Verpackungsgesetz Portugal: EPR-Pflichten für Händler:innen & Hersteller:innen erklärt



Nachhaltigkeit und Umweltschutz stehen in der EU zunehmend im Fokus – und damit auch die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz EPR). In vielen europäischen Ländern gelten Vorschriften zur Verpackungslizenzierung, Portugal ist hier keine Ausnahme. Unternehmen, die verpackte Waren in oder nach Portugal liefern, müssen sicherstellen, dass sie die dort geltenden EPR-Regelungen einhalten. Doch was bedeutet das konkret? Händler:innen und Hersteller:innen sind verpflichtet, sich in Portugal zu registrieren, ihre Verpackungen zu lizenzieren und zu kennzeichnen. Wer diese Vorgaben nicht beachtet, riskiert Bußgelder oder sogar Verkaufsverbote.
In diesem Artikel erklären wir, welche EPR-Pflichten in Portugal gelten, wie die Registrierung abläuft und welche Kennzeichnungsvorgaben es für Verpackungen gibt.
Erweiterte Herstellerverantwortung in Portugal – die Grundlagen
Die Grundlage der EPR in Portugal bildet das portugiesische Verpackungsgesetz (Decreto-Lei n.º 152-D/2017), welches die EU-Richtlinien zur Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft umsetzt. Für Unternehmen ergeben sich daraus mehrere Pflichten:
- Die Registrierung bei einem zugelassenen Rücknahmesystem („Sistema Integrado de Gestão de Resíduos de Embalagens “, kurz SIGRE).
- Die korrekte Kennzeichnung von Verpackungen, um Verbraucher:innen über Recyclinganforderungen zu informieren.
- Die Ernennung einer / eines Bevollmächtigte:n durch ausländische Händler:innen, zur Erfüllung der Pflichten in Portugal.
Durch die EPR soll in Portugal die Abfallwirtschaft effizienter gestaltet und die Umweltbelastung reduziert werden, indem Hersteller:innen für die umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte verantwortlich gemacht werden.
Pflichten für Händler:innen & Hersteller:innen
Gemäß dem Decreto-Lei n.º 152-D/2017 sind alle Unternehmen, die Produkte in Portugal in Verkehr bringen, zur Registrierung verpflichtet. Dabei gibt es keine Mengen- oder Umsatzschwellen. Dies gilt auch für Hersteller:innen aus anderen Ländern, die direkt an Endverbraucher:innen in Portugal verkaufen. Falls ihre Produkte von einem portugiesischen Unternehmen importiert werden, muss der oder die Importeur:in diese Pflicht übernehmen. Die Registrierung und Meldung erfolgen über die Umweltbehörde APA in Portugal. Zudem müssen die Verpackungsmengen bei einem EPR-System lizenziert werden.
Achtung: Zu Ende 2025 werden die EPR-Produktkategorien in Portugal um Möbel, Matratzen und bestimmte Produkte für die Selbstversorgung zu Hause ausgeweitet. Auch hier gelten dann Pflichten zur Registrierung und Lizenzierung.
Bevollmächtigte Vertretung
Für Unternehmen mit Sitz außerhalb Portugals besteht seit 2022 die Pflicht, einen/eine Bevollmächtigte:n in Portugal zu ernennen, der/die die gesetzlichen Verpflichtungen im Namen des Unternehmens erfüllt.
Pflichten für gewerbliche Verpackungen
Seit Januar 2025 müssen auch industrielle Verpackungen – also Verpackungen, die nicht für den privaten Endverbraucher bestimmt sind, sondern in industriellen Kontexten zum Einsatz kommen, in Portugal lizenziert werden. Unternehmen, die industrielle Verpackungen in Portugal in Verkehr bringen, sind seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet:
- sich bei den zuständigen Stellen zu registrieren,
- ihre Beteiligung an einem Rücknahmesystem nachzuweisen.
Konsequenzen bei Verstößen gegen die EPR in Portugal
Wenn ein Unternehmen seine Haushaltsverpackungen in Portugal nicht lizenziert, können Geldbußen von bis zu 50.000 € und ein Vertriebsverbot drohen. Daher ist es unumgänglich, die gesetzlichen Anforderungen sorgfältig zu erfüllen. Nur so könnt ihr einen reibungslosen Vertrieb in Portugal sicherzustellen.
Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in Portugal
In Portugal gilt eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen. Bisher konnten Unternehmen Entsorgungshinweise auf der Webseite, in der Gebrauchsanweisung oder an Verkaufsstellen bereitstellen. Dies ist seit Januar 2025 gemäß Artikel 28 des Gesetzesdekrets Nr. 152-D/2017 nicht mehr so.
Das müsst ihr rund um die neuen Pflichten wissen:
- Nicht wiederverwendbare Primär- und Sekundärverpackungen müssen mit Symbolen für die getrennte Sammlung gekennzeichnet werden.
- In Portugal gibt es keine einheitlich festgelegten Symbole. Es steht euch frei, eure eigenen Symbole zu verwenden. Ihr könnt euch aber an Beispielen der EPR-Systeme orientieren.
- Alternativ könnt ihr auch die Kennzeichnungen aus Spanien oder das französische TRIMAN-Logo nutzen. Hier müssen die Texte allerdings jeweils ins Portugiesische übersetzt und das Länderkürzel “PL” hinzugefügt werden.
Kurz erklärt: Eine Primärverpackung schützt das Produkt direkt und enthält Informationen. Eine Sekundärverpackung umhüllt die Primärverpackung, sorgt für zusätzlichen Schutz und erleichtert Transport & Lagerung.
Fazit: So stellt ihr die EPR-Compliance in Portugal sicher
Zu 2025 gab es umfassende Änderungen in den EPR-Pflichten in Portugal, die euch als Händler:innen betreffen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Verpackungen. Die Regelung bietet Flexibilität, erfordert jedoch eine klare und transparente Kommunikation der Entsorgungsinformationen. Darüber hinaus wurden die EPR-Pflichten auf gewerbliche Verpackungen ausgeweitet. Unternehmen, die solche Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß lizenziert sind. Die genauen Anforderungen für gewerbliche Verpackungen sind jedoch noch nicht vollständig definiert, was zusätzliche Unsicherheiten für Händler:innen mit sich bringt.
Für Unternehmen, die Waren nach Portugal exportieren oder dort verkaufen, lohnt es sich, vor dem Verkauf, alle EPR-Pflichten zu prüfen und gegebenenfalls einen Bevollmächtigten zu ernennen. So kann sichergestellt werden, dass alle Anforderungen erfüllt sind und einem erfolgreichen Markteintritt nichts im Wege steht.

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