BPA-Verbot in der EU: Was steckt hinter dem Verbot?



Plastikflaschen gehören für viele Menschen zum Alltag, ob unterwegs, im Büro oder beim Sport. Nicht zuletzt durch Vorgaben auf EU-Ebene rücken ihre Herstellungsmaterialien in den letzten Jahren häufiger in den medialen Fokus. Verbraucher:innen achten mehr darauf, welche chemischen Substanzen in ihren Flaschen stecken könnten. Einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten Inhaltsstoffe ist Bisphenol A (BPA). BPA wird häufig fälschlicherweise als Weichmacher bezeichnet. BPA steht seit Jahren besonders in der Kritik, weil es hormonähnlich wirkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, nicht nur in Plastikflaschen.
In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf BPA in der Lebensmittelindustrie und erklären, warum es problematisch ist, welche gesetzlichen Regelungen es gibt und wie Verbraucher:innen „BPA-frei“ einkaufen können.
BPA vs. Weichmacher: Wo liegt der Unterschied?
Bisphenol A und Weichmacher werden häufig gleichgesetzt. Streng genommen ist BPA aber kein Weichmacher. Es handelt sich um unterschiedliche Stoffgruppen.
Eigentlich ist es nicht besonders naheliegend, dass BPA häufig als Weichmacher bezeichnet wird. Beide Stoffe werden zwar in der Kunststoffherstellung eingesetzt, aber da endet ihre Gemeinsamkeit auch schon. Die Chemikalien haben unterschiedlichen Einfluss auf die Materialbeschaffenheit von Kunststoffen:
- BPA – wird eingesetzt für die Herstellung harter, formstabiler Kunststoffe, wie Polycarbonat und Epoxidharzen. Es sorgt dafür, dass Kunststoffprodukte robust, bruchsicher und transparent werden. Aus ihnen werden Produkte, wie Trinkflaschen, Lebensmittelbehälter oder Konservendosen-Beschichtungen hergestellt.
- Weichmacher – werden beispielweise in der PVC-Herstellung zugesetzt. Sie tragen nicht zur Festigkeit von Kunststoffen bei, sondern machen diese weich und elastisch. Deswegen kommen Weichmacher in Plastikflaschen bspw. eher nicht zum Einsatz. Genutzt werden sie für die Herstellung von Kabeln, Folien, Bodenbelägen, Spielzeugen und unterschiedlichen Gummiartikeln.
Gesundheitsrisiken von BPA und Weichmachern
Wahrscheinlich werden Weichmacher und BPA häufig verwechselt, da beide Stoffgruppen im Verdacht stehen, hormonähnliche Wirkungen zu haben und damit gesundheitliche Risiken einhergehen können. Deswegen wurden beide Gruppen für kritische Bereiche, wie Lebensmittelverpackungen und Babyartikel in der EU stark reguliert oder ganz verboten. Es wird daher zunehmend auf sichere Alternativen gesetzt und auch als Verbraucher:innen sind wir für das Thema sensibilisiert und achten zum Beispiel beim Kauf von Trinkflaschen auf Kennzeichnungen, wie: BPA-frei und Plastikflaschen ohne Weichmacher.
Das BPA-Verbot – Was ist erlaubt, was verboten?
Die Europäische Union hat ein BPA-Verbot für den Einsatz in bestimmten Produkten festgelegt. Ziel ist es vor allem der Schutz von Babys, Kindern und Verbraucher:innen. Besonders bekannt ist das Verbot von BPA in Babyfläschchen seit 2011. Doch auch in vielen anderen Bereichen wird der Einsatz zunehmend eingeschränkt.
Zeitleiste: BPA-Gesetzgebung in der EU
Die EU hat nach jahrelanger wissenschaftlicher Bewertung und politischer Diskussion ein umfassendes BPA-Verbot für Lebensmittelkontaktmaterialien beschlossen, das seit Januar 2025 gilt. Die Gesetzgebung sieht klare Übergangsfristen und wenige, eng gefasste Ausnahmen vor, um die Umstellung für Industrie und Verbraucher:innen zu erleichtern
Hier die wichtigsten Meilensteine:
- April 2023 – Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht eine neue Bewertung zu BPA.
Ergebnis: Die Mengen, denen wir bisher im Alltag ausgesetzt waren, stellen ein Risiko für alle Altersgruppen dar, insbesondere für das Immun-, Fortpflanzungs- und Hormonsystem. - Februar 2024 – Die EU-Kommission legt am 9. Februar 2024 einen Verordnungsentwurf zum Verbot der Verwendung von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien vor. Eine vierwöchige Kommentierungsphase für Bürger, Wirtschaft und Mitgliedstaaten folgt.
