Pflichtpfand ab 2025 in Österreich: Alles, was ihr rund um eure Getränkeverpackungen wissen müsst

Österreich

Ab dem 1. Januar 2025 wird in Österreich ein flächendeckendes Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen wie Plastikflaschen und Getränkedosen eingeführt. Hintergrund der Einführung ist die Steigerung von Recyclingquoten sowie die Abfallreduzierung und der Umweltschutz in Österreich. Für Händler:innen und Hersteller:innen, die nach Österreich liefern, bringt diese Gesetzesänderung aber auch neue Pflichten und Herausforderungen mit sich. Wir verraten euch in diesem Beitrag alles Wichtige über das kommende Pfandsystem, die rechtlichen Rahmenbedingungen und wie ihr als Unternehmen bestmöglich darauf reagieren könnt. 

Gesetzlicher Hintergrund des neuen Pfandsystems in Österreich

Die Grundlage für die Einführung des Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen in Österreich liegt in der am 26. September 2023 in Kraft getretenen „Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen“. Diese Verordnung regelt in Österreich den Umgang mit Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall ab dem 01. Januar 2025. Das Pfandsystem soll helfen, die Recyclingquote zu steigern und die Verwendung von Einwegplastik zu senken.

Ziele und gesetzliche Rahmenbedingungen

Um die Minimierung von Littering, die Erhöhung der Sammelqouten und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft zu erreichen, wird die für das Pfandsystem nötige Logistik und Abwicklung der Material-, Daten und Geldflüsse durch die zentrale Stelle EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH eingerichtet.

Zusätzlich erfolgt auch die Organisation des neuen Pfandsystems in Österreich durch die dortige zentrale Stelle, welche auch Eigentümerin der gesammelten Verpackungen sein wird. Für das Rezyklat aus dem Pfandsystem wird es ein Vorkaufsrecht für Abfüller geben.

Diese Verpackungen sind betroffen

Vom Pfandsystem betroffen sind vor allem Einweggetränkeverpackungen wie Plastikflaschen aus PET und Aluminiumdosen. Konkret umfasst das Gesetz alle Einwegflaschen mit einem Fassungsvermögen zwischen 0,1 und 3 Litern sowie Getränkedosen in den gängigen Größen. Die Pfandgebühr beträgt für alle Gebinde 0,25 EUR. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind derzeit nur Verpackungen für Milchprodukte oder Breikost, Getränkeverbundverpackungen und einige spezielle Getränkekategorien, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Hygieneanforderungen nicht in das Pfandsystem integriert werden können.

Schon Pflichten in der EU gecheckt?

So funktioniert es: von der Rückgabe bis zur Wiederverwertung

Das Pfandsystem folgt, wie in Deutschland auch, einem einfachen Ablauf: Konsument:innen zahlen beim Kauf eines Getränks einen Pfandbetrag, der beim Zurückbringen der leeren Verpackung erstattet wird. Alle betroffenen Verpackungen müssen dafür mit einem Pfandlogo und Barcode gekennzeichnet werden, damit Konsument:innen sie problemlos zurückgeben können. Die Rückgabe kann entweder an Rücknahmeautomaten in Supermärkten oder an kleineren Rückgabestellen erfolgen. Die gesammelten Verpackungen werden zentral sortiert und recycelt, um wieder in den Materialkreislauf zurückgeführt zu werden. Hersteller:innen sind verpflichtet, recyceltes Material für neue Gebtränkegebinde zu verwenden, wodurch der Kreislauf geschlossen wird. So stellt das System sicher, dass wertvolle Rohstoffe erhalten bleiben und gleichzeitig Abfall reduziert wird.

Neue Verpflichtungen: Registrierung, Logistik und Rücknahmesysteme

Bringt ihr pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen in Österreich als Erstinverkehrbringer:innen auf den Markt, so bestehen für euch einige neue Pflichten.

Zum einen besteht eine Registrierungspflicht bei der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH. Die Registrierung ist seit Juni 2024 möglich und umfasst sowohl die Anmeldung eures Unternehmens als auch die Erfassung eurer Produkte. Ohne die Registrierung ist der Verkauf eurer Produkte auf dem österreichischen Markt nicht zulässig.

Beim Verkauf der pfandpflichtigen Verpackungen seid ihr zudem verpflichtet, das Pfand in Höhe von 0,25 € zu erheben. Letzvertreiber:innen (z.B. Supermärkte) sind hingegen zur Rücknahme der leeren Verpackungen verpflichtet. Für Produkte, die vor dem 01. April 2025 abgefüllt wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025, in der diese noch ohne Einhebung eines Pfandbetrags verkauft werden dürfen.

Als ausländisches Unternehmen besteht für euch zudem die Pflicht, einen Bevollmächtigten zur Erfüllung eurer Pflichten zu beauftragen. Weiter besteht eine Kennzeichnungspflicht für eure Produkte. Pfandpflichtige Verpackungen sind mit einem Pfandsymbol und einem Barcode zu versehen. Für die Kennzeichnung gelten bestimmte Vorgaben bezüglich der Platzierung und Farbigkeit, die unbedingt eingehalten werden sollten.

Chancen: Umweltbewusstsein und Markenimage stärken

Die Einführung des Pfandsystems in Österreich ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und zum Schutz unserer Ressourcen. Um rechtskonform auf dem Markt unterwegs zu sein, bedeutet die Einführung für Händler:innen aber auch die Erfüllung neuer Pflichten und damit auch neue Herausforderungen.

Wer diesen aber gerecht wird und den Fokus auf nachhaltige Unternehmenspraktiken legt, kann sein positives Markenimage stärken. Auch bringt das neue System Potenzial für innovative Verpackungslösungen mit sich. Unternehmen, die das Pfandsystem damit als Chance nutzen, können sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit positionieren und langfristig profitieren.

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