Ab 2026 Pflicht: Der EU-Authorised Representative für Verpackungen erklärt
- Was ist ein Bevollmächtigter im Rahmen der EPR?
- Wer braucht einen EU-Bevollmächtigten für Verpackungen?
- Erweiterte Herstellerverantwortung für weitere Produktkategorien
- Was ändert sich mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?
- In wenigen Schritten zur Verpackungskonformität
- Fazit: Jetzt aktiv werden – nicht erst 2026!



Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stehen Unternehmen, die Verpackungen in EU-Mitgliedsstaaten vertreiben, vor neuen Herausforderungen. Zusätzlich bringt die zunehmende Harmonisierung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) innerhalb Europas weitere Anpassungen und Anforderungen mit sich. Besonders zentral ist dabei die Rolle des sogenannten „Bevollmächtigten“ auch bekannt als „Authorised Representative“ (AR).
In diesem Beitrag erklären wir, was ein Bevollmächtigter ist, wer ihn braucht, welche Aufgaben er übernimmt und warum spätestens ab 2026 kein Weg mehr an ihm vorbeiführt.
Was ist ein Bevollmächtigter im Rahmen der Verpackungs-EPR?
Ein Bevollmächtigter ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in dem EU-Land, in dem verpackte Produkte erstmalig in Verkehr gebracht werden. Er übernimmt im Namen ausländischer Hersteller:innen oder Händler:innen die vollständige Verantwortung für die Einhaltung der EPR-Pflichten – von der Registrierung über die Datenmeldung bis hin zur Gebührenabwicklung.
Kurz gesagt: Wer keine Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat hat, aber dort verpackte Produkte verkauft, braucht einen Bevollmächtigten, der stellvertretend alle EPR-relevanten Aufgaben erledigt.
Was sind die Aufgaben eines Authorised Representatives?
Die konkreten Aufgaben des Bevollmächtigten für Verpackungen können je nach Land variieren, decken aber im Wesentlichen folgende Punkte ab:
- Registrierung des Herstellers bei den zuständigen Behörden
- Abgabe der Verpackungsmengenmeldungen (aktuell, rückwirkend, prognostiziert)
- Koordination mit Rücknahmesystemen (PROs)
- Zahlung und Abwicklung von Lizenzgebühren
- Einhaltung von Fristen und gesetzlichen Berichtspflichten
- Überwachung gesetzlicher Änderungen
- Optional: Beratung zu nachhaltiger Verpackung und Optimierung der Recyclingquote
Dabei ist der Bevollmächtigte nicht nur ausführender Dienstleister, er haftet auch zivil- und verwaltungsrechtlich für Versäumnisse. Das bedeutet: Er sorgt für eine rechtssichere Erfüllung aller Verpflichtungen und schützt euer Unternehmen vor möglichen Sanktionen.
Wer braucht einen EU-Bevollmächtigten für Verpackungen?
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten betrifft insbesondere:
- Hersteller:innen außerhalb des jeweiligen EU-Landes,
- Online-Händler:innen, die Waren direkt an Endverbraucher in andere EU-Staaten versenden,
- Importeure, die Produkte erstmals in einem EU-Land auf den Markt bringen,
- Marktplatzhändler:innen oder Zwischenhändler:innen, die im Ausland tätig sind.
Wo braucht man schon heute einen Bevollmächtigten?
Ab dem 12. August 2026 wird diese Pflicht in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten gesetzlich vorgeschrieben sein. Schon heute verlangen jedoch die folgenden acht Länder die Benennung eines Bevollmächtigten unabhängig vom Unternehmenssitz:
- Dänemark
- Estland
- Griechenland
- Österreich
- Portugal
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
Besonderheiten bei dem Bevollmächtigten
Ein Hersteller kann grundsätzlich mehrere Bevollmächtigte benennen, allerdings gelten dabei bestimmte Einschränkungen. Innerhalb eines einzelnen Landes, beispielsweise in Österreich, ist es nur erlaubt, einen Bevollmächtigten pro Produktkategorie zu bestellen. Bringt ein Unternehmen also beispielsweise Verpackungen in Verkehr und vertreibt zusätzlich noch Elektrogeräte im selben Land, muss es für jede dieser Kategorien jeweils einen eigenen Bevollmächtigten einsetzen.