- Juni 2024 – Die EU-Mitgliedstaaten unterstützen am 12. Juni 2024 den Vorschlag der Kommission für ein BPA-Verbot in Lebensmittelkontaktmaterialien. Das Verbot umfasst Verpackungen, wiederverwendbare Trinkflaschen aus Kunststoff und weitere Produkte.
- Juli 2024 – Die EU-Mitgliedstaaten genehmigen offiziell die Verordnung (EU) 2024/3190, die das BPA-Verbot regelt.
- Ende 2024 – Das Verbot tritt nach einem Prüfzeitraum für das Europäische Parlament und den Rat der EU-Staaten in Kraft.
- 20. Januar 2025 – Das BPA-Verbots ist wirksam: Die Verwendung und der Handel mit BPA, seinen Salzen und anderen Bisphenolen in Lebensmittelkontaktmaterialien ist in der gesamten EU verboten.
Betroffen sind: Klebstoffe, Kautschuke, Ionenaustauscherharze, Kunststoffe, Druckfarben, Silikone, Lacke und Beschichtungen
Besonderer Fokus: Verpackungen und Konsumgüter wie wiederverwendbare Plastikgetränkeflaschen
Was können Verbraucher:innen tun?
Trotz des BPA-Verbotes gibt es weiterhin Produkte, die den Stoff enthalten. Das liegt daran, dass es eine Übergangsfrist gibt. Innerhalb dieser Frist können Produkte, die vor Inkrafttreten der neuen Verordnung hergestellt wurden, noch verkauft werden.
Verbraucher:innen können aber auf einige Dinge achten, um ihre BPA-Belastung zu minimieren:
- Glas als Alternative: Konserven können häufig auch im Glas gekauft werden (das lässt sich übrigens auch gut recyceln). Alternativ bieten sich auch frische, unverpackte Lebensmittel an. Beides Alternativen die BPA-frei sind. Das gilt auch für Trinkflaschen.
- „BPA-frei“-Kennzeichnung: Viele Hersteller bieten bereits BPA-freie Alternativen an, die entsprechend gekennzeichnet sind.
- Heiße Lebensmittel lieber ohne Kunststoff: Bei heißen, fettigen oder sauren Speisen lieber Glas, Edelstahl oder Keramik statt Kunststoff zum Transport nutzen.
- Auf Recyclingcodes achten: Recyclingzeichen wie z. B. 01-PET, 02-HDPE, 04-LDPE und 05-PP gelten als BPA-frei. Die Codes finden sich auf Verpackungen und zeigen an aus welchen Materialien sie bestehen. BPA kann drin sein, wenn z. B. 03-PVC, 06-PS oder 07-Andere draufsteht.
Diese einfachen Schritte können dabei helfen die eigene BPA-Belastung zu reduzieren und so auch gesundheitliche Risiken zu minimieren.
Fazit & Ausblick zum BPA-Verbot
Das BPA-Verbot ist ein wichtiger Schritt für den Schutz aller Verbraucher:innen. Bis das Verbot komplett greift kann es wegen der Übergangsfrist aber noch ein bisschen dauern. Es zeigt, wie Regulierung zum Schutz der Gesundheit beitragen kann und dass gesetzliche Maßnahmen kontinuierlich an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden müssen. Der Umgang mit hormonaktiven Substanzen erfordert weiterhin Wachsamkeit, Transparenz und verantwortungsvolles Handeln von Industrie, Politik und Verbraucher:innen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sind in PET-Flaschen Weichmacher?
Nein, in PET-Flaschen sind keine Weichmacher enthalten. Weichmacher werden zur Herstellung von PET-Flaschen nicht verwendet, da PET von Natur aus hart und formstabil ist und diese Eigenschaft bei Flaschen gewünscht ist.
Welche Dosen sind Bisphenol-A frei?
Ab dem 20. Januar 2025 dürfen in der EU keine neuen Konservendosen mehr mit Bisphenol A (BPA) in der Innenbeschichtung hergestellt oder verkauft werden. Es gibt aber eine Übergangzeit in der noch Dosen mit BPA-Beschichtung verkauft werden können. Bis diese endet gilt: Glaskonserven sind eine gute Alternative und die Kennzeichnung BPA-frei hilft weiter.
Ist Polypropylen immer BPA-frei?
Polypropylen (PP) ist grundsätzlich BPA-frei. BPA (Bisphenol A) wird vor allem zur Herstellung von Polycarbonat, Epoxidharzen und bestimmten Polyester-Kunststoffen verwendet, nicht jedoch für Polypropylen.

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