrieren, Mengen melden und je nach Verpackungstyp unterschiedliche Vorgaben beachten. In Spanien wird zwischen zwei Verpackungskategorien bei Gewerbeverpackungen unterschieden: Commercial Verpackungen und Industrieverpackungen. Erstere fallen beispielsweise im Groß- und Einzelhandel und der Gastronomie an. Letztere in der Industrie oder Forstwirtschaft.
Fazit: So stellt ihr euch mit euren Gewerbeverpackungen compliant auf
Die Unterscheidung zwischen den unterschiedlichen Verpackungsarten mag auf den ersten Blick rein technisch wirken, sie ist jedoch zentral für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten in der EU. Wer Gewerbeverpackungen in Verkehr bringt, sollte sich genau mit den nationalen Umsetzungen der EU-Vorgaben auseinandersetzen, da sich diese je nach Land deutlich unterscheiden können. Auch die genauen Definitionen und Bezeichnungen werden in vielen Ländern unterschiedlich ausgelegt. Mit dem passenden Partner zur EPR-Compliance an eurer Seite lässt sich sicherstellen, dass ihr alle Reporting- und Rücknahmepflichten korrekt erfüllt und all eure Verpackungen compliant sind.

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