Zudem ist zu beachten, dass ein Bevollmächtigter für Verpackungen ausschließlich in dem Land tätig sein darf, in dem er seinen Sitz hat. Das bedeutet: Für jedes EU-Land, in dem Produkte erstmals in Verkehr gebracht werden und in dem der Hersteller selbst keinen Standort hat, muss ein separater Bevollmächtigter bestellt werden. Eine zentrale oder europaweit einheitliche Vertretung ist somit nicht möglich, sondern die Bestellung erfolgt länder- und kategoriespezifisch.
Wie funktioniert die Bevollmächtigung für Verpackungen in Deutschland?
Unternehmen ohne Sitz in Deutschland, die verpackten Produkte auf den deutschen Markt bringen, müssen einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten benennen. Dieser übernimmt alle Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), wie beispielsweise die Mengenmeldungen und die Lizenzierung der Verpackungen. Die Bevollmächtigung erfolgt per schriftlicher Vollmacht und ist Voraussetzung für den legalen Vertrieb. Der Bevollmächtigte haftet dabei für die korrekte Umsetzung aller Vorgaben.
Besonderheit: Die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) muss jedes Unternehmen selbst vornehmen und kann nicht wie in anderen Ländern vom bevollmächtigten übernommen werden. Allerdings kann die Registrierung schnell und einfach online erfolgen.
Erweiterte Herstellerverantwortung für weitere Produktkategorien
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) betrifft nicht nur Verpackungen auch andere Stoffströme wie Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien oder Textilien unterliegen speziellen gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen, die solche Produkte in Verkehr bringen, müssen sich ebenfalls um Rücknahme, Recycling und die umweltgerechte Entsorgung kümmern.
Je nach Kategorie unterscheiden sich die Pflichten: Manche Stoffströme erfordern separate Registrierungen, regelmäßige Mengenmeldungen oder spezifische Berichtspflichten an nationale Stellen. Wer in mehreren Produktbereichen aktiv ist, sollte daher unbedingt die jeweiligen Anforderungen in jedem Zielland genau analysieren und umsetzen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Compliance für Batterien und Elektrogeräte
Nicht nur im Bereich Verpackung steht euch Lizenzero zur Seite. Auch bei der Umsetzung der EPR-Anforderungen für Batterien und Elektro-Altgeräte (WEEE) bieten wir gemeinsam mit Interzero umfassende Unterstützung. So stellen wir sicher, dass eure gesetzlichen Pflichten in allen relevanten Bereichen europaweit zuverlässig erfüllt werden.
Was ändert sich mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) ab und wird künftig als direkt geltende Verordnung in allen Mitgliedstaaten angewendet. Das Ziel: Weniger Bürokratie, mehr Einheitlichkeit. Die Vorschriften für Hersteller:innen und Händler:innen werden deutlich transparenter.
Neu ist insbesondere:
Einheitliche Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten in jedem EU-Land ohne eigenen Unternehmenssitz
Strengere Vorgaben an Verpackungsdesign und Recyclingfähigkeit
Online-Händler:innen, die Produkte in andere Mitgliedsstaaten versenden, dürfen ab 2026 ohne Bevollmächtigten keine Versand- oder Verkaufsverpackungen mehr an Endkunden abgeben.
Größere Pflichten für Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU: Jeder Hersteller:innen, der Produkte in der EU vertreibt, ist verpflichtet, die neuen Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) einzuhalten und einschließlich der Bestellung eines Bevollmächtigten im jeweiligen Mitgliedstaat.
Zusammengefasst bedeutet das: Mit der Einführung der PPWR werden die Vorschriften zur Verpackungs-Compliance in der gesamten EU klarer, verbindlicher und deutlich einfacher, da ein Bevollmächtigter viele Aufgaben übernehmen kann.
Weitere Informationen zur PPWR findet ihr hier.
In wenigen Schritten zur Verpackungs-Compliance
- Verpflichtung prüfen:
Klären, in welchen Ländern ihr verpackte Produkte vertreibt und ob ihr dort als „Erstinverkehrbringer:innen“ geltet. Falls ja ist der Bevollmächtigte ab 2026 Pflicht. - Service buchen:
Mit einem spezialisierten Dienstleister (z. B. Lizenzero) könnt ihr schnell und unkompliziert einen rechtsgültigen Bevollmächtigten beauftragen. Nach Erteilung einer schriftlichen Vollmacht übernimmt dieser eure Pflichten im Zielland. - Compliant bleiben:
Der Bevollmächtigte hält euch über gesetzliche Änderungen auf dem Laufenden, erinnert an Fristen und übernimmt die Kommunikation mit Behörden. So bleibt ihr dauerhaft gesetzeskonform und könnt euch auf euer Kerngeschäft konzentrieren.
Fazit: Jetzt aktiv werden – nicht erst 2026!
Die Verpflichtung zur Bestellung eines EU-Bevollmächtigten ist keine ferne Zukunftsmusik mehr. Viele Länder verlangen diesen bereits heute und mit der PPWR wird sie bald EU-weit verbindlich. Unternehmen, die ihre Verpackungspflichten frühzeitig abgeben, vermeiden nicht nur Bußgelder, sondern sichern sich auch einen reibungslosen Marktzugang in allen relevanten Ländern.
Wenn ihr bereits grenzüberschreitend verkauft oder dies plant, solltet ihr euer EPR-Setup jetzt überprüfen. Mit dem richtigen Partner an eurer Seite ist Verpackungs-Compliance kein Hindernis, sondern eine Chance für nachhaltiges Wachstum in Europa.

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Ihr versendet Produkte in verschiedene Länder der EU? Viele unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Pflichten können das Ganze ziemlich kompliziert machen – aber keine Sorge, wir machen das für euch. Wie? Wir übernehmen mit unserem Lizenzierungsservice per Vollmacht alle Pflichten. Klingt gut? Wir beraten euch gerne.
Für den Versand nach Deutschland erfüllt ihr eure VerpackG-Pflichten übrigens ganz einfach selbst über Lizenzero.de.
Authorised Representative in Europa: Welche Arten gibt es und wann sind sie nötig?
Eine der komplexeren Vorgaben in der EU ist die Benennung eines Bevollmächtigten (engl. Authorised Representative, kurz AR). Er ist die zentrale Schnittstelle zwischen den Hersteller:innen und den europäischen Marktaufsichtsbehörden. Der Bevollmächtigte spielt eine wichtige Rolle bei Produktsicherheit und erweiterter Herstellerverantwortung (engl. Extended Producer Responsibility, kurz EPR) und wird deshalb immer wichtiger, um den Zugang zum Markt sicherzustellen.
EPR in Bulgarien: Eure Pflichten und Anforderungen im Überblick
Kunststoffe sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, ob in Verpackungen, Kleidung oder technischen Geräten. Richtig eingesetzt und recycelt, können sie sogar zur Ressourcenschonung beitragen. Genau hier setzt die sogenannte erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) an: Hersteller:innen und Händler:innen sind zunehmend verpflichtet, Verantwortung für ihre Verpackungen zu übernehmen, von der Produktion bis zur Entsorgung. Was auf EU-Ebene längst Gesetz ist, betrifft auch Unternehmen in Bulgarien ganz konkret.
Verbot von Polystyrolverpackungen in Frankreich: Aufschub bis 2030 bringt Chancen und Herausforderungen
Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